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26. 08. 2010, 12:01 #1
Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
Wie der verurteilte Filesharer Joel Tenenbaum gestern mitteilte, werde er in Berufung gehen. Obwohl der Schadensersatzbetrag um 90 Prozent reduziert wurde, könne er das Urteil nicht hinnehmen. Das Verfahren wird also erneut aufgerollt. Das Problem daran: Keine der beteiligten Parteien ist darüber wirklich glücklich.
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26. 08. 2010, 12:24 #2
Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
Na mal sehen wie weit er damit kommt. Ich glaube das Problem liegt schon alleine darin, es Schadenersatz zu nennen, schließlich entstand durch die Verbreitung keinerlei Wertverlust aus seiten der Produzenten.
Illegaler Download ist eben nicht gleichzustellen mit einem fehlenden Absatz, sondern kann auch das gegenteil bewirken.
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26. 08. 2010, 12:26 #3Viersaitig
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Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
Dieser Drecksverein soll an seinem Geld ersticken.
Man ist mit dem reduzierten Satz nicht einverstanden?
Ganz im ernst, diese asozialen Aasgeier sollen sich mal überlegen was die da verlangen. Das Gericht soll jeden der ein paar läppische Daten verteilt hat finanziell ruinieren? Da kann man vielen Menschen gleich die Giftspritze verordnen weil sie ihres Lebens nicht mehr glücklich werden.
Sollte das so weitergeführt werden mit den Summen sollte man die Verurteilten in eine Studie einbinden die schaut wie hoch die Suizidwahrscheinlichkeit in diesem Fällen ist.
Ich sehe ja ein das man die Leute bestrafen sollte, sie haben ja auch gegen Recht verstoßen, aber der normale Mensch ist schon nicht in der Lage 5.000€/$ mal eben so aus der Tasche zu zahlen - da sollte man doch mal langsam wieder den Kopf einschalten und begreifen das man es dort mit Menschen, nicht mit marodierenden Monstern zu tun hat.
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26. 08. 2010, 12:28 #4
Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
30*99c=29,7$
Das wäre ok. Dazu eventuell noch 500$ als strafe die aber nicht an die Industrie geht.
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26. 08. 2010, 12:28 #5Mitglied
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Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
Ich frage mich, was ein größeres Verbrechen ist. 30 Songs zu verbreiten, oder die Existenz eines Menschen zu zerstören. Das Verhalten der RIAA ist für mich nicht nachvollziehbar und ich werde mir sehr genau überlegen, ob ich jemals wieder rechtlich geschützte Medien kaufen werde.
Der Angeklagte hat sich zwar etwas zu schulden kommen lassen, allerdings ist er jetzt definitiv in einer Opferrolle. Hier ist keine Verhältnissmäßigkeit gegeben. Ich finde es gut, dass er den Kampf nicht aufgibt und wünsche ihm alles gute. Was halte ich für eine angemessene Strafe? - Einen Betrag von 200€ maximal, am besten an das Einkommen angelegt. Es gibt größere Kapitalverbrecher, die mit einem Bruchteil davon kommen. Die Forderungen der RIAA sind allerdings völlig fiktiv und frei erfunden.
So nicht!
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26. 08. 2010, 13:10 #6
Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
Tue ich schon länger nicht mehr. Ich bin nicht bereit, drecksvereine wie die RIAA zu finanzieren, die sich einen scheiß um die sowohl die konsumenten, die sie drangsalieren, als auch die künstler, deren rechte sie vertreten sollten, scheren. Es tut mir wirklich leid für die Künstler, die ja auch bezahlung verdienen, aber die großen Labels und ihre Mafiavereinigungen müssen ein für allemal niedergeschlagen werden. Dann kann ich auch wieder guten gewissens für eine CD oder einen Download bezahlen. Vorher nicht.
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27. 08. 2010, 09:21 #799 Prozent
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Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
je schwerwiegender das verbrechen, desto geringer die strafe. ist leider normal in dieser weltEs gibt größere Kapitalverbrecher, die mit einem Bruchteil davon kommen.
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27. 08. 2010, 22:54 #8
Re: Joel Tenenbaum: Berufungsverfahren wird eingeleitet
nachwievor können die klagenden firmen ihre angelichen verluste nicht belegen...
wo liegt der maßstab einer verurteilung aufgrund von vermutungen?
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