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25. 03. 2010, 20:01 #1Chefredakteur
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G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Der Onlineshop GamerDeals hat vom Bochumer Softwarehersteller G DATA zunächst eine Abmahnung und rund vier Wochen später eine Einstweilige Verfügung zugestellt bekommen. Der Vorwurf: Die Keys der Antivirensoftware wurden auf Basis von gestohlenen Kreditkarten erworben.
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25. 03. 2010, 20:21 #2
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Der Handel mit Software-Lizenzen ist doch nicht verboten, oder?
Und: Wie hätte sich der Anbieter denn schützen können? Es gab für ihn doch keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Keys legal erworben wurden.
Irgendwie sind die Softwarehersteller doch selber Schuld, wenn sie unsichere Zahlungsmethoden zulassen. Geklaute/Gefakte Kreditkartendaten gibt es mittlerweile häufig. Ganze Communities haben sich in diesen Bereich entwickelt (die sog. Carder).
Die 1337crew war nur eine kleine deutsche Seite.
PS: Der Shop von Gamerdeals ist noch online?!
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25. 03. 2010, 20:24 #3
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Das sehe ich ganz anders...
Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das meißtens auch. Wenn der Händler so blauäugig ist, ist er dann selber schuld.
Wenn ich z.B. irgendwo ein gefälschtes Tshirt kaufe, bei Ebay verkaufe, so trage natürlich ich die Konsequenzen. Auch, wenn ich vielleicht nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Und wenn ich im Internet einen Artikel weit unter den normalen Preis finde, kann ich zu 90% davon ausgehen, dass es entweder Hehlerware oder eine Betrugsseite ist.Geändert von sladerino (25. 03. 2010 um 20:31 Uhr)
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25. 03. 2010, 20:27 #4Chefredakteur
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Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Ja. Diesen enormen Preisunterschied kann ich mir auch nicht erklären...
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25. 03. 2010, 20:31 #5
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Du hast, denke ich, zum Teil recht. Warum solltest du davon ausgehen, dass ein T-Shirt gefälscht ist? Nur weil du es günstig einkaufst?Wenn ich z.B. irgendwo ein gefälschtes Tshirt kaufe, bei Ebay verkaufe, so trage natürlich ich die Konsequenzen. Auch, wenn ich vielleicht nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Vielleicht braucht der Verkäufer ja einfach nur Geld.
Wenn eine Firma pleite geht, dann werden auch alle Software-Lizenzen verscherbelt. Zu sehr günstigen Preisen.
Man nennt es Konkursware.
Wenn einem bewusst ist, dass es sich um eine Fälschung handelt, dann ist es natürlich Betrug.
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25. 03. 2010, 20:36 #6
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25. 03. 2010, 20:36 #7
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Wir alle brauchen Geld. Aber im Leben hat selten jemand wirklich was zu verschenken
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Der Händler wäre aber einfach dämlich, seine Ware dann mehr als die Hälfte im Preis zu senken. Wir reden hier nicht von 10-20%, sondern von über 50%.
Und allein die Tatsache, dass diese wunderbar günstigen Angebote aus Osteuropa kommen (nichts gegen Osteuropa, aber... ihr wisst schon), sollte einem die Rädchen im Hirn ankurbeln.
Ob es ihm bewusst war oder nicht- mit bisschen Menschenverstand und weniger Geldgier hätte man einfach die Finger von gelassen.
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25. 03. 2010, 20:37 #8
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
das heißt wenn ich da snächste mal bei real einkaufe etwas im angebot ist soll ich fragen warum da sim angebot ist wo die es her haben weil ich keinen ageboten traue? verarschen? xD
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25. 03. 2010, 20:41 #9
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Da hat Jochen wohl nem falschen Händler vertraut und wurd arg beschissen.
Tut mir leid für ihn dass es solche Konsequenzen hat, hab da auch schon Games bestellt.
Der schnellste Key-Shop is es nich dafür aber sehr günstig, in diesem Fall wohl zu günstig.
Das hat nix damit zu tun dass es fälschungen sind,das heißt wenn ich da snächste mal bei real einkaufe etwas im angebot ist soll ich fragen warum da sim angebot ist wo die es her haben weil ich keinen ageboten traue? verarschen? xD
die Keys wurden von seinem Osteuropäischem Händler mit geklauten Kreditkarten gekauft, das passiert einem Supermarkt wie Real bestimmt nicht weil er nicht auf soche Quellen angewiesen ist.
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25. 03. 2010, 20:42 #10
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Mein Gott

Wenn du Im Netz beispielsweise einen Shop findest, der die Playstation 3 für 150€ NEU vertickert... dann sollte dir dein gesunder Menschenverstand (sofern nicht durch "GeizistGeil" schon komplett verdorben ist), sagen, dass da was nicht richtig sein kann. Da kann der Händler noch soviel von Konkursware, Trauerfall in der Familie oder günstige Re-Importe schreiben wie er will.
Und wir sprechen hier nicht von Real, Amazon und Co. Wir reden hier von Serials irgendwo aus den tiefen Osten...
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25. 03. 2010, 20:43 #11
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Als allererstes solltest du nach einem Duden fragen. Danach nach einer Portion gesunden Hausverstandes.
Den Post über deinem lesen sollte auch nicht schaden.
Es ist nämlich ein kleiner Unterschied zwischen "paar Prozent im Supermarkt" und "weniger als die Hälfte bei dubiosen osteuropäischen Händlern". Vielleicht wirst auch du den bemerken. Einer Tages.
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25. 03. 2010, 20:44 #12Chefredakteur
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25. 03. 2010, 21:13 #13
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Stimmt, es geht nicht um Fälschungen, sondern um Kreditkartenbetrug. Der wurde aber nicht von Jochen begangen. Jochen hat nur ein paar Ziffern verkauft.Das hat nix damit zu tun dass es fälschungen sind,
Könnte nicht G-Data selber ihm diese Nummern verkauft haben, um ihm dann das Handwerk zu legen?
Ok, riecht nach Verschwörungstheorie, machbar wäre es aber.
Kaufe einfach ein paar Produkte mit geklauten Kreditkartendaten, verkaufe sie günstig an die Konkurrenz und dann mach die platt, rein theoretisch natürlich nur.
Kann man sich nicht z.B. mit einer LTD vor sowas schützen?Das wird leider wahrscheinlich seinen finanziellen Ruin bedeuten, ja.
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25. 03. 2010, 21:54 #14
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25. 03. 2010, 22:04 #15
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Ich habe nur negative Erfahrung mit Jochens Diensten gemacht und finde die Nachricht prima und freue mich.
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25. 03. 2010, 22:22 #16Mitglied
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25. 03. 2010, 22:30 #17
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Ich hab bei ihn einen orange box uncut key gekauft und keine probleme mit dem key gehabt. Ich denke nicht das er schlechter als andere key händler war/ist.
Geändert von Vampireking (26. 03. 2010 um 16:42 Uhr)
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25. 03. 2010, 23:43 #18
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
"Es wäre ihm nicht darum gegangen, die Existenz des Händlers zu zerstören."
Ja, wenn man eine Streitsumme von 100.000 Euro ansetzt, dann kann es gar nicht möglich sein dass der UN-Rechtsanwalt die Existenz des Händlers zerstören will... Für UN-Rechtsanwälte sind das Peanuts, das verdienen sie in zwei Monaten.
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26. 03. 2010, 03:33 #19Gesperrt
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Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Um da mal gleich mit ein paar Missverständnissen aufzuräumen. Keys sind imo keine Lizenzen. Nur weil man einen Key kauft, hat man noch lange keine Lizenz erworben.
Es kommt darauf an, ob man zusätzlich zu dem Key eben auch eine Lizenz explizit mitkauft. Bei den meisten Keyhändlern im Netz ist das nicht der Fall. Man darf also imo die Software nicht aufgrund des gekauften Keys auch benutzen sondern lediglich einen verlorengegangenen Key ersetzen.
In sofern ist:
völlig bedeutungslos.
Zitat von wizard2k
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26. 03. 2010, 15:19 #20DerJochenGast
Re: G DATA: Einstweilige Verfügung gegen GamerDeals.de
Das wird anscheind erwartet, denn egal aus welchem Land. Wenn ich bei Grosshändlern einkaufe, dann frage ich doch nicht nach woher die Ware kommt. Ich kaufe sie auf Vertrauensbasis ein mein Gegenüber würde mir nicht Hehlerware unterjubeln.
Ebenfalls habe ich mich absolut kooperativ dem Anwalt gegenüber gezeigt und jegliche Informationen ihm offen dargelegt. Da aber der Grosshändler für diese Keys ausserhalb der EU sitzt, ist er für die Firma GDATA nicht angreifbar. Was macht man also wenn man den grossen Endgegner nicht besiegen kann? Man nimmt sich erstmal die Kleinen vor. Und trotz der Kooperation hat der Anwalt dann die EV eingeleitet. Also richtig von hinten das Messer in den Rücken gerammt.
Ebenfalls darf man jetzt nicht denken das war es, da wir von einer EINSTWEILIGEN Verfügung sprechen. Also EINSTWEILEN sprich Vorläufig. Ich habe immer noch das Recht Widerspruch einzulegen. Ob ich das mache werde ich noch mit einem Anwalt besprechen. Also EINSTWEILEN ist kein ewiger Zustand. Das Gericht entscheidet erstmal schnell zu Gunsten des Antragstellers, wenn das Anliegen glaubhaft vorliegt. Danach kann dennoch der Gegner Widerspruch einlegen und es kommt zum mündlichen Verfahren.
Ich habe in den 2 Jahren wo ich das schon mache gerade mal max. 10 GDATA Keys verkauft. Aber okay.. Man sieht, dass die einfach nur die Existenz des Gegenüber zerstören wollen.




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