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  1. #1
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Im Rechtsstreit des Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gegen die Logistep AG ist es heute zu einer juristischen Niederlage für das Anti-Piraterie-Unternehmen gekommen.

    zur News

  2. #2
    Attere Dominatum Avatar von Juuichi
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Nom nom nom, Tränen der Contentindustrie und ihrer bluthunde... köstlich

    Mich wunderts ehrlich in letzter zeit auch, das viele gerichte vermehrt urteile im sinne der bürger und verbraucher fällen. Vielleicht sind wir ja doch kurz vor der wende? Oder ist das nur die Ruhe vor dem Sturm namens ACTA?
    I am the End / Of you and your kind / You can kill my body / Yet not chain my mind.
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  3. #3
    Mitglied Avatar von DeDu_ch
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    Talking Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Die Schweiz dürfte also bald den Ruf haben, ein sicherer Hort nicht nur für Steuerflüchtlinge, sondern auch für Rechtsbrecher im Bereich Urheberrechte zu sein.
    Wäre doch Super!
    Dann könnten wir dieses blöde .to mit .ch ersetzen. Ich sichere mir schon mal die Domains FileSear.ch

  4. #4
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Zitat Zitat von DeDu_ch Beitrag anzeigen
    Wäre doch Super!
    Dann könnten wir dieses blöde .to mit .ch ersetzen. Ich sichere mir schon mal die Domains FileSear.ch
    da in der schweizer nur der download legal ist und nicht der upload bin ich mir da net so sicher ob das klappen wird

  5. #5
    Attere Dominatum Avatar von Juuichi
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Upgeloaded wird dann halt übern proxyserver aus Togo
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  6. #6
    Holzauge Avatar von Roter_Milan
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    ..."Die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts schädigt die Interessen der Inhaber von Rechten an Filmen, Musik und Spielen und deren Verbänden in aller Welt. Diese Rechtsgüter wurden im Grunde gegenüber den Verheimlichungswünschen der Täter als zweitrangig erachtet...
    Also sind datenschutzrechtliche Bedenken nichts anderes als Verheimlichungswünsche von Straftätern? Diesem sauberen Anwalt sollte man sofort die Zualssung entziehen, denn der hat noch nicht mal die Grundlagen von Rechtssaatlichkeit erlernt!

    Frau Aigner und ihr anderen diversen Spitzenpolitiker, was habt ihr zu verbergen? Ihr habt doch auch mit Datenschutz im Falle von Streetview argumentiert...
    Jeder Fortschritt und jeder Wandel in der Geschichte kommt von Nonkonformisten. Wenn wir keine Dissidenten hätten, lebten wir noch in Höhlen.
    Alan J. P. Taylor

  7. #7
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Tolle Mitteilung der Logistep. Laut deren Verständnis sollte die Urheberrechte über den Rechten der Bürger stehen.. also solls im Endeffekt so sein.. wie in Deutschland.

  8. #8
    IFFler Avatar von widarr
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Das ist fast zu schön um wahr zu sein.. EINMAL ein gutes Urteil.
    Hoffentlich geht es so weiter
    Internet Freiheits Fraktion
    NIEDER mit Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Threestrikes, Websperren und unfairem Copyright!

  9. #9
    Heavy Metal Avatar von Opis_Wahn
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    und der Organisation Razorback Association
    Welch Ironie, der Name von der Organisation.

  10. #10
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    "Wir haben in diesem Verfahren ohne nennenswerte Unterstützung der Urheberrechts-Verbände deren berechtigtes Anliegen verteidigt..."

    Dieser Satz dürfte viel zur Urteilsfindung beigetragen haben!
    Bei welchem ich mal wieder kotzenkönnte ist der mit dem "rechtsfreien Raum". Gott ich hasse diesen Begriff

  11. #11
    Unter Strom Avatar von CR123A
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Das Gericht teilte die Ansicht des Klägers (EDÖB), dass die Datenerhebung durch die Logistep AG die Persönlichkeitsrechte verletzen würde...

    Könnte man dieses Urteil auch auf die Schufa übertragen? Die verletzen durch die Datensammelwut auch ständig meine Persönlichkeitsrechte!?

  12. #12
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Super. Die Schweizer wieder mal.
    Tschüß Logistep. War scheiße mit euch. Jetzt fehlt so ein Urteil nur noch in Deutschland für proMedia und co. und es herrscht wieder Ruhe.

  13. #13
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    1. Wenn Logistep gewonnen hätte wäre der Bürokratieaufwand in der nächsten Zeit massiv angestiegen. Denn das wäre ein offenes Fenster gewesen. Dann hätte man die Verbechensverfolgung gleich einstellen können da die Gerichte gar keine Zeit mehr für Verurteilungen hätten.

    2. In der Demokratie ist nicht die der Rechteinhaber sondern der Bürger der Taktgeber. Evntl. haben sich einige Richer mal darauf besonnen.

    3. Die Schufa schädigt keinen. Bei jedem Vertrag den man abschließt unterschreibt man im Normfall eine Erklärung was die Schufa angeht. Lange keinen Vertrag mehr gesehen wo das anders war...
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  14. #14
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Vielleicht sollte ich ja doch noch Seedbox Provider in der Schweiz werden.... hmmm....

  15. #15
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Zitat Zitat von sjau Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte ich ja doch noch Seedbox Provider in der Schweiz werden....
    Ungünstig Das Urteil schützt deine Kunden zwar gegen willkürliches Datensammeln, nicht jedoch gegen eine Überwachung im Rahmen einer Ermittlung.

  16. #16
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Zitat Zitat von Exterminans Beitrag anzeigen
    Ungünstig Das Urteil schützt deine Kunden zwar gegen willkürliches Datensammeln, nicht jedoch gegen eine Überwachung im Rahmen einer Ermittlung.
    Eben doch. In der Schweiz dürfen verdeckte Ermittlung nur aufgrund des Bundesgesetzes betreffend der Verdeckten ERmittlung gemacht werden. Verdeckte Ermittlung bedeutet, dass an sich auch "Angebote" gemacht werden, also aktiv auf die vermeintlichen Straftäter eingewirkt wird. Dies ist im P2P Bereich zwingend.

    "Verdeckte Ermittlung nach diesem Gesetz hat zum Zweck, mit Angehörigen der Polizei, die nicht als solche erkennbar sind (Ermittlerin oder Ermittler), in das kriminelle Umfeld einzudringen und damit beizutragen, besonders schwere Straftaten aufzuklären."
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_8/a1.html

    Reine Observierung fällt nicht darunter.

    Zudem schränkt Artikel 4 abschliessend ein, wann verdeckte Ermittlungen geführt werden dürfen. Dies nur bei schweren Straftaten und eine Verletzung von Urheberrecht ist da nicht aufgeführt.
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/312_8/a4.html

    Der Polizei kommt folglich keine Handlungsmöglichkeiten zu Urheberrechtsverletzungen auf P2P basieren aufzuklären - zumindest nicht in dem Rahmen, als dass sie als aktive Peers auftreten.

    Gäbe es natürlich Indizien für Straftaten welchen eine Durchsuchung des Datencenters ermöglichen, könnten die Server dort dann auch sichergestellt und ausgestellt werden. Wie konkret Hinweise etc. sein müssen, das weiss ich nicht.

  17. #17
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    wird ja nauch mal zeit , nur in germany ist die justis noch blind !

  18. #18
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Zitat Zitat von sjau Beitrag anzeigen
    Gäbe es natürlich Indizien für Straftaten welchen eine Durchsuchung des Datencenters ermöglichen, könnten die Server dort dann auch sichergestellt und ausgestellt werden. Wie konkret Hinweise etc. sein müssen, das weiss ich nicht.
    Weißt du, ob, bzw. wie oft dies schon vorgekommen ist?
    http://jimshardware.com/1/smiley.jpg

  19. #19
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    Standard Re: Schweizer Bundesgericht: Logistep AG unterliegt im Rechtsstreit

    Zitat Zitat von d'mA- Beitrag anzeigen
    Weißt du, ob, bzw. wie oft dies schon vorgekommen ist?
    http://jimshardware.com/1/smiley.jpg
    Keine Ahnung.... müssen wohl die gleichen Hürden genommen werden, welche für eine Hausdurchsuchung reichen müssen.

  20.  
     
     
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