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25. 12. 2009, 22:56 #1Mitglied
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Urheberrecht statt Grundgesetz
Bei potentiellen Urheberrechtsverletzungen können Provider gerichtlich zur Herausgabe der Verkehrsdaten von Kunden gezwungen werden, um sie bei Bedarf an die Rechteinhaber weiterzugeben, besagt der Beschluss des OLG Karlsruhe.
zur News
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25. 12. 2009, 23:08 #2Mitglied
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Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
aha kein copyright auf das grundgesetz
wozu auch, ist doch eh nur lästig ^^
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25. 12. 2009, 23:17 #3
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Ist das jetzt subtile Werbung für Perfect Privacy ?
Nein das ist nicht Witzig.
Das schlimmste daran ist eigentlich das solche Urteile nur noch ein Achselzucken auslösen.
Der Amtsschimmel wiehert nicht mehr, der Brüllt vor Schmerzen ...
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25. 12. 2009, 23:28 #4
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Was ist daran so schlimm? Wer urheberrechtliches geschütztes Material verbreitet sollte vor sowas gefasst sein. Das war schon länger klar, das sowas passieren würde.
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25. 12. 2009, 23:36 #5
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
stimmt , es war schon länger klar dass das Grundrecht
durch Lobbieismus immer weiter eingeschränkt wird
sofern nicht die rückradlose regierung, die ja unser Grundgesetz repräsentieren sollte, etwas dagegen unternimmt. Aktuell sieht es sogar so aus als wenn die regierung die lobbieisten darin unterstüzt.
Die Menschen werden es wohl nie lernen.
Aber was soll man auch von Richtern und Politikern
erwarten die alle jenseits der 50iger sind und damit durchaus in der fragwürdigen Zeit des 2.ten Weltkriegs aufgewachsen sind. Ich schätze das wir erst
ein umdenken erreichen wenn wir die unflexiblen Alten durch frisches Blut ersetzen. Hierbei hoffe ich auf die 1980 Generation.
hoffen.......
sonst gibst wohl wieder einen Bürgerkrieg oder mal wieder einen anständigen Weltkrieg.....
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25. 12. 2009, 23:53 #6
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
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26. 12. 2009, 00:05 #7
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26. 12. 2009, 01:27 #8
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Bei solchen Richtern stoßen Neuroleptika an die Grenzen ihrer Fähigkeiten.
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26. 12. 2009, 01:27 #9vbgd2Gast
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Vorratsdatenspeicherung:
http://www1.bpb.de/themen/T521OO,0,B...eicherung.html
Ist das private Verbreiten von einem neuen Kinofilm über P2P jetzt auch schon eine schwere Straftat?
Dann sollte man die Täter doch besser gleich erschießen. Am Ende gehen die noch in die Pilotenschule, wenn der Staat untätig bleibt.
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26. 12. 2009, 01:43 #10
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Wäh, das OGH Karlsruhe ist auch nicht mehr das, was es mal war.

Ich sehe es schon kommen.
Grundgesetzt = wird abgeschafft
An dem seine Stelle tritt das Urheberrecht-Gesetz.
§ 1:
(1) Die Würde des Menschen ist antastbar, wenn er unter Verdacht steht, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Selbst wenn er gar nicht anwesend war. (Störerhaftung) Das Urheberrecht zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Urheberrechtsgesetzen als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Urheberrecht-Gesetze binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
§ 2
(1) Jeder hat das Recht, andere zu verpetzen (denunzieren), bei denen er annimmt, dass sie Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
(2) Niemand hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Die Freiheit der Person ist dann aufzuheben.
§3
(1) Alle Urheberrechtsverletzungen sind vor dem Gesetz gleich und dürfen gleich schwer bestraft werden.
(2) Bei Urheberrechtsverletzungen ist der Angeklagte verplichtet, seine Unschuld zu beweisen, da ihm nicht die Schuld bewiesen werden muss.
(3) Die Wohnung einer jeden Person darf betreten werden, auch ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss, wenn die Person unter Verdacht steht, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Egal ob schwer oder minderschwer.
usw.
Grundgesetz RIP
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26. 12. 2009, 02:07 #11
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
"wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm, [e]in Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet einer unbestimmten Vielzahl von Dritten zugänglich gemacht wird."
Die Frage, weswegen man hier von einem gewerblichen Vergehen auszugehen hat, bleibt aber unbeachtet im Raume stehen. Sofern kein Verkauf von diesen Daten stattfindet, dürfte auch jeglicher Zusammenhang zu einem tituliert "gewerblich" begangenen Vergehen bestehen.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nur dem gesunden Menschen und dessen natürlichem Verstand vorbehalten bleibt.
Ich bin dermaßen sprachlos von einem diesbezüglichen Urteil, dass mir weitere Worte zu dem Thema einfach fehlen.
mfg Claymore
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26. 12. 2009, 02:22 #12vbgd2Gast
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Na ja, das "gewerbliche Ausmaß". Ich frage mich auch, ob nicht einer, der selbst dutzende von Dateien anbietetet, dafür im Tausch von anderen unentgeldlich kommerziell vermarktete Titel erwartet und damit dann gewerblich in Gewinnerzielungsabsicht (Lizenzen sollen nicht gezahlt werden -> Gewinn) handelt.
Allerdings wird ja dann abgemahnt, wenn man beispielsweise einen neuen Kinofilm anbietet. Ist es dann gewerbliches Ausmaß, wenn man sich im Gegenzug dafür von anderen Usern (möglichweise sogar Freeware) herunterlädt?
Und die angebotene Datei muss ja nicht auch bereits selbst aus dem P2P-Netz stammen. Ich kann auch exklusiv von einem Releasegroup-Server oder aus dem Usenet ziehen und die Datei als Erster in P2P-Tauschbörsen einstellen. In ähnlich gelagerten Fällen wäre mir wohl schwer ein gewerbliches Ausmaß nachzuweisen. Weil mein Gewinn (der brandneue Kinofilm aus dem Usenet als Beispiel) schon vor der Verbreitung bei mir eingetreten ist, handele ich doch nicht anschließend im gewerblichen Ausmaß, wenn ich den Streifen unentgeltlich und ohne eine Gegenleistung zu erwarten, anbiete. Ich verdiene an der Weiterverbreitung keinen Cent.
Habe ich da irgendwas falsch verstanden?
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26. 12. 2009, 03:38 #13
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Genau das ist der Punkt, welchen ich nicht verstehe bzw. verstehen kann.
Wenn hier ein Benutzer eine Antwort aufführen könnte, in welchem relevanten Zusammenhang eine unerlaubte Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Datei zu einem gewerblichen Vergehen steht, der möge mich bitte erleuchten.
Ich lediglich sehe einen Vergleich von Äpfel mit Birnen. Klar gibt es Seiten, welche die unerlaubten Veröffentlichungen gegen Entgelt anbieten, jedoch darf/dürfte hier dann kein pauschales Urteil gesprochen werden.
mfg Claymore
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26. 12. 2009, 03:39 #14
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Eine echte Verfassung müßte vom Volk beschlossen werden. Das Grundgesetz ist ein Provisorium der westlichen Siegermächte. Nachdem Kohl schon die Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der "DDR" versaubeutelt hat, kann das noch dauern, bis Deutschland ein souveräner Staat wird.

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26. 12. 2009, 10:07 #15Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
... und das hätte, laut GG, zur Wiedervereinigung passieren müssen! Das war 1990 ...
Allerdings gibbet ja den "Ei"-nigungsvertrag und die Besatzungsmächte ... auch wenn es keiner hören möchte, wenn Putins Nachfolger es möchte, wird die Ostzonale Grenze wieder aufgebaut ... die Zonengebiete sind noch alle existent!
... und der Bundeskanzler besucht regelmäßig bei Amtsantritt brav die Siegermächte!
EU? ... ist doch nur ein Kontrollorgan und Abschiebebahnhof für Politiker ... egal!
Das auf Ostzonalem Boden z.B. gültige Bergbaugesetz ist das gleiche wie zu DDR-Zeiten!
Hier gilt nicht gleiches Recht für alle Bürger, hier gilt das Gesetz der DDR!
Wenn in Kassel ein Grundbesitzer beim Buddeln auf eine Goldader trifft, so gehört sie Ihm ...
Macht das einer im Erzgebirge, so entscheidet der Staat, ob ihm das Gold gehört ... -> Bergbaugesetz der DDR!
Im Osten kaufst du quasi nur die Erdkrume ... auf die Bodenschätze hast du als Besitzer keinen Anspruch, auch Heute nicht!
Fazit, es gab keine Wiedervereinigung im Sinne des GG, sondern eher ein Zusammenschluss der Zonengebiete!
@Topic ... Eigentum verpflichtet!
Da haben wir es ... das GG ist überall im Weg, auch beim Abzocken!
... dieser Richter hat doch einen Weg gefunden es rechtmäßig zu beugen ... ich wusste doch, das da noch eine Sauerei parkt!
... also ist es schon gewerblich, so man einem anderen finanziellen Vorteil verschafft!
... einem Dritten!
Das Urteil könnte u.a. böse Folgen für ehrenamtliche Tätigkeiten haben ... denn dieses Ehrenamt verschafft einem Dritten einen finanziellen Vorteil und benachteiligt einen, der seinen Lebensunterhalt damit verdient ...
Ich glaube, das der Richter die Tragweite dieses Urteils unterschätzt hat ...Geändert von Sempralon (26. 12. 2009 um 10:52 Uhr) Grund: @Topic
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26. 12. 2009, 10:17 #16Mitglied
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Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt wird. Ist das ein verstoß gegen das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG. Der Artikel 19 GG erfüllt eine Schutzfunktion für den Grundrechtsberechtigten gegenüber Eingriffen in diese Grundrechte! Wer auf diesen Schutz verzichtet ist dafür selbst verantwortlich. Ein Gesetz, welches in einschränkbare Grundrechte eingreift und diese Grundrechte nicht zitiert, ist nichtig bzw. ungültig. Ein nichtiges oder ungültiges Gesetz entfaltet keine Bindewirkung. Alle mit diesem Gesetz verbundenen Verwaltungsakte sind ebenfalls nichtig und ungültig.
Das Zitiergebot ist zwingend!
Die Frage, wie ein verfassungswidriges Gesetz zu behandeln ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 8, 1, Rdn. 50, mit Rechtssatz wiederum gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindend erklärt:
„Grundsätzlich ist ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären.“
Gesetze, die gegen die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes wie das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, sind ungültig und in ihrer Gesamtheit nichtig. Nichtige Gesetze entfalten keine Rechtskraft, sie bleiben stumme Gesetze. Die auf stummen bzw. ungültigen und somit nichtigen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls nichtig. Die Anwender ungültiger Gesetze sind Straftäter im Sinne des Strafgesetzbuches.
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26. 12. 2009, 11:27 #17
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Richtig. Die Grundrechte des Grundgesetztes sind zwar unbedingt bindend, können aber durch die Passi - und sie werden es - eingeschränkt werden. Denn ein altes Sprichwort, ich glaube, es stammt noch aus babylonischer Zeit lautet: Die Freiheit des einen fängt an, wo die Freiheit des anderen aufhört.
Ansonsten: Sollte ein Gesetz gegen die Grundrechte der Verfassung verstoßen, ist es als nichtig zu erklären. Aber ist das in der Praxis, außer mit der Todesstrafe und den "Rassegesetzen", die es von 1932 bis 1945 gab, konkret geschehen?
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26. 12. 2009, 11:35 #18Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
... allerdings sind diese Leute bei Amtsausübung geschützt, einige Richter fangen auch an, die Scharia als Gesetzesgrundlage zu benutzen, ich habe da einen hübschen Artikel gefunden.
Die Richter haben hier "Schariagesetze" angewendet!
... Auge um Auge, Zahn um Zahn ...
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26. 12. 2009, 12:09 #19
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
Von diesem Volk?

Wenn ich mir so angucke, was sich "das Volk" immer so zusammenwählt, graut es mir davor, wenn die auch noch eine Verfassung beschliessen sollen.
Abgesehen davon würde der genaue Wortlaut einer Verfassung (bei Bedarf gerichtlich nach allen Seiten auslegbar!) sowieso von denen formuliert, die uns die ganzen letzten Jahre schon mit ihren Anti-Terror-, Sicherheits- und Urheberrechts-Gesetzen drangsalieren und die schon dafür sorgen würden, dass das mutmassliche "geistige Eigentum" irgendwelcher Verwertergesellschaften hoch über dem Fernmeldegeheimnis des Bürgers steht.
Also vergiss es.
MfG Andy
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26. 12. 2009, 12:59 #20
Re: Urheberrecht statt Grundgesetz
deshalb schreit es gerade zu nach einen bürgerkrieg
der die alten ,kapitalistischen Gedankenzüge aus
unseren Land tilgt, eine echte Demokratie schafft, wo
Gesetze für das Volk auch vom Volk bestimmt werden
und eine völlig Umgestaltung des Uhrheber- und Patentrechts. Beides blockiert sowohl Kulturelle als auch technologische Entwicklung in unserem Land.
Dabei müssen wir zwar dennoch dafür sorgen dass
die "Erfinder-Urheber" nicht völlig leer ausgehen,
aber wir müssen ihnen auch keine 20 Häuser finanzieren.
Überhaupt sollte es in zukunft eine Regelung geben die
übermäßigen Reichtum so stark reguliert dass er untinteressant wird und das Geld fair verteilt.
Dabei wäre zb. denkbar für Firmen ein Wachstumslimit
festzulegen (zb. maximal 1000 Mitarbeiter oder Gewinn abhängig) um zu verhindern das Firmen mächtiger als Staaten werden.
Wir brauch wieder eine völlige Umgestaltung unseres Landes......und leider zeigt die Geschicht das dies nur mit einem Krieg erreicht werden kann.
die hoffnung schwindet.....
mfg
vga
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