Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Mitglied Avatar von Losehand
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    Standard Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Während die deutschen Zeitungsverlage an Mauern um ihren "content" bauen, öffnet der britische "Guardian" seine Artikel zur Verbreitung im Netz

    zur News

  2. #2
    Captain Avatar von GBK666
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    danke für den informativen artikel. bist du ein neuer moderator?

  3. #3
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Hat die „content-Industrie“ das endlich verstanden, wird sich ihre Leistung auch wieder lohnen.
    Oha...bis die Content-Industrie versteht...wird noch viiiiiiiel Zeit vergehen.

  4. #4
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Schöner Artikel, sehr informativ. Aber content heißt auf deutsch Inhalt, ist also sinnlos ständig mit diesem Wort um sich zu werfen.

  5. #5
    Mitglied Avatar von awichai
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    findes es ist ein schritt in die richtige richtung.

  6. #6
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    Avatar von Losehand
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Zitat Zitat von GBK666 Beitrag anzeigen
    bist du ein neuer moderator?
    Yep.

  7. #7
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    Avatar von Losehand
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Zitat Zitat von ego_sum_papa Beitrag anzeigen
    Schöner Artikel, sehr informativ. Aber content heißt auf deutsch Inhalt, ist also sinnlos ständig mit diesem Wort um sich zu werfen.
    Ich kann den Begriff "content" auch nicht leiden. Darum verwende ich ihn nur mit einem abfälligen Gesichtsausdruck, den man sich mitdenken muß.

  8. #8
    kewl Avatar von Farzi
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Also erlaubt der Guardian jetzt, was immer schon erlaubt war: Man darf über ein Ereignis in seinem Blog berichten, dabei Zitate verwenden und die entsprechende Quelle nennen.

    Der Punkt mit der Tauschkultur ist allerdings tatsächlich einer, der wirklich oft vernachlässigt wird...

  9. #9
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    Avatar von Losehand
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Zitat Zitat von Farzi Beitrag anzeigen
    Also erlaubt der Guardian jetzt, was immer schon erlaubt war: Man darf über ein Ereignis in seinem Blog berichten, dabei Zitate verwenden und die entsprechende Quelle nennen.
    Nicht ganz: Vollzitate - wie jetzt beim Guardian - sind nicht erlaubt. Die Grenze der Zitate-Schranke ist nicht fixiert, je kürzer der Beitrag, aus dem zitiert wird, desto weniger geht als Zitat durch.

  10. #10
    kewl Avatar von Farzi
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    Standard Re: Linkökonomie vs. Leistungsschutzrecht

    Zitat Zitat von Losehand Beitrag anzeigen
    Nicht ganz: Vollzitate - wie jetzt beim Guardian - sind nicht erlaubt. Die Grenze der Zitate-Schranke ist nicht fixiert, je kürzer der Beitrag, aus dem zitiert wird, desto weniger geht als Zitat durch.
    Vollzitate müssen auch nicht sein. so ein Zitat soll eh nur den eigenen Beitrag unterstützen und ihn nicht ersetzen.
    Und je kürzer ein Beitrag ist, desto wahrscheinlicher wird auch, dass seine Schöpfungshöhe generell irrelevant wird und somit das Urheberrecht keinerlei Einschränkung für das Zitat vorsieht. Es gibt also tatsächlich den Fall, dass man von einem kurzen Beitrag mehr (nämlich alles) zitieren darf, als von einem längeren.

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