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29. 06. 2010, 19:00 #1
Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Das vermehrte Auftreten von Doppelabmahnungen sorgt derzeit für Wirbel. Insbesondere aufgrund einiger Zusammenhänge, die man tiefer betrachten sollte. Wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter über das Thema gesprochen.
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29. 06. 2010, 19:24 #2
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Udo Vetter, der Held der Netzgemeinde!
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29. 06. 2010, 19:44 #3user124deaktiviertes Benutzerkonto
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29. 06. 2010, 19:46 #4DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Was mich jetzt interessiert hätte, welche Motive jemand haben sollte zwei Kanzleien mit der Abmahnung seiner Urheberrechte (zu ein und dem selben Werk) zu beauftragen. Also mir fällt da kein plausibler Grund ein.
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29. 06. 2010, 20:03 #5Gesperrt
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29. 06. 2010, 21:42 #6Grailknights Battlechoir
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29. 06. 2010, 22:04 #7DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Schön, dass euch auch nichts anderes einfällt. Ergo meine ich, dass man im Fall einer Doppelabmahnung für ein und das selbe Werk zur ungefähr gleichen Zeit des Vergehens von einem Betrugsversuch ausgehen kann oder meine ich das falsch?
Interessant wäre dann aber warum Herr Vetter nicht direkt zur Anzeige gegen den Rechteinhaber rät.
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29. 06. 2010, 22:37 #8Chefredakteur
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Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Sollte er das öffentlich tun? Ich denke der hat sich auch so schon weit genug aus dem Fenster gelehnt!
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29. 06. 2010, 22:51 #9Gesperrt
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Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
ja super idee, ein raubmordkopierer, achnee schwarzfahrer zeigt den rechteinhaber wegen eines fehlers an. hm, guess whos gonna win?! echt drollig.

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29. 06. 2010, 23:26 #10
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.. außerdem ist so ein betrug immer noch viel schwerwiegender als eine schwarzkopie (zum glück noch)
Darf man da einen Deal machen.. ich zeig euch nicht an wegen Betrug und ihr lasst mich wegen dem download in ruhe.. oder wäre das dann schon epressen?^^
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29. 06. 2010, 23:34 #11DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
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30. 06. 2010, 07:28 #12Gesperrt
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30. 06. 2010, 10:16 #13Mitglied
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Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Anzeige erstatten ist ja ok, aber denen den Vorschlag machen, dieses zu unterlassen,
falls etwas zurückgenommen wird?
Mhm.... ist purer Blödsinn .....
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30. 06. 2010, 15:32 #14
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Ich glaube nicht so ganz daran. Es würde mich nicht wundern wen solche Anzeigen verschleppt und fallen gelassen werden.Was die Strafanzeige angeht: Wenn man sich betrogen fühlt und dies durch entsprechende Schreiben belegen kann, sollte man den Sachverhalt der Polizei mitteilen. Letztlich prüft dann der Staatsanwalt, ob eine Straftat vorliegt. Ich halte es für möglich, dass die Beteiligten zur Vernehmung eingeladen werden oder es gar zu Firmendurchsuchungen kommt. Schon das hat in der Regel einen heilsamen Effekt.
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30. 06. 2010, 17:40 #15
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Das kannste in der Kirche!
Zitat von McK73
1. Wunder geschehen oftmals ... siehe oben!
Zitat von McK73
2. Soll das nicht unser "Problem" sein!
3. Der Strafrechtler Herr RA Udo Vetter weiß schon, was er in einem öffentlichen Interview zum Besten gibt.
4. Je mehr desto besser (Stichwort: Öffentliches Interesse)
5. "Probieren geht über studieren"!
6. Von daher persönliches Fazit an alle Betroffenen gerichtet (Zitat Erich Rutemöller): "MACH ET, OTZE!"
In diesem Sinne, Baxter
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30. 06. 2010, 20:09 #16
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30. 06. 2010, 20:30 #17
Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen
Na und. Man kann auch als Atheist in der Kirche etwas glauben. So lange du dich nicht auffällig verhälst oder ausschaust, wird man dich auch als Atheist in eine Kirche lassen. Und ob und, wenn ja, an was, du glaubst wird man dir vermutlich nicht von der Stirn ablesen können.
Also keine falsche Scheu: Es gibt viele schöne Kirchen, die man auch als Atheist ruhig mal von innen gesehen haben sollte. Und vergiss den Fotoapperat nicht.
Ansonsten sehe auch ich mich als ein Glaubender, der definitiv nicht an die Gerechtigkeit im Rechtssystem glaubt.
Und überhaupt...
Des wahrhaft Gläubigen Glaube ist nicht ortsgebunden.
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