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01. 06. 2010, 16:25 #1Redakteur
gulli:Redaktion
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Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Während des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 wurde die Hilfe der Bundeswehr in Anspruch genommen, ohne den Bundestag zu befragen. Die von den Grünen beantragte Organklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde nun zurückgewiesen.
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01. 06. 2010, 20:00 #2Mitglied
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
was man allerdings nicht vergessen sollte: Der Stützpunkt der Tornados ist in Rostock Laage, also für Flugzeuge nichtmal ein Hauch von Entfernung. Dort werden fast täglich Übungsflüge geflogen, die auch oft direkt über Rostock, Doberan, Heiligendamm, ect. gehen. Also sind es Flüge die eeh gemacht würden, somit auch billiger als extra noch nen Hubschrauber zu holen...
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01. 06. 2010, 21:00 #3
Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Dann wars natürlich in Ordnung die BW gegen die Bevölkerung zu verwenden. http://www.threadbombing.com/data/media/62/facepalm.jpg
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01. 06. 2010, 21:16 #4
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01. 06. 2010, 21:26 #5Der Rebell.
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Weil die Flugminuten in die Millionen gehen und es ein Einsatz im Inneren war?
Ich frag mich gerade, welche Generation des Eurofighters sie fliegen haben lassen. Bitte ienen aus der 1. Generation: Da kann man nicht einmal Aufklärungskameras montieren, geht erst bei der 2.
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01. 06. 2010, 21:29 #6Bio-Goldfarmer
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klage zurückgewiesen hat, betrachten die Verfassungsrichter den G8 Gipfel und dessen Teilnehmer - gemäß Artikel 35 GG - wohl als Naturkatastrophe.
Naja, immerhin in diesem Punkt stimme ich ihnen zu. [/Sarkasmus]
mfg
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01. 06. 2010, 22:16 #7
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01. 06. 2010, 22:37 #8Viersaitig
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
1. Deutschland besitzt offiziell keine Verfassung. Wir haben ein Grundgesetz, jedoch keine offiziell eingesetzte Verfassung - dazu ist es in der Geschichte der BRD nie gekommen. Unser GG hat zwar den Rang einer Verfassung, ist offiziell aber eigntl. gar keine

2. Eine Verfassung hat nichts mit Krieg zu tun. Ich verstehe dich und weiß was du meinst - jedoch ist Deutschland stets mit dem Deckmantel einer EU- oder UN-Resolution unterwegs. Da interessieren Auflagen der Alliierten aus vergangenen Tagen nicht.
3. Dein Posting ist inhaltlich so verkehrt wie nichtssagend.
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01. 06. 2010, 23:49 #9
Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
ok du hast mich ertappt

Was ich eigentlich zum Ausdruck bringen wollte:
Man sieht hier wie einfach es doch (von gewisser Seite aus) ist, sich über das GG hinwegzusetzen.
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02. 06. 2010, 04:15 #10Mitglied - und mehr nicht
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
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02. 06. 2010, 08:51 #11Viersaitig
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Gibts jetzt auch inhaltlich mal was sinnvolles zu lesen, oder wollt ihr alle eure haltlosen Vorwürfe äußern?
Gerade du KidZler! Hätte dann gerne mal ne QUelle über die Anzahl der Schüsse die von der BW während des "Einsatzes" abgefeuert wurden. Hast du evntl. auch ne Detailliste wie die Tornados ausgestattet waren? Hat bestimmt nicht mehr viel gefehlt und die hätten Brandbomben geworfen, nicht wahr?
Und ihr mit euren NVA und Wehrmachtsvergleichen....ab und an würde ich Leuten wie euch mal wünschen in der Zeit gelebt zu haben - dann würdet ihr begreifen das wir derzeit eigntl. noch kaum ein Problem haben.
Das Beste ist aber, dass von Seiten der Kritiker die Gesamtsituation, inklusive Eskalation von Seiten der Demonstranten, mal komplett ausgeblendet wird.
Ich will ja keine Fehler von Seiten Regierung schönreden, aber um einen Dialog zu führen Bedarf es der Berücksichtigung beider Seiten.
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02. 06. 2010, 09:26 #12
Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Ist ja klar: das BVerfG kann natürlich keinen Verfassungsverstoß beim Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung feststellen, wenn es in Deutschland keine Verfassung gibt. Wie schön, dass man für ein paar Sesselfurzer eine krisensichere Institution gründen konnte, die eigentlich völlig entbehrlich und ohne Aufgaben ist. Gut, dass das einmal geklärt ist.
Was ich mich noch frage: Wie machen das eigentlich die anderen Länder der Welt? Die haben ja auch keine Verfassung, schon weil die meist eine ganz andere Sprache als wir sprechen. Eine "constitution" ist nicht einmal ein "Grundgesetz". Da fehlt es ja an allem. Irgendwie schon blöd.
M. Boettcher
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02. 06. 2010, 10:46 #13
Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Es ging dem BVerfG nicht um die Frage, ob der Einsatz an sich Grungesetzwidrig war, sondern ob die Kläger überhaupt in ihrem Recht verletzt worden sind.
Das BVerfG verneint das und weist die Klage DESHALB zurück, OHNE die verfassungsmäßigkeit des Einsatzes zu prüfen.
Diese Entscheidung ist schlüssig und sehr gut begründet:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg10-035.htmlSoweit die Antragstellerin die Verletzung eines Beteiligungsrechts des
Deutschen Bundestages gerade aus der von ihr angenommenen
Verfassungswidrigkeit der Verwendung der Bundeswehr ableiten möchte,
fehlt es ihr an der Antragsbefugnis, weil im Fall der
Verfassungswidrigkeit auch durch eine vorherige Zustimmung des Deutschen
Bundestages in Form eines einfachen Beschlusses ein verfassungskonformer
Zustand nicht hätte hergestellt werden können.
Wer hier so vehement auf das GG pocht MUSS dann auch diese Entscheidung des BVerfG akzeptieren.
Offensichtlich ist wenigstens die Gulli-Redaktion dazu nicht in der Lage und verschweigt die Gründe, die zu dem Beschluss führten völlig.
Das ist keine objektive sondern eine bewußt einseitige Berichterstattung.
Find ich nicht gut.
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02. 06. 2010, 19:11 #14Viersaitig
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Fakt ist das wir keine Verfassung im eigentlichen Sinne besitzen. Das lässt sich sogar aus dem GG lesen. Unser GG wurde 1949 vom parlamentarischen Rat beschlossen und ist nur als "Übergangslösung" gedacht gewesen.
Art. 146 GG sagt, dass das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung eingesetzt wird.
Dies ist jedoch nie geschehen.
Klar ist unser GG als Verfassung anzusehen, jedoch ist es das aus historischer Sicht nicht vollständig. Sie wurde aber seit der Wiedervereinigung als Verfassung behandelt und bis heute wird sie als diese anerkannt. Aber sie ist halt nicht vom Volke gewählt.
Ich weiß das diese Sache nun Erbsenzählerei ist - jedoch wissen das nicht viele und es ist immer mal schön Leute darauf hinzuweisen. Warum? Weil es einfach zum Grübeln bringt wenn man bedenkt das es einen Artikel im GG gibt der darauf abzielt das es eigentlich gedacht war das das deutsche Volk mal über eine Verfassung abstimmen sollte, es dazu jedoch nie kam
Mir ging es nicht darum damit irgendetwas zu legitimieren - es ging mir einfach nur darum das mal mit einzubringen. Was man davon hält, oder davon das ich das in den Raum geworfen habe, steht dann auf einem anderen Blatt.Geändert von Hasron (02. 06. 2010 um 19:50 Uhr)
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03. 06. 2010, 11:15 #15mit shrimps
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Sorry, aber die Überschrift ist völlig falsch.
Es wurde ausdrücklich nicht die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bejaht sondern nur nur festgestellt, dass nicht in die Rechte des Bundestages eingegriffen wurde und die Fraktion der Grünen deshalb nicht antragsbefugt ist.
Das ist ein wichtiger Unterschied, denn wie schon der letzte Absatz in der Pressemitteilung sagt, kann eine Klage durch tatsächlich Betroffene immernoch Erfolg haben.
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04. 06. 2010, 16:56 #16
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04. 06. 2010, 17:31 #17Gesperrt
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Re: Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt
Ist das einfach schlecht recherchiert oder Absicht?
Das BVerfG hat absolut nicht behauptet der Einsatz der BW wäre Verfassungskonform.
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