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02. 09. 2010, 17:04 #1
Kein Fragerecht für Opfer des Telekomlauschangriffs
Jene, die von der Telekom systematisch ausspioniert wurden, dürfen im Prozess den Angeklagten keine Fragen stellen. Das Landgericht Bonn hat eine Nebenklage, die eine solche Beteiligung ermöglicht hätte, abgewiesen.
zur News
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02. 09. 2010, 17:30 #2
Re: Kein Fragerecht für Opfer des Telekomlauschangriffs
... Das System funktioniert halt für sich selbst ...
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02. 09. 2010, 18:59 #3
Re: Kein Fragerecht für Opfer des Telekomlauschangriffs
und es entscheidet natürlich auch autark...losgelöst von recht und gesetz...schließlich picken krähen sich nicht gegenseitig die augen aus...
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02. 09. 2010, 20:05 #4Gesperrt
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Re: Kein Fragerecht für Opfer des Telekomlauschangriffs
Ist ja so wie mit der Selbstkontrolle von Rechnungen.
Andere müssen es sich gefallen lassen von Unabhängigen Kontrollieren zu lassen, aber die T. nicht .
Da sie ja Staatlich ist! Noch!
Und bekanntlich Lässt sich unser Staat nicht Gerne Kontrollieren, auch nicht vor und Grade bei Gericht!
Mc
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02. 09. 2010, 20:16 #5Mitglied
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03. 09. 2010, 01:31 #6Viersaitig
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Re: Kein Fragerecht für Opfer des Telekomlauschangriffs
Die DTAG ist nicht staatlich. Sie unterliegt der staatlichen Kontrolle aufgrund der starken Position am Markt um eine erneute Monopolstellung zu vermeiden. Einer der Gründe warum die Telekom ihre Preise nicht nach Belieben gestalten darf sondern ihre Preissenkungen sogesehen sogar genehmigt bekommen muss.
Das Netz der Telekom ist darüber hinaus das größte in Deutschland und die damaligen Post-Infrastrukturen sind auf die Telekom übergegangen, jedoch ist sie seit diesen Tagen nicht mehr staatlich.
Also wenn man somit rummeckern will dann bitte auch mit zumindest minimalem Kenntnisstand...
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03. 09. 2010, 07:40 #7
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03. 09. 2010, 09:00 #8
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