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27. 05. 2010, 11:47 #1
Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
Während die deutschen Zeitungsverlage an Mauern um ihren "content" bauen, öffnet der britische "Guardian" seine Artikel zur Verbreitung im Netz
zur News
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27. 05. 2010, 12:10 #2
Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
danke für den informativen artikel. bist du ein neuer moderator?
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27. 05. 2010, 12:28 #3
Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
Oha...bis die Content-Industrie versteht...wird noch viiiiiiiel Zeit vergehen.Hat die „content-Industrie“ das endlich verstanden, wird sich ihre Leistung auch wieder lohnen.
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27. 05. 2010, 12:32 #4Ehrenprälat
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Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
Schöner Artikel, sehr informativ. Aber content heißt auf deutsch Inhalt, ist also sinnlos ständig mit diesem Wort um sich zu werfen.
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27. 05. 2010, 12:38 #5
Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
findes es ist ein schritt in die richtige richtung.
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27. 05. 2010, 13:10 #6
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27. 05. 2010, 13:11 #7
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27. 05. 2010, 17:52 #8
Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
Also erlaubt der Guardian jetzt, was immer schon erlaubt war: Man darf über ein Ereignis in seinem Blog berichten, dabei Zitate verwenden und die entsprechende Quelle nennen.
Der Punkt mit der Tauschkultur ist allerdings tatsächlich einer, der wirklich oft vernachlässigt wird...
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27. 05. 2010, 18:04 #9
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29. 05. 2010, 11:24 #10
Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht
Vollzitate müssen auch nicht sein. so ein Zitat soll eh nur den eigenen Beitrag unterstützen und ihn nicht ersetzen.
Und je kürzer ein Beitrag ist, desto wahrscheinlicher wird auch, dass seine Schöpfungshöhe generell irrelevant wird und somit das Urheberrecht keinerlei Einschränkung für das Zitat vorsieht. Es gibt also tatsächlich den Fall, dass man von einem kurzen Beitrag mehr (nämlich alles) zitieren darf, als von einem längeren.
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