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  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Wie die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat das Landgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt.

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  2. #2
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Und wie siehts aus, wenn man eine gefälschte Abmahnung bekommt von Betrügern, die einfach irgendeine IP-Adresse in die Email schreiben? Bis jetzt hat man immer davon ausgehen können, dass bei einer Brief-Abmahnung eine echte Kanzlei dahintersteht. Also ich find das Urteil schwachsinnig.

  3. #3
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    [ ]ihr habt e-mail verstanden

  4. #4
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Das Urteil ist absolut nicht realitätsnah. E-Mail ist einfach ein Format, in dem bekannterweise immer Verluste auftreten. Sei es durch Firewalls, Spamfilter, Blacklisten oder andere Maßnahmen.

    Eine E-Mail ist auch schneller mal eben gelöscht, auch unabsichtlich "was'n das für'n Quark? Löschen...".
    Ein Brief dagegen wird ernster genommen.

    Ich hoffe, dass nochmal anders entschieden wird, das LG Hamburg macht ja öfter mal komische Urteile.

  5. #5
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Ah ja das LG Hamburg da sitzen ja auch nur Abmahnfreunde.
    Wird Zeit dass die Komplett in Rente geschickt und ersetzt werden.

    Das Problem ist doch das der Kunde oft selbst nicht mal Einfluss darauf hat welche Mails sein Hoster sofort löscht und welche nicht...

  6. #6
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    die spezialexperten und allround kompetenzbomben des lg hamburg haben wieder mal geurteilt.



    ps. kleinen dank an fefe für den ausdruck. ich hab viel gelacht deswegen

  7. #7
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Naja...LG Hamburg... da wundert man sich über gar nichts mehr. Die Richter an diesem Gericht würden auch eine Abmahnung die via Brieftaube abgeschickt wurde, noch als "rechtmäßig dem Empfänger zugestellt" bezeichnen.
    Dieses Urteil dürfte sehr bald von der nächsten Instanz für Null und Nichtig erklärt werden... denn E-Mail kann schliesslich jeder schicken.

  8. #8
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Aus Sicht eines Leien mag das verständlich erscheinen, wenn man sich allerdings etwas mit der Thematik auskennt...Spam-Filter, versehentliches löschen, echte Abmahnungen von Fälschungen nicht zu unterscheiden und so weiter und so weiter ^^'

  9. #9
    Nur der VFL! Avatar von TheOnly1
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Da muss sich wohl erst wieder ein kompetentes Gericht der Sache annehmen und das mal klarstellen...

    Wieder typisch: Wenn ICH irgendwas von irgendeiner Firma oder Behörde will, dann kann ich lange versuchen da ne Mail hinzuschicken, aber Abmahnungen via Mail sind jetzt also zulässig.
    Es laufen echt nur noch Idioten rum.

  10. #10
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Hamburg hat mal wieder getrollt...

  11. #11
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Wie wollen die den an meine eMailadresse kommen und wer zwingt mich diese täglich abzurufen? Wenn ich jetzt bei TOnline bin, aber nur meine GMX Adresse benutze?

    Ich bleib dabei, solche "wichtigen Schreiben" gehören per Einschreiben versendet... die Scheiß 2.49 Euros dafür kann die Kanzlei jawohl absetzen von der Steuer...

  12. #12
    Prawda heisst "Die Wahrhe
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Zitat Zitat von Firebird77 Beitrag anzeigen
    Wie die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, hat das Landgericht Hamburg die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt.

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    In den letzten Jahren muss ich zähneknirschend anerkennen, dass die Klassenjustiz der BRD frecher und frecher die Interessen der Staatsbesitzer hier vertritt.
    Der Bürger hingegen wird nicht ver-treten sondern ge-treten
    Professor Abraham Laibl

  13. #13
    Nur der VFL! Avatar von TheOnly1
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Zitat Zitat von .drunken Beitrag anzeigen
    Wie wollen die den an meine eMailadresse kommen und wer zwingt mich diese täglich abzurufen? Wenn ich jetzt bei TOnline bin, aber nur meine GMX Adresse benutze?
    Dann gehst du in den Knast. Ganz einfach.

  14. #14
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    (Threadstarter)

    Avatar von Firebird77
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Dann gehst du in den Knast. Ganz einfach.
    Na im Knast wird er nicht landen...

  15. #15
    Nur der VFL! Avatar von TheOnly1
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Das war jetzt auch mehr ein etwas überspitzter Witz.

  16. #16
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Wenn ich mir jetzt überlege, bei den meisten Anbietern kommen Spammails oder diverse Mails mit Spamverdacht schon mal garnicht bis zum Konto.

    Dann geht es weiter, dass diese Mails in einem Extrabereich gespeichert werden und als Spam deklariert werden, wenn sie denn mal durchkommen (der Spamfilter meiner Uni ist da besonders restriktiv. Teilweise dauern weiterleitungen mehrere Tage und dann klebt das Spamverdacht Siegel drauf oder es kommt garnicht erst durch - soll ich dann die Uni belangen?)


    Und dieser Spambereich wird bei den meisten Anbietern gesondert behandelt und nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht (für die Richter: da kippt wer meinen Briefkasten in den Altpapiercontainer aus).

    Ganz zu schweigen davon, dass die meisten emailclients schon mal als Standarteinstellung die Spamordner nicht abrufen(für die Richter: das bleibt bei der Post liegen und ich muss extra hingehen und nachfragen ob was gekommen ist sonst wirds ins Altpapier entsorgt).

    Klar, email abschicken ist da sofort zugestellt. Komisch nur, dass besonders Behörden emails nicht wirklich als Alternative zum Postweg ansehen.


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  17. #17
    Drogenberater i.e.D. Avatar von TalkToFrank
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Zitat Zitat von kaotixx Beitrag anzeigen

    In den letzten Jahren muss ich zähneknirschend anerkennen, dass die Klassenjustiz der BRD frecher und frecher die Interessen der Staatsbesitzer hier vertritt.
    Klassenjustiz ist hier überhauptnicht vorhanden...es ist vielmehr auf die unfassbaren unkenntnisse der Legislativen, Judikativen und Exekutiven zurrückzuführen, dass soviel mist verzapft wird.

  18. #18
    fights for the Users Avatar von TRON2
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Das Landgericht Hamburg kam jedoch zu dem Schluss, dass auch eine E-Mail, die von einer Firewall abgefangen wird, als "zugegangen" beurteilt werden muss.
    In erste Linie dient solch eine Abmahnung dafür, den Antragsgegner zur Zahlung und Unterlassung zu veranlassen, ohne das ein Gericht bemüht werden muss. Also den Klageweg (Prozess) zu vermeiden und/oder die Verjährung zu unterbrechen. Nach ZPO ist der Inhalt Gesetzlich festgelegt und muss vom Rechtspfleger den Antragsgegner zugestellt werden.

    Eine nicht zugestellte E-Mail, kann vom Antragsgegner nicht zur Kenntnis genommen werden. Dadurch kann er auch nicht reagieren. Von Filtern und fehlender Authentifizierung mal ganz abgesehen.

    Der HH Richter kam wohl per Schiff aus einer Bananenrepublik. Sowas will nun Recht sprechen. Da kann man genauso gut einen Polizisten anzeigen. Einfach nur sinnlos.



    EDIT:

    Das Risiko eines Verlustes liege in Gänze beim Abgemahnten.
    Wenn ich gar kein Internet oder EMailaccount habe, dann lebe ich wohl auch mit dem Risiko.
    Geändert von TRON2 (03. 02. 2010 um 14:38 Uhr) Grund: Edit

  19. #19
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    Angry Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    "Dem Gerichtsurteil nach sah das Gericht keine Probleme darin, dass die Abmahnung lediglich per E-Mail versandt worden war. Problematisch in unseren Augen ist, dass das Gericht eine solche Abmahnung auch als zugegangen ansieht, wenn der Empfänger sie aufgrund widriger Umstände gar nicht bewusst wahrgenommen hat. Eine Firewall, ein überaktiver Spamfilter oder ein nicht abgerufener E-Mail-Account reichen da bereits aus, um zu verhindern, dass der Abgemahnte Kenntnis nimmt und Fristen einhalten kann", so Rechtsanwalt Christian Solmecke.


    Demnächst sitzen alle daheim mit der Pollente, weil ja alle Beschlüsse angeblich per Email verschickt wurden, aber es keiner überprüfen kann, weil unsere FWalls und Spamfilter so gut waren.Aber sie sind ja per Mail auch ganz wirklich geschickt worden, EHRLICH!!!!11elf.

    Ich kann garnicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.

    So Long

    PS Da kommt es wieder zu solchen Sachen, dass das Inkassounternehmen schneller ist, als der Anwalt, aber dann haben sie ja ne Ausrede, die keiner mal eben so wirklich nachvollziehen kann, ist halt im Filter hängen geblieben.......

  20. #20
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    Standard Re: LG Hamburg: Abmahnung per E-Mail zulässig

    Wie wollen die den an meine eMailadresse kommen und wer zwingt mich diese täglich abzurufen?
    Du erinnerst mich gerade an etwas.
    Ich habe schon seit 2 Tagen keine e-Mails mehr abgerufen.
    Und noch besser, einer der Accounts filtert alle Nachrichten automatisch als Spam aus, wenn deren Absender nicht auf der White-List steht.
    Ich ahne fürchterliches...

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