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25. 12. 2009, 23:04 #1
P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
Die besinnliche Weihnachtszeit wird seit wenigen Jahren von einem besonderen Berufsstand ausgenutzt: den Juristen. Insbesondere P2P-Abmahner. In der vorweihnachtlichen Zeit versucht nun auch Rechtsanwalt Haas sein Glück.
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25. 12. 2009, 23:23 #2vbgd2Gast
Re: P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
Da bin ich aber mal gespannt. Bis auf wenige "Präzedenzfälle" dürfte der Haas dann aber keine Fälle aus 2006 und davor mehr nach 2010 vor der Verjährung retten. Damit dürfte sich die "Nicht-zahlen-Strategie" für diesen Zeitraum in deutlich mehr als 90% der Fälle bewährt haben.
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26. 12. 2009, 05:27 #3
Re: P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
Überall dort wo man aus dem Leid anderer noch Profit schlagen kann, ist er nicht weit. Der Gestank juristischer Leichenfledderer.
Schon irgendwie seltsam, in einer Welt zu leben, in dem wir Normunterworfenen viele ihrer eigenen Regeln nicht verstehen. Sich selber verteidigen, in einer fremden (Amts)Sprache und ohne Akteneinsicht? Das wäre mutig und auch anständig, aber dumm. Wer kann schon eine modifizierte Unterlassungsanordnung selbst formulieren? Oder besser noch, mit den neuen argumentative Lücken erweitert?
Diese Anwaltskanzleien stinken mir auf jedenfall gewaltig.
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26. 12. 2009, 13:08 #4Bedenkenträger
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Re: P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten...
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26. 12. 2009, 19:08 #5Anti-Human Vorrichtung
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Re: P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
Insbesondere, wenn man bedenkt, das ihre Logging Software auf der Vortäuschung eben der Hashcodes basieren.Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten...
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26. 12. 2009, 19:37 #6Mitglied
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Re: P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?
bei so einer Klagebegründung müssen sich die Richter doch verarscht bzw. für dumm verkauft fühlen.
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26. 12. 2009, 22:42 #7
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