Ergebnis 1 bis 20 von 20
  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Das Amtsgericht Halle/Saale hat in einem Urteil vom 24.11.2009 entschieden, dass ein Streitwert von 10.000 Euro für einen Film, der per Filesharing verbreitet wurde, zu hoch ist.

    zur News

  2. #2
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Wieso wird hier überhaupt über das Urteil eines Amtsgerichtes berichtet?!

  3. #3
    ========= Avatar von Palatinum
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    Zakarum
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    ist doch nichts negatives darüber zu berichten?!

  4. #4
    msdosvga
    Gast

    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Ein schönes Urteil.
    Das Problem ist nur, dass die Urteile von den kleinen Amtsgerichten in der Regel keine große Wirkung haben.

    Landgerichte, wie das LG Köln oder LG Düsseldorf, werden nach wie vor einen Streitwert von 100.000 € für eine Musik CD oder einen Film für angemessen halten und das LG München wird einen Streitwert von 30.000 € bei einem Film für angemessen halten.

  5. #5
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Gulli:News
    Man korrigierte den Streitwert um fast 90 Prozent auf 1.200 Euro
    Was immernoch zu hoch ist. Dafür müsste man das File ja 60x hochgeladen haben, wenn man von einem DVD-Preis von 20€ ausgeht.

    Mir fällt da aber gerade was anderes ein. als ich noch eMule verwendet habe wurde in den Statistiken angezeigt, wie oft man ein File komplett hochgeladen hat. Könnte man das nicht verwenden, um zu belegen, wie oft eine Datei zumindest teilweise verbreitet wurde?

    Btw: wenn bei einem Film ein Streitwert von 1200€ angemessen scheint, müsste er bei einem MP3-File entsprechend um das 20-fache niedriger sein.

  6. #6
    bLub
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Was mich mal interessieren würde:
    1. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, wenn man ihn danach kauft?
    2. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, nachdem man ihn bereits gekauft hat?

    Wobei ich die Berechnung der MI nur noch schwachsinnig finde...

    Aber das Urteil ist cool, auch wenn es nicht viel einfluss hat.

  7. #7
    Kleinadlerauge
    Gast

    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Huntersdead Beitrag anzeigen
    Was mich mal interessieren würde:
    1. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, wenn man ihn danach kauft?
    2. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, nachdem man ihn bereits gekauft hat?
    ...
    Antwort ist einfach: 1. ja, 2. WER ist so bescheuert??? Wenn ich den Song schon habe, warum noch dl??? Allein für diese unbeschreibliche Dummheit sollte derjenige hart bestraft werden. Ich nenne das Idiotensteuer.

    Zum Urteil: Kleine Amtsgerichte haben anscheinend noch einen gewissen Bezug zur Realität. Je höher es geht, desto mehr Einfluß haben die Mächtigen. Nur eines zählt: wer hat mehr Geld und kann die besseren Anwälte bezahlen.

  8. #8
    Mitglied Avatar von huth01
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Huntersdead Beitrag anzeigen
    1. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, wenn man ihn danach kauft?
    2. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, nachdem man ihn bereits gekauft hat?
    Ich würde sagen:
    1. Illegal, da mann ja in dem Moment der Tat noch nicht in Besitz der CD bzw, des Songs war.
    2. Legal, ähnlich wie eine CD zur Sicherung brennen.

  9. #9
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    1. ja
    2. ja

    3. Steht sicher gefühlte 10 Millionen mal hier im Board.

  10. #10
    Mitglied
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Kleinadlerauge Beitrag anzeigen
    Antwort ist einfach: 1. ja, 2. WER ist so bescheuert??? Wenn ich den Song schon habe, warum noch dl??? Allein für diese unbeschreibliche Dummheit sollte derjenige hart bestraft werden. Ich nenne das Idiotensteuer.

    Zum Urteil: Kleine Amtsgerichte haben anscheinend noch einen gewissen Bezug zur Realität. Je höher es geht, desto mehr Einfluß haben die Mächtigen. Nur eines zählt: wer hat mehr Geld und kann die besseren Anwälte bezahlen.
    Wäre ein Interessantes Verfahren: Man bekommt eine Abmahnung z.b. download eines Album per p2p.
    Kann aber Beweisen das man diese Album zu hause im Schrank stehen hat, mit Kassenbon und es waren halt nur paar Kratzer drauf und bei der Wiedergabe gabs bei einigen Lieder leichtes knacken.

    Es wird ja immer von gesitigen Eigentum des Urhebers gesprochen und in diesem Fall verletzt man ja nicht das Urheberrecht....

  11. #11
    Kleinadlerauge
    Gast

    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von 3in3r Beitrag anzeigen
    Wäre ein Interessantes Verfahren...
    Negativ. Ich kann mein eigenes Album kopieren soviel ich will, aber nicht eines aus dem i-net. Und dl heißt fast immer auch uploaden.

  12. #12
    bLub
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Kleinadlerauge Beitrag anzeigen
    Antwort ist einfach: 1. ja, 2. WER ist so bescheuert??? Wenn ich den Song schon habe, warum noch dl??? Allein für diese unbeschreibliche Dummheit sollte derjenige hart bestraft werden. Ich nenne das Idiotensteuer!
    Blos nicht, dann würde Schäuble Mrd. von Euros zahlen müssen

    Wenn die CD z.B. hinüber ist und man versäumt hat eine Sicherungskopie zu machen.
    Oder weil es damals aufgrund von Schutzsoftware nicht möglich war, eine Kopie anzufertigen. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt.

    Danke für die Antworten, wobei ich zugeben muss, die SuFu nicht genutzt zu haben.
    Hat mich während des Lesens des Artikels einfach interessiert.

    PS: Ich hoffe das Urteil des Amtsgerichts wird respektiert und umgesetzt, auch wenn das eine geringe Wahrscheinlichkeit hat
    Die Drakonischen Strafen währen weitgehend eingeschränkt.

  13. #13
    Koma-Kolonne Avatar von Lum
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Huntersdead Beitrag anzeigen
    Was mich mal interessieren würde:
    1. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, wenn man ihn danach kauft?
    2. Ist es illegal einen Song herunterzuladen, nachdem man ihn bereits gekauft hat?
    1. Ist es illegal , mein Golf zu verleihen , bevor ich ihn gekauft habe ?
    2. Ist es illegal , mein Golf zu verleihen , nachdem ich ihn gekauft habe ?

    Es wird irgendwann so weit sein in Deutschland, das ich beispielsweise eine Abmahnung von einem Autohersteller (-Urheber) bekomme , wenn ich eine Fahrgemeinschaft betreibe. Dem Hersteller entgeht ja sicherlich jede Menge Knete , wenn jeder bei jedem mitfahren kann. Denn dem Mitfahrer könnte man ja noch ein Auto verkaufen...
    warum kann ich eigentlich mit meinem Eigentum , meiner DVD aus`m Laden also , nicht machen was ich will?

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    Was immernoch zu hoch ist. Dafür müsste man das File ja 60x hochgeladen haben, wenn man von einem DVD-Preis von 20€ ausgeht.
    Wer lädt bitte schön bei Bittorrent ein File bis Ratio 60 ?

  14. #14
    Überlebenskünstler Avatar von Sacrifyce
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Die Richter in Halle/Salle haben wohl einen guten Sinn für Gerechtigkeit und angemessene Strafen.

    Andere Richter sollten sich an ihrem Urteilvermögen ein Beispiel nehmen.

  15. #15
    Quoten-Hesse

    Moderator

    Avatar von Lokalrunde
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Kleinadlerauge Beitrag anzeigen
    Und dl heißt fast immer auch uploaden.
    Zumindest beim klassischen Peer 2 Peer-Filesharing

  16. #16
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Kleinadlerauge Beitrag anzeigen
    Negativ. Ich kann mein eigenes Album kopieren soviel ich will, aber nicht eines aus dem i-net. Und dl heißt fast immer auch uploaden.
    Willkommen im 21. Jahrhundert. Kenne kaum noch Leute die Edonkey und Bittorrent nutzen, aus gutem Grund.

    Leider nur ein Landgerichtsurteil, ist nicht ganz viel Wert. :/ Ich würde mir echt mal einen Fall wünschen, wo die Musikindustrie wen abmahnt der die Originale besitzt und nur zu doof zum rippen seiner Sammlung ist.

  17. #17
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Man kann ja gerne bei mir ankommen und mir sagen ich müsse Geld bezahlen weil ich ne File runtergeladen habe. Dann schicme ich denen den Kaufbeleg und die Sache ist durch.
    Filesharing in Peer2Peer-Netzwerken ist wohl eh das selten dämlichste. Die Zeichen der Zeit sollte nach und nach auch der Dümmste erkannt haben.

  18. #18
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    P2P fand ich eigentlich ganz gut: Einer hat was und Teilt es mit anderen. Als man das auf den Markt gebracht hat, hat wohl keiner daran gedacht das soviel es nutzen und das die Rechteverwerter es nicht schaffen auf normalen weg gegen zu halten.

    Man versucht nun hier eine Kultur auf zu brechen die über Jahre, gar Jahrzehnte gewachsen ist ohne auf die wirklichen Ursachen ein zu gehn.

    Da lobe ich mir die Richter in Halle. Wobei ich denke das es hier wohl ein Harz4er getroffen hatte und die Richter ganz genau wissen das der sich kaum CDs, DVD etc. Leisten kann. Und mal ehrlich: Was macht denn so ne CD/DVD so wertvoll, ich meine außer für die Rechteverwerter?

    Für den Kunden Steht doch im Vordergrund was er damit anfangen kann. Und wenn er eine CD nur einmal hört vielleicht auch zwei oder drei mal um sie ins Regal zu stellen wo sie dann verstaubt (ich hab mindestens 200 von diesen Staubfängern, und regelmäßig kommen da noch welche hinzu ) dann ist doch klar das viele so ökonomisch Handeln wie es die Gesellschaft vor gibt.

    Die Rechteverwerter sollen dieser Ökonomie Rechenschaft leisten und insbesondere aus CDs wieder vollwertige Produkte machen: Packt die Videos mit drauf, packt Wallpapers und Fotos mit drauf und macht ne Schöne Verpackung rings um. Nicht diesen Billigscheiß: Plastehülle die schnell kaput geht + Papiereinleger den sich jeder selbst drucken kann und ne CD für Lau. Dann muss auch keiner mehr vor Gericht gehn. Und die, die sich die Musik dann immer noch saugen, würden diese eh nie kaufen.

  19. #19
    Drogenberater i.e.D. Avatar von TalkToFrank
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    Zitat Zitat von Lum Beitrag anzeigen
    Es wird irgendwann so weit sein in Deutschland, das ich beispielsweise eine Abmahnung von einem Autohersteller (-Urheber) bekomme , wenn ich eine Fahrgemeinschaft betreibe. Dem Hersteller entgeht ja sicherlich jede Menge Knete , wenn jeder bei jedem mitfahren kann. Denn dem Mitfahrer könnte man ja noch ein Auto verkaufen...
    warum kann ich eigentlich mit meinem Eigentum , meiner DVD aus`m Laden also , nicht machen was ich will?
    Schönes Bespiel
    Mir sind die hohen Gebühren bei nichtkomerziellen downloadern/uploadern unverständlich. Ich darf an 12 Freunde meine Kopie verteilen aber nicht an unbekannte verteilen.

  20. #20
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Urteil: 10.000 Euro Streitwert beim Filesharing zu hoch

    "...Diese Entscheidung prägt einen sehr guten Grundgedanken, der in der aktuellen Diskussion leider zu kurz kommt, nämlich der Ratio, dass Verbraucher durch den § 97a II UrhG vor horrenden Zahlungen geschützt werden sollen. Ebenfalls sehr positiv zu bewerten ist, dass das Gericht betont hat, dass Streitwerte keinen bestrafenden Charakter entfalten sollen.
    Diese positiven Ansätze wurden aber massiv dadurch aufgehoben, dass das Gericht den Störer auch zur Zahlung des Schadensersatzes von 175,00 EUR verurteilt hat..."


    Quelle: RA Dr.Wachs, Hamburg


    Anmerkung von RA Dr. Bahr:

    "Die Entscheidung des AG Halle ist mit Vorsicht zu genießen.
    In so manch anderem Gerichtsbezirk (z.B. Hamburg oder Köln) wird von Richterseite genau entgegengesetzt argumentiert. Da die P2P-Urheberrechtsverletzungen inzwischen massenhaft geschähen, müsse dieser Umstand auch bei der Streitwertbestimmung mit berücksichtigt werden, um den Geschädigten hinreichend zu schützen."

  21.  
     
     

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