Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    Auch wenn "Sammelklagen" in Deutschland so gesehen nicht möglich sind, versucht der Jurist Sven Hezel etwas vergleichbares aufzubauen. Verklagt werden soll die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Nach der jüngsten Ankündigung seines Vorhabens herrschten noch Unklarheiten. Im Interview mit der Initiative Abmahnwahn-Dreipage beseitigt er einige davon.

    zur News

  2. #2
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    Standard Re: "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    Ich wünsche ihm viel, viel Erfolg!!

  3. #3
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    Standard Re: "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    Anwalt Hezel sagt man bleibt außen vor, es sei denn das Gericht würde ausgerechnet Sie als Zeugen vorladen???

    Kann DigiProtect nicht jeden einzelnen als Zeugen laden lassen? oder ist das nur im Fernsehen so? Da würde ich mal gut drüber nachdenken.

  4. #4
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    Standard Re: "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    was soll man bezeugen?
    Bei der Klage geht es bestimmt nicht um
    "War ich s" oder "war ich es nicht".

    Auch kenne ich die genaue Klageschrift des RA Hezel nicht.

    Er wird wohl nicht alleine auf die Rechtekette bauen.

  5. #5
    grundgesetzophil Avatar von Killigan
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    Standard Re: "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    Also soweit ich das vestanden habe, baut das System ja auf einer Prozessstandschaft (plus Abtretung) auf. Da wird es nicht so ohne weiteres möglich sein, den Zessionar einfach als Zeugen hinzuzuholen, denn das dürfte als klassischer Fall der Auswechslung des Zeugenstands angesehen werden.

  6. #6
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    Standard Re: "Sammelklage" gegen DigiProtect - RA Hezel klärt Details

    Auf der Suche nach … um Antwort wird gebeten!

    Ausgehend von der Möglichkeit, über eine Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft bereits bezahlte Abmahnungen eventuell zurück zu bekommen, wurde vor über einer Woche die Datenbank durchsucht, um Betroffene direkt auf diese Möglichkeit hin anzusprechen.

    Als Auswahlkriterium wurde also „Abgemahnt wegen Porno mit angegebenen RI DigiProtect“ und „Abmahnung Bezahlt oder Verglichen“ gewählt. Es ergab sich über folgende Abmahner (DigiProtect, Graf von Westphalen, Kornmeier & Kollegen, Kysucan, Urmann & Collegen vorm. KuW) folgendes Bild:

    RI Digi (nur Porno): 19 bezahlt
    Davon nicht verwertbar/kontaktierbar:
    - DB-Eintrag vom 21.06.10; 15:52 Uhr (keine Mailadresse angegeben)
    - 32 C 1512/08-84 LG FFM evtl. über betreffende damalige anwaltliche Vertretung
    - 3 Nicknamen bei Initiative Abmahnwahn-Dreipage (Durch Forenumzug/-Relaunch hat ein Zahler kaum eine Motivation sich erneut zu registrieren)

    Rest 14; Davon:
    - Datenbankeintrag: 4 DB-Einträge mit bekannter Mailadresse
    - Gulli-Board: 8 User mit gültigen Kontaktdaten
    - Netzwelt/Forum: 1 User mit gültigen Kontaktdaten
    - Verein gegen den Abmahnwahn e.V.: 1 User mit gültigen Kontaktdaten

    Angeschrieben wurde mit folgendem Text:
    Hallo!
    Vorweg, du wirst angeschrieben weil sich gegen den Abmahnwahn etwas tut.

    Zunächst geht es um Leute, die eine "Porno"-Abmahnung erhielten, in der als Rechteinhaber Digiprotect angegeben war und diese bezahlten.
    Sollte dies bei dir nicht der Fall gewesen sein, so kannst du diese PN ignorieren, anderenfalls bestünde die Möglichkeit bei Teilnahme an nachfolgender Aktion auch im Nachhinein noch dagegen vorzugehen.

    LG <ich>

    PS. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
    Antwort: EINE

    Inhalt (sinngemäß)
    Vielen Dank für den Hinweis, gelesen habe ich das schon, habe jedoch keinen Nerv und Interesse dafür und bin froh, dass die Sache durch die Bezahlung für mich aus der Welt war!

    Resümee:
    Ich behalte mir vor, nun auch noch die „unsicheren Zahler“, sogen. One-Post-User anzuschreiben/anschreiben zu lassen. Der Startvorrat ist hier zwar höher aber es ist zu erwarten, dass die Rückmeldequote weit unter der obigen 5%-Marke liegt.

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