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03. 02. 2010, 12:20 #1
LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Wie die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat das Landgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt.
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03. 02. 2010, 12:38 #2Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Und wie siehts aus, wenn man eine gefälschte Abmahnung bekommt von Betrügern, die einfach irgendeine IP-Adresse in die Email schreiben? Bis jetzt hat man immer davon ausgehen können, dass bei einer Brief-Abmahnung eine echte Kanzlei dahintersteht. Also ich find das Urteil schwachsinnig.
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03. 02. 2010, 12:47 #3Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
[ ]ihr habt e-mail verstanden
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03. 02. 2010, 12:47 #4Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Das Urteil ist absolut nicht realitätsnah. E-Mail ist einfach ein Format, in dem bekannterweise immer Verluste auftreten. Sei es durch Firewalls, Spamfilter, Blacklisten oder andere Maßnahmen.
Eine E-Mail ist auch schneller mal eben gelöscht, auch unabsichtlich "was'n das für'n Quark? Löschen...".
Ein Brief dagegen wird ernster genommen.
Ich hoffe, dass nochmal anders entschieden wird, das LG Hamburg macht ja öfter mal komische Urteile.
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03. 02. 2010, 12:47 #5Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Ah ja das LG Hamburg da sitzen ja auch nur Abmahnfreunde.
Wird Zeit dass die Komplett in Rente geschickt und ersetzt werden.
Das Problem ist doch das der Kunde oft selbst nicht mal Einfluss darauf hat welche Mails sein Hoster sofort löscht und welche nicht...
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03. 02. 2010, 13:00 #6user124deaktiviertes Benutzerkonto
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
die spezialexperten und allround kompetenzbomben des lg hamburg haben wieder mal geurteilt.

ps. kleinen dank an fefe für den ausdruck. ich hab viel gelacht deswegen
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03. 02. 2010, 13:01 #7
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Naja...LG Hamburg... da wundert man sich über gar nichts mehr. Die Richter an diesem Gericht würden auch eine Abmahnung die via Brieftaube abgeschickt wurde, noch als "rechtmäßig dem Empfänger zugestellt" bezeichnen.
Dieses Urteil dürfte sehr bald von der nächsten Instanz für Null und Nichtig erklärt werden... denn E-Mail kann schliesslich jeder schicken.
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03. 02. 2010, 13:05 #8Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Aus Sicht eines Leien mag das verständlich erscheinen, wenn man sich allerdings etwas mit der Thematik auskennt...Spam-Filter, versehentliches löschen, echte Abmahnungen von Fälschungen nicht zu unterscheiden und so weiter und so weiter ^^'
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03. 02. 2010, 13:06 #9
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Da muss sich wohl erst wieder ein kompetentes Gericht der Sache annehmen und das mal klarstellen...
Wieder typisch: Wenn ICH irgendwas von irgendeiner Firma oder Behörde will, dann kann ich lange versuchen da ne Mail hinzuschicken, aber Abmahnungen via Mail sind jetzt also zulässig.
Es laufen echt nur noch Idioten rum.
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03. 02. 2010, 13:09 #10
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Hamburg hat mal wieder getrollt...
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03. 02. 2010, 13:13 #11sauf dich reich!
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Wie wollen die den an meine eMailadresse kommen und wer zwingt mich diese täglich abzurufen? Wenn ich jetzt bei TOnline bin, aber nur meine GMX Adresse benutze?
Ich bleib dabei, solche "wichtigen Schreiben" gehören per Einschreiben versendet... die Scheiß 2.49 Euros dafür kann die Kanzlei jawohl absetzen von der Steuer...
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03. 02. 2010, 13:15 #12Prawda heisst "Die Wahrhe
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
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03. 02. 2010, 13:16 #13
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03. 02. 2010, 13:18 #14
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Na im Knast wird er nicht landen...Dann gehst du in den Knast. Ganz einfach.
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03. 02. 2010, 13:22 #15
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Das war jetzt auch mehr ein etwas überspitzter Witz.
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03. 02. 2010, 13:33 #16Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Wenn ich mir jetzt überlege, bei den meisten Anbietern kommen Spammails oder diverse Mails mit Spamverdacht schon mal garnicht bis zum Konto.
Dann geht es weiter, dass diese Mails in einem Extrabereich gespeichert werden und als Spam deklariert werden, wenn sie denn mal durchkommen (der Spamfilter meiner Uni ist da besonders restriktiv. Teilweise dauern weiterleitungen mehrere Tage und dann klebt das Spamverdacht Siegel drauf oder es kommt garnicht erst durch - soll ich dann die Uni belangen?)
Und dieser Spambereich wird bei den meisten Anbietern gesondert behandelt und nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht (für die Richter: da kippt wer meinen Briefkasten in den Altpapiercontainer aus).
Ganz zu schweigen davon, dass die meisten emailclients schon mal als Standarteinstellung die Spamordner nicht abrufen(für die Richter: das bleibt bei der Post liegen und ich muss extra hingehen und nachfragen ob was gekommen ist sonst wirds ins Altpapier entsorgt).
Klar, email abschicken ist da sofort zugestellt. Komisch nur, dass besonders Behörden emails nicht wirklich als Alternative zum Postweg ansehen.
Setzen 6
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03. 02. 2010, 13:41 #17
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03. 02. 2010, 13:49 #18
Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
In erste Linie dient solch eine Abmahnung dafür, den Antragsgegner zur Zahlung und Unterlassung zu veranlassen, ohne das ein Gericht bemüht werden muss. Also den Klageweg (Prozess) zu vermeiden und/oder die Verjährung zu unterbrechen. Nach ZPO ist der Inhalt Gesetzlich festgelegt und muss vom Rechtspfleger den Antragsgegner zugestellt werden.Das Landgericht Hamburg kam jedoch zu dem Schluss, dass auch eine E-Mail, die von einer Firewall abgefangen wird, als "zugegangen" beurteilt werden muss.
Eine nicht zugestellte E-Mail, kann vom Antragsgegner nicht zur Kenntnis genommen werden. Dadurch kann er auch nicht reagieren. Von Filtern und fehlender Authentifizierung mal ganz abgesehen.
Der HH Richter kam wohl per Schiff aus einer Bananenrepublik. Sowas will nun Recht sprechen. Da kann man genauso gut einen Polizisten anzeigen. Einfach nur sinnlos.

EDIT:
Wenn ich gar kein Internet oder EMailaccount habe, dann lebe ich wohl auch mit dem Risiko.Das Risiko eines Verlustes liege in Gänze beim Abgemahnten.
Geändert von TRON2 (03. 02. 2010 um 14:38 Uhr) Grund: Edit
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03. 02. 2010, 14:22 #19Mitglied
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
"Dem Gerichtsurteil nach sah das Gericht keine Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden war. Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empfänger sie aufgrund widriger Umstände gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein überaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis nimmt und Fristen einhalten kann", so Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Demnächst sitzen alle daheim mit der Pollente, weil ja alle Beschlüsse angeblich per Email verschickt wurden, aber es keiner überprüfen kann, weil unsere FWalls und Spamfilter so gut waren.Aber sie sind ja per Mail auch ganz wirklich geschickt worden, EHRLICH!!!!11elf.
Ich kann garnicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.
So Long
PS Da kommt es wieder zu solchen Sachen, dass das Inkassounternehmen schneller ist, als der Anwalt, aber dann haben sie ja ne Ausrede, die keiner mal eben so wirklich nachvollziehen kann, ist halt im Filter hängen geblieben.......
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03. 02. 2010, 14:49 #20Gesperrt
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Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig
Wie wollen die den an meine eMailadresse kommen und wer zwingt mich diese täglich abzurufen?
Du erinnerst mich gerade an etwas.
Ich habe schon seit 2 Tagen keine e-Mails mehr abgerufen.
Und noch besser, einer der Accounts filtert alle Nachrichten automatisch als Spam aus, wenn deren Absender nicht auf der White-List steht.
Ich ahne fürchterliches...


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