Seite 9 von 9 ErsteErste ... 56789
Ergebnis 161 bis 167 von 167
  1. #1
    Redakteur

    gulli:Redaktion

    Avatar von Julian_
    Registriert seit
    Jul 2010
    Ort
    RLP
    Beiträge
    45

    Standard Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Ein Lehrer und ein Zollbeamter wurden wegen des Besitzes von kinderpornografischen Werken aus ihrem Arbeitsplatz entlassen. Sie klagten nun erfolgreich gegen diese Strafe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Beamte in ihrem Privatleben nicht anders als jeder andere Bürger zu behandeln wären und man im Einzelfall prüfen müsse, ob eine Entlassung angebracht ist.

    zur News

  2. #161
    Mitglied Avatar von LCD_1
    Registriert seit
    Apr 2009
    Beiträge
    675

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    Die Justiz gibt den Kinderschändern aber zuviele zweite Chancen mMn. Meistens läuft das so ab:

    1. Kinderschänder vergewaltigt erstes Kind
    2. Wird wenig später verhaftet und bekommt milde Haftstrafe oder gar Bewährung, da er vorher noch nicht aufgefallen ist.
    Interessant, denn soweit ich weiss bekommen Vergewaltiger hohe Strafen, nur missbrauch in der Familie wird mild bestraft.
    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    3. Kinderschänder wird entlassen und vergewaltigt wenig später zweites Kind
    4. Wird wieder verhaftet und bekommt 1-2 Jahre Haft ohne Bewährung.
    Jetzt ist es schon eine unrealistische übertreibung
    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    5. Kinderschänder wird entlassen und vergewaltigt wenig später drittes Kind
    6. Wird erneut verhaftet und bekommt 15 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
    Das bekommt er meistens, bis auf wenige Ausnahmen, bereits beim zweiten mal.
    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    Das wäre dann das Ende vom Lied, in dieser Zeit wurden aber wie im Beispiel gezeigt 3 Kinder vergewaltigt. Deswegen meine ich, dass unsere Justiz mit solchen Leuten viel zu lasch umgeht und solche Leute auch noch mit einer Bewährungsstrafe 'belohnt' werden.
    Macht die unbedingte Haft die Tat ungeschehen?
    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    Hier mal ein Paar Beispiele für schlampige Arbeit der Justiz:

    http://www.ex-k3-berlin.de/?p=8063
    Aha, und dass der sich KiPo aus dem Netz herunterlud ist also genauso schwerwiegend wie Vergewaltigung von Kindern? Wied die Seite eigentlich von SS oder Gestapo erstellt? Wenn die was schreiben, dann kann man sich sicher sein dass es blanker Unsinn ist.
    Was hat die langsame Justiz mit Milde zu tun? Im Gesetz stzeht dass die U-Haft nicht unverhältnismäßig lange dauern darf, das war hier aber der Fall. Hätten sie ihn nicht entlassen, wären sie genauso Kriminelle wie er. Und das heißt nicht dass er nicht mehr ins Gefängnis muss.
    Zitat Zitat von middendorp Beitrag anzeigen
    Und hier mal was zum Thema 'Beschattung von Kinderschändern':

    http://www.tutsi.de/kinderschaender-...-blog-aktuell/
    Ein besseres Beispiel für einen kriminellen Politiker gibt es wohl nicht (Landrat Stephan Pusch). Mal abgesehen davon, eine 14 Jährige ist kein Kind mehr sondern eine Jugendliche. Der Täter saß auch dafür ein. Wenn ihn ein Politiker für Rückfallgefährdet hält, ist es seine persönliche Meinung, in der Öffentlichkeit haben aber solche unterstellungen nichts zu suchen.
    Und wurde Landrat Stephan Pusch etwa deswegen eingesperrt? Nein, er ist immer noch auf freiem Fuss.

  3. #162
    Gesperrt Avatar von eliveo
    Registriert seit
    Feb 2008
    Beiträge
    1.354

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Immerhin stellt ihr nicht gleich "automatisch" einen Vergleich - Okay, ich stelle ihn her! - zu Nadja Benaissa und ihrem "halben Freispruch" trotz der absichtlichen und beinahe schon gewollten Ansteckung mit dem HIV-Virus her.
    Und die Sicherungsverwahrung bekommen "Hardcore-Kinderschänder" auf Garantie, auch wenn man aufgrund der EU-Regelung immer wieder was anderes in den Medien gehört hat. Denn die hat gesagt: Nur eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, also so nach 5 Jahren oder so, ist ungültig.
    Bei so einem heiklen Thema wundert es mich nicht, warum da die NPD so eine auf "nett und politisch neutral" gemachte Seite aufmacht.
    Kinderschänder müssen ganz klar genau so weg gesperrt wie Frauen- Männer (!!!) oder Seniorenschänder. Da macht es keinen Unterscheid, wenngleich die Genitalverletzung bei einem Kind besonders schlimm sind. Traumas tragen alle zurück, bis zu ihrem Tod! Aber andererseits verstehe ich die Regel ein wenig. Nicht jeder, der sich KiPos anschaut, schändet gleich danach bzw. überhaupt ein Kind.

  4. #163
    Gesperrt Avatar von Kohlenheinz
    Registriert seit
    Jun 2010
    Beiträge
    612

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Der Benaissa-Fall ist doch ganz anders gelagert. Die stand nicht wegen Sexualstraftaten vor Gericht sondern wegen Körperverletzung. Ich sehe da keinen Zusammenhang.

  5. #164
    Gesperrt Avatar von eliveo
    Registriert seit
    Feb 2008
    Beiträge
    1.354

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Also meiner Meinung nach ist es genau so eine Sexualstraftat, seinen Partner mit der wohl schlimmsten Geschlechtskrankheit, also Aids bzw. dem HI-Virus anzustecken, genau so eine "Sexualstraftat" wie ein Kind zu schänden.

  6. #165
    Gesperrt Avatar von Kohlenheinz
    Registriert seit
    Jun 2010
    Beiträge
    612

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Für die Infektion mit HIV ist es relativ nebensächlich, ob sie durch Sex, durch eine benutzte Fixernadel oder durch eine medizinische Bluttransfusion geschehen ist. Daher sehe ich die Angelegenheit nicht als Sexualstraftat.

  7. #166
    Mitglied Avatar von LCD_1
    Registriert seit
    Apr 2009
    Beiträge
    675

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Zitat Zitat von Kohlenheinz Beitrag anzeigen
    Für die Infektion mit HIV ist es relativ nebensächlich, ob sie durch Sex, durch eine benutzte Fixernadel oder durch eine medizinische Bluttransfusion geschehen ist. Daher sehe ich die Angelegenheit nicht als Sexualstraftat.
    Wenn man also Jemanden mit absicht totfährt, ist es kein Mord sondern Verkehrstat?

  8. #167
    Gesperrt Avatar von Kohlenheinz
    Registriert seit
    Jun 2010
    Beiträge
    612

    Standard Re: Kinderpornografiebesitz muss nicht die Kündigung für eine Beamten bedeuten

    Zitat Zitat von LCD_1 Beitrag anzeigen
    Wenn man also Jemanden mit absicht totfährt, ist es kein Mord sondern Verkehrstat?
    Selbstverständlich wäre das Mord!

    Und wenn ich jemanden absichtlich bzw. wissentlich mit einem Virus infiziere, dann ist das Körperverletzung. Auf welchem Wege ich das Virus in den Körper des Opfers bringe, ist dabei nebensächlich.

    Eine Sexualstraftat wäre es, wenn der Sex grundsätzlich illegal gewesen wäre (z.B. aufgrund von Altersgrenzen). Sie dürfen aber poppen, dass die Heide wackelt, solange dabei auf HIV-Schutz geachtet wird, beispielweise durch Verwendung eines Kondoms. Deshalb ist es eben keine Sexualstraftat.

Seite 9 von 9 ErsteErste ... 56789

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •