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10. 11. 2010, 23:37 #1
Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Vor einer Woche berichteten wir über eine Filesharing-Abmahnpanne. In 22 Fällen hatte der technische Dienstleister der Regensburger Abmahnkanzlei U+C falsche Datensätze ermittelt. Ein Fehler, der eigentlich nicht passieren dürfte. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Akte.
zur News
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11. 11. 2010, 01:19 #2
Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Sehr gut! Das wird ganz übel für die werden...
Wer Interesse hat: abmahnwahn-dreipage.de/forum: Beitrag#10770
In diesem Sinne, Baxter
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-= jailhouse rock =-
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11. 11. 2010, 07:21 #3Mitglied
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Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
@ Firebird

Sollten die sich tatsächlich bewegt haben?"[...] die Akten im Verfahren [...][wurden] inzwischen seitens der zuständigen Zivilkammer an die Staatsanwaltschaft Köln weitergegeben [...] , [um zu prüfen] ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt."
Wie verhält sich denn das LG bei zukünftigen Anträgen? Ist es weiterhin die große Glaubensgemeinschaft? Oder wird
die Art und Weise der Auskunftserteilung einer generellen Überarbeitung unterzogen?
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11. 11. 2010, 07:38 #4Mitglied
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Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Schlage eine gerichtlich verordnete Umbenennung in " BHIP not so reliable Netservices" vor.
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11. 11. 2010, 11:21 #5
Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Ich nehme an, Herr B. wurde bewusst sonst im Text abgekürztDie eidesstattliche Versicherung
Herzstück des gesamten Auskunftsverfahrens ist also allem Anschein nach die eidesstattliche Versicherung durch den technischen Dienstleister. Die zum konkreten Fall gehörende eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian Blischke, liegt gulli vor. Darin wird versichert, dass Herr B. oder einer seiner Mitarbeiter "eine [...]
allerdings dann, ganz nach der Bildzeitung, nicht sehr konzequent
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11. 11. 2010, 15:42 #6
Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Dann schauen wir 'mal...: WHO-IS: bhip-rns.com
Zitat von DerDick
Zur domain bhip-rns.com wird man auch von der domain loadfsk18.com (WHO-IS) geroutet.domain: bhip-rns.com
registrant-name: Florian Blischke
registrant-organization: BLUR Video on Demand GbR
registrant-type: PERSON
registrant-address: Am Strieglhof 1
registrant-postcode: 93142
registrant-city: Maxhütte-Haidhof
registrant-country: DE
admin-c-name: Florian Blischke
admin-c-organization: BLUR Video on Demand GbR
admin-c-type: PERSON
admin-c-address: Am Strieglhof 1
admin-c-postcode: 93142
admin-c-city: Maxhütte-Haidhof
admin-c-country: DE
admin-c-phone: +491705813063
admin-c-email: blischke.florian@googlemail.com
Für diese domain läuft aktuell übrigens ein Wettbewerb für die Gestaltung eines online-shops (Quelle):
So, so...Wir suchen für unseren Videodownloadshop auf Magento Basis eine kreative Gestaltung. Wir bieten ausschließlich Erotikfilme an.
Übrigens: Was soll "BHIP reliable services" überhaupt für eine Firma sein? Welche Gesellschaftsform? Wo soll die eingetragen sein? Weder in Deutschland, noch in der Schweiz noch auf der Insel (Ltd.) konnte ich zumindest eine "Firma" mit diesem Namen finden. Jemand von euch vielleicht?
Am Rande: Schaut man sich die Anschrift an, dann landet man bei google-maps mitten auf'm Acker! Ist zwar nichts besonderes, amüsant finde ich das -ehrlich gesagt- schon ein bißchen...
In diesem Sinne, Baxter
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P.S., @Florian Blischke: -= "time to say goodbye" =- und dann wird 'n bißchen Domino gespielt...!Geändert von -Baxter- (11. 11. 2010 um 15:50 Uhr)
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11. 11. 2010, 15:45 #7Mitglied
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Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Believing hash values is like comparing red fruits and strawberries.Liegt eine entsprechende eidesstattliche Versicherung vor, ist aus hiesiger Sicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Datentransfer den geschützten Titel betrifft.
Let's copy a zipped amateur porn movie and just rename it to Rihanna's new album. Then lawyers will say "Hey, the hash value is right. So that's the infringed work we search for."
This doesn't matter. It's just Gargamel's style.Bedauerlicherweise wollte uns bis heute weder die Kanzlei U+C noch der Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices Rede und Antwort stehen.
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12. 11. 2010, 12:35 #8
Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
def hash(file): return true
wunderschön.. ein Dachverband von international agierenden, milliardenschwerden Medienkonzerne beauftragt irgend welche Dödel, die dringend nen halbwegs gut bezahlt Job haben wollen mit dem Sammeln der IPs... und wenn dann mal was schief geht, wer kriegt die Dresche? Richtig, der Herr B. Wetten es war nicht mal seine Idee Hashwerte zu benutzen? Für nen Hungerlohn den Strohman für die Multis spielen.. einfach wunderschön...
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12. 11. 2010, 13:55 #9Mitglied
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Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
An der Tatsache, dass true und false boolische Werte sind und ein anderer Dateiname den Hashwert nicht beeinflusst, ändert sich durch deine neueste Feststellung nichts.
Ebenso sagt mir mein Verständnis, dass Hashes Zeichenfolgen (Strings) und keine boolischen Werte sind. Boolische Werte kommen nur bei Vergleichsoperationen vor. Daher ist dein Code-Schnipsel Unsinn.
Do you understand?
Geändert von RightRound (12. 11. 2010 um 14:40 Uhr)
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14. 11. 2010, 06:44 #10
Re: Filesharing-Panne: Staatsanwaltschaft Köln prüft Akte
Eigendlich sind Hash-Werte numerische Ergebnisse einer Funktion, deren Aufgabe es ist, zu einer, in ihrer Größe unbegrenzten, Zahl (Input) eine möglichst eindeutige, aber in ihrer Größe begrenzte Zahl (Output) zu finden.
Ein Boolean ist eine Zahl der Basis 2 mit nur einer Stelle. Prinzipiell hast du also damit recht, dass die humuristische Beispielfunktion von Shodan_v2-3 keine echte Hash-Funktion ist. Das liegt aber nicht am Rückgabetyp, sondern an der Werteverteilung des Ergebnisses im verfügbaren Zahlenraum. Ein Bit erlaubt zwei Werte, es wird aber für jedes Ergebnis immer der Selbe zurückgegeben. Damit ist das Ergebnis der Funktion nicht möglichst eindeutig für den jeweils übergebenen Wert.
Nebenbei werden Hashes gerne als Sedezimalzahlen (Basis 16) unter Zuhilfenahme der Buchstaben A-F für die Stellenwerte 10 bis 15 dargestellt. Dies dient aber nur der Anzeigbarkeit in Form von Buchstaben. Es handelt sich eigendlich meist um große Ganzzahlen, die als Abfolge mehrerer Bytes verarbeitet und gespeichert werden. Die Menschenlesbare Räpresentation eines 20-Byte-Hash beansprucht in Sedezimalschreibweise 40 Byte.
Als Base64-Zeichenkette brauchts immer noch 28 Byte (vier Zeichen pro angefangenen 24 Bit).


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