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  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.

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  2. #2
    Nur der VFL! Avatar von TheOnly1
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Es wird echt immer besser mit diesem Abzocker-Laden.
    Und dann werden die auch noch von irgendwelchen unfähigen Richtern unterstützt - echt unglaublich.

  3. #3
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Ich will hier keine Verleumder und Lügner!
    TBuktu
    Geändert von Lebenshelfer (11. 07. 2010 um 23:50 Uhr)

  4. #4
    Mitglied Avatar von WhichMan
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Oh Backe,
    die Entscheidung ist mal richtig hoOohl. Keine Erklärung abgegeben? Versteh jetzt zwar nicht recht, warum er nicht einfach einen Grund angegeben hat, aber wenn man es mit den technischen Geräten auf so auslegt -> Warum nicht gleich eine staatliche Herausgabe von Empfangsgeräten.

    Hab den Ort mal gegoMapt, weil ich dachte, das muss doch im Osten liegen und die haben vom Mauerfall noch nichts gehört Ist er aber nicht!

  5. #5
    fieses Arschloch Avatar von Psycho Mantis
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    das ist doch ein freibrief für die gauner, ab sofort jegliche abmeldung zu ignorieren. wie will man denn beweisen das man keien fernsehr oder ein radio hat. da müsste man ja so einen schergen zu sich in die wohnung lassen. und das fällt definitiv aus!

  6. #6
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Ich will hier keine Verleumder und Lügner!
    TBuktu
    Geändert von Lebenshelfer (11. 07. 2010 um 23:50 Uhr)

  7. #7
    Böhser User Avatar von Nomisis
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    ...
    Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden.
    ...
    Wo liegt das Problem?
    Wenn der so doof ist und eklärt, dass er noch empfangsbereite Geräte hat, muss er auch zahlen. Ich mag die GEZ auch nicht. Aber in diesem Fall sind sie nunmal im Recht.

  8. #8
    Wutbürger Avatar von Atraxia
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Ich glaub auch, dass das ganze etwas missverständlich ist.
    er hat sich abgemeldet, hatte aber noch Geräte und hat das scheinbar auch gesagt
    Sollte auch klar sein, dass man nen grund angibt und nix anderes wollten die wohl auch (liest sich ja ganz gtu raus im Satz des Richters).

    Abmelden, Grund: Alle Gräte wurden verschrottet, da kein Nutzen mehr.....fertig.
    Problem gelöst, keine Rechnung, keine Gebühren.

    Beweislastumkehr? nein.
    Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.

  9. #9
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von Lebenshelfer Beitrag anzeigen
    Muss man jetzt seine Geräte nun im Wertstoffhof entsorgen oder zur GEZ schicken?
    Das wäre doch mal eine Aktion. Alle Besitzer kaputter Fernseher schicken die, zusammen mit der Abmeldung an die GEZ. Das wäre ein Spaß

    @Atraxia: So einfach ist das nicht. Angenommen ich behalte einen Fernseher um damit Konsole spielen zu können? In dem Fall sollte es dann ausreichen darzulegen, dass man weder Kabelfernsehen, noch Sat, noch DVB-T hat. Ein Fernseher ist ja nicht nur zum Fernseh gucken da.

  10. #10
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von WhichMan Beitrag anzeigen
    Hab den Ort mal gegoMapt, weil ich dachte, das muss doch im Osten liegen und die haben vom Mauerfall noch nichts gehört Ist er aber nicht!

    ich gebb dir gleich Osten, mei freundsche :P SAARlouis is doch wohl klar dass das nur im kleinen dreckigen SAARland liegen kann :P

    Beweislastumkehr? nein.
    Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.
    ganz genau.

    Abmelden, Grund:
    es gilt einzig und allein:
    "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit." Dazu ein Zusatz, wo die alten Geräte hin sind.

  11. #11
    Werbekritiker Avatar von StaTiC
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    Das wäre doch mal eine Aktion. Alle Besitzer kaputter Fernseher schicken die, zusammen mit der Abmeldung an die GEZ. Das wäre ein Spaß
    aber mit dem vermerk porto zahlt empfänger

  12. #12
    Misanthroper Philanthrop Avatar von chr0mg0d
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von Nomisis Beitrag anzeigen
    Wo liegt das Problem?
    Wenn der so doof ist und eklärt, dass er noch empfangsbereite Geräte hat, muss er auch zahlen. Ich mag die GEZ auch nicht. Aber in diesem Fall sind sie nunmal im Recht.
    Genau so schauts aus.
    Hätte er angegeben, dass er die Geräte verschenkt hat, wärs kein Problem gewesen.
    Und dem Richter kann man garkeinen Vorwurf machen, da er nur die geltenden Gesetze angewendet hat.
    Wer Geräte zum Empfang vorhält ist gebührenpflichtig.

    Die GEZ ist trotzdem Mist, was aber ein anderes Thema ist.

  13. #13
    Misanthroper Philanthrop Avatar von chr0mg0d
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    @Atraxia: So einfach ist das nicht. Angenommen ich behalte einen Fernseher um damit Konsole spielen zu können? In dem Fall sollte es dann ausreichen darzulegen, dass man weder Kabelfernsehen, noch Sat, noch DVB-T hat. Ein Fernseher ist ja nicht nur zum Fernseh gucken da.
    So einfach ist das nicht.
    Solange dein Fernseher technisch in der Lage ist ÖR zu empfangen bist du gebührenpflichtig,
    egal ob der Fernseher angeschloßen ist oder nicht.
    Um der Gebührenpflicht zu entgehen müßtest du den Antennenanschluß etc. an deinem Fernseher ZERSTÖREN. Find ich zwar auch Schwachsinnig, aber so ist es halt.

  14. #14
    Zyniker, Wachkomatiker
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Ein cooler Trick, um eine Art "Quasibeweislastumkehr" zu generieren!

    Die GEZ-Heinis werden sich auf dieses Urteil berufen, dann muss man ihnen die Tatsachen unter die Nase reiben, das man in diesem Falle nicht in der Nachweispflicht seiner Unschuld ist!
    Die GEZ hat dem Kündiger nachzuweisen, das diese keine Geräte mehr bereit hält, dies ist geltendes Recht und kann nicht durch ein offensichtlich getürktes Gerichtsverfahren umgangen werden!

    Der Mann hat es zugegeben und hielt Geräte bereit!
    ... somit ist die GEZ im Recht!
    Hätte der Mann die Geräte nicht bereit gehalten, also aus seinem Hauhalt entfernt (wohin auch immer), dann wäre der Mann im Recht gewesen!

    Aber wenn man zugibt ... egal, entweder der Mann und sein Anwalt (wenn er einen hatte) waren saumäßig dämlich oder das Ding ist getürkt!
    ... es gibt nur diese beiden Varianten!

  15. #15
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Selber Schuld. Was sagt der auch noch, dass er weiterhin TV und Radio hat? Wie meine Vorposter schon sagten, die GEZ ist hier im Recht, auch wenn sie ein mieser Abzockverein ist.

  16. #16
    Werbekritiker Avatar von StaTiC
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von chr0mg0d Beitrag anzeigen
    So einfach ist das nicht.
    Solange dein Fernseher technisch in der Lage ist ÖR zu empfangen bist du gebührenpflichtig,
    wobei das nicht ganz richtig ist. solange man theoretisch in der lage ist etwas zu empfangen ist man gebührenpflichtig. selbst wenn du deinen fernseher in alle einzelteile auseinanderbaust ist er theoretisch noch empfängsbereit und daher gebührenpflichtig.

    am besten ist es einfach nie anmelden, das ist das leichteste.

  17. #17
    Misanthroper Philanthrop Avatar von chr0mg0d
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von StaTiC Beitrag anzeigen
    am besten ist es einfach nie anmelden, das ist das leichteste.
    Och ich hab mich abgemeldet und keine Probleme gehabt damit. Ist jetzt 4 Jahre her, nie wieder was von dem Verein gehört.
    Aber meine Situation ist auch nur begrenzt vergleichbar, da kein Wohnraum auf meinen Namen läuft.

  18. #18
    Mitglied Avatar von WhichMan
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von SMESH Beitrag anzeigen
    ich gebb dir gleich Osten, mei freundsche :P SAARlouis is doch wohl klar dass das nur im kleinen dreckigen SAARland liegen kann :P
    Sorry knuffelchen
    Ich hab es keineswegs abfällig genannt, wie man es oft mit Bezeichnungen wie Dunkeldeutschland oder derlei meint
    Mit meiner geografischen Angabe habe ich lediglich Bezug auf politisches Areal genommen, dass vor seiner "Vereinigung" eine kommunistisch/Diktatorische Laufbahn aufs Parkett gelegt hat,sodass ein rein subjektiver Vergleich nahe liegt.
    Also warum äußerst du dich so aggressiv (dreckiges Sarland)?
    Beweislastumkehr? nein.
    Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.
    So seh ich das auch.
    Aber das gilt auch für dich SMESH

  19. #19
    Gesperrt Avatar von Count_von_Count
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    GEZ-Bashing ist hier verfehlt. Der Typ war einfach dumm, dass er den weiteren Besitz der Geräte angegeben hat.

  20. #20
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    Angenommen ich behalte einen Fernseher um damit Konsole spielen zu können? In dem Fall sollte es dann ausreichen darzulegen, dass man weder Kabelfernsehen, noch Sat, noch DVB-T hat. Ein Fernseher ist ja nicht nur zum Fernseh gucken da.
    doch, ein fernseher ist zum fernsehen da! alles andere ist ein monitor und der ist nicht gebührenpflichtig

    wenn du dir also unbedingt einen monitor mit TV-tuner zum konsole spielen zulegen musstest, wirst du dir sicher was dabei gedacht haben - auch an die konsequenzen der gebührenpflicht.. auch wenns bescheuert ist, gesetz ist gesetz - man muss nach deren regeln spielen, um sie zu besiegen..

    der typ ist einfach dämlich - wollte wohl ganz groß rauskommen mit einem präzedenzfall, obwohl es abzusehen war, dass er geld in den gulli wirft.. wie hätte das urteil denn sonst ausgehen sollen? "es ist ok, rundfunkgeräte zu besitzen und keine gebühren zu zahlen"?! dann wärs das gewsesen mit der GEZ

    ein satz wie "ich habe meine geräte verschenkt" oder "ich habe die empfangsteile ausgebaut und zerstört/verschenkt" reicht völlig aus und ist eine obligatorische rechtssicherheit (für einen selbst und für die GEZ).. wer ein behördliches formular unvollständig ausfüllt, muss nunmal damit rechnen, dass dann nicht alles nach seiner zufriedenheit läuft

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