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21. 11. 2009, 12:59 #1
Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Jeder Abmahnung, die ein Filesharer erhält, liegt immer ein spezielles Dokument bei. Eine so genannte Unterlassungserklärung. Viele Juristen raten davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen.
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21. 11. 2009, 13:13 #2
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21. 11. 2009, 13:21 #3Bedenkenträger
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21. 11. 2009, 13:23 #4
Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Ich habs nicht für möglich gehalten, aber ich muss unserem Günter Recht geben...

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21. 11. 2009, 14:16 #5Mitglied
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Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Aha,ich lade nun mal gerne größere Dateien (Linux-Distributionen, Downloads von chip.de) über P2P.
Wieso soll ich es denn sein lassen?
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21. 11. 2009, 14:43 #6
Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Na weil Günnie und Co gleich davon ausgehen, dass eh nur illegales Zeug dort lagert. Die kommen doch gar nicht auf die Ideen, dass es auch was legales zum runterladen gibt. So wie Linux oder Open Office.
Kostenloses BS und Software, na igitt.
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21. 11. 2009, 15:25 #7
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21. 11. 2009, 15:49 #8Mitglied
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21. 11. 2009, 15:52 #9
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21. 11. 2009, 16:10 #10Mitglied
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Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Momentan vielleicht richtig, woher willst du aber wissen wann der falsche Zeitpunkt ist?
Mir ist auch bei den OCH das Risiko zu gross, es gibt Alternativen... für Musik hatte ich ja schon erwähnt. War selbst echt überrascht was da morgens auf der Platte war...
Für Soft, Filme etc. muss man sich halt woanders umgucken...
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21. 11. 2009, 17:10 #11Chefredakteur
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21. 11. 2009, 17:33 #12
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21. 11. 2009, 17:45 #13
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21. 11. 2009, 17:53 #14Mitglied
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Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Ich habe auch ne anzeige bekommen obwohl ich nie etwas runter geladen habe über so genanntes eonky oder so ^^ habe wpa 2 verschlüsseltes wlan und mein pc war damals versucht ich vermute das mein idtenität missbraucht wurde das habe ich auch so angeben und nix unterschrieben.
Meiner meinung nach sollte mann sowas nur unterzeichnen wenn mann wirklich was gemacht hat
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21. 11. 2009, 17:54 #15
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21. 11. 2009, 19:19 #16
Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Ich seh den Vorteil von P2P nicht.Freeware kann man über mannigfaltige Quellen völlig legal und schnell beziehen,der Downloadmander des Browsers genügt, warum sollte ich mir dafür P2P Software installieren? Hab P2P nur für sehr alte und daher auch kommerziell schwer auffindbare Medieninhalte verwendet (z.b. SW Filme von Bergmann),die Downloadzeit beträgt oft mehrere Tage bis Wochen. P2P nicht zu verwenden, betrachte ich nicht als grossen Verzicht.
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21. 11. 2009, 23:49 #17Mitglied
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Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
@ Saugibert: Wenn du dir Zeug aus dem Internet lädst, muss irgendwer die Kosten für die Server übernehmen. P2P ist gerade für freie Entwickler eine riesige Entlastung, weil der Traffic, wie der Name schon sagt, von den Downloadern übernommen wird.
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22. 11. 2009, 03:46 #18
Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
... so viel Blödheit auf einem Haufen!!!
Sorry, Leute aber wenn ihr zukünftig ohne "p2p" online unterwegs sein wollt, könnt ihr genauso gut euren Anschluß abmelden!!! Is' so...
ERST denken, DANN schreiben!!!
In diesem Sinne, Baxter
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22. 11. 2009, 04:49 #19
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22. 11. 2009, 05:06 #20Gesperrt
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Re: Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen
Klar.. weil das Internet gabs schon immer nur für's P2P gell? Und ohne braucht mans ja gar nicht.Sorry, Leute aber wenn ihr zukünftig ohne "p2p" online unterwegs sein wollt, könnt ihr genauso gut euren Anschluß abmelden!!!
Also ich lebe ganz gut ohne P2P. Und das schon seit Jahren. Trotzdem hab ich eine (leider viel zu oft ausgelastete) 16MBit Leitung.
Ich schrei' sonst?Is' so...
Also lieber Baxter bei:
bzw in einem Account - Bitteso viel Blödheit auf einem Haufen!!!
Oder auch:ERST denken, DANN schreiben!!!
Wenn man keine Ahnung hat...
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