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09. 12. 2009, 20:32 #1
Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Vor etwa zwei Wochen ließ die Kanzlei Kornmeier einen Blogbeitrag von IT-Fachanwalt Thomas Stadler abmahnen. Dieser weigerte sich jedoch, der Abmahnung Folge zu leisten. Der Rechtsbeistand der Kanzlei hat nun versucht, eine einstweilige Verfügung erwirken zu lassen.
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10. 12. 2009, 07:07 #2ArtesiaGast
Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Gut, dass Thomas Stadler auf der richtigen Seite steht.

Als Gegner möchte ich so fähigen Anwalt nicht haben.
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10. 12. 2009, 11:59 #3
Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Wie Herr Stadler wundere auch ich mich, warum das Gericht den Streitwert von 250.000 auf 30.000 heruntergesetzt hat

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10. 12. 2009, 12:27 #4
Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Was ist denn eine Schutzschrift? So eine Art vorsorgliche Gegendarstellung?.....hinterlegte er Schutzschriften bei verschiedenen Landgerichten.
Immerhin ist die Senkung des Streitwertes ein Signal, daß man sich mit horrenden Streitwerten nicht reich klagen kann. Das könnte auch für andere Abmahnungen Wirkung haben.
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10. 12. 2009, 12:42 #5Mitglied
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Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Definition Schutzschrift:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzschrift
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10. 12. 2009, 19:19 #6
Re: Kornmeier: Einstweilige Verfügung nicht ergangen
Eher nicht! Das Ärgernis ist, dass der Richter den Anwalt hier vor den finanziellen Folgen seines ungenügenden Antrags in eigener Sache bewahrte, dies aber bei Abmahnungen für die MI eher selten geschieht. D. h., Anwalt K. stört es sicher nicht, wenn er hier privat ein paar Miese macht, weil der Richter die Kosten kollegial und überaus fürsorglich begrenzte, und weil der Streitwert in den Fällen, bei denen er regelmäßig Kasse macht, ein Mehrfaches an Gebühren bringt. Da reichen zur finanziellen Kompensation der nächste Serienbrief und 0,55€ Porto.
M. Boettcher
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