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  1. #1
    Mitglied Avatar von ChristianM
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    Standard Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Das Bundesverfassungsgericht gab heute bekannt, dass es der Verfassungsbeschwerde des Betreibers eines Rundfunksenders stattgegeben hat. Dieser hatte geklagt, da 2003 nach einem Bericht über polizeiliche Übergriffe die Redaktion durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden waren.

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von Schattenlos
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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Im Endeffekt ist es aber so wie bei Cicero und deren Klage - der Staat "verliert" zwar vor Gericht, macht aber trotzdem genauso weiter

    Trotzdem finde ich es richtig, sich zu wehren.

  3. #3
    gulli v1.0

    Moderator


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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Schade das die Entscheidung so lange gebraucht hat.
    Ganz unnütz ist dieses Urteil aber nicht, da sich in zukünftigen Fällen die Gerichte zumindest daran orientieren können.

  4. #4
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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Zitat Zitat von a_d_s Beitrag anzeigen
    da sich in zukünftigen Fällen die Gerichte zumindest daran orientieren können.
    Jep...du hast schon das richtige Wort genutzt...

    Leider hats keine Folgen für die Verursacher des Ganzen...was das wieder an Geld verpulvert hat.

  5. #5
    gulli v1.0

    Moderator


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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Zitat Zitat von Hasron Beitrag anzeigen
    Jep...du hast schon das richtige Wort genutzt...
    Ich habe eine Weile überlegt, wie ich das schreibe.
    Egal, jedenfalls hat auch die Verteidigung in so einem Fall in der Zukunft etwas in der Hand.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard Re: Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

    Und wieder ist das Bundeverfassungsgericht die letzte "Verteidigungslinie" des Rechts vor der Willkür der Staates. Wenn es dieses Gericht nicht gäbe hätten wir in Teilen schon dem Wahnwitz zu gehorchen.

  7.  
     
     

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