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05. 06. 2010, 10:37 #1
AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Die Kanzlei Dr. Wachs berichtet aktuell über eine Entscheidung des AG Wildeshausen, die nicht nur im Hinblick auf die Streitwertbemessung interessant ist.
zur News
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05. 06. 2010, 11:01 #2dsl-lite user ._.
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Schon scheiße wenn selbst die Helfer der Abgemahnten zu so Abzockern werden.
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05. 06. 2010, 11:26 #3
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05. 06. 2010, 12:12 #4Mitglied
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Selbst 1200€ sind noch viel zu viel -.-"
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05. 06. 2010, 14:40 #5Mitglied
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Ich fage mich wie innerhalb von 51 Sekunden überhaupt "Schaden" entstanden sein soll.
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05. 06. 2010, 17:14 #6Mitglied
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
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05. 06. 2010, 17:18 #7Viersaitig
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Aha...was kann man in 51 Sekunden alles machen:
Etwas anzünden
Etwas sprengen
Etwas klauen
Jemanden erschießen/erstechen/erwürgen/erschlagen/etc.
Sich vom Dach stürzen
Andere vom Dach stürzen
Steine vonner Brücke schmeißen
...
Also in 51 Sekunden kann verdammt viel gemacht werden.
Und innerhalb von 51 Sekunden kriegt man locker was geladen -ob nun hoch oder runter sei mal dahingestellt.
Aber hier geht es nicht um die Klagegründe, es geht um den Wert. Also können die ganzen Standardargumente eh in der Kiste bleiben. Das ist nicht das Topic
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05. 06. 2010, 18:45 #8
Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Da braucht der Beschuldigte aber auch ne ordentliche Anbindung - sagen wir mal so 1GBit/s (bidirektional) aufwärts - wenn das klappen soll.
Mich wundert ehrlich gesagt etwas, dass dieses Moment offenbar keine Rolle gespielt hat. Vielleicht sollte man diesen Aspekt in künftige Verteidigungsstrategien mit einfliessen lassen? Das ist doch ein durchaus "greifbarer" Wert.
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05. 06. 2010, 19:09 #9Viersaitig
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Nein, es ist nur teilweise relevant weil das Gericht das zur Verfügungstellen als erwiesen ansieht. Es ist für den Straftatbestand an sich irrelevant ob er es 51 Sekunden oder 2 Wochen online gestellt hat. Je nachdem wie man aber die Zitate in der News deutet wurde diese Zeitspanne berücksichtigt was den Streitwert angeht.
Lest ihr die News eigentlich? Oder schreibt ihr einfach so drauf los was euch zum Newstitel so einfällt?Die stellt - soweit ersichtlich - zudem den ersten Verstoß der Beklagten gegen die Nutzungsrechte der Klägerin dar. Aus Sicht des Gerichts liegt darin eine unter Würdigung aller Umstände eine Rechtsgutsverletzung, die mit einem Gegenstandswert von 1.200,00 EUR richtig bemessen ist."
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06. 06. 2010, 07:25 #10Mitglied
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Ich habe mir für die Zukunft geschworen nichts mehr Herunterzuladen, dass Risiko ist mir einfach zu hoch die schönen Zeiten sind vorbei, es ist Zeit erwachsen zu werden.

Gruß
bumplum
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06. 06. 2010, 08:29 #11
Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Für den Straftatbestand vielleicht, aber im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, könnte es von Belang sein.
Mir ging es eher darum, diese Zeitspanne ins Verhältnis zum Upstream des Beschuldigten zu setzen und daraus einen überhaupt möglichen Maximal"schaden" abzuleiten. Das habe ich so bisher noch nicht vernommen, als zentralen Faktor in einer Verteidigungsstrategie. Dagegen zuhauf munter herbeifantasierte Spekulationen seitens der Ankläger.
Soweit es mich betrifft, zumindest so sorgfältig, wie du die Beiträge, auf welche du antwortest.
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06. 06. 2010, 13:27 #12Viersaitig
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Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album
Das Problem ist das die Schadensbemessung ohne festgelegte Maße einfach rein vom Gericht abhängt. Daher ist es nun einmal egal wie lange die Dauer war. Selbst im zivilen Verfahren.
Aber ich weiß ja worauf die hinaus willst und es dürfte sicher interessant werden ob diese Argumentation etwas bewegen kann.
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