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07. 05. 2010, 11:27 #1
GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.
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07. 05. 2010, 11:36 #2
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Es wird echt immer besser mit diesem Abzocker-Laden.
Und dann werden die auch noch von irgendwelchen unfähigen Richtern unterstützt - echt unglaublich.
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07. 05. 2010, 11:39 #3Gesperrt
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Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Ich will hier keine Verleumder und Lügner!
TBuktuGeändert von Lebenshelfer (11. 07. 2010 um 23:50 Uhr)
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07. 05. 2010, 11:44 #4
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Oh Backe,
die Entscheidung ist mal richtig hoOohl. Keine Erklärung abgegeben? Versteh jetzt zwar nicht recht, warum er nicht einfach einen Grund angegeben hat, aber wenn man es mit den technischen Geräten auf so auslegt -> Warum nicht gleich eine staatliche Herausgabe von Empfangsgeräten.
Hab den Ort mal gegoMapt, weil ich dachte, das muss doch im Osten liegen und die haben vom Mauerfall noch nichts gehört
Ist er aber nicht!
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07. 05. 2010, 11:45 #5
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
das ist doch ein freibrief für die gauner, ab sofort jegliche abmeldung zu ignorieren. wie will man denn beweisen das man keien fernsehr oder ein radio hat. da müsste man ja so einen schergen zu sich in die wohnung lassen. und das fällt definitiv aus!
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07. 05. 2010, 11:47 #6Gesperrt
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Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Ich will hier keine Verleumder und Lügner!
TBuktuGeändert von Lebenshelfer (11. 07. 2010 um 23:50 Uhr)
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07. 05. 2010, 12:11 #7
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Wo liegt das Problem?...
Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden.
...
Wenn der so doof ist und eklärt, dass er noch empfangsbereite Geräte hat, muss er auch zahlen. Ich mag die GEZ auch nicht. Aber in diesem Fall sind sie nunmal im Recht.
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07. 05. 2010, 12:16 #8
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Ich glaub auch, dass das ganze etwas missverständlich ist.
er hat sich abgemeldet, hatte aber noch Geräte und hat das scheinbar auch gesagt
Sollte auch klar sein, dass man nen grund angibt und nix anderes wollten die wohl auch (liest sich ja ganz gtu raus im Satz des Richters).
Abmelden, Grund: Alle Gräte wurden verschrottet, da kein Nutzen mehr.....fertig.
Problem gelöst, keine Rechnung, keine Gebühren.
Beweislastumkehr? nein.
Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.
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07. 05. 2010, 12:23 #9DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Das wäre doch mal eine Aktion. Alle Besitzer kaputter Fernseher schicken die, zusammen mit der Abmeldung an die GEZ. Das wäre ein Spaß

@Atraxia: So einfach ist das nicht. Angenommen ich behalte einen Fernseher um damit Konsole spielen zu können? In dem Fall sollte es dann ausreichen darzulegen, dass man weder Kabelfernsehen, noch Sat, noch DVB-T hat. Ein Fernseher ist ja nicht nur zum Fernseh gucken da.
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07. 05. 2010, 12:26 #10Mitglied
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Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
ich gebb dir gleich Osten, mei freundsche :P SAARlouis is doch wohl klar dass das nur im kleinen dreckigen SAARland liegen kann :P
ganz genau.Beweislastumkehr? nein.
Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.
es gilt einzig und allein:Abmelden, Grund:
"Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit." Dazu ein Zusatz, wo die alten Geräte hin sind.
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07. 05. 2010, 12:58 #11
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07. 05. 2010, 13:00 #12
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Genau so schauts aus.
Hätte er angegeben, dass er die Geräte verschenkt hat, wärs kein Problem gewesen.
Und dem Richter kann man garkeinen Vorwurf machen, da er nur die geltenden Gesetze angewendet hat.
Wer Geräte zum Empfang vorhält ist gebührenpflichtig.
Die GEZ ist trotzdem Mist, was aber ein anderes Thema ist.
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07. 05. 2010, 13:04 #13
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
So einfach ist das nicht.
Solange dein Fernseher technisch in der Lage ist ÖR zu empfangen bist du gebührenpflichtig,
egal ob der Fernseher angeschloßen ist oder nicht.
Um der Gebührenpflicht zu entgehen müßtest du den Antennenanschluß etc. an deinem Fernseher ZERSTÖREN. Find ich zwar auch Schwachsinnig, aber so ist es halt.
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07. 05. 2010, 13:05 #14Zyniker, Wachkomatiker
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Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Ein cooler Trick, um eine Art "Quasibeweislastumkehr" zu generieren!
Die GEZ-Heinis werden sich auf dieses Urteil berufen, dann muss man ihnen die Tatsachen unter die Nase reiben, das man in diesem Falle nicht in der Nachweispflicht seiner Unschuld ist!
Die GEZ hat dem Kündiger nachzuweisen, das diese keine Geräte mehr bereit hält, dies ist geltendes Recht und kann nicht durch ein offensichtlich getürktes Gerichtsverfahren umgangen werden!
Der Mann hat es zugegeben und hielt Geräte bereit!
... somit ist die GEZ im Recht!
Hätte der Mann die Geräte nicht bereit gehalten, also aus seinem Hauhalt entfernt (wohin auch immer), dann wäre der Mann im Recht gewesen!
Aber wenn man zugibt ... egal, entweder der Mann und sein Anwalt (wenn er einen hatte) waren saumäßig dämlich oder das Ding ist getürkt!
... es gibt nur diese beiden Varianten!
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07. 05. 2010, 13:05 #15Castle_BravoGast
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Selber Schuld. Was sagt der auch noch, dass er weiterhin TV und Radio hat? Wie meine Vorposter schon sagten, die GEZ ist hier im Recht, auch wenn sie ein mieser Abzockverein ist.
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07. 05. 2010, 13:07 #16
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
wobei das nicht ganz richtig ist. solange man theoretisch in der lage ist etwas zu empfangen ist man gebührenpflichtig. selbst wenn du deinen fernseher in alle einzelteile auseinanderbaust ist er theoretisch noch empfängsbereit und daher gebührenpflichtig.
am besten ist es einfach nie anmelden, das ist das leichteste.
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07. 05. 2010, 13:10 #17
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07. 05. 2010, 13:15 #18
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Sorry knuffelchen

Ich hab es keineswegs abfällig genannt, wie man es oft mit Bezeichnungen wie Dunkeldeutschland oder derlei meint
Mit meiner geografischen Angabe habe ich lediglich Bezug auf politisches Areal genommen, dass vor seiner "Vereinigung" eine kommunistisch/Diktatorische Laufbahn aufs Parkett gelegt hat,sodass ein rein subjektiver Vergleich nahe liegt.
Also warum äußerst du dich so aggressiv (dreckiges Sarland)?
So seh ich das auch.Beweislastumkehr? nein.
Auf Dummheit des Typen da handeln, ja.
Aber das gilt auch für dich SMESH
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07. 05. 2010, 14:02 #19
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
GEZ-Bashing ist hier verfehlt. Der Typ war einfach dumm, dass er den weiteren Besitz der Geräte angegeben hat.
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07. 05. 2010, 14:23 #20
Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
doch, ein fernseher ist zum fernsehen da! alles andere ist ein monitor und der ist nicht gebührenpflichtig

wenn du dir also unbedingt einen monitor mit TV-tuner zum konsole spielen zulegen musstest, wirst du dir sicher was dabei gedacht haben - auch an die konsequenzen der gebührenpflicht.. auch wenns bescheuert ist, gesetz ist gesetz - man muss nach deren regeln spielen, um sie zu besiegen..
der typ ist einfach dämlich - wollte wohl ganz groß rauskommen mit einem präzedenzfall, obwohl es abzusehen war, dass er geld in den gulli wirft.. wie hätte das urteil denn sonst ausgehen sollen? "es ist ok, rundfunkgeräte zu besitzen und keine gebühren zu zahlen"?! dann wärs das gewsesen mit der GEZ
ein satz wie "ich habe meine geräte verschenkt" oder "ich habe die empfangsteile ausgebaut und zerstört/verschenkt" reicht völlig aus und ist eine obligatorische rechtssicherheit (für einen selbst und für die GEZ).. wer ein behördliches formular unvollständig ausfüllt, muss nunmal damit rechnen, dass dann nicht alles nach seiner zufriedenheit läuft


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