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30. 11. 2009, 16:38 #1Chefredakteur
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Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich
Drei Personen haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen ohne Anlass automatisch in Masse zu erfassen.
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30. 11. 2009, 16:54 #2
Re: Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich
Polizeirecht ist Landesrecht. Mit welcher Begründung ist dann das Bundesverfassungsgericht und und nicht das Verfassungsgericht von BW zuständig (vgl. Art. 93 GG und § 13 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)?
Wird ein konkretes rechtskräftiges Urteil angegriffen oder das Polizeirecht des Landes BW?Geändert von Gravenreuth (30. 11. 2009 um 19:34 Uhr)
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30. 11. 2009, 17:15 #3
Re: Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich
Da muss man mal eben ein Auge zudrücken. Gerade jetzt wo im Land wieder die Weihnachtsmärkte geöffnet sind. Wer weiß den schon immer ganz genau, wer sich da unterm Rauschebart verbirgt. Besser also jeden Weihnachtsmann scannen bevor unschuldige Bürger terrorisiert werden.
Da muss man mal ein Auge zudrücken. Man will ja nicht gleich das Grundgesetz abschaffen, nur eben seine Gesetze.Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. März 2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen und daher aufgehoben
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30. 11. 2009, 17:18 #4
Re: Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich
Mit einen Urteil ist erst frühesten nächstes oder übernächstes Jahr zu rechnen?
Sagt mal, ich kenne mich mit den Protokollen und Prozeduren unseres [ironie]Rechtstaats[\ironie] nicht besonders gut aus, aber wieso dauert sowas immer so lange?
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30. 11. 2009, 17:46 #5
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30. 11. 2009, 18:31 #6Mitglied
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Re: Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich
Hallo,
darf denn in der zeit einfach weitergescannt werden oder liegt dieser sch3!ß jetzt auf eis?! (oh ein reim)
Gruß
PassivAktiv
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30. 11. 2009, 19:02 #7Mitglied
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01. 12. 2009, 00:09 #8
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