Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Während die U.S. Copyright Group auf der Jagd nach Filesharern ist, versuchen diese Verteidigungsstrategien zu etablieren. Dies gelingt jedoch nur mangelhaft.

    zur News

  2. #2
    Weltverbesserer ;-) Avatar von vga
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    ich oute mich mal und frage warum man die letzten zwei argumente belächeln sollte. wie wärs wenn der autor dieser news mal einen ansatz liefert wie so eine argumentation aussehen sollte ansstatt sich über die der anderen lustig zu machen.

  3. #3
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Eben, wär interessant zu wissen wie man bitte den wirksam dagegen argumentieren soll?
    Das einzige was mir einfällt wäre "Ich war im Urlaub, ich kann das garnet gewesen sein" und das dann auch belegen zu können, aber wenn man dummerweise es wirklich selber und net im Urlaub war...

  4. #4
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    aber wenn man dummerweise es wirklich selber und net im Urlaub war...
    Dann könnte man zur Abwechslung ja auch mal Eier in der Hose haben und zu dem Mist stehen, den man gebaut hat.

    ich oute mich mal und frage warum man die letzten zwei argumente belächeln sollte.
    Welche zwei letzten Argumente?
    Meinst du z.B. das mit der Meinungsfreiheit?
    Das ist ja nun wirklich etwas lächerlich.
    Seit wann endet die Meinungsfreiheit mit der Ermittlung oder Bekanntmachung durch ein Auskunftsverfahren?
    Seine Meinung und das Recht, diese zu äußern, bleibt davon doch unberührt.

    Ansonsten, liefer du doch mal eine gute Begründung.
    Aber nicht vergessen, zumindest ein Stück weit gilt immer noch: Eigentum verpflichtet - der Benutzer muss sich gegen missbräuchliche Verwendung seines Internetzugangs absichern (in D vom BGH bestätigt ).

  5. #5
    Captain Avatar von GBK666
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Wie wäre es mit folgendem Szenario:

    1. Es gibt eine webseite auf der sich abgemahnte miteinander verständigen. Bzw auf der umfangreich gegenseitig informiert wird

    einen Prozess zu riskieren!

    Man stelle sich vor tausende abgemahnte leute lassen es auf einen Prozess ankommen...und tausende würden aufgrund von ersturteilen auf wirklich 150000+ dollar verurteilt werden.

    Was würde es dann da für einen protest geben usa weit ..würden die gerichte mit sovielen prozessen klarkommen..könnten wirklich soviele leute bis an ihr lebensende ruiniert werden ohne das die regierung sich endlich gegen solche summen und prozesse wenden würde?

    Mensch..weltweit müsste mal endlich für freies filesharing und stattdessen ne kleine abgabe gekämpft werden.

  6. #6
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    Avatar von GrafZahl_
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Tatsache ist, dass man in Deutschland ebenfalls mit keiner der hier genannten Verteidigungsstrategien Erfolg hätte. Das hat erst kürzlich wieder der BGH deutlich gemacht, der in dem Zusammenhang argumentiert:
    Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, ...
    Zieht man also nicht die geloggten Daten selbst in Zweifel (was einem in der Praxis wohl auch nicht gelingen wird), muss man 'beweisen', dass man es nicht war.

    Da - unabhängig davon, wie man zu dieser ganzen Abmahnpraxis steht - wohl ausser Frage steht, dass in den allermeisten Fällen die erhobenen Daten stimmen und zumindest eine im selben Haushalt lebende Person die vorgeworfene Tat tatsächlich begangen hat, wird das wohl nur sehr selten gelingen.

    MfG
    GrafZahl

  7. #7
    Weltverbesserer ;-) Avatar von vga
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von wolfkid Beitrag anzeigen
    Welche zwei letzten Argumente?
    1. das Maleware das Problem verursacht hat-
    2. das man nur im P2P Recherchiert hat.
    Zitat Zitat von wolfkid Beitrag anzeigen
    Meinst du z.B. das mit der Meinungsfreiheit?
    fand ich selbst ein komisches argument.
    Zitat Zitat von wolfkid Beitrag anzeigen
    Ansonsten, liefer du doch mal eine gute Begründung.
    wieso sollte ich? ich habe ja selber nach einem guten Argument gefragt.
    Zitat Zitat von wolfkid Beitrag anzeigen
    Aber nicht vergessen, zumindest ein Stück weit gilt immer noch: Eigentum verpflichtet - der Benutzer muss sich gegen missbräuchliche Verwendung seines Internetzugangs absichern (in D vom BGH bestätigt ).
    Leider ist das so. Das gilt aber nur bei besonderen Fällen wie Waffen und oh wunder dem Internetzugang. Für ein Auto gilt das nicht, auch wenn man den Versicherungsanspruch verliert wenn man es offen lässt. Schon komisch dasman rechtlich hier Waffen mit einem Internetzugang gleich gesetzt werden, wärend andere dinge unangetastet bleiben.

  8. #8
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    Avatar von GrafZahl_
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von vga Beitrag anzeigen
    1. das Maleware das Problem verursacht hat-
    In dem konkreten Fall hätte diese Argumentation vor einem deutschen Gericht auch keine Aussicht auf Erfolg, weil der Rechner ja inzwischen formatiert wurde und sich wohl kaum noch Beweise finden liessen, selbst wenn der Rechner tatsächlich verseucht war.
    Zitat Zitat von vga Beitrag anzeigen
    Für ein Auto gilt das nicht, auch wenn man den Versicherungsanspruch verliert wenn man es offen lässt.
    Doch, für Autos gilt das auch. Es ist schlicht nicht erlaubt, diese unabgeschlossen auf öffentlichem Gelände zu parken - ist eine Ordnungswidrigkeit. Begründet wird dies ausschliesslich mit der Gefahr, die von einem offen zugänglichen Auto ausgeht.

    MfG
    GrafZahl

  9. #9
    Weltverbesserer ;-) Avatar von vga
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von GrafZahl_ Beitrag anzeigen
    Doch, für Autos gilt das auch. Es ist schlicht nicht erlaubt, diese unabgeschlossen auf öffentlichem Gelände zu parken - ist eine Ordnungswidrigkeit. Begründet wird dies ausschliesslich mit der Gefahr, die von einem offen zugänglichen Auto ausgeht.

    MfG
    GrafZahl
    echt, aha gut zu wissen. und wie ist dass wenn jemand damit amok läuft? wird dann der autobesitzer wegen fahrlässigkeit belangt?


    bzgl. der argumentation: mir ist schon klar dass nach aktueller rechtslage keine argumente dem beklagten einen freispruch garantieren. ich habe nur den autor der new gefragt, was es denn für bessere argumente geben soll, wenn die erwähnten so lächerlich sind.

  10. #10
    Sith happens! Avatar von Gundark
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Keine Ahnung ob es in USA auch einen besonderen Familienschutz gibt, aber in Deutschland gibt es eine funktionierende Art. Man muss nur *achtung* ein volljähriges Familienmitglied haben.

    Vielleicht funktioniert diese Methode ja auch in USA.

    Eine Störerhaftung würde hier voraussetzen, dass der Beklagte seine Prüfungspflichten verletzt hat. Diese umfasst das Instruieren und Überwachen einer Person, wenn von dieser anzunehmen ist, dass sie über den Internetanschluss des Inhabers eine Rechtsverletzung begehen könnte.

    Eine solche Pflicht besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Anschluss für eine Rechtsverletzung missbraucht werden könnte. Ein solcher Anhaltspunkt besteht nach Ansicht des OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07) nicht, „solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können. […] Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.“
    Quelle: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/750.html
    Geändert von Gundark (04. 06. 2010 um 04:31 Uhr)

  11. #11
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    Avatar von GrafZahl_
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das 2010 auch noch funktioniert (in Deutschland), weil es durchaus sein kann, dass ein Gericht mittlerweile die Prüfungspflichten anders beurteilt.

    Hinzu kommt, dass selbst wenn diese Strategie Erfolg hat, sie selbstverständlich nur beim ersten Mal Erfolg haben kann. Ab der zweiten Abmahnung hat man keine Chance mehr, damit durchzukommen.

    Und nicht zuletzt muss der Anschlussinhaber dem Gericht plausibel genug darlegen können, warum er nicht derjenige ist, der die Urheberrechtsverletzung begangen hatte.

    Den ultimativen Freifahrtschein wird es ganz einfach nicht geben. Das ist in vielen anderen Bereichen ja nicht anders.

    MfG
    GrafZahl

  12. #12
    Sith happens! Avatar von Gundark
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von GrafZahl_ Beitrag anzeigen
    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das 2010 auch noch funktioniert (in Deutschland), weil es durchaus sein kann, dass ein Gericht mittlerweile die Prüfungspflichten anders beurteilt.
    Es ist auf jeden Fall besser als die ganzen andere Versuche. Hier hat man noch eine Chance zu gewinnen.
    Bis jetzt kenn ich auch noch kein gegenteiliges Gerichtsurteil.

    Hinzu kommt, dass selbst wenn diese Strategie Erfolg hat, sie selbstverständlich nur beim ersten Mal Erfolg haben kann. Ab der zweiten Abmahnung hat man keine Chance mehr, damit durchzukommen.
    Das mag sein. Aber wer so dumm ist, dem kann eh nicht mehr geholfen werden.

    Und nicht zuletzt muss der Anschlussinhaber dem Gericht plausibel genug darlegen können, warum er nicht derjenige ist, der die Urheberrechtsverletzung begangen hatte.
    Nunja, teilweise. Er muss nur bezeugen, dass er alles zum Schutz und zur Sicherheit des PCs getan hat UND als sekundäre Darlegungslast ein erwachsenes Familienmitglied benennen, was die Tat begangen haben könnte...

    Den ultimativen Freifahrtschein wird es ganz einfach nicht geben. Das ist in vielen anderen Bereichen ja nicht anders.
    Darum ging es ja auch gar nicht. Es ging um eine funktionierende Methode. Und an den Gerichtsurteilen erkennt man, dass es eben doch Methoden gibt die funktionieren (wenn auch nur einmalig).

  13. #13
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    ex-Moderator

    Avatar von GrafZahl_
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von Gundark Beitrag anzeigen
    Das mag sein. Aber wer so dumm ist, dem kann eh nicht mehr geholfen werden.
    Und doch gibt es wohl zahlreiche Experten, die sich davon nicht abschrecken lassen. Allein hier im Board schreiben immer wieder Leute, dass sie zum wiederholten Male eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben.

    Ich kann das auch nicht nachvollziehen.

    Auf der anderen Seite sollte man aber grundsätzlich früher ansetzen. Die beste Strategie ist noch immer, sich im Vorfeld über die Risiken zu informieren und danach zu handeln. Ich nehme heutzutage niemandem mehr ab, dass er nicht wusste, dass man sich dabei juristischen Ärger einhandeln kann.

    MfG
    GrafZahl

  14. #14
    Paper Street Soap Co. Avatar von Tyl3r_Durden
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von Gundark Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung ob es in USA auch einen besonderen Familienschutz gibt, aber in Deutschland gibt es eine funktionierende Art. Man muss nur *achtung* ein volljähriges Familienmitglied haben.

    Vielleicht funktioniert diese Methode ja auch in USA.

    Eine Störerhaftung würde hier voraussetzen, dass der Beklagte seine Prüfungspflichten verletzt hat. Diese umfasst das Instruieren und Überwachen einer Person, wenn von dieser anzunehmen ist, dass sie über den Internetanschluss des Inhabers eine Rechtsverletzung begehen könnte.

    Eine solche Pflicht besteht jedoch nur, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Anschluss für eine Rechtsverletzung missbraucht werden könnte. Ein solcher Anhaltspunkt besteht nach Ansicht des OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07) nicht, „solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können. […] Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.“
    Quelle: http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/750.html

    Dieser Argumentation hat der Bundesgerichtshoft gerade vor 3 Wochen eine Absage erteilt:

    http://abmahnwahn-dreipage.de//Mitte...R%20121_08.pdf

    Punkt 24 der Urteilsbegründung:

    dd) Die dem privaten WLAN-Anschlussinhaber obliegende Prüfungspflicht besteht nicht erst, nachdem es durch die unbefugte Nutzung seines Anschlusses zu einer ersten Rechtsverletzung Dritter gekommen und diese ihm bekannt geworden ist. Sie besteht vielmehr bereits ab Inbetriebnahme des Anschlusses. Die Gründe, die den Senat in den Fällen der Internetversteigerung dazu bewogen haben, eine Störerhaftung des Plattformbetreibers erst anzunehmen, nachdem er von einer ersten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat, liegen bei privaten WLAN-Anschlussbetreibern nicht vor. Es geht hier nicht um ein Geschäftsmodell, das durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f. - Internetversteigerung I).
    Geändert von Tyl3r_Durden (04. 06. 2010 um 16:10 Uhr)

  15. #15
    Sith happens! Avatar von Gundark
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von Tyl3r_Durden Beitrag anzeigen
    Dieser Argumentation hat der Bundesgerichtshoft gerade vor 3 Wochen eine Absage erteilt:

    http://abmahnwahn-dreipage.de//Mitte...R%20121_08.pdf

    Punkt 24 der Urteilsbegründung:
    Sorry aber da lese ich nichts von Familienmitgliedern.
    Und das ist eben der Knackpunkt.
    Alle anderen dürfen das Internet von dir nicht ohne Prüfung benutzen, aber bei Familienmitgliedern hast du keine Kontrollpflicht. Sie müssen jedoch volljährig sein.

    Bei einem volljährigen Kind, das nach allgemeiner Lebenserfahrung im Umgang mit Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor seinen erwachsenen Eltern hat, kann es sinnvollerweise keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internets bedürfen. In diesem Fall bleibt es bei der Beurteilung, dass die Eltern ein konkretes Familienmitglied nicht ohne Anlass der Begehung unerlaubter Handlungen verdächtigen müssen.
    http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/stoerer.htm

    "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

    Ausserdem steht in dem Gerichtsurteil wieder auffälligerweise etwas von W-LAN. Sowas würde ich nicht benutzen und würde das auch vor Gericht so angeben. Ich habe meine W-LAN Antenne am Router sogar abgeschraubt und im Menü deaktviert.
    Geändert von Gundark (04. 06. 2010 um 16:53 Uhr)

  16. #16
    Paper Street Soap Co. Avatar von Tyl3r_Durden
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von Gundark Beitrag anzeigen
    Sorry aber da lese ich nichts von Familienmitgliedern.
    Und das ist eben der Knackpunkt.
    Der Knackpunkt ist aber, dass laut BGH die Prüfpflichten des Anschlussinhabers zur Abwendung der Störerhaftung bei privaten Anschlüssen nicht erst dann greifen, wenn es vorher bereits schon einmal zu einer Rechtsverletzung gekommen ist.

    Zudem wurde der Anschlussinhaber in dem von dir zitierten Urteil auch gar nicht von seinen Prüfpflichten entbunden, sondern nur darauf hingewiesen, dass diese erst greifen, sobald erstmalig eine Urheberrechtsverletzung im Haushalt vorgefallen ist.

    Zitat Zitat von Gundark Beitrag anzeigen
    "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
    "Eltern haften für ihre Kinder."

  17. #17
    Sith happens! Avatar von Gundark
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    Standard Re: U.S. Copyright Group: Filesharer suchen Verteidigungen

    Zitat Zitat von Tyl3r_Durden Beitrag anzeigen
    Der Knackpunkt ist aber, dass laut BGH die Prüfpflichten des Anschlussinhabers zur Abwendung der Störerhaftung bei privaten Anschlüssen nicht erst dann greifen, wenn es vorher bereits schon einmal zu einer Rechtsverletzung gekommen ist.
    Jo, Zweittäter haben Pech. Ersttäter haben gute Chancen mit der Familie durchzukommen.

    Zudem wurde der Anschlussinhaber in dem von dir zitierten Urteil auch gar nicht von seinen Prüfpflichten entbunden, sondern nur darauf hingewiesen, dass diese erst greifen, sobald erstmalig eine Urheberrechtsverletzung im Haushalt vorgefallen ist.
    In deinem zitierten Urteil hat der Angeklagte angegeben, im Urlaub gewesen zu sein. Hätte er angegeben, dass es evtl. sein Bruder gewesen ist ohne sein Wissen, wäre ich auf das Urteil gepsannt gewesen.

    "Eltern haften für ihre Kinder."
    Aber nur solange die minderjährig sind.

  18.  
     
     

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