Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    Vor etwa zwei Wochen ließ die Kanzlei Kornmeier einen Blogbeitrag von IT-Fachanwalt Thomas Stadler abmahnen. Dieser weigerte sich jedoch, der Abmahnung Folge zu leisten. Der Rechtsbeistand der Kanzlei hat nun versucht, eine einstweilige Verfügung erwirken zu lassen.

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  2. #2
    Artesia
    Gast

    Standard Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    Gut, dass Thomas Stadler auf der richtigen Seite steht.
    Als Gegner möchte ich so fähigen Anwalt nicht haben.

  3. #3
    grundgesetzophil Avatar von Killigan
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    Standard Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    Wie Herr Stadler wundere auch ich mich, warum das Gericht den Streitwert von 250.000 auf 30.000 heruntergesetzt hat

  4. #4
    mit Weisheit geschlagen Avatar von simpliziss
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    Standard Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    .....hinterlegte er Schutzschriften bei verschiedenen Landgerichten.
    Was ist denn eine Schutzschrift? So eine Art vorsorgliche Gegendarstellung?

    Immerhin ist die Senkung des Streitwertes ein Signal, daß man sich mit horrenden Streitwerten nicht reich klagen kann. Das könnte auch für andere Abmahnungen Wirkung haben.

  5. #5
    Mitglied
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    Standard Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    Definition Schutzschrift:

    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschrift
    Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz an ein Gericht und soll verhindern, dass im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (etwa einstweiliges Verfügungsverfahren) ein Verfügungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung [...] des Antragsgegners erfolgt.

  6. #6
    Mitglied Avatar von mboettcher
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    Standard Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen

    Zitat Zitat von simpliziss Beitrag anzeigen
    Immerhin ist die Senkung des Streitwertes ein Signal, daß man sich mit horrenden Streitwerten nicht reich klagen kann. Das könnte auch für andere Abmahnungen Wirkung haben.
    Eher nicht! Das Ärgernis ist, dass der Richter den Anwalt hier vor den finanziellen Folgen seines ungenügenden Antrags in eigener Sache bewahrte, dies aber bei Abmahnungen für die MI eher selten geschieht. D. h., Anwalt K. stört es sicher nicht, wenn er hier privat ein paar Miese macht, weil der Richter die Kosten kollegial und überaus fürsorglich begrenzte, und weil der Streitwert in den Fällen, bei denen er regelmäßig Kasse macht, ein Mehrfaches an Gebühren bringt. Da reichen zur finanziellen Kompensation der nächste Serienbrief und 0,55€ Porto.

    M. Boettcher

  7.  
     
     

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