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06. 09. 2010, 14:09 #1
Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass der Faktor "Aktivlegitimation" für Richter immer wichtiger wird. Eine abmahnende Kanzlei wollte die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung nicht hinnehmen. Am Ende musste man eine erhebliche Schlappe akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht will ihre Arbeitskapazitäten nicht für "sinnentleerte" Aufgaben verschwendet sehen.
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06. 09. 2010, 14:23 #2Viersaitig
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Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Astrein!
Hiermit hat das Gericht im Grunde ein Statement dazu abgegeben das das Prozessieren durch mehrere Instanzen um mit Kanonen auf Spatzen zu schießen einfach nicht Sinn der Sache ist.
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06. 09. 2010, 15:01 #3
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
So in etwa stelle ich mir den Gesichtsausdruck des Abmahnanwaltes vor
http://blog.sellsiusrealestate.com/w...aps-trulia.gif
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06. 09. 2010, 15:21 #4
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Ich liebe ja das BVerfG, fällt mir immer wieder auf

Hoffen wir, daß die Richter nicht müde werden durchgeknallte Politiker und ihre Geldgeber in ihre Schranken zu weisen...
Ein wenig Nitpicking noch:
Das Bundesverfassungsgericht will ihre Arbeitskapazitäten nicht für "sinnentleerte" Aufgaben verschwendet sehen.
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06. 09. 2010, 16:27 #5
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
"Sinnentleert" -- das hat gesessenDas Bundesverfassungsgericht will seine Arbeitskapazitäten nicht für "sinnentleerte" Aufgaben verschwendet sehen.
Schätze, die Abmahnkanzleien werden es sich zukünftig zwei Mal überlegen, bevor sie ihre Ansprüche bis vor's Bundesverfassungsgericht durchzudrücken versuchen.
Grueße
Ignatz
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06. 09. 2010, 17:05 #6
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Ändere doch mal den Thread Titel!
Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
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06. 09. 2010, 18:50 #7
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06. 09. 2010, 19:59 #8Mitglied
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Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Die haben schließlich genug damit zu tun die Entscheidungen der Mövenpicks zu korrigieren.
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06. 09. 2010, 20:07 #9sauf dich reich!
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Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Selbst Google ist da ratlos ^^ -> Verfahrenen ?!
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06. 09. 2010, 22:01 #10
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Zitat von .drunken
Wie meinste das...? Firebird77 hat doch die Textquellen mit angegeben!?
--> http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr144310.html

Oder wie oder watt?
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An anderer Stelle bereits gebracht: Für mich persönlich sähe das Verfahren als Verfilmung in etwa so aus wie in dem youtube-clip (Terence Hill als BVerfG, "Locke" als Beschwerdeführerin):
youtube.com: "Satz warme Ohren"
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Ernsthaft: Ich für meinen Teil vermisse in sämtlichen diesbzg. Diskussionen eine kritische Stellungnahme.
Wie sieht es zum Beispiel mit den Grundrechten eines Anschlußinhabers aus? Spätestens, als die Medien-Lobby die "Störerhaftung" erfunden hatte, wurden m.E. die Grundrechte verabschiedet.
- Wo ist denn überhaupt der Anspruch auf rechtliches Gehör für den Anschlußinhaber?
- Was ist denn mit Art. 6 EMRK?
- Was ist mit den hundertausend-fachen Grundrechteinschränkungen von Art. 10 GG gemäß §101 Absatz 10 UrhG?
- Mit welchem Recht hat ein Anschlußinhaber kein Beschwerderecht?
- und so weiter...
In diesem Sinne, Baxter
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07. 09. 2010, 06:15 #11sauf dich reich!
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Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Es geht ja auch nur um das Wort "Verfahrenen" in der Überschrift ;-) Ich hatte echt erstmal überlegben müßen, was will der da von mir?! Was möchte er mir mitteilen ;-)
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07. 09. 2010, 08:19 #12
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
@.drunken
Ahhhh... Jetzt hat's geklingelt!
Scheiß "Auto-Korrektur-Funktion" des menschlichen Gehirns...
Wo kann ich das deaktivieren...
Am Rande: Bist du Deutschlehrer?
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07. 09. 2010, 08:37 #13sauf dich reich!
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08. 09. 2010, 10:41 #14
Re: Abmahnkanzlei scheitert mit Verfassungsbeschwerde: Verfahrenen endet mit Tadel
Immerhin hat der "Abmahnwahn" in Deutschland langsam ein Ende. Schließlich soll, wenn überhaupt abgemahnt werden soll, doch nur, wenn es um konkretes Cracken von propertiärer Software ("Kaufsoftware") geht.
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