Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Die Kanzlei Dr. Wachs berichtet aktuell über eine Entscheidung des AG Wildeshausen, die nicht nur im Hinblick auf die Streitwertbemessung interessant ist.

    zur News

  2. #2
    dsl-lite user ._.
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Schon scheiße wenn selbst die Helfer der Abgemahnten zu so Abzockern werden.

  3. #3
    kewl Avatar von Farzi
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von king lui* Beitrag anzeigen
    Schon scheiße wenn selbst die Helfer der Abgemahnten zu so Abzockern werden.
    Es sind Juristen. Das intensive Beschäftigen mit Regeln verführt nunmal dazu, diese, so optimal wie möglich, auszunutzen. Nur wenige scheinen gegen diese Verführung gefeit...

  4. #4
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Selbst 1200€ sind noch viel zu viel -.-"

  5. #5
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Ich fage mich wie innerhalb von 51 Sekunden überhaupt "Schaden" entstanden sein soll.

  6. #6
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von SmokeTooMuch Beitrag anzeigen
    Ich fage mich wie innerhalb von 51 Sekunden überhaupt "Schaden" entstanden sein soll.
    Stell dir doch einmal vor, wieviele Leute bereits DSL 32000 haben, da sind 50 Sekunden mehr als genug ...wovon potentiell jeder diesen Download genutzt haben könnte...der Schaden geht somit in die Millionen/Milliarden !!! -.-

  7. #7
    Viersaitig
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von SmokeTooMuch Beitrag anzeigen
    Ich fage mich wie innerhalb von 51 Sekunden überhaupt "Schaden" entstanden sein soll.
    Aha...was kann man in 51 Sekunden alles machen:

    Etwas anzünden
    Etwas sprengen
    Etwas klauen
    Jemanden erschießen/erstechen/erwürgen/erschlagen/etc.
    Sich vom Dach stürzen
    Andere vom Dach stürzen
    Steine vonner Brücke schmeißen
    ...


    Also in 51 Sekunden kann verdammt viel gemacht werden.
    Und innerhalb von 51 Sekunden kriegt man locker was geladen -ob nun hoch oder runter sei mal dahingestellt.


    Aber hier geht es nicht um die Klagegründe, es geht um den Wert. Also können die ganzen Standardargumente eh in der Kiste bleiben. Das ist nicht das Topic

  8. #8
    Soluna Avatar von nagini
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    Question Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von doubledmg Beitrag anzeigen
    Stell dir doch einmal vor, wieviele Leute bereits DSL 32000 haben, da sind 50 Sekunden mehr als genug ...wovon potentiell jeder diesen Download genutzt haben könnte...der Schaden geht somit in die Millionen/Milliarden !!! -.-
    Da braucht der Beschuldigte aber auch ne ordentliche Anbindung - sagen wir mal so 1GBit/s (bidirektional) aufwärts - wenn das klappen soll. Mich wundert ehrlich gesagt etwas, dass dieses Moment offenbar keine Rolle gespielt hat. Vielleicht sollte man diesen Aspekt in künftige Verteidigungsstrategien mit einfliessen lassen? Das ist doch ein durchaus "greifbarer" Wert.

  9. #9
    Viersaitig
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von nagini Beitrag anzeigen
    Da braucht der Beschuldigte aber auch ne ordentliche Anbindung - sagen wir mal so 1GBit/s (bidirektional) aufwärts - wenn das klappen soll. Mich wundert ehrlich gesagt etwas, dass dieses Moment offenbar keine Rolle gespielt hat. Vielleicht sollte man diesen Aspekt in künftige Verteidigungsstrategien mit einfliessen lassen? Das ist doch ein durchaus "greifbarer" Wert.
    Nein, es ist nur teilweise relevant weil das Gericht das zur Verfügungstellen als erwiesen ansieht. Es ist für den Straftatbestand an sich irrelevant ob er es 51 Sekunden oder 2 Wochen online gestellt hat. Je nachdem wie man aber die Zitate in der News deutet wurde diese Zeitspanne berücksichtigt was den Streitwert angeht.

    Die stellt - soweit ersichtlich - zudem den ersten Verstoß der Beklagten gegen die Nutzungsrechte der Klägerin dar. Aus Sicht des Gerichts liegt darin eine unter Würdigung aller Umstände eine Rechtsgutsverletzung, die mit einem Gegenstandswert von 1.200,00 EUR richtig bemessen ist."
    Lest ihr die News eigentlich? Oder schreibt ihr einfach so drauf los was euch zum Newstitel so einfällt?

  10. #10
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    Red face Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Ich habe mir für die Zukunft geschworen nichts mehr Herunterzuladen, dass Risiko ist mir einfach zu hoch die schönen Zeiten sind vorbei, es ist Zeit erwachsen zu werden.

    Gruß

    bumplum

  11. #11
    Soluna Avatar von nagini
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Zitat Zitat von Hasron Beitrag anzeigen
    Nein, es ist nur teilweise relevant weil das Gericht das zur Verfügungstellen als erwiesen ansieht. Es ist für den Straftatbestand an sich irrelevant ob er es 51 Sekunden oder 2 Wochen online gestellt hat.
    Für den Straftatbestand vielleicht, aber im Zivilverfahren, wo es um Schadensersatz geht, könnte es von Belang sein.
    Zitat Zitat von Hasron Beitrag anzeigen
    Je nachdem wie man aber die Zitate in der News deutet wurde diese Zeitspanne berücksichtigt was den Streitwert angeht.
    Mir ging es eher darum, diese Zeitspanne ins Verhältnis zum Upstream des Beschuldigten zu setzen und daraus einen überhaupt möglichen Maximal"schaden" abzuleiten. Das habe ich so bisher noch nicht vernommen, als zentralen Faktor in einer Verteidigungsstrategie. Dagegen zuhauf munter herbeifantasierte Spekulationen seitens der Ankläger.
    Zitat Zitat von Hasron Beitrag anzeigen
    Lest ihr die News eigentlich?
    Soweit es mich betrifft, zumindest so sorgfältig, wie du die Beiträge, auf welche du antwortest.

  12. #12
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    Standard Re: AG Wildeshausen: 1.200 Euro Streitwert für ein Album

    Das Problem ist das die Schadensbemessung ohne festgelegte Maße einfach rein vom Gericht abhängt. Daher ist es nun einmal egal wie lange die Dauer war. Selbst im zivilen Verfahren.
    Aber ich weiß ja worauf die hinaus willst und es dürfte sicher interessant werden ob diese Argumentation etwas bewegen kann.

  13.  
     
     

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