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  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Das vermehrte Auftreten von Doppelabmahnungen sorgt derzeit für Wirbel. Insbesondere aufgrund einiger Zusammenhänge, die man tiefer betrachten sollte. Wir haben mit Rechtsanwalt Udo Vetter über das Thema gesprochen.

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  2. #2
    trägt Mütze Avatar von DanteConstantin
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Udo Vetter, der Held der Netzgemeinde!

  3. #3
    user124
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von DanteConstantin Beitrag anzeigen
    Udo Vetter, der Held der Netzgemeinde!
    klingt zwar kitschig, aber /signed

  4. #4
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Was mich jetzt interessiert hätte, welche Motive jemand haben sollte zwei Kanzleien mit der Abmahnung seiner Urheberrechte (zu ein und dem selben Werk) zu beauftragen. Also mir fällt da kein plausibler Grund ein.

  5. #5
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    Was mich jetzt interessiert hätte, welche Motive jemand haben sollte zwei Kanzleien mit der Abmahnung seiner Urheberrechte (zu ein und dem selben Werk) zu beauftragen. Also mir fällt da kein plausibler Grund ein.
    Geld? Mehr Anwälte beauftragen, falls die sich nicht selbst "beauftragen", für noch mehr Geld? Da ist allzu offensichtlich viel kriminelle Energie möglich.

  6. #6
    Grailknights Battlechoir
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von DasFragezeichen Beitrag anzeigen
    Was mich jetzt interessiert hätte, welche Motive jemand haben sollte zwei Kanzleien mit der Abmahnung seiner Urheberrechte (zu ein und dem selben Werk) zu beauftragen. Also mir fällt da kein plausibler Grund ein.
    die chance, jemandem eine abmahnung zu schicken, der gleich bezahlt verdoppelt sich. wie mein vorposter schon sagte, es geht augenscheinlich nur ums geld.

  7. #7
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Schön, dass euch auch nichts anderes einfällt. Ergo meine ich, dass man im Fall einer Doppelabmahnung für ein und das selbe Werk zur ungefähr gleichen Zeit des Vergehens von einem Betrugsversuch ausgehen kann oder meine ich das falsch?

    Interessant wäre dann aber warum Herr Vetter nicht direkt zur Anzeige gegen den Rechteinhaber rät.

  8. #8
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    Avatar von Ghandy
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Sollte er das öffentlich tun? Ich denke der hat sich auch so schon weit genug aus dem Fenster gelehnt!

  9. #9
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    ja super idee, ein raubmordkopierer, achnee schwarzfahrer zeigt den rechteinhaber wegen eines fehlers an. hm, guess whos gonna win?! echt drollig.

  10. #10
    derp Avatar von C-H-T
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von Halloeleleute Beitrag anzeigen
    ja super idee, ein raubmordkopierer, achnee schwarzfahrer zeigt den rechteinhaber wegen eines fehlers an. hm, guess whos gonna win?! echt drollig.
    das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.. außerdem ist so ein betrug immer noch viel schwerwiegender als eine schwarzkopie (zum glück noch)

    Darf man da einen Deal machen.. ich zeig euch nicht an wegen Betrug und ihr lasst mich wegen dem download in ruhe.. oder wäre das dann schon epressen?^^

  11. #11
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von C-H-T Beitrag anzeigen
    Darf man da einen Deal machen.. ich zeig euch nicht an wegen Betrug und ihr lasst mich wegen dem download in ruhe.. oder wäre das dann schon epressen?^^
    Zumindest (versuchte) Bestechung. Würde ich bei einem Juristen nicht machen und auf ein solches Angebot schon gar nicht eingehen.

  12. #12
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von C-H-T Beitrag anzeigen

    Darf man da einen Deal machen.. ich zeig euch nicht an wegen Betrug und ihr lasst mich wegen dem download in ruhe.. oder wäre das dann schon epressen?^^
    sorry, aber ich hab selten was realitätsferneres gelesen.

  13. #13
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Anzeige erstatten ist ja ok, aber denen den Vorschlag machen, dieses zu unterlassen,
    falls etwas zurückgenommen wird?
    Mhm.... ist purer Blödsinn .....

  14. #14
    Mitlied Avatar von McK73
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Was die Strafanzeige angeht: Wenn man sich betrogen fühlt und dies durch entsprechende Schreiben belegen kann, sollte man den Sachverhalt der Polizei mitteilen. Letztlich prüft dann der Staatsanwalt, ob eine Straftat vorliegt. Ich halte es für möglich, dass die Beteiligten zur Vernehmung eingeladen werden oder es gar zu Firmendurchsuchungen kommt. Schon das hat in der Regel einen heilsamen Effekt.
    Ich glaube nicht so ganz daran. Es würde mich nicht wundern wen solche Anzeigen verschleppt und fallen gelassen werden.

  15. #15
    Mitglied Avatar von -Baxter-
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von McK73
    Ich glaube nicht so ganz daran.
    Das kannste in der Kirche!
    Zitat Zitat von McK73
    Es würde mich nicht wundern wen solche Anzeigen verschleppt und fallen gelassen werden.
    1. Wunder geschehen oftmals ... siehe oben!
    2. Soll das nicht unser "Problem" sein!
    3. Der Strafrechtler Herr RA Udo Vetter weiß schon, was er in einem öffentlichen Interview zum Besten gibt.
    4. Je mehr desto besser (Stichwort: Öffentliches Interesse)
    5. "Probieren geht über studieren"!
    6. Von daher persönliches Fazit an alle Betroffenen gerichtet (Zitat Erich Rutemöller): "MACH ET, OTZE!"

    In diesem Sinne, Baxter

  16. #16
    Mitlied Avatar von McK73
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von -Baxter- Beitrag anzeigen
    Das kannste in der Kirche!
    Nee, bin Atheist.

  17. #17
    kewl Avatar von Farzi
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    Standard Re: Udo Vetter:Rechtliche Beurteilung von Doppelabmahnungen

    Zitat Zitat von McK73 Beitrag anzeigen
    Nee, bin Atheist.
    Na und. Man kann auch als Atheist in der Kirche etwas glauben. So lange du dich nicht auffällig verhälst oder ausschaust, wird man dich auch als Atheist in eine Kirche lassen. Und ob und, wenn ja, an was, du glaubst wird man dir vermutlich nicht von der Stirn ablesen können.
    Also keine falsche Scheu: Es gibt viele schöne Kirchen, die man auch als Atheist ruhig mal von innen gesehen haben sollte. Und vergiss den Fotoapperat nicht.

    Ansonsten sehe auch ich mich als ein Glaubender, der definitiv nicht an die Gerechtigkeit im Rechtssystem glaubt.
    Und überhaupt...

    Des wahrhaft Gläubigen Glaube ist nicht ortsgebunden.

  18.  
     
     

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