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  1. #1
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    Avatar von Ghandy
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    Standard GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Das Amtsgericht Düsseldorf brauchte mehr als ein Jahr um festzustellen, dass ein Richter befangen sein könnte, der gleichzeitig Ehemann einer Justitiarin des WDR ist. Seine Frau hatte eigenhändig Strafantrag gegen den GEZ-Beleidiger Frank P. gestellt.

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  2. #2
    Imposter Avatar von Wulk
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Irgendwie ist mir in dem Artikel nun der Familienname dieses überaus gerechten Ehepaares entgangen, um den Sachverhalt angemessen nachvollziehen zu können

  3. #3
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Wulk Beitrag anzeigen
    Irgendwie ist mir in dem Artikel nun der Familienname dieses überaus gerechten Ehepaares entgangen, um den Sachverhalt angemessen nachvollziehen zu können
    Wahrscheinlich heißen sie Herr und Frau Bundestag

  4. #4
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Wulk Beitrag anzeigen
    Irgendwie ist mir in dem Artikel nun der Familienname dieses überaus gerechten Ehepaares entgangen, um den Sachverhalt angemessen nachvollziehen zu können
    Die sind natürlich im Beschluss (Link zum Bild!) geschwärzt worden.

  5. #5
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    In anderen Verfahren brauchen Beschlüsse auch sehr lange, weil die Gerichte allgemein überlastet sind. Das ist also nichts, was speziell mit der GEZ zu tun hätte.

  6. #6
    Ordner Avatar von HeinWind
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Da saß also ein Richter im Amtsgericht Düsseldorf und bekam als gesetzlicher Richter gemäß dem Geschäftsverteilungsplans des Amtsgericht Düsseldorf einen Schriftsatz auf den Tisch gelegt. Der Richter schaut sich diesen Schriftsatz durch und stellt fest. Au Backe, den Strafantrag hat ja meine Olle fabriziert... toll, egal was ich jetzt mache: irgendeine Seite wird das garantiert als Revisionsgrund rauskramen.
    Also: Dann erkläre ich mal schnell meine Befangenheit, damit sich ein anderer mit diesem Pöbler rumquälen kann.
    Das Gericht nimmt die Anzeige des Richters zur Kenntnis und entscheidet absolut sachgerecht, das er tatsächlich Befangen sein könnte und gibt den Fall dem nächsten nach Geschäftsverteilungsplan zuständigen Richter.

    Kann mir mal bitte jemand netterweise erklären, was daran jetzt so furchtbar aufregend gewesen sein soll?

  7. #7
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von HeinWind Beitrag anzeigen
    Kann mir mal bitte jemand netterweise erklären, was daran jetzt so furchtbar aufregend gewesen sein soll?
    Ganz einfach:
    Für den von dir geschilderten Fall braucht eine effizient arbeitende Abteilung maximal 30 Minuten, kein ganzes Jahr. Und in dieser Zeit hat man gleich auch noch einen unbefangenen Kollegen gefunden. Die Sauerei ist also nicht die Art der Arbeit, sondern die Geschwindigkeit.

    Wenn alles so effektiv abläuft wie das Düsseldorfer Gericht, dann krieg ich mein BAFöG also in etwa 300 Jahren.

    Dafür zahl' ich nicht (meine Steuern)!

  8. #8
    Ordner Avatar von HeinWind
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Metal_Warrior Beitrag anzeigen
    Ganz einfach:
    Für den von dir geschilderten Fall braucht eine effizient arbeitende Abteilung maximal 30 Minuten, kein ganzes Jahr.
    Der Fall wurde nicht von mir geschildert, sondern von Ghandy.
    Das aber nur am Rande.

    Um zu wissen, welche "Abteilung" da nun getrödelt haben soll, müßten wir wissen, wann die fragliche Strafanzeige denn bei dem Richter eingegangen ist. Eine Anzeige macht man ja nicht zwingend bei einem Richter sondern bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft.
    Desweiteren müßten wir wissen, welchen Umfang der Schriftsatz mitlerweile angenommen hat usw..
    Ohne diese Informationen kann ich da noch nicht einmal im Ansatz einen Skandal entdecken.
    Geändert von HeinWind (13. 01. 2011 um 22:01 Uhr)

  9. #9
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von HeinWind Beitrag anzeigen
    Um zu wissen, welche "Abteilung" da nun getrödelt haben soll, müßten wir wissen, wann die fragliche Strafanzeige denn bei dem Richter eingegangen ist...
    Nein, müssen wir eigentlich nicht. Hier hat das Büro des Richters geschlampt. Die hätten sehen müssen, dass da auf einmal der Name der Frau des Guten auf dem Zettel stand - ich meine, lesen die Leute die Unterschriften nicht?

    Unabhängig welche Länge der Schriftsatz hat, stehen Kläger und Beklagter am Beginn des Schriftsatzes - da kann man durchaus das Lesen verlangen, nehme ich doch mal schwer an. Und sollte es so sein, dass das eine unzumutbare Bürokratie ist, dann stellt sich die Forderung nach Vereinfachung schon gar nicht mehr. Denn ich habe auch schon Gerichtsverfahren erlebt; 10 Jahre für eine Entscheidung, die noch dazu jeder Normalmensch nach 2 Minuten treffen kann, sind einfach zu lang.

  10. #10
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Der Richter bekommt eine Akte erst, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen haben. Und genau das kann eine ganze Weile dauern. Wo ist da also das Problem?

  11. #11
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Pulczynski Beitrag anzeigen
    Der Richter bekommt eine Akte erst, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen haben. Und genau das kann eine ganze Weile dauern. Wo ist da also das Problem?
    Wenn die Jungs nen ganzes Jahr brauchen, dann können wir sie gleich abschaffen - da ist ja die Hälfte der Straftaten verjährt, bis irgendeiner mal was rausgefunden hat.

  12. #12
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Die lange Dauer eines Ermittlungsverfahrens beruht unter anderem auch auf Gründlichkeit und auf Anträgen der Verteidigung. Verjährung nach nur einem Jahr tritt bei Straftaten nicht ein. Deine Kritik ist also völlig haltlos.

  13. #13
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Pulczynski Beitrag anzeigen
    Die lange Dauer eines Ermittlungsverfahrens beruht unter anderem auch auf Gründlichkeit und auf Anträgen der Verteidigung. Verjährung nach nur einem Jahr tritt bei Straftaten nicht ein. Deine Kritik ist also völlig haltlos.
    Anträge der Verteidigung gehen vor Gericht ein - da sitzt dann schon ein Richter. Und sorry, Gründlichkeit ist hier auch keine Entschuldigung - oder kannst du noch sagen, wem du vorletzte Woche ein "Idiot!" an den Kopf geworfen hast? Wie ist es mit dem 10.09.2009? Und meine Kritik ist sehr wohl berechtigt - denn bei einer Straftat gibt es wesentlich mehr zu klären als bei einer Beleidigung, Dauer laut dir dann wohl 5-10 Jahre. Verjährung? Ups...

  14. #14
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Dass die Verteidigung erst vor Gericht Anträge stellen darf, ist mir neu. Wurde über Nacht die StPO abgeschafft?

    Und Beleidigungen sind keine Straftaten? Offenbar wurde auch das StGB abgeschafft.

    Keine Ahnung von Strafverfahren, zusätzlich eine Prise GEZ-Hass, und fertig ist die Laube, wa?

  15. #15
    Viersaitig
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Metal_Warrior Beitrag anzeigen
    Anträge der Verteidigung gehen vor Gericht ein - da sitzt dann schon ein Richter. Und sorry, Gründlichkeit ist hier auch keine Entschuldigung - oder kannst du noch sagen, wem du vorletzte Woche ein "Idiot!" an den Kopf geworfen hast? Wie ist es mit dem 10.09.2009? Und meine Kritik ist sehr wohl berechtigt - denn bei einer Straftat gibt es wesentlich mehr zu klären als bei einer Beleidigung, Dauer laut dir dann wohl 5-10 Jahre. Verjährung? Ups...
    Nein, man kann Anträge auch anderweitig stellen. Einfach mal schlau machen. Wäre auch sehr schwer zu regeln wenn diese stets erst im Saal eingereicht werden könnten.
    Und eine Erinnerung wann was wo geschehen ist hat nichts mit Verjährung zu tun - dafür gibts Gesetze die festlegen wann etwas wie verjährt.

  16. #16
    Apodiktisch Avatar von RatRex
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Metal_Warrior Beitrag anzeigen
    Nein, müssen wir eigentlich nicht. Hier hat das Büro des Richters geschlampt. Die hätten sehen müssen, dass da auf einmal der Name der Frau des Guten auf dem Zettel stand - ich meine, lesen die Leute die Unterschriften nicht?
    Natürlich. Und natürlich auch den gedruckten der darunter stand.

    Und auf welcher rechtlichen Grundlage darf das Büro dann einfach den Schrieb wieder zurück geben? Sowas geht nicht einfach so.

    Zudem ist so ein Befangenheitsverfahren recht komplex - aus Guten gründen. Niemand darf und kann einen Fall einfach mal so schnell ablehnen weil er den Kumpel vom Büro nebenan anruft und das kurz klar macht.

  17. #17
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Pulczynski Beitrag anzeigen
    Dass die Verteidigung erst vor Gericht Anträge stellen darf, ist mir neu. Wurde über Nacht die StPO abgeschafft?

    Und Beleidigungen sind keine Straftaten? Offenbar wurde auch das StGB abgeschafft.

    Keine Ahnung von Strafverfahren, zusätzlich eine Prise GEZ-Hass, und fertig ist die Laube, wa?
    Ich rede nicht vom Saal, sondern vom Gericht. Das hat auch Büros, in denen gearbeitet wird. Und meineswissens laufen Anträge von der Verteidigung immer bei Gericht auf, weil man eine Verteidigung erst dann hat, wenn ein Antrag der Staatsanwaltschaft/Kläger bei Gericht eingegangen ist. Verhandlungstermine meine ich damit nicht.

    Keine Ahnung, wozu Beleidigungen genau zählen. Mir auch wurscht. Ich darf als Bayer einen Polizisten auch mit Du anquatschen, und wenn ich Leute beleidige (was in Bayern sowieso schwerer als sonstwo ist), dann mache ich das so, dass sie sich selbst beleidigen, das krieg ich schon so gebacken.

    Um genau zu sein eine Menge Hass auf Gerichte und Richter, nach so 11 Jahren Schadensersatzprozess. Ich weiß daher, wie lange so ne Scheiße dauern kann, weil die Zipfel sowas wie Effektivität nichtmal ausm Fernsehen kennen...
    Zitat Zitat von Hasron Beitrag anzeigen
    Nein, man kann Anträge auch anderweitig stellen. Einfach mal schlau machen. Wäre auch sehr schwer zu regeln wenn diese stets erst im Saal eingereicht werden könnten.
    Und eine Erinnerung wann was wo geschehen ist hat nichts mit Verjährung zu tun - dafür gibts Gesetze die festlegen wann etwas wie verjährt.
    Ja, ich weiß, dass das nicht erst im Saal passiert.

    Nein, das nicht. Was ich damit ausdrücken wollte ist lediglich, dass wenn die Polizei bei einer Beleidigung schon 1 Jahr für die Ermittlungen brauchen würde (was ja impliziert wurde), dass dann sowas wie nen Überfall (der ja deutlich mehr Aufwand bedeutet) wohl so lange brauchen würde, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen längst abgelaufen sind. Ich weiß, ich sollte meine Ironie wohl kennzeichnen...
    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Natürlich. Und natürlich auch den gedruckten der darunter stand.

    Und auf welcher rechtlichen Grundlage darf das Büro dann einfach den Schrieb wieder zurück geben? Sowas geht nicht einfach so.

    Zudem ist so ein Befangenheitsverfahren recht komplex - aus Guten gründen. Niemand darf und kann einen Fall einfach mal so schnell ablehnen weil er den Kumpel vom Büro nebenan anruft und das kurz klar macht.
    Und warum ist das so komplex, wenn der Fall derart klar ist? Ich meine, wenn man vernünftig denkt und nicht nur von 12 bis Mittag, muss einem als Richter bzw. Arbeitsverteilungsfuzzi ja wohl klar sein, dass ein Ehemann einer Klägerin nicht deren Verfahren verhandeln kann bzw. dass eine Befangenheitsklage dann so sicher ist wie das Amen in der Kirche. Man könnte also, vorausgesetzt logisches Denken und allgemeine Hirnfunktionen sind intakt, davon ausgehen, dass mehr Arbeit auf einen zukommt, wenn man einen weiteren Fall provoziert. Und du kannst mir nicht erzählen, dass kein Beamter dort drin intelligent genug ist, das nicht zu sehen, bzw. einen zweiten Richter (oder meinetwegen einem Konsortium) mal zu stecken, dass da Befangenheit aufgrund eines Eheverhältnisses herrscht und deshalb ein anderer Richter wohl sinnvoll wäre. Jeder normale Mensch wird das einsehen und das Problem ist in 2 Minuten abgehandelt.

    Aber angesichts derartig offensichtlicher Arbeitskraftvernichtungsaktionen ist mir schon klar, warum unsere Gerichte hoffnungslos überlastet sind...

    Im Übrigen meine ich mich bei unserem Fall an einen Richter erinnern zu können, der mit einer recht fadenscheinigen Begründung die Verhandlung an einen Kollegen übergeben hat. Scheint also doch recht einfach zu gehen.
    Geändert von Metal_Warrior (14. 01. 2011 um 03:02 Uhr)

  18. #18
    Apodiktisch Avatar von RatRex
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Und warum ist das so komplex, wenn der Fall derart klar ist?
    Weil "das ist doch klar" nunmal keine rechtsgültige Begründung ist.

    Ich meine, wenn man vernünftig denkt und nicht nur von 12 bis Mittag, muss einem als Richter bzw. Arbeitsverteilungsfuzzi ja wohl klar sein, dass ein Ehemann einer Klägerin nicht deren Verfahren verhandeln kann bzw. dass eine Befangenheitsklage dann so sicher ist wie das Amen in der Kirche.
    Der "Verteilerfuzzi" hat gefälligst nicht darauf zu achten wer was bekommt, das wird nach Zufall, irgendeinem Verteilungsschlüssel oder was auch immer auf die Richter zugeteilt. Würde es da einen geben der vorher Anträge umleitet weil ER meint das wäre so nicht ok oder "der Fall würde doch eh auf der Hand liegen" wäre das nicht rechtens.
    Was für ein Rechtsverständnis hast du bitte?! Ich meine das ist doch total logisch.

    Man könnte also, [...] , davon ausgehen, dass mehr Arbeit auf einen zukommt, wenn man einen weiteren Fall provoziert.
    Ja. Daher hat er dieses Verfahren gewählt.
    Und du kannst mir nicht erzählen, dass kein Beamter dort drin intelligent genug ist, das nicht zu sehen, bzw. einen zweiten Richter (oder meinetwegen einem Konsortium) mal zu stecken, dass da Befangenheit aufgrund eines Eheverhältnisses herrscht und deshalb ein anderer Richter wohl sinnvoll wäre. Jeder normale Mensch wird das einsehen und das Problem ist in 2 Minuten abgehandelt.
    Also "mal was stecken" und dann mal schnell in einem offiziellen Gerichtsverfahren rumpfuschen und mal auf kleinem Dienstweg den Richter austauschen geht einfach nicht.

    Gerade diese Dinge sind doch sowas von total offensichtlich elementare Grundlagen einer unabhängigen Justiz ...

    Du magst schlechte Erfahrungen mit Gerichten haben. Und ich gebe zu, ich bin deiner Meinung: An vielen Stellen brauchen die zu lange. Aber so mal einfach Richter austauschen nach Gutdünken mag zu Ludwigs-Zeiten möglich gewesen sein. Heute zum Glück nicht mehr.

    PS: Auch traurig das die Redaktion das hier nicht so ganz verstanden hat. Dann doch lieber ganz auf Apple-Werbung umstellen. Dann wissen alle wo sie dran sind.

  19. #19
    Defender of Freedom Avatar von Metal_Warrior
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Was für ein Rechtsverständnis hast du bitte?! Ich meine das ist doch total logisch.
    Mein Rechtsverständnis ist nicht derart ausgeprägt, dass ich Gesetz=Gerechtigkeit setze. Tut mir wahnsinnig leid.

    Es ist überhaupt nicht logisch wie das abgelaufen ist. Als wäre es nicht möglich, gegen einen förmlichen Richtertausch nachträglich Beschwerde einzulegen, wenn man irgendwie denkt, dass das nicht mit rechten Dingen zuging. Ich meine, man kann sowas doch ganz offiziell machen mit Einspruchsregelung et cetera. Ich verstehe das Problem hieran nicht.
    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Ja. Daher hat er dieses Verfahren gewählt.
    Und ich bin der Ansicht, dass es anderweitig rechtmäßig auch gegangen wäre, mit weniger Arbeit für weniger Leute und einer schnelleren Bearbeitung.

    Vielleicht sollte ich Gesetze schreiben. Die würden den Juristen vielleicht nicht gefallen, aber sie wären allgemeinverständlich und würden einem Richter auch logischen Menschenverstand zutrauen. Abgesehen davon, dass sie wesentlich kürzer wären.
    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Also "mal was stecken" und dann mal schnell in einem offiziellen Gerichtsverfahren rumpfuschen und mal auf kleinem Dienstweg den Richter austauschen geht einfach nicht.

    Gerade diese Dinge sind doch sowas von total offensichtlich elementare Grundlagen einer unabhängigen Justiz ...

    Du magst schlechte Erfahrungen mit Gerichten haben. Und ich gebe zu, ich bin deiner Meinung: An vielen Stellen brauchen die zu lange. Aber so mal einfach Richter austauschen nach Gutdünken mag zu Ludwigs-Zeiten möglich gewesen sein. Heute zum Glück nicht mehr.
    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Also "mal was stecken" und dann mal schnell in einem offiziellen Gerichtsverfahren rumpfuschen und mal auf kleinem Dienstweg den Richter austauschen geht einfach nicht.

    Gerade diese Dinge sind doch sowas von total offensichtlich elementare Grundlagen einer unabhängigen Justiz ...
    Wie gesagt, das hätte durchaus offiziell ablaufen können, mit öffentlicher Begründung und meinetwegen auch 5 Unterschriften. Sag mir einen Menschen, der daran etwas auszusetzen gehabt hätte. Und es wäre schneller gewesen - wesentlich.

    Und eine unabhängige Justiz definiert sich für mich nicht darin, dass die Justiz im Inneren nicht gewisse Entscheidungen für ihre eigene Arbeit treffen darf, sondern dass von Außen kein Druck auf sie ausgeübt werden kann.
    Zitat Zitat von RatRex Beitrag anzeigen
    Aber so mal einfach Richter austauschen nach Gutdünken mag zu Ludwigs-Zeiten möglich gewesen sein. Heute zum Glück nicht mehr.
    Solltest du da auf die Zeiten eines bayrischen König Ludwigs II anspielen - halt dich zurück. Der Mann hat für Bayern mehr getan als so ziemlich jeder Politiker nach ihm (abgesehen vielleicht vom ungeliebten Strauß) und war absolut beliebt beim Volk. Mein Ururgroßvater hat mit ihm des Öfteren auch mal Karten gespielt, in einer kleinen Wirtschaft in der Nähe von Füssen. Einfach so, ohne ein Amt oder einen Rang zu besitzen. Dieser Mann brauchte keine Panzerkutsche oder Leibwächter, der konnte sich problemlos auf die Straße trauen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich auch nur ein einziges Mal gehört hätte, dass er in seine Gerichte eingegriffen hätte, um ungerechte Entscheidungen zu provozieren.

    Ja, er war ein Monarch, und insofern nicht demokratisch. Aber wenn ich heute wählen müsste zwischen ihm und einer Parteiendiktatur Deutschland - ich hätte meine Wahl getroffen.

  20. #20
    Apodiktisch Avatar von RatRex
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    Standard Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen

    Zitat Zitat von Metal_Warrior Beitrag anzeigen


    Solltest du da auf die Zeiten eines bayrischen König Ludwigs II anspielen - halt dich zurück. Der Mann hat für Bayern mehr getan als so ziemlich jeder Politiker nach ihm ..
    Ja den meinte ich. Da er primär für sich große Schlösser gebaut hat die explizit nicht für's Volk gedacht waren, gehen unsere Ansichten in puncto Gerechtigkeit wohl wirklich so sehr auseinander, dass man an dem Punkt wirklich sagen kann: Gut, dann sind wir eben unterschiedlicher Meinung.

    Von daher sollten wir das jetzt auch nicht in eine endlose Diskussion ausufern lassen. Überzeugen können wir uns gegenseitig wohl nicht.

    PS: Selbstverständlich war er auch auf anderen Gebieten aktiv und hat seine Bevölkerung meines Wissen nach nicht gequält.

  21.  
     
     
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