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  1. #1
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    Avatar von Ghandy
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    Standard Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Die Verlage De Gruyter und Campus haben am 4. Februar gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Rapidshare muss dafür sorgen, dass 12 Buchtitel dort nicht mehr verfügbar sind.

    zur News

  2. #2
    Lord_iMac
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Einer machts vor, alle machen es nach. Solang es Alternativen zu Rapidshare gibt hört das nie auf. Unsinnig investiertes Geld was anderswo fehlt. Als hätte die Welt keine anderen Probleme ...

  3. #3
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Ne Abusemeldung hätte es auch getan... ^^ Wie wollen die kontrollieren, wer was in welchen Archiven hochlädt?

  4. #4
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    _Schweitzer_ Anbieter. Und die interessieren sich für deutsche Rechtssprechung....inwiefern?

    btw. dann können wir auch gleich sämtliche Briefe öffnen, könnte ja ein copyright geschützter Liedtext drin sein, ach verbieten wir Briefe ein fach allgemein, immerhin könnte es ja sein...

  5. #5
    GottSeth
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Bei meinem Filehoster "Stammforum" sind die Namen der Files kryptisch, und ohne Passwort kann man sie ja nicht öffnen

    Wie also soll Rapidshare kontrollieren was da drin ist ??

  6. #6
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Ein Problem (wenn auch auch vielleicht nicht das Problem) ist das die Geschäftsbedingungen der Vertreiber von Urheberrechtlich geschützten Werken zu strikt sind.

    Wenn man sich mal den Verlauf bei der Musik anschaut: Erst hat man sich nen feuchten um mp3 geschert. Dann hat man dafür gesorgt das die gekauften Werke teilweise gar nicht mehr abgespielt werden konnten, hat dem Kunden dann gesagt das er eine bestimmte maximale Anzahl an Kopien machten darf und zu guter letzt hat man die Marktgesetze an sich aus dem Auge verloren: weiter steigende Preise bei einem immer weiter steigenden Angebot.

    Nun geht man auf breiter Front gegen die eigenen potentiellen Käufer vor anstatt echte tragfähige Konzepte vor zu legen:

    Warum geht man nicht dahin, schaft eine gemeinsame Plattform wo der einzelne Kunde rechte an werken kaufen kann, die dann auch ein ganzes leben gültig sind, und darüber hinaus (Kinder)? Eine Plattform wo man nicht nach der Schuhgröße oder den eigenen Bettvorlieben ausgequetscht wird, wo man nicht noch weiter versucht auch noch die letzten Daten gewinnbringend an alle Welt weiter zu verkaufen. Mit Sicherheit hat auch hier deine oder andere etwas gegen so ein oder ähnliches Konzept. Besser wär es trotzdem als diese kosten treibenden Kopierschutzmechanismen die viele früher oder später nur nerven.

  7. #7
    Genitiv ins Wasser Avatar von thomasz55
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Ach Gottchen.

  8. #8
    Provokator Avatar von Motiva
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zumindest ist dies sehr zeitaufwendig und bindet die Arbeitszeit viele Mitarbeiter des Schweizer Anbieters.
    Wie soll das gehen? Sollen die Mitarbeiter die Warez-Seiten durchsuchen? Auch solche mit geschlossener Registrierung?

    Komischer Artikel.

  9. #9
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    gulli:Redaktion

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    Avatar von Ghandy
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Nein. Sie müssen wie auch immer sicherstellen, dass bei allen neu hochgeladenen Dateien keine dabei sind, die die einstweilige Verfügung betreffen. Wie die das machen ist dem Richter sicherlich egal.

  10. #10
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Hm wo ist die Liste mit den Büchern? Ich möchte die gerne hochladen. Auf RS, gucken wie lange sie halten.
    Und direkt danach auf jeden einzelnen gottverdammten Hoster auf der ganzen verfluchten welt und dann wünsch ich den herren viel spaß, den ganzen tag hunderte hoster zu verklagen.

    Man müsste direkt ne Liste machen, die 3 Filme von Constantin und diese 12 Bücher, dann per Script die Dateien hunderte von malen hochladen und ne Seite erstellen, wo man random links zu den downloads bekommt. viel spaß beim abusen.

    Das, und nur das alleine, ist die einzige Möglichkeit, denen zu zeigen, was ihre Klage bringt. Klagst du nen bestimmten Film weg, kannst du dir sicher sein, dass genau der am weitesten verbreitet wird.

    Aber mal ehrlich, wen interessierts. Die Filme gibts überall, die hat jeder und ich bin mir sicher, dass ich auch die Bücher hab, welche das auch sein mögen.

    Erfolg der Klage < under 9000!

  11. #11
    Mit Zahnbürste unterwegs. Avatar von Kamikaze_Urmel
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Aber das mit der Deutschen Rechtssprechung in der Schweiz hatten wir doch vor kurzem schon. Die müssen das doch garnicht befolgen, weil sie in der Schweiz sitzen, die nichtmal zu EU gehört. Dann müssen sie das doch, wie gesagt nicht befolgen, oder irre ich mich?
    Falls ihnen das egal sein kann:
    EPIC FAIL.

  12. #12
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    und wieder mal LG hamburg .. da kriegt man echt das gefühl dort sitzen nur idioten rum ..

  13. #13
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zitat Zitat von GottSeth Beitrag anzeigen
    Wie also soll Rapidshare kontrollieren was da drin ist ??
    Unternehmen wie RS betreiben vermutlich einen kommerziellen Mißbrauch urhebergesetzlich geschützter Werke. Es interessiert dabei nicht, wie die was kontrollieren sollen, weil es immer möglich ist, Dinge anders zu machen, wenn man denn wollte. Was hindert RS daran, Hochladen nur nach vorheriger Anmeldung zu erlauben? Was hintert RS daran, anonymes Anmelden unmöglich zu machen, z.b. durch Identitätsfestellungen oder mind. Adressüberprüfung. Wer dann urheberrechtlich geschützte Werke dort hochlädt, entgegen der Nutzungsbedingungen nehme ich mal an, der bekommt den daraus für RS entstandenen Schaden weitergeleitet - so einfach geht das.

    Wenn RS nun sagt, wenn wir das so machen, wie gerade geschildert, dann können wir den Laden auch dicht machen, was heißt das dann anderes, als daß deren Geschäftsmodell im Mißbrauch von urheberrechtlich geschützten Werken besteht? Und dann müssen sie halt dicht machen.

    Der Fehler des gegenwärtigen UrhG liegt m.M.n. lediglich darin, daß es genauso wie gegen kommerzielle Anbieter auch gegen Privatleute angewendet werden kann (und wird). Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch, da nenne ich bloß den Umstand, daß Privatleute möglicherweise Kunden aber sicher nie Konkurrenten sind. RS kann man als Vertriebskonkurrenz betrachten, es sei denn, sie finanzieren sich ohne Einnahmen

  14. #14
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    So lange Rapidshare sich so benimmt wie sie es tun und mit Warez Geld verdienen trifft es da auch nicht die falschen. Hier wieder mal so zu tun als wäre es ein Ding der Unmöglichkeit anonyme Uploads zu unterbinden und dafür einen Registrierungszwang einzuführen ist typisch. Als gäbe es ein von Gott gegebenes Recht das jeder Pfurz anonym da hochladen kann was ihm Spaß macht ohne nachweisen zu müssen das er die dafür nötigen Rechte hat, im Umkehrschluss müssen aber die Urheber die alle Rechte haben das erst mal nachweisen und haben nur die Möglichkeit bei Rapidshare mal anzufragen ob sich denn mal einer dazu herablässt das illegal hochgeladene wieder zu entfernen.

    Wenn man hier von einem ausgewogenem Verhältnis zwischen denen die uploaden und denen die ihrer Rechte beraubt werden reden möchte dann sollte es doch zumindestens gleich einfach sein etwas hochzuladen und etwas zu löschen. Sprich wenn jeder anonym hochladen kann was er will, dann sollte auch jeder anonym löschen können was er will.

    Alles andere ist gegenüber den Urhebern nicht mal ansatzweise Gerecht und vor allem wenn ein Unternehmen Geld damit verdient. Wenn sich das Geschäftsmodell dann nicht mehr lohnt ist das eben so, dann müssen sie eben dicht machen. Ich wüsste nicht warum man ein solches Geschäftsmodell künstlich schützen sollte, dann könnte man auch gleich Ebay als offizielle Plattform für Hehlerware ausrufen und deren Geschäftsmodell gesetzlich schützen ...

    Ist schon lustig hier immer wieder zu lesen wie sehr doch einige den Bezug zur Verhältnismäßigkeit vollkommen verloren haben.

  15. #15
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Wenn RS nun sagt, wenn wir das so machen, wie gerade geschildert, dann können wir den Laden auch dicht machen, was heißt das dann anderes, als daß deren Geschäftsmodell im Mißbrauch von urheberrechtlich geschützten Werken besteht? Und dann müssen sie halt dicht machen.

    ich will nicht sagen, dass das OHCs warez nicht wahrscheinlich billigend in kauf nimmt.
    allerdings sollte man sich mal vor augen führen was OCHs so beliebt macht(auch für andere anwendungen)

    auf die seite, datei angeben, klicken, warten, link weitergeben, fertig

    müsste man sich bei OCHs registrieren, dann würde die laufkundschaft("wie bekomme ich ne 50MB-Präsentation schnell zu meinem kunden?") verloren gehen


    Ihr tut ja glatt so als existieren die OHCs nur zum zweck warez auszutauschen - sie wie das usenet

  16. #16
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zitat Zitat von freeJofi Beitrag anzeigen
    Was hintert RS daran, anonymes Anmelden unmöglich zu machen, z.b. durch Identitätsfestellungen oder mind. Adressüberprüfung.
    Verwechselst du gerade zufällig ein Hoster-Service wie Strato mit einem One-Click-Hoster?
    Jetzt mal legal gesehen ist der für folgendes gedacht: ich will dir ein 3 MB dokument an deine web.de adresse schicken. web.de nimmt aber nur 2 mb an, also gehts nicht. ich geh auf rapidshare, mache 2 klicks, schicke dir die url und fertig.
    nach deinem vorschlag gehe ich zu rapidshare, melde mich an, warte 3 tage auf das postidentverfahren, fahre zur post, warte doch bis ich dran bin, führe es durch....... ich muss nicht weiter reden oder?

    Zitat Zitat von freeJofi Beitrag anzeigen
    Wenn RS nun sagt, wenn wir das so machen, wie gerade geschildert, dann können wir den Laden auch dicht machen, was heißt das dann anderes, als daß deren Geschäftsmodell im Mißbrauch von urheberrechtlich geschützten Werken besteht?
    Tut es nicht. Es besteht im einfachen Austausch von nicht urheberrechtsgeschützten Dateien. Beweise mir bitte das Gegenteil.
    Wohlgemerkt, beweise das anhand von Fakten, die gerichtsverwertbar sind. Aussagen der Geschäftsführung, Dokumente, in denen das drinsteht, unwiderlegbarer Augenschein. Alles andere ist nur Meinungsäußerung.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Als gäbe es ein von Gott gegebenes Recht das jeder Furz anonym da hochladen kann was ihm Spaß macht ohne nachweisen zu müssen das er die dafür nötigen Rechte hat,
    Wie bitte? Das meinst du doch nicht ernst, oder? Wie weise ich denn bitte schön nach, dass mein selbstgeschossenes Foto von mir selbstgeschossen ist? Und wieso sollte ich jedem meine Identität mitteilen, nur weil ich ein Foto hochlade? In welcher Big-Brother-Welt lebst du denn?

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Sprich wenn jeder anonym hochladen kann was er will, dann sollte auch jeder anonym löschen können was er will.
    Okay, dann gib mir mal deine Festplatte frei. Das, worauf ich das Urheberrecht erhebe, lösche ich dann anonym.
    Ich sag dir gleich, ich habe das Urheberrecht auf deinen system32 Ordner.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Ich wüsste nicht warum man ein solches Geschäftsmodell künstlich schützen sollte,
    Dann sollten wir das Internet abschaffen, durch das 98% der Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dass Unternehmen wie die Telekom damit noch Geld verdienen, ist den Urhebern gegenüber nicht gerecht. Ich wüsste nicht warum man ein solches Geschäftsmodell künstlich schützen sollte.

  17. #17
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Ich warte ja, dass jemand darauf kommt, wie beim OFFSystem nur noch exklusiv-oder-verknüpfte Blöcke hochzuladen. Jede beliebige Datei kann in Kombination mit einer anderen Datei jeden beliebigen Inhalt erzeugen. Dieselbe Datei kann mit vollkommen zusammenhanglosen anderen Dateien Teil von etwas ganz anderem werden. Keiner Einzeldatei oder ihrem Erzeuger kann mehr ein Bezug zu einem bestimmtem Inhalt zugeordnet werden und andersrum. Fällt eine einmalige Untermenge an Teildateien weg, wird sie aus anderen wieder rekonstruiert. Und die Hoster machen weiterhin nichts anderes, als beliebige Kombinationen aus Bits und Bytes zu hosten.

  18. #18
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zitat Zitat von u-x Beitrag anzeigen
    müsste man sich bei OCHs registrieren, dann würde die laufkundschaft("wie bekomme ich ne 50MB-Präsentation schnell zu meinem kunden?") verloren gehen
    Das würde ich eher übers GMX Mediacenter machen. Das ist nämlich auch für die Downloader (ohne vorherige Anmeldung) schnell.

    Zitat Zitat von u-x Beitrag anzeigen
    Ihr tut ja glatt so als existieren die OHCs nur zum zweck warez auszutauschen
    Das würden wir dann sehen.

  19. #19
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zitat Zitat von laufbursche Beitrag anzeigen
    Verwechselst du gerade zufällig ein Hoster-Service wie Strato mit einem One-Click-Hoster?
    Jetzt mal legal gesehen ist der für folgendes gedacht: ich will dir ein 3 MB dokument an deine web.de adresse schicken. web.de nimmt aber nur 2 mb an, also gehts nicht. ich geh auf rapidshare, mache 2 klicks, schicke dir die url und fertig.
    nach deinem vorschlag gehe ich zu rapidshare, melde mich an, warte 3 tage auf das postidentverfahren, fahre zur post, warte doch bis ich dran bin, führe es durch....... ich muss nicht weiter reden oder?
    Die Anmeldung ist ein einmaliger Vorgang. Es spielt aber auch keine Rolle, siehe unten.

    Zitat Zitat von laufbursche Beitrag anzeigen
    Tut es nicht. Es besteht im einfachen Austausch von nicht urheberrechtsgeschützten Dateien. Beweise mir bitte das Gegenteil.
    Wohlgemerkt, beweise das anhand von Fakten, die gerichtsverwertbar sind. Aussagen der Geschäftsführung, Dokumente, in denen das drinsteht, unwiderlegbarer Augenschein. Alles andere ist nur Meinungsäußerung.
    Es muß hier niemand irgendetwas beweisen. Es reicht aus, daß sich urheberrechtlich geschütztes Material auf RS findet. Dafür hat RS Schadensersatz zu zahlen. Welche Konsequenzen RS daraus zieht, überlasse ich denen. Sie können ja versuchen, ihr Geschäftsmodell vorm Verfassungsgericht oder wo auch immer einzuklagen.

    Edit: Ach übrigens, da fällt mir grad Mininova ein, die haben nämlich schon Konsequenzen gezogen. Geht doch!
    Geändert von freeJofi (12. 02. 2010 um 15:40 Uhr) Grund: mininova

  20. #20
    JD-Dev Avatar von 5cr4v3ng3r
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    Standard Re: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    So lange Rapidshare sich so benimmt wie sie es tun und mit Warez Geld verdienen trifft es da auch nicht die falschen.
    Du vertrittst da leider einen absolut subjektiven Standpunkt (wie der Großteil hier im Board).
    Das hier sieht für mich weniger nach Warez aus. RS ist weitaus mehr.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Hier wieder mal so zu tun als wäre es ein Ding der Unmöglichkeit anonyme Uploads zu unterbinden und dafür einen Registrierungszwang einzuführen ist typisch.
    ...und morgen schreien sie wieder alle nach Datenschutz.
    Ich kann in P2P-Netze auch einstellen, was ich will.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Als gäbe es ein von Gott gegebenes Recht das jeder Pfurz anonym da hochladen kann was ihm Spaß macht ohne nachweisen zu müssen das er die dafür nötigen Rechte hat, im Umkehrschluss müssen aber die Urheber die alle Rechte haben das erst mal nachweisen und haben nur die Möglichkeit bei Rapidshare mal anzufragen ob sich denn mal einer dazu herablässt das illegal hochgeladene wieder zu entfernen.
    Siehe oben. Ich für meinen Teil habe z.B. bei RapidShare eine Menge Backups, die fremde Nutzerdaten enthalten (Randnotiz: Das betrifft nicht meine JD-Aktivitäten, da landen die Backups an anderem Ort). Dementsprechend sind die Backuparchive natürlich vollverschlüsselt - ich habe wenig Interesse, 1) die Passwörter offenzulegen und 2) die Rechte nachzuweisen. Leben wir denn im Kontrollstaat?
    Aus meiner Sicht kommt eine Vorkontrolle unter keinen Umständen in Frage.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Wenn man hier von einem ausgewogenem Verhältnis zwischen denen die uploaden und denen die ihrer Rechte beraubt werden reden möchte dann sollte es doch zumindestens gleich einfach sein etwas hochzuladen und etwas zu löschen. Sprich wenn jeder anonym hochladen kann was er will, dann sollte auch jeder anonym löschen können was er will.
    Und wenn dann die erste legale Datei gelöscht wird, hat RS die nächste Klage am Hals. Wird bestimmt lustig, wenn der erste Student RS auf Schadensersatz verklagt, da sein besonders lustiger Kommilitone die Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung hat löschen lassen. Meines Wissens nach akzeptiert RS bereits die Meldung einer offensichtlich illegalen Datei (Charts o.ä.), ohne zu überprüfen, ob die meldende Person tatsächlich die Rechte am Werk besitzt.
    Unabhängig davon: RS stellt Rechteinhabern bereits eine gesonderte Schnittstelle zur Verfügung, über die sie Dateien sofort löschen können.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Wenn sich das Geschäftsmodell dann nicht mehr lohnt ist das eben so, dann müssen sie eben dicht machen.
    RS hat durchaus ein großes rechtschaffendes Klientel.

    Zitat Zitat von 859638419372324 Beitrag anzeigen
    Ist schon lustig hier immer wieder zu lesen wie sehr doch einige den Bezug zur Verhältnismäßigkeit vollkommen verloren haben.
    Auch du hättest reflektierter antworten können.
    Eine Vorkontrolle ist nach meiner Auffassung nicht der richtige Weg, eine Vorkontrolle wäre falsch. Daher kann ich auch das Verhalten seitens RS vollkommen nachvollziehen. Die Herausgabe von IP-Adressen der Uploader ist bei nachgewiesenen Missbrauchsfällen meiner Auffassung nach schon eher ein Schritt in die richtige Richtung.
    Das Ganze lässt sich übrigens wunderbar mit dem Briefgeheimnis vergleichen.

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