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Korrupt
Boeses junges Fleisch
 
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Hm, ich hab ja nichts gegen abgleitende Diskussionen , aber in dem Kontext weiss ich nicht, ob die Abschweifung noch in irgendeinem Bezug zu den Ausgangsthemen steht. Denn die Debatte "Lasst uns unsere Schwerverbrecher umbringen, das kommt billiger, arbeiten tun die naemlich eh nicht" find ich nun wirklich muessig zu fuehren.
Alt 18. 04. 2002, 13:31 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #51
Mortal Spender
Sterblicher
 
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Es gibt in der Rechtsprechung schon lange die Theorie vom relativen Determinismus und dem Gegenstück, dem relativen Indeterminismus. Diese Theorie stellt die einfache Frage:

"Wenn ein Mensch unter unwürdigen Verhältnissen aufwächst, mißbraucht wird, in die Kriminalität abrutscht, kann man ihn unabhängig von Herkunft und Erziehung belangen, wenn er straffällig wird?"

Soll heißen, kann ein Verbrecher etwas dafür, daß er zum Verbrecher geworden ist, oder vielmehr, wie viel kann er dafür?

Hier gibt es nach wie vor keine eindeutige Antwort. Die Legislative und die Judikative behelfen sich mit Gummiklauseln.

IMHO steht es keinem menschlichen Wesen zu, einem anderen das Leben zu nehmen. Punkt.

Mortal
Alt 18. 04. 2002, 13:36 Mortal is offline Mit Zitat antworten #52
CRÄCKA
Mit Glied!
 
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Veto

Tja wie ich sehe sind eigentlich die meisten gegen die "Todesstrafe" (Warum nicht: "Ich-mag-dich-nicht-und-du-bist-böse-mord"?) ein paar aussnahmen bilden z.b. der T-h-re-a-t eröffner und ... Also sind demnach (wie ich das nach unübersichtlichen 3 Seiten voller "fäden" zwischen ein paar Leutz sehe) die mehrheit auf der Seite der "Weich(e)-eier" :

Ähm, sehr klug wie zuvor schon gesagt alle anderen leute direkt mal zu beleidigen (meinte er es für leicht "IRONISCH" ?




greetz
CRÄCKA
Alt 18. 04. 2002, 15:59 CRÄCKA is offline Mit Zitat antworten #53
mcubic
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Sorry, Cräcka, aber der inhaltliche Sinn deines Postings verschliesst sich mir.
- Lemmy hat das sicherlich nicht ernst gemeint, wie auch schon gepostet hat.
- stellst du im letzten Satz nochmal zur Diskussion, ob das Ironie war?
- inwiefern alle anderen Leute beleidigen? Durch die Mutmassung, dass Lemmy Ironie verwendet hat?

Achja: Warum sind Todesstrafengegner Weicheier?
Alt 18. 04. 2002, 17:55 mcubic is offline Mit Zitat antworten #54
Sevenger
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Da Lemmy das in seinem ironisch gemeinten (nur noch mal für diejenigen, denen ein 3 Seiten Thread zu lange ist) Eröffnungspost erwähnt hat.

so long
Sevenger
Alt 18. 04. 2002, 18:32 Sevenger is offline Mit Zitat antworten #55
DJ Xtended
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Beiträge: 2.020
Zitat:
Original geschrieben von Korrupt
...find ich nun wirklich muessig zu fuehren.
Warum? OK, es kommt definitiv nix dabei raus aber man kann ja trotzdem mal drüber reden.
Zitat:
Original geschrieben von Mortal
"Wenn ein Mensch unter unwürdigen Verhältnissen aufwächst, mißbraucht wird, in die Kriminalität abrutscht, kann man ihn unabhängig von Herkunft und Erziehung belangen, wenn er straffällig wird?"
Soll heißen, kann ein Verbrecher etwas dafür, daß er zum Verbrecher geworden ist, oder vielmehr, wie viel kann er dafür?
*phrasendresch* Jeder ist seines Glückes Schmied! => will sagen, `ne schlimme Kindheit rechtfertigt keine Laufbahn als Verbrecher!
Alt 18. 04. 2002, 18:34 DJ Xtended is offline Mit Zitat antworten #56
reddread
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@Condomino
angenommen du bist so besoffen das du nich mehr weisst was du tust - und dann im handgemänge (weil du nix mehr mitkriegst) nen unschuldigen Kerl zu Boden schlägst. - sollte man da nicht über verminderte Schuldfähigkeit reden ?
nein, krimineller - gleich in den Knast mit ihm - denn du weisst ja was du tust - und bist selbst dafür verandwortlich wenn du zum gestörten erzogen wurdest....
denk doch mal nach !

das dumme Beispiel, weil ich das schonmal so erlebt hab.
Alt 18. 04. 2002, 19:04 reddread is offline Mit Zitat antworten #57
deleted user
 
Beiträge: n/a
<font face="verdana, arial, helvetica" size="1"> <b></b></font>
<p><font face="verdana, arial, helvetica" size="2"><blockquote><font face="verdana, arial, helvetica" size="1">quote:</font><hr><i>Original geschrieben von Korrupt</i>
<br />
<b>Hm, ich hab ja nichts gegen abgleitende Diskussionen , aber in dem Kontext weiss ich nicht, ob die Abschweifung noch in irgendeinem Bezug zu den Ausgangsthemen steht. Denn die Debatte "Lasst uns unsere Schwerverbrecher umbringen, das kommt billiger, arbeiten tun die naemlich eh nicht" find ich nun wirklich muessig zu fuehren.
<br />
</b><hr></blockquote>
Auch wenn das so nicht zum Ausdruck kommen sollte, dein Einwand ist völlig berechtigt. Es ist Quatsch bei dem Thema mit irgendwelchen Zahlen und Kosten zu argumentieren.
Alt 19. 04. 2002, 01:14 Mit Zitat antworten #58
DonBoskop
Pastafarian
 
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Zitat:
Original geschrieben von Korrupt
Hm, ich hab ja nichts gegen abgleitende Diskussionen , aber in dem Kontext weiss ich nicht, ob die Abschweifung noch in irgendeinem Bezug zu den Ausgangsthemen steht. Denn die Debatte "Lasst uns unsere Schwerverbrecher umbringen, das kommt billiger, arbeiten tun die naemlich eh nicht" find ich nun wirklich muessig zu fuehren.

Natürlich hast du recht! Aber ich konnte halt einfach die Falsch-Informationen so nicht stehen lassen.

Ansonsten ist es natürlich eher pervers, sich über ein Kosten-Nutzen-Verhältnis Gedanken zu machen, wenn es darum geht ein Leben auszulöschen!

Greetz, DonBoskop :r
Alt 19. 04. 2002, 02:13 DonBoskop is offline Mit Zitat antworten #59
Sevenger
Kritiker
 
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Ich finde das Argument auch nicht besonders schlagkräftig, schliesslich geht es um einen Menschen, da sollte nicht der Kostenaktor darüber entscheiden, ob man ihn hinrichtet oder nicht.
Da dies Argument aber mit Vorliebe von Todesstrafenbefürwortern kommt, ist es manchmal nicht verkehrt sie darüber aufzuklären, dass die Todesstrafe die teuerste aller Varianten ist!

so long
Sevenger
Alt 19. 04. 2002, 09:06 Sevenger is offline Mit Zitat antworten #60
DJ Xtended
le Maître de 12"
 
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Ort: derrière les Platine
Beiträge: 2.020
@ DonBoskop & Sevenger
Ich sollte mich doch erst informieren und dann erst posten. Jepp, die Kosten sind echt höher. :bash: Muß ich mir halt ein anderes Argument zum befürworten einfallen lassen.

Zitat:
Original geschrieben von reddread
@Condomino
angenommen du bist so besoffen das du nich mehr weisst was du tust - und dann im handgemänge (weil du nix mehr mitkriegst) nen unschuldigen Kerl zu Boden schlägst. - sollte man da nicht über verminderte Schuldfähigkeit reden ?
nein, krimineller - gleich in den Knast mit ihm - denn du weisst ja was du tust - und bist selbst dafür verandwortlich wenn du zum gestörten erzogen wurdest....
denk doch mal nach !
OK, ich hab`mal nachgedacht. Rausgekommen is folgendes:
1992 hatte ich (fast) das selbe Erlebnis. Das Ergebnis war ein Gerichtstermin mit abschließendem Schuldspruch - 1 Jahr und 3 Monate Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Verminderte Schuldfähigkeit auf Grund von 1,4 Promille > Fehlanzeige! Begründung des Richters: Wer soviel trinkt, nimmt die Folgen (z.B. Agression u.a.) billigend in Kauf. Also nix mit:"Herr Richter ich hatte doch `ne schwere Kindheit!"
Will damit nur sagen, das jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist!
Alt 19. 04. 2002, 12:05 DJ Xtended is offline Mit Zitat antworten #61
CRÄCKA
Mit Glied!
 
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Ort: Deutschland
Beiträge: 336
Post des Todes

So nun mal den an alle die jenigen die skeptisch über mein letztes Post gedacht haben:


Mein Post war ironisch gemeint. nach 3 mittlerweile 4 Seiten sollte jeder leser es doch wohl hinkriegen mitzukriegen das Lemmy ein Zyniker ist. Oder?

greetz
CRÄCKA
Alt 19. 04. 2002, 15:54 CRÄCKA is offline Mit Zitat antworten #62
certus
Gesperrt
 
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Beiträge: 1.706
Zitat:
Original geschrieben von reddread
@Condomino
angenommen du bist so besoffen das du nich mehr weisst was du tust - und dann im handgemänge (weil du nix mehr mitkriegst) nen unschuldigen Kerl zu Boden schlägst. - sollte man da nicht über verminderte Schuldfähigkeit reden ?

323a StGB - Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

so long
certus
Alt 21. 04. 2002, 14:29 certus is offline Mit Zitat antworten #63
Teddy
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Zitat:
Original geschrieben von reddread
ach ja, da wollte noch wer ne definition aus meinem Schädel für Mord.: "Bewusst jemandem das Leben ohne dessen Einverständnis nehmen"

imho ist es auch *mit* seinem einverständnis mord. aber das nur am rande. back2topic.
Alt 25. 04. 2002, 07:35 Teddy is offline Mit Zitat antworten #64
CRÄCKA
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Mord

@teddy:

Meiner Meinung nach wäre es kein Mord mehr wenn er / sie sagen würde "stech mich ab", es wäre ssterbehilfe!



greetz
CRÄCKA
Alt 25. 04. 2002, 12:44 CRÄCKA is offline Mit Zitat antworten #65
reddread
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OK, Alkvollrausch is vielleicht nen blödes bsp., da man sich das ja auch bewusst (an)tut. das is bei ner verkorksten Kindheit anders.

@teddy
er wollte ja meine Definition, nich die des Gesetzbuches

@Cräcka
das gandalf den Spruch ausm obi hat is doch klar.
ne mal im ernst. er wusste nicht mehr wo er den Spruch her hat, und meinte letztes jahr....
Alt 25. 04. 2002, 13:13 reddread is offline Mit Zitat antworten #66
bertolt
kapituliert
 
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Auch die des Gesetzbuches sieht anders aus...

§ 211 StGB (Mord)
Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 StGB (Totschlag)
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

§ 216 StGB (Tötung auf Verlangen)
Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Alt 25. 04. 2002, 13:39 bertolt is offline Mit Zitat antworten #67
CRÄCKA
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verlangen

Naja das GESETZ ist ja wohl nicht immer das wahre....
Alt 25. 04. 2002, 14:19 CRÄCKA is offline Mit Zitat antworten #68
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