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01. 01. 2010, 13:49 #1
Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Alle freuen sich über das neue Jahr 2010. Ein bestimmter Personenkreis jubelt jedoch seit 12 Uhr umso mehr. Gemeint sind alle abgemahnten Filesharer, die vor vier Jahren, also 2006, ihre P2P-Abmahnung erhalten haben.
zur News
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01. 01. 2010, 14:03 #2
Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Tritt die Verjährung nach 4*365 Tagen, oder wenn die Jahreszahl um 4 erhöht ist, ein?
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01. 01. 2010, 14:55 #3
Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Wir reden von der so genannten "Silvesterverjährung".
Regelfall:
Datum Abmahnschreiben, Beginn der 3-jährigen Verjährung am Sylvester 24:00 Uhr.
An meinem Bespiel:
Abmahnung: 14.12.2006
Beginn der Verjährung: 31.12.2006, 24:00 Uhr
Ende: 31.12.2009, 24:00 Uhr.
Wer natürlich im Januar abgemahnt wird, hat eben Pech. Er muss bis zum 31.12. warten, damit sie einsetzt.
Es gibt gewisse gerichtliche Verfahren (z.B. Mahnbescheid), die jetzt die Verjährung hemmen, sprich unterbrechen.
Es wird nach Hemmung weiter gezählt. Quasi eine Timeout. Aber dies, stellt nicht die Masse dar.
Weiterführende Links:
Link 1
Link 2
Bekommt man nach Verjährungsende, trotzdem ein so genanntes Folgeschreiben, kann man schriftlich diesem Widersprechen,
mittels Einrede auf Verjährung nach § 214 BGB.
Musterschreiben:
Link zur PDFGeändert von steffen_h (01. 01. 2010 um 15:12 Uhr)
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01. 01. 2010, 15:02 #4selten da..
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Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
gibt die Statistik eine Zahl her, wie viele Fälle das in etwa sind?
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01. 01. 2010, 15:08 #5Mitglied
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Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Ich hatte auch eine Abmahnung im Dez. 2006 bekommen. Leider gab es bei mir in 2009 einen Mahnbescheid, sodass die Verjährung im meinem Fall wohl spätestens am 01.07.2010 eintritt (Hemmung für längstens 6 Monate).
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01. 01. 2010, 15:25 #6
Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Ich glaube, so richtig nicht. Unsere Abmahnstudien setzen erst im Februar 2007 professionell ein. Die größere Masse wird sowieso erst ab diesem Jahr (31.12.2020, 24:00 Uhr) zu erwarten sein. 2006 steckte auch die Abmahnmaschinerie noch in den Kinderschuhen.gibt die Statistik eine Zahl her, wie viele Fälle das in etwa sind?
Hier streiten sich sogar die Gelehrten. Aber Verjährungsende 30.06.2010, 24:00 Uhr könnte man wohl annehmen.Ich hatte auch eine Abmahnung im Dez. 2006 bekommen. Leider gab es bei mir in 2009 einen Mahnbescheid, so dass die Verjährung in meinen Fall, wohl spätestens am 01.07.2010 eintritt (Hemmung für längstens 6 Monate).
Mfg Steffen
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01. 01. 2010, 16:58 #7Mitglied
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Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
zahlen für was habe kein schaden zugefüght, wenn auf strasse gehe und so einem anwalt in die f....e trete dann soll mann mich auch zuverantwortung ziehen, aber ein nicht entschaden geltend zumachen uhha der gerichtsvollzieher tut mir leid der klingelt.
wenn mann bedenkt das eine mp3 eine einmalige erstellung nur ist , und das runterrechnet liegt das poto ja höher , ein download ist beliebig produzierbar ohne aufwand von vertrieb und und handel.
wenn ein album 99 cent kostet im download dann würde kaufen und gute cd oder dvd alben mit cover die hat eh jeder fan oder liebahber .
aber solange mainstream angesagt ist zieht und zahlt dafür, das geschieht euch recht
, wenn dann muss das eine flac oder minimum 320k album von musik mit herz mit zugang zum kopf sein nicht so ein scheiss.
prost neujahr ihr abgemahnten auf die nächste bravo abmahnung .

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01. 01. 2010, 18:05 #8Mitglied
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Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Zu den betroffenen Vorgängen habe ich hier mal - zur persönlichen Kontrolle - eine kleine Übersicht zusammengestellt.
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01. 01. 2010, 18:39 #9
Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Deutsch ?
1 Album kostet keine 99cent zum download... 1 Song vllt ja.
2.Woher willst du wissen für was die Leute abgemahnt wurden ? Zugang zum kopf ? Soll die mp3 datei oder flac datei nen usb anschluss haben, denn ich mir dann ins ohr stecke ? Geschieht ihnen recht ? Mainstream ? OMG?
was redest du ?
3. Es entsteht ein gewisser, meiner meinung nach geringer, schaden für die idiotie (mix aus idioten und industrie)
Da leute es Runterladen, geben sie kein geld dafür aus... Die idiotie denkt 1 illegaler download wäre ein potenzieller kunde...
Obwohl viele wohl 1 album runterladen um es sich anzuhören, weil zb im TV viel gutes gesagt wird, und sich erst dann ihre eigene meinung bilden!
4. Die produktion von 1 mp3 ist sicherlich nicht umsonst. Du musst bedenken, das der künstler ein studio braucht mit equipment etc... Die müssen den künstler bezahlen und wollen dabei selber noch geld für 10 SUVs und Ferraris haben! Auserdem ein Download produziert Traffic! Also wäre ein verkauf von Mp3s auch mit kosten, auch wenn sie klein sind, verbunden.
Im endeffekt, solltest du dein Gehirn(falls vorhanden) anmachen bevor du was schreibst... Dann solltest du mal deine sätze durchlesen, da sie sehr verwirrend sind...
Beleidigungen entfernt, kannst dich verwarnt fühlen, nächstes mal gibt es einen Urlaubsantrag. Die Mods sind weder farbenblind noch blöd. AnnikaGeändert von Annika_Kremer (01. 01. 2010 um 22:41 Uhr)
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01. 01. 2010, 21:07 #10Gesperrt
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04. 01. 2010, 09:53 #11
Re: Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!
Argh nächstes Jahr bin ich drann. Bei mir wurde im Oktober 07 versucht für zwei Hörbücher von Harry Potter Geld ein zu treiben. Angeblicher Auftraggeber war der DHV und wurde "vertreten" von der Kanzlei Waldorf aus München.
Nach einer modUE und diversen Telefonaten zwischen meinem Anwalt und Waldof war April 2008 Funkstille.
Also noch ein Jahr schwitzen
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