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12. 02. 2010, 19:47 #1
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BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren im Fokus
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechteinhabers abgelehnt. Dieser sah in der Deckelung der Abmahngebühren eine Verletzung seiner Grundrechte.
zur News
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12. 02. 2010, 19:58 #2
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Gut so. Die Büchse der Pandora darf in dem Bereich gar nicht erst geöffnet werden. Vor allem nicht weil sich ein Gebrauchtfutzi seiner Auktionsbilchen beraubt fühlt.
Zumal da nur wer geil drauf war Geld damit verdienen zu können und sich nur um seine Anwaltskosten sorgen machte.
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12. 02. 2010, 20:03 #3
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
jetzt mal ganz doof gefragt:
wie kann bei einem solchen fall überhaupt eine summe von 100€ pro fall zustandekommen? soviel schaden hat keiner, 2 € wären dafür maximal angemessen!
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12. 02. 2010, 20:14 #4
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12. 02. 2010, 20:19 #5
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
@docghandy
2Euro sind also angemessen für professionelle Fotos. Wann lebst du, 1950? (ja da gabs noch keinen euro blabal)
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12. 02. 2010, 21:02 #6
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Vielleicht war er ja blöd genug, die tatsächlich selbst zu entwickeln, vielleicht hat er sich extra eine digitale Spiegelreflex-Kamera geholt. Immerhin ist ein 6-MPix-Bild einer gebrauchten Anglage aus einer normalen Kamera niiiieeeemals gut genug, als das man darauf iiiirgendwas sehen könnte /ironie
Ich vermute mal, das ist gelaufen wie ständig bei geistigem Eigentum: Jemandem ist seine Arbeit persönlich halt unendlich viel wert, also nimmt er an, dass dieser gefühle Wert auch dem tatsächlichen entspricht
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12. 02. 2010, 21:41 #7
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
vielleicht wollte er sich auch nur ein zweites standbein mit den abmahnungen schaffen und marions kochbuch nacheifern
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12. 02. 2010, 22:08 #8BabarogaGast
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12. 02. 2010, 22:11 #9
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Einerseits ist die News sehr schön, aber andererseits sollte jemand, der bei Ebay Artikel mit Gewinninteresse verkaufen will, dafür doch bitte auch eigene Bilder nehmen.
Oder, wenn er keine hat, eben auch keine reinsetzen, (oder vorher fragen, ob er die nutzen darf), auch auf die Gefahr hin, dass es dann eben weniger Geld gibt.
Dabei ist es dann auch egal, welchen "Wert" die zu diesem Zweck genutzten Bilder haben.
Sehe ich jedenfalls so. Und mit Marions Kochbuch kann man das weniger vergleichen, oder wurden ihre Bilder etwa auch für Ebay-Auktionen benutzt?
MfG Andy
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12. 02. 2010, 22:30 #10
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Ach Gottchen, der Arme.
Dann kanner jetzt nicht mehr am Rechtsweg vorbei fetten Reibach machen sondern muss sich wie der gemeine Pöbel beim Gericht anstellen und eine schwachsinnige Schadenersatzklage erlassen.
Oder er pult einfach mal den Sand aus seiner Vagina und hört auf so rumzuheulen. Idiot.
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12. 02. 2010, 23:03 #11
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Zitat von Hasron;12537624Vor allem nicht [B
.
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12. 02. 2010, 23:55 #12
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Tjoah, ist schon verführerisch einfach solche Bilder zu kopieren, es ist auch kinderleicht...nur deswegen soviel Aufregung und gleich vors Bundesverfassungsgericht? Die Ablehnung ist völlig legitim, ansonsten gibts auch nichts an der Deckelung auszusetzen. Wer wegen eines geklauten jpeg gleich anfängt zu weinen und den Anwalt zitiert.
Zumal die anderen Anbieter wohl ansonsten einfach fix die Ware selbst abgelichtet hätten, ein Aufwand vom knapp 5 Minuten, von daher ist ihm praktisch gesehen nichtmal ein Schaden entstanden.
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13. 02. 2010, 00:43 #13
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Die Überschrift der News ist völlig falsch. Wie auch im Artikel zum Ausdruck kommt, hat das BVerfG die Deckelung der Abmahngebühren nicht für rechtens befunden, sondern überhaupt keine Prüfung durchgeführt. Sie haben die Verfassungsbeschwerde abgelehnt, weil sie unzulässig war.
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13. 02. 2010, 09:24 #14
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Anscheinend verstehen manche hier nicht, dass es um das Prinzip geht und nicht um das Ausmaß.
Es ist schon ein Unterschied ob man "Arbeit" anderer auf kommerzieller oder privater Weise nutzt.
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13. 02. 2010, 10:06 #15
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Ist es, aber es gibt auch Unterschiede je nach Arbeitsaufwand.
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13. 02. 2010, 10:15 #16
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Ich verstehe nicht, woher ihm da ein konkreter Schaden entsteht. Schließlich verticken die auf eBay ja nicht Kopien seiner Fotos.
Mehr als 100€ sind wohl kaum angemessen wegen einer solchen Lappalie. Sind keine 100MP Fotos vom Grand Canyon während einer Sonnenfinsternis, der Mann hat bloß eine Anlage abgelichtet.
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13. 02. 2010, 10:43 #17
Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Könntest du das auch präziser formulieren?
Anscheinend ist dir nicht bewusst in was für einem Ausmaß Marketingpsychologie eine Rolle spielt. Wenn man das Gleiche verkauft, wo durch gewinnt man also Kunden? Genau durch das "Abbild" bzw. Image. Darunter fällt zwar auch Text, aber der bedeutende Blickfang ist in diesem Fall das Bild.
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13. 02. 2010, 11:41 #18
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13. 02. 2010, 13:15 #19
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Re: BVerfG: Deckelung der Abmahngebühren rechtens
Ganz einfach: Es ist dasselbe Produkt, und egal wie dumm der Kunde mitlerweile ist, diesen simplen Fakt wird niemand übersehen. Von daher ist es unerheblich welches Bild ich nun nehme, wir reden hier schliesslich auch nicht von Hochprofessionellen Aufnahmen, sondern von Bildern die "mal eben schnell" gemacht werden um Waren auf Ebay zu verticken.^^
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13. 02. 2010, 13:32 #20
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Schutz vor Cyberkriminalität mit...
26. 03. 2018, 16:38 in gulli:news