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14. 05. 2010, 13:26 #1Chefredakteur
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MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Wie heute bekannt wurde, erwirkte die MPA bereits am 6. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB aka Cyberbunker. Das Unternehmen verschleierte in der Vergangenheit den tatsächlichen Standort der Server des Filesharingportals The Pirate Bay.
zur News
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14. 05. 2010, 13:40 #2
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Na hoffentlich gibts die möglichkeit einfach in ein anderes land umzuziehen in dem die urheberrechte anders ausgelegt werden...spanien vielleicht?
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14. 05. 2010, 13:43 #3dsl-lite user ._.
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
wieso sitzt so ein unternehmen den ausgerechnet in deutschland wo man eher belangt wird als irgendwo im nirvana
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14. 05. 2010, 14:04 #4
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Wieso wundere ich mich nicht, dass da das Landgericht Hamburg involviert ist. Ich hoffe, der Betreiber geht gegen die Entscheidung vor. Das LG Hamburg hat schon oft Niederlagen in der naechsten Instanz einstecken muessen, wird Zeit das denn mal der Stecker gezogen wird. Immer wieder Urteile aufgehoben und die duerfen munter weiter machen.
btw. Petition fuer Strafe von koruppten Politikern:
http://108e.de/
Ausdrucken, ausfuellen, einschicken. Online leider nicht moeglich da der Petitionsausschuss das Thema nicht oeffentlich behandeln will.
Zitat von der Website:
"Zu unser aller Verblüffung lehnte der Petitionsausschuss es ab diese Petition öffentlich zu behandeln - weshalb auch die gewohnte Behandlung als ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist."
Man kann sich denken warum. Darueber koennte Gulli ja mal einen Artikel schreiben
getyourkicks
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14. 05. 2010, 14:35 #5Chefredakteur
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Dann lies mal hier! Der Artikel scheint ja an dir vorbei gegangen zu sein.
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14. 05. 2010, 14:50 #6
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14. 05. 2010, 15:40 #7Chefredakteur
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Bei TorrentFreak haben die angegeben, dass die EV noch nicht angekommen sei. Ich hab jetzt 2x per E-Mail angefragt, noch keine Antwort.
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14. 05. 2010, 16:42 #8
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
@Ghandy
Sorry, kann ja mal passieren, das man einen Artikel uebersieht.
getyourkicks
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14. 05. 2010, 17:24 #9Chefredakteur
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Der Betreiber von CB3ROB ist auf dem Weg nach Bingen zum Bundesparteitag der Piratenpartei. Wahrscheinlich weiß er noch nichts von seinem "Glück".
@getyourkicks: Kein Problem!
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14. 05. 2010, 17:41 #10Mitglied
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Dazu kann man nur sagen

Von wegen nur Zugangsvermittlung. Die haben schon genau gewusst was sie da machen bzw. wohin sie weiterleiten.
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14. 05. 2010, 18:25 #11
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14. 05. 2010, 18:41 #12
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Mich würde in diesem Zusammenhang mal brennend interessieren, was ein "digitaler Hehler" ist. Also ein Hehler ist jemand, der gestohlene Ware an- und verkauft. Demzufolge müssten digitale Hehler quasi Terminals für Verbrecher sein, in denen sie ihre heiße Ware möglichst schnell und einfach los werden. Und was hat das jetzt mit einem Anonymisierer zu tun?
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14. 05. 2010, 18:52 #13Mitglied
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Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Nein natürlich nicht. So sehr kenne ich mich mit TPB auch nicht aus aber soweit ich informiert war haben die Typen von CB3ROB doch exklusiv mit TPB einen Vertrag gehabt. Die sollten schon Wissen wehn sie damit unterstützen. Von wegen denen war das nicht klar:
The Pirate Bay war mit uns schon in Verhandlung für das Hosting einer zukünftigen Dienstleistung von ihnen. Sie brauchten dann kurzfristig das Internet Routing, und das haben wir dann selbstverständlich gemacht. Uns war damals noch nicht klar, dass es sich dabei um deren Mainpage handelte.
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14. 05. 2010, 19:28 #14
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Möcht nicht wissen, wie viel Bestechungsgeld da geflossen ist

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15. 05. 2010, 04:50 #15
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Ich glaube "gut" findet das keiner hier, aber juristisch gesehen ist die Sache einwandfrei (allen Unkenrufen gegen Hamburg zum trotz). Da kann sich Sven Kamphuis noch bis zum Bundesgerichtshof durchklagen und er wird trotzdem verlieren, solange er der Medienindustrie die Beauskunftung der tatsächlichen IP-Adressen von ThePirateBay verweigert!
Und was lernen wir daraus: Es nützt nichts in einem atombombensicheren Bunker zu hosten, wenn der Mitten in Europa steht.
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15. 05. 2010, 05:08 #16Castle_BravoGast
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
LG Hamburg mal wieder. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will...
Beschränkter Vollidiot. Ein Hehler VERKAUFT gestohlene Ware! Bin ich jetzt auch ein Hehler, wenn ich meiner Schwester zB eine CD oder Film brenne?„Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden.“
Nach Definition der Content-Mafia schon.
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15. 05. 2010, 10:46 #17
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Nach dem was ich bei Heise gelesen habe: http://www.heise.de/newsticker/meldu...r-1000658.html
Frage ich mich
-Ist das LG-Hamburg ein _ordentliches_ Gericht?
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15. 05. 2010, 11:38 #18
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Zitat von news
So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess.Da soll noch einer durchblicken -Das erklärte der Verband am Donnerstag in Brüssel
außerdem habe ich mal gelesen, der Cyberbunker sei ein eigener Staat?
http://torrentsforum.proboards.com/i...ote=249&page=1
Klar, wirklich geglaubt habe ich denen nie so wirklich, aber dass es so schnell & einfach geht
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15. 05. 2010, 16:15 #19
Re: MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Ja, ist es. Die Störerhaftung ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz. Zudem steht der Medienindustrie sowieso nach §101 UrhG von Gesetzeswegen ein Anspruch auf Auskunft gegenüber jedem der "für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte" zu. Da es damit aber wohl Probleme gab, wird jetzt erst mal die größere Keule ausgepackt, wenn man schon gegen CB3ROB vor Gericht ziehen muss.
Die größere Gefahr sehe ich eher darin, dass sich die Medienindustrie im nachfolgenden Verfahren nicht nur bezüglich des Auskunftsanspruchs, sondern auch in Sachen "Zugänglichmachung" durchsetzt. Dann wäre die Party hier in Deutschland nämlich vorbei. Stichwort: Netzsperren!
(Wobei die FDP ja erklärt hat, so etwas werde es in DE unter ihrer Regierung nicht geben.)
Das ist Sealand. Wobei der Staatsanspruch realistisch gesehen natürlich nur genauso ein Marketinggag ist wie der Atombunker...Geändert von Tyl3r_Durden (15. 05. 2010 um 17:30 Uhr)
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