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19. 08. 2010, 21:03 #1
Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Ein Lehrer und ein Zollbeamter wurden wegen des Besitzes von kinderpornografischen Werken aus ihrem Arbeitsplatz entlassen. Sie klagten nun erfolgreich gegen diese Strafe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Beamte in ihrem Privatleben nicht anders als jeder andere Bürger zu behandeln wären und man im Einzelfall prüfen müsse, ob eine Entlassung angebracht ist.
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20. 08. 2010, 00:06 #41
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Was für Verknüpfungen? Du stellst seltsame Andeutungen in den Raum und willst dann schnell die Diskussion beenden. Was für ein schlechter Stil!
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20. 08. 2010, 00:12 #42
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Ja sry das das etwas verwirrt ist und bielleicht auch den schlechten Stil symbolisiert, aber ich check das hier noch nich so ganz forumsmässig, von wegen bezieh dich nur auf den Thread und geh nicht weiter drauf ein.
Mit den Verknüpfungen meinte ich das die Personen, von denen das ganze abhängt, also die Richter, der Arbeitgeber, usw. sich ja aus einem dummen Zufall heraus schon Jahre kennen könten und deshalb nicht so gehandelt wird, wie der juristische WEg es eigentlich vorsieht....
NOCHMAL: Das sind keine allgemein gültigen WAhrheiten, sondern nur theoretische Möglichkeiten, die jemand mit schlechtem Stil in Erwägung zieht.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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20. 08. 2010, 00:16 #43
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Da ist also ein Lehrer, der seinen Computer voll mit den furchtbarsten Kinderpornos hat. Dann muss er deswegen vor den Richter. Der Richter ist zufällig sein bester Kumpel und lässt ihn ungeschoren davon kommen.
So etwas kann mal zufällig zustande kommen. Aber auch die schlimmsten Strafandrohungen würden nichts daran ändern, dass so etwas zustande kommen könnte.
Als Begründung für höhere Strafen kann das also überhaupt nicht dienen.
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20. 08. 2010, 00:20 #44
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Was die Sache mit den höheren Strafen betrifft, meinte ich Täter nicht Besitzer von solchem Material, dass war wohl ein Logikfehler meinerseits...wenn du mir aufzeigen wolltest das meine Argumentation insgesamt unzurreichend war, oder vielleicht noch ist: Du hast es geschafft^^
ich hoffe aber letzendlich verständlich gemacht zu haben welchen Standpunkt ich zu welchem Sachverhalt vertrete.Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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20. 08. 2010, 00:22 #45
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20. 08. 2010, 00:24 #46·
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Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Das regelmäßige Fordern von strengen Strafen (nicht nur bei Kipo) ist die direkte Folge populistischer Schlagzeilen der BILD.
Der Pranger macht aus allen Lämmer.
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20. 08. 2010, 00:33 #47
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Harter Schlag.....
gut verständlich das es nach außen so wirkt und da ist ein Punkt den ich anfänglich angesprochen habe.
Jemand dem so etwas wiederfahren ist (ich rede von Taten) kann nur in diesem Muster denken und ich halte das für gerecht.Das eine Lösung für solch einen Fall SELBSTVERSTÄNDLICH unter Anbetracht der Gesamtlage gefunden werden muss erschliesst sich auch mir.
Ich wollte nur darstellen das man einem Betroffenen mit der Forderung nach Gerechtigkeit für einen Täter einen heftigen Tritt verpasst.
Oberste Priorität gilt den Opfern und ihrem Seelenheil ihrer GErechtigkeit nicht der des Täters.
UNd jetzt nochmal abschliessend:
Deswegen wollte ich die Diskussion beenden, weil ich jetzt Romane schreibe um meine Meinung klar darzustellen während du hingegen meine gesamten Posts mit kleinen Sätzen aushebelst...
Sollte dies Absicht gewesen sein gut gemacht, wenn nicht auch cool
hat jedenfalls Spaß geamcht
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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20. 08. 2010, 00:39 #48·
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Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Was Du schreibst kann für jede Straftat gelten.
Im Übrigen ist Gerechtigkeit nicht das, was einer alleine zu entscheiden hat.....und ich halte das für gerecht.
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20. 08. 2010, 00:43 #49
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Vollkommen richtig aber lass uns nich über die Definition von Gerechtigkeit diskutieren.
Ich erkenne deinen Standpunkt an, tu du das selbe mit meinem Standpunkt, sonst diskutieren immer weiter und entfernen uns noch weiter von dem eigentlichen Artikel als sowieso schon.
Schick mir ne PM wenn du weiter darüber reden möchtest, aber lass und den Thread nich weiter zutexten.Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch
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20. 08. 2010, 01:08 #50
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
1 Jahr oder sogar 2 Jahre Freiheitsentzug ... man man man ... solche Leute sollte man eigentlich standrechtlich erschießen - aber 1 oder 2 Jahre sind nichts ... aber unser Rechtssystem ist ja sowieso was für den bekannten ...
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20. 08. 2010, 01:19 #51·
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Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Jetzt kommen die Suffköppe.

Das ist das Thema. Ich halte nicht viel von "Privat-Diskussionen".
Zitat von SiN291
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20. 08. 2010, 01:21 #52
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20. 08. 2010, 05:43 #53
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Der Straftatbestand ist Besitz von Kinderpornos. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um echte Kinderfickvideos handelt. Also der Typ hat also Videos, in denen Kinder gefickt werden.
Naja, wenn er nicht selbst dafür gesorgt hat, dass die Kinder gefickt wurden - wem hat er dann geschadet?!
Wo ist der Nutzen einer Strafe in diesem Fall? Inwiefern profitiert die Gesellschaft von der Bestrafung?
Sollte man nicht lieber froh darüber sein, dass sich der Typ im Griff hat und vorhandene Wichsvorlagen nutzt, anstatt den Trieb live auszuleben?
Welchem der ganzen Moralapostel hier würde denn ein Leben ohne realen Sex reichen? Nur Videos, Bilder und Text, aber keien realen Kontakte. Aber da gibts nen Pädophilen, der auch noch täglich mit möglichen Opfern zu tun hat. Und der schafft es mehrere Jahre, diese nicht anzurühren. Das ist für mich Beweis genug, dass von dem offensichtlich keine Gefahr ausgeht. Hätte der seine Triebe nicht unter Kontzrolle, würden wir hier nämlich über einen echten Kinderfick-Fall und nicht das Anschauen alter Kinderfickpornos reden...
Nebenbei: Wer Actionfilme sieht, sieht Tod und Zerstörung. Jeder kann zum Täter werden. Lasst uns alle vorsorglich wegsperren oder am besten gleich umlegen.Manchmal bekomm ich leider nicht alles mit, weil um mich herum schneller gelöscht wird, als ich kucken kann.
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20. 08. 2010, 07:51 #54
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Das sieht man wider wie egal solche Themen dem Staat sind und wie gelogen diese Argumentation für die Zensur ist und war. Gestern kam erst ein Bericht über Opfer von Vergewaltigungen in Monitor:
http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/podcast.php5
Nr. 610
http://www.wdrblog.de/monitor/archiv...das_opfer.html
In der Politik wir d nur gehandelt wenns ums Geld oder eine entsprechende Lobby Einfluss nimmt. Menschlichkeit hat da keinen Platz.Endlich wieder sicher Dateien tauschen, kostenlos und anonym: Retroshare, schreibt mich an und ich nehme euch in mein Netzwerk auf!
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20. 08. 2010, 09:10 #55Mitglied
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Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Es scheint so, als wenn du die Raubkopiererargumente einfach auf den Bereich der Kinderpornographie übertragen willst. Mit dieser Begründung müsste man eigentlich viel mehr KiPo ins Netz stellen und kräftig dafür Werbung machen, damit eine effektive Prävention betrieben werde kann.
Wir wollen Kindesmißbrauch verhindern, aber den pädophilen Zuschauern ihren Spaß lassen. Damit diese ihrem Hobby aber weiter frönen können, müssen die Videos erstmal gedreht werden, was Kindermißbrauch impliziert. Wo eine Nachfrage besteht, wird ein Angebot geschaffen werden. Von daher darf man nicht nur auf der Anbieterseite ansetzen. Der Verweis auf alte Filme ist wenig überzeugend, denn du schaust ja auch nicht nur immer die alten Filme, sondern willste etwas Neues sehen. Die Kinoindustrie soll ja davon leben^^.
Wenn Menschen KiPo besitzen, werden sie dafür strafrechtlich verurteilt. Bisher ist die Lage ja unstrittig. Nun geht es um die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und ob von dem Täter eine Gefahr während seiner Arbeit ausgeht. Ob er Beamter ist spielt kaum eine Rolle. Ein Finanzbeamter, der im Keller arbeitet, wird auch nach einer Verurteilung seinen Job weiter ausüben können, ohne die Bevölkerung dadurch zu gefährden.
Als Lehrer arbeitet man zwangsläufig mit Kindern/Jugendlichen zusammen und dort ist die, zumindest latente, Gefahr des Mißbrauchs gegeben. Ich bin mir im Beamtenrecht zwar nicht sicher, ob ich meine, dass der Arbeitgeber (hier das Bundesland) prüfen muss, ob der Lehrer so eingesetzt werden kann, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Es wäre ja auch denkbar, dass der Lehrer zur Landesschulbehörde versetzt wird, wo er den Rest seines Lebens ählich dem des Finanzbeamten fristet und somit keinen Kontakt mehr zu Kindern hat. Als Beamter hat man spezielle Rechte und Pflichten. Es wird vorausgesetzt, dass diese einen guten Leumund und demnach charakterlich geeignet sind. Bei so einem Fall muss die charakterliche Eignung allerdings bezweifelt werden, da sein Umgang mit Kindern einen direkten dienstlichen Bezug aufweist und sich der Besitz von KiPo damit eigentlich nicht vereinen lässt.
In meinem Ort gab es einen ähnlichen Fall, wo der Lehrer zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe wegen Gewaltanwendung und des nicht abschließend geklärten Vorwurfs der sexuellen Belästigung verurteilt worden ist. Hier wurde der elegante Weg der Frühpensionierung eingeschlagen.
Den Lehrer würde ich entlassen, den Zollbeamten in die dunkelste Ecke verfrachten.
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20. 08. 2010, 11:10 #56
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Aktivist für Grundrechte? Welche Grundrechte wären das denn im Genauen?
When I'm good, I'm very, very good, but when I'm bad, I'm better.
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20. 08. 2010, 11:30 #57
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Sorry, aber Seiten mit solcher Werbung
Der pädophile Sven(17) liebt Jungen. Patrick(12) ist sein Freund. Vater Achim liebt seinen Sohn Sven. Pädophilie im Deutschen Fernsehen. BRAVO !brauchst hier gar nicht erst verlinken. Und, wenn wir schon dabei sind,Neuer Spielfilm zum Thema Pädophilie. Ein erwachsener Mann verliebt sich in ein 9-jähriges Mädchen. Regie: Matthias Glasner. Weitere Infos im Link.
kannst deinen Account auch gleich wieder löschen. Sowas wollen wir hier nicht.When I'm good, I'm very, very good, but when I'm bad, I'm better.
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20. 08. 2010, 11:31 #58Mitglied
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Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Dieser Bericht zeigt viele "Knackpunkte" auf:
1. Fehlendes Unrechtsbewusstsein
Ein Kinderporno-Konsument möchte weiterhin Lehrer sein?!
2. Täterschutz vor Opferschutz
Wer möchte seine Kinder solchen Lehrern ausliefern?
Das führt zum nächsten Punkt.
3. Die Schulpflicht macht´s möglich -
und genau deshalb ist sie zutiefst undemokratisch.
4. Keine konsequente Anwendung des BBR
Das Beamtenrecht schreibt eine "Vorbildfunktion" vor. Sollen unsere Kinder tatsächlich mit solchen Vorbildern aufwachsen?
5. Mangelnde Transparenz
Was wissen Eltern über die Menschen, denen sie ihre Kinder per Gesetz täglich anvertrauen müssen?
6. Fehlendes Prävention
Immer noch verzichten viele Bundesländer bei Neueinstellungen von Lehrern auf "Qualifizierte Führungszeugnisse". Warum?
Angelika Bachmann
LOA Lernen ohne Angst e.V.
www.lernen-ohne-angst.de
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20. 08. 2010, 11:47 #59·
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- 13.089
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Deine Dreistigkeit ist kaum zu fassen.Ich glaube kaum, dass diese ganzen News alle unerwünscht sind.
Eure Pädo-Ideologie könnt Ihr auch für Euch behalten.
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20. 08. 2010, 11:49 #60
Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten
Bitte, beschwer dich. Aber lass deinen Müll hier raus.
When I'm good, I'm very, very good, but when I'm bad, I'm better.
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