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08. 09. 2010, 13:03 #1
Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Im Rechtsstreit des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen die Logistep AG ist es heute zu einer juristischen Niederlage für das Anti-Piraterie-Unternehmen gekommen.
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08. 09. 2010, 13:25 #2
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Nom nom nom, Tränen der Contentindustrie und ihrer bluthunde... köstlich

Mich wunderts ehrlich in letzter zeit auch, das viele gerichte vermehrt urteile im sinne der bürger und verbraucher fällen. Vielleicht sind wir ja doch kurz vor der wende? Oder ist das nur die Ruhe vor dem Sturm namens ACTA?I am the End / Of you and your kind / You can kill my body / Yet not chain my mind.
I am the Future / Where you'll never reign / Your meaningless struggle / Is all but in vain.
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08. 09. 2010, 13:35 #3
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Wäre doch Super!Die Schweiz dürfte also bald den Ruf haben, ein sicherer Hort nicht nur für Steuerflüchtlinge, sondern auch für Rechtsbrecher im Bereich Urheberrechte zu sein.
Dann könnten wir dieses blöde .to mit .ch ersetzen. Ich sichere mir schon mal die Domains FileSear.ch
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08. 09. 2010, 13:37 #4Mitglied
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08. 09. 2010, 15:03 #5
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Upgeloaded wird dann halt übern proxyserver aus Togo

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08. 09. 2010, 15:23 #6
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Also sind datenschutzrechtliche Bedenken nichts anderes als Verheimlichungswünsche von Straftätern? Diesem sauberen Anwalt sollte man sofort die Zualssung entziehen, denn der hat noch nicht mal die Grundlagen von Rechtssaatlichkeit erlernt!..."Die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts schädigt die Interessen der Inhaber von Rechten an Filmen, Musik und Spielen und deren Verbänden in aller Welt. Diese Rechtsgüter wurden im Grunde gegenüber den Verheimlichungswünschen der Täter als zweitrangig erachtet...
Frau Aigner und ihr anderen diversen Spitzenpolitiker, was habt ihr zu verbergen? Ihr habt doch auch mit Datenschutz im Falle von Streetview argumentiert...Jeder Fortschritt und jeder Wandel in der Geschichte kommt von Nonkonformisten. Wenn wir keine Dissidenten hätten, lebten wir noch in Höhlen.
Alan J. P. Taylor
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08. 09. 2010, 15:33 #7Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Tolle Mitteilung der Logistep. Laut deren Verständnis sollte die Urheberrechte über den Rechten der Bürger stehen.. also solls im Endeffekt so sein.. wie in Deutschland.
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08. 09. 2010, 15:36 #8
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Das ist fast zu schön um wahr zu sein.. EINMAL ein gutes Urteil.
Hoffentlich geht es so weiter
Internet Freiheits Fraktion
NIEDER mit Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Threestrikes, Websperren und unfairem Copyright!
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08. 09. 2010, 15:57 #9
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Welch Ironie, der Name von der Organisation.und der Organisation Razorback Association
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08. 09. 2010, 18:46 #10Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
"Wir haben in diesem Verfahren ohne nennenswerte Unterstützung der Urheberrechts-Verbände deren berechtigtes Anliegen verteidigt..."
Dieser Satz dürfte viel zur Urteilsfindung beigetragen haben!
Bei welchem ich mal wieder kotzenkönnte ist der mit dem "rechtsfreien Raum". Gott ich hasse diesen Begriff
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08. 09. 2010, 18:51 #11
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Das Gericht teilte die Ansicht des Klägers (EDÖB), dass die Datenerhebung durch die Logistep AG die Persönlichkeitsrechte verletzen würde...
Könnte man dieses Urteil auch auf die Schufa übertragen? Die verletzen durch die Datensammelwut auch ständig meine Persönlichkeitsrechte!?
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08. 09. 2010, 19:36 #12DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Super. Die Schweizer wieder mal.

Tschüß Logistep. War scheiße mit euch. Jetzt fehlt so ein Urteil nur noch in Deutschland für proMedia und co. und es herrscht wieder Ruhe.
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08. 09. 2010, 20:12 #13Viersaitig
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
1. Wenn Logistep gewonnen hätte wäre der Bürokratieaufwand in der nächsten Zeit massiv angestiegen. Denn das wäre ein offenes Fenster gewesen. Dann hätte man die Verbechensverfolgung gleich einstellen können da die Gerichte gar keine Zeit mehr für Verurteilungen hätten.
2. In der Demokratie ist nicht die der Rechteinhaber sondern der Bürger der Taktgeber. Evntl. haben sich einige Richer mal darauf besonnen.
3. Die Schufa schädigt keinen. Bei jedem Vertrag den man abschließt unterschreibt man im Normfall eine Erklärung was die Schufa angeht. Lange keinen Vertrag mehr gesehen wo das anders war...Swayin to the rhythm of the new world order and
count the bodies like sheep to the rhythm of the war drums
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09. 09. 2010, 06:22 #14Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Vielleicht sollte ich ja doch noch Seedbox Provider in der Schweiz werden.... hmmm....
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09. 09. 2010, 11:51 #15Mitglied
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09. 09. 2010, 12:14 #16Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Eben doch. In der Schweiz dürfen verdeckte Ermittlung nur aufgrund des Bundesgesetzes betreffend der Verdeckten ERmittlung gemacht werden. Verdeckte Ermittlung bedeutet, dass an sich auch "Angebote" gemacht werden, also aktiv auf die vermeintlichen Straftäter eingewirkt wird. Dies ist im P2P Bereich zwingend.
"Verdeckte Ermittlung nach diesem Gesetz hat zum Zweck, mit Angehörigen der Polizei, die nicht als solche erkennbar sind (Ermittlerin oder Ermittler), in das kriminelle Umfeld einzudringen und damit beizutragen, besonders schwere Straftaten aufzuklären."
http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_8/a1.html
Reine Observierung fällt nicht darunter.
Zudem schränkt Artikel 4 abschliessend ein, wann verdeckte Ermittlungen geführt werden dürfen. Dies nur bei schweren Straftaten und eine Verletzung von Urheberrecht ist da nicht aufgeführt.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_8/a4.html
Der Polizei kommt folglich keine Handlungsmöglichkeiten zu Urheberrechtsverletzungen auf P2P basieren aufzuklären - zumindest nicht in dem Rahmen, als dass sie als aktive Peers auftreten.
Gäbe es natürlich Indizien für Straftaten welchen eine Durchsuchung des Datencenters ermöglichen, könnten die Server dort dann auch sichergestellt und ausgestellt werden. Wie konkret Hinweise etc. sein müssen, das weiss ich nicht.
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10. 09. 2010, 07:38 #17Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
wird ja nauch mal zeit , nur in germany ist die justis noch blind !

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10. 09. 2010, 09:16 #18Mitglied
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Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit
Weißt du, ob, bzw. wie oft dies schon vorgekommen ist?
http://jimshardware.com/1/smiley.jpg
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11. 09. 2010, 11:27 #19Mitglied
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