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27. 10. 2010, 20:34 #1
Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Das Landgericht Hamburg hat den Schadensersatz für illegal verbreitete Musik in Tauschbörsen drastisch nach unten korrigiert. Für zwei ältere Songs forderten die Kläger jeweils 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht gewährte 30 Euro - für beide Songs.
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27. 10. 2010, 20:36 #2
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Vernünftiges Urteil. Sehr schön!
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27. 10. 2010, 20:45 #3Viersaitig
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
So ein Urteil aus Hamburg? Naja, bald ist Weihnachten....werden die da etwa weich?

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27. 10. 2010, 20:46 #4anatidaephobist
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Super.. so soll es sein.

So ärgert man sich vielleicht und macht es das nächste Mal anders/nicht.. aber es wird kein Mensch in den Ruin gestürzt.
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27. 10. 2010, 20:53 #5
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
30 Euro für einen Titel ist im Prinzip nur eine ulkige Rechtfertigung für das Urteil. Die auferlegten Prozesskosten sind um den Faktor 1000% größer. Aber wie schon zuvor erwähnt - das steht endlich mal im Verhältnis zum angerichteten "Schaden".
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27. 10. 2010, 20:53 #6
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
das ist zwar sehr schön aber bei einem aktuellen album mit 12 Songs wären das immer noch ca. 1000€.
ist nicht gerade wenig wenn auch besser als etliche 1000er mehr.
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27. 10. 2010, 21:09 #7Mitglied
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Die Prozesskosten kommen noch dazu. Ein faires Urteil. Gesamtkosten werden für den Leecher einige Tausend Euro sein, das wird ihm eine ganz schöne Lehre sein, und der Schadensersatz selbst hat sich in Grenzen gehalten.
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27. 10. 2010, 21:10 #8Mitglied
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Grundsätzlich finde ich den herabgesetzten Preis ja toll, aber:
Es wird doch immer mit dem Wert der Musik argumentiert. Ihr wisst schon. Das geistige Eigentum der Künstler. Wird dieses Eigentum etwa nach einiger Zeit weniger wert?
Man kann sicher über den Kaufpreis argumentieren, aber dann bitte bei jedem Urteil!
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27. 10. 2010, 21:19 #9
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
ob die gerichtskosten wirklich höher für den leecher sind wäre daran festzumachen, ob er ne rechtsschutzversicherung hat oder net...(und was die beinhaltet.)
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27. 10. 2010, 21:30 #10
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27. 10. 2010, 21:35 #11
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27. 10. 2010, 21:44 #12
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Es geht dabei nicht darum, dass ältere Musik weniger wert ist, sondern weniger gefragt.
Man hat da, so wie ich es verstehe, ausgerechnet, wieviele Leute das Stück schätzungsweise vom Angeklagten gezogen haben und diese mit einem Standardsatz der GEMA multipliziert. Dieser Satz bleibt gleich, egal wie alt das Stück ist.
Man ist nur davon ausgegangen, dass ein aktueller Charthit öfter heruntergeladen wird als ein älteres Stück, wenn sie gleich lange zur Verfügung stehen.
Zum Verständnis 2 Beispiele:
1.) Jemand bietet die aktuelle Nummer 1 der Charts eine Woche lang zum Download an. Die Vermutung, dass die Datei von 100 Leuten heruntergeladen wurde, ist nicht abwegig. (die Zahl 100 ist jetzt nur ein Beispiel, keine Ahnung, was das Gericht da errechnen würde...)
2.) Jemand bietet auch für eine Woche ein Lied zum Download, allerdings handelt es sich um ein 20 Jahre altes Stück von einer Band, die schon damals kaum jemand kannte. Davon auszugehen, dass das Stück in der Zeit 10mal heruntergeladen wurde, ist schon eine sehr großzügige Schätzung.
Man kann also davon ausgehen, dass der entstandene Schaden im ersten Fall weitaus höher ist als der Schaden im zweiten Fall.
Meiner Meinung nach ist das eine sehr vernünftige Herangehensweise, da endlich einmal die Frage danach gestellt wird, wie groß der wirkliche Schaden eigentlich ist.
Im Übrigen denke ich, dass die Schätzung von 40-80€ für aktuelle Songs mit Sicherheit auf Singles bezogen gemeint ist. Bei einem Album würde wohl etwas ander gerechnet, denn schließlich bezahlt man als legaler Kunde dafür ja auch einen Gesamtpreis und nicht für jeden darauf enthaltenen Track den Preis einer Single.
(Kenne mich nicht genau mit den Preisen aus, aber ich vermute mal, dass 1€ für nen aktuellen Titel als Download recht realistisch sein wird. Für ein Album, das aus 25 Tracks (darunter Intro, Outro und 5 kurze Skits) besteht, 25€ nur für den Download (keine CD, keine Hülle, kein Booklet) zu verlangen, wäre allerdings ziemlich überzogen...)
Natürlich hauen die Gerichtskosten immer noch rein bei so etwas, allerdings glaube ich mal gehört zu haben, dass das Gericht bei einem zu niedrigen Streitwert auch entscheiden kann, dass kein Verfahren eröffnet wird.
Ich wäre mir auch nicht zu 100% sicher, ob man da nicht noch was machen kann, denn eigentlich kann es ja nicht sein, dass jemand unter Angabe eines völlig unrealistischen Streitwerts einen anderen verklagt und derjenige dann auch noch die Gerichtskosten zu tragen hat.
Edit:
Zum Thema Rechtsschutz:
Wenn man beschuldigt wird einen Schaden verursacht zu haben, der so gar nicht existiert, ist es mit Sicherheit Aufgabe der Rechtsschutzversicherung, einen vor diesem Betrugsversuch zu schützen... Ich meine, es ist wohl davon auszugehen, dass es nie zum Prozess gekommen wäre, wenn der Kläger von vornherein nur die 30€ gefordert hätte, die das Gericht letztlich als reellen Schaden festgestellt hat, oder irre ich mich da?
Zweiter Nachtrag:
Meiner Ansicht nach wäre dabei auch zu überlegen, dem Kläger die Verfahrenskosten anzulasten, da dessen Forderung ja nicht rechtmäßig war. (Angenommen, ich beschädige versehentlich den Außenspielen von einem 10 Jahre alten Punto und der Besitzer fordert von mir, dass ich ihm dafür 5000€ als Schadensersatz zahle, kann ich das ja auch verweigern. Im Prozess wäre dann meine Forderung, einen angemessenen Ausgleich zu leisten, während mein Gegner die 5000€ fordert. Wenn das Gericht dann entscheidet, dass ich nur 100€ für einen Spiegel+Einbau zu zahlen habe, wurde dann ja zu meinen Gunsten entschieden, ergo habe ich den Prozess gewonnen, muss keine Gerichtskosten zahlen und kann evtl. sogar vom Kläger verlangen, dass er meine Anwaltskosten übernimmt.)
Ich bin allerdings kein Jurist, insofern sind das nur Vermutungen, ich denke aber, dass sie nicht allzu weit von der Realität entfernt sind.Geändert von Chibo (27. 10. 2010 um 21:56 Uhr)
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27. 10. 2010, 21:48 #13Mitglied
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Ein Grund mehr, die Griffel von aktuellen Chart-Titeln zu lassen. Ist sowieso weitestgehend alles nur Kommerzmüll aus der Retorte.
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27. 10. 2010, 21:53 #14Viersaitig
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27. 10. 2010, 22:02 #15
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Ich vermute, machineH3aD hat nicht mit 15€ pro Titel gerechnet, sondern mit den 40-80€, die im letzten Abschnitt angegeben wurden:
Was die Prozesskosten angeht, habe ich noch etwas in meinem obigen Beitrag hinzugefügt.Wie Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, wären für aktuelle Songs Schadensersatzbeträge von 40 bis maximal 80 Euro realistisch. Vorausgesetzt die zukünftigen Berechnungen stützen sich auf die des Landgerichts Hamburg.
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27. 10. 2010, 22:03 #16
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Und als nächstes bitte ein Urteil dass die Mafiaa und ihre abmahnhündchen die gerichte nicht mehr mit ihrem irrelevanten scheißdreck zu belästigen haben
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28. 10. 2010, 00:39 #17
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28. 10. 2010, 04:57 #18Mitglied
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Der Schadensersatz wurde ja wohl erst durch ein Schuldeingeständnis des Sohnes möglich.
Oder aber der Vater sagte:" Hey, mein Sohn war es."
Was mich interessieren würde ... Hat der Vater zuvor die RA-Gebühren aus der möglichen Abmahnung bezahlt?
Wurde ein Vergleich ausgehandelt? Wenn ja, wer war denn da so schlau?
15€ Schadensersatz hört sich im ersten Moment recht wenig an. Wenn man aber
bedenkt wie sich dieser errechnet, wird zumindest mir übel.
Da wird doch tatsächlich davon ausgegangen, dass die möglichen (geschätzt) Downloader
alle diese alten Lieder auch gekauft hätten
(2te Fehleinschätzung).
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28. 10. 2010, 05:02 #19
Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
jetzt müsste noch der kläger zu einer strafe verurteilt werden, weil er wegen einer solchen lappalie vor das landgericht gezogen ist.
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28. 10. 2010, 07:53 #20Mitglied
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Re: Landgericht Hamburg: 30 Euro Schadensersatz für 2 gesharte Songs
Ein Urteil, dass Gerechtigkeit widerspiegelt?... Unfassbar! Da hat doch jemand den Richter bestochen oder der hatte Pillen im Kaffee oder der Staatsanwalt hat das Verfahren per Telefon aus Hawaii geführt... Soviel Bezug zur Realität hätte ich unserem Justizsystem nicht zugetraut. Respekt! - weiter so!
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