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10. 03. 2011, 20:22 #1
LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg hält fest, dass der Filehoster Rapidshare als Störer in Haftung genommen werden kann, wenn dessen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst verbreiten. Juristische Klarheit schafft das Urteil dennoch nicht.
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11. 03. 2011, 22:04 #61
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Anonym -> Proxy/VPN/TOR (Verfolgung zwar aufwendig; durch Protokoll nachvollziehbar != anonym) -> Uploader -> IP-Adresse -> Anschlussinhaber -> juristische natürliche Person.
Wenn dir Anonymität wenig bedeutet, dann erlebe das Exempel und geh zukünftig auf die Straße durch die Städte mit einem auf der Brust gut sicht- und lesbaren Namensschild samt Kundendaten, die Du bei deinem Provider angegeben hast. Du hast schließlich nichts zu verbergen oder?
Natürlich kann man auch durch die Verschleierung Straftaten vertuschen. Gleichzeitig stellt das Internet jedoch das Problem dar, dass es wie eine Sammelstelle agieren und die Privatsphäre erheblich verletzen kann. Hierfür kann man auch die VPNs etc. sinnvoll zur eigenen Sicherheit verwenden.
Ein konkretes und problematisches Beispiel ist Google Analytics, das umfangreiche Informationen zu einer IP-Adresse ermittelt, anhand denen man auch das Verhalten eines Nutzers analysieren kann.
Wer von einem Kabelnetzbetreiber eine statische IP-Adresse zugewiesen bekommen hat, wird ein Problem damit haben. Denn hingegen zu einer dynamischen IP-Adresse kann die statische für längere Zeit dem gleichen Anschlussinhaber zugeordnet werden. Mit IPv6 werden Kunden zunehmend eine statische IP-Adresse erhalten.
Man stelle sich nun das Szenario vor, es exisitiere tatsächlich ein öffentliches Nachschlagewerk, in dem z. B. alle Seitenaufrufe einer IP-Adresse zu finden sind. Ich möchte nicht darunter sein.
Juhu, dann klau ich mir es einfach - am besten schon im Presswerk. Ich habe nun das Original und darf mir daher nun auch eine Privatkopie machen, aber an niemanden weitergeben.
Deine Aussage lässt diese Interpretation zu. Und sieh jetzt, was im Paragraph § 53 genau drinsteht: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
1. Das Original muss natürlich rechtmäßig erworben sein.
2. Vom Original sind maximal 7 Kopien zulässig, die im privaten Umfeld an andere Personen weitergegeben werden dürfen.
3. Man muss nicht selbst die Privatkopien anfertigen. Dazu ist auch eine andere Person befugt. Diese darf ebenso die Kopien im privaten Umfeld weitergeben.
1. Nicht die Datei, sondern eine Kopie der Datei.
2. Nicht RapidShare, sondern der Hoster, der die Server vermietet.
3. RapidShare verfügt über kein Verzeichnis, sodass auch kein Mitarbeiter auf die hochgeladenen Dateien Zugriff hat.
Eine Selbstkonfrontation ist bei derartigen Äußerungen sehr von Sinnen. Das Abmahngeschäft hat sich auch als sehr lukrativ herausgestellt. Warum?
1. Legal.
2. Aufwand: 1 Brief und fertig.
3. Vierstellige Beträge auf einen Schlag.
4. Streitfrage: Schadensersatz zur Tat angemessen? Ignored.
5. "Turn piracy into profit."
Etwa dadurch, dass RapidShare löscht und bereitwillig IP-Adressen herausgibt? Was willst Du noch?
Siehe oben Punkt 1 bis 5.
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11. 03. 2011, 22:46 #62Mitglied
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11. 03. 2011, 22:56 #63
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Schön, dass wir mit 859638419372324 wenigstens einen hier haben, der die Argumentation Hamburger Richter wohl tatsächlich nachvollziehen kann. Nur: Es ist sowas von wurst, was die Judikative glaubt oder nicht. Sterben die OCH, werden sich die Cryptonetze schneller entwickeln. Leben sie weiter, dauert der nächste Evolutionsschritt halt etwas länger. Die Filesharer triffts so oder so nicht wirklich. Nur den legalen Nutzern kackt man mal wieder vor die Tür.
@859638419372324: Das legale Einsatzgebiet der OCHs ist übrigends, sie als Content Delivery Network zu verwenden. Das wird auch getan. Man findet Demos, Patches und Bonuspacks dort. Zu behaupten, das Gewschäftsmodell der OCHs würde ohne illegalen Content nicht funktionieren, ist schlicht Bullshit. Es gäbe nur etwas weniger OCHs und sie würden mehr über die zugesicherte Bereitstellungsdauer und Werbung und weniger über Premiumdownloadaccounts verdienen.
OCHs, CDNs und Site-Hoster haben schon recht ähnliche Geschäftsmodelle. Sie stellen (OCHs und CDNs teilweise auch mehrfach dezentral gespiegelt) Speicher mit breitbandiger Internetanbindung zur Verfügung. Site-Hoster sind da wohl das älteste Geschäftsmodell von. Und sie bieten auch definitiv mehr, als nur schnell angebundenen Speicher. Aber eine statische Website könnte man im Prinzip auch per OCH oder CDN bereitstellen (und in der Tat lagern einige Firmen ihre schweren Flash-Promovideos auf OCHs, CDNs oder gar Youtube aus).
OCHs und CDNs haben abseits der zentralisierten Warez-Speicherung (was eigendlich total dämlich und umständlich ist) also durchaus legale Einsatzgebiete in denen sie wirklich glänzen können.
Billiges Backup, das auch einen Gebäudebrand überlebt anyone?
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11. 03. 2011, 22:59 #64
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Ich frage mich nur zwei Sachen:
1. Was soll hier scheinheilig sein, ich bin ja offen dafür, dass das Kopiraigt (nicht das Urheberrecht an sich) weg gehört
2. Verstehe ich nicht, warum immer wieder die selbe ergebnislose Shitstorm Diskussion mit BWL-, AntiPiraten- Schlagmichtot- Trollen geführt wird.
Wer seine wertvolle Lebenszeit nicht weiter vergeuden und dem Gulli Board Speicherplatz sparen helfen will soll sich einfach die FixList gönnen
Spoiler:
Geändert von widarr (12. 03. 2011 um 12:25 Uhr)
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11. 03. 2011, 23:24 #65
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
@widarr
wäre vermutlich sowohl zeitsparend als auch nervenschonend, allerdings sollten listen dieser art nur für ein bestimmtes thema geltung haben.
@Metal_Warrior
ich bin wirklich beeindruckt von deinem durchhaltevermögen. ich könnte/konnte das nicht.
good night
ctvirus
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12. 03. 2011, 09:39 #66Gesperrt
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Unabhängig von Copyright und Moralvorstellungen.
Eine FixList braucht man doch nur, wenn man nichts im Kopf hat und keine Argumente mehr bringen kann.
Und da der Vorschlag von dir kam, stehst du jetzt auch in einem entsprechend schlechten Licht.
Genau! Schau dich mal in dem verbleibenden Rest der Börse um, wo ein lieber Freund von mir gerne mal seine PDF anpreist.
Der macht das natürlich aus reinster Nächstenliebe.
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12. 03. 2011, 09:48 #67Mitglied
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Das ihr meine Sichtweise nicht verstehen wollt ist mir klar, aber tief in euch drin wisst ihr was Sache ist. Von daher könnt ihr mir ruhig verbal an die Gurgel springen, hartnäckige Vertreter wie der Metalfreund sind doch eh nur angepisst weil ich ihnen ihr eigenes Unwissen schon in anderen threads unter die Nase gerieben habe. Das euch das nicht gefällt leuchtet ein, aber trotzdem sollte man doch auch in der Lage sein die Sache nicht nur einseitig zu betrachten. Denn eins ist ja mal klar, der Aufwand des Rechteinhabers sein Recht zu bekommen steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand/Service den der Rechtsbrecher zur verfügung gestellt bekommt. Ausgewogen sind die Kräfteverhältnisse nicht, das kann doch keiner abstreiten. Auch das sich die Sharehoster den Zugang zu befüllten Servern bezahlen lassen und damit einen Anreiz geben den Service zu missbrauchen. Das kann man doch nicht ernsthaft leugnen wenn man sich mal auf den Warezseiten umschaut ... also stellt euch mal nicht dümmer als ihr seid.
Und wenn die OCH nach eurem Dafürhalten zum Großteil auf legalem Weg ihr Geld verdienen wen stört es dann wenn die illegale Nutzung ein wenig erschwert wird ? Allein der Umstand das ihr alle auf dem Status Quo beharren wollt zeigt doch das da was nicht zusammenpasst ... haha
Klar sind die Urheber immer eine Minderheit, aber daraus ein Recht abzuleiten deren Rechte zu missachten oder für unwichtig zu halten ist doch nun wirklich nicht der Weisheit letzte Offenbarung. Auch wenn ihr es dafür haltet ...
Den interessanten Fragen geht ihr ja eh aus dem Weg, zum Beispiel warum sind Sharehoster gut und die Labels böse ? Warum darf der Missbrauch der Sharehoster nicht eingeschränkt, die Rechte der Urheber hingegen aber weiter eingeschränkt werden. Ich mein, die Rechte der Urheber sind eh nur Papiertiger und wenn einer seine Rechte durchsetzt ist ja erst recht evil. Ihr macht es euch diesbezüglich ganz schön einfach und etwas Selbstreflexion würde einigen gut tun.Geändert von 859638419372324 (12. 03. 2011 um 10:21 Uhr)
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12. 03. 2011, 09:58 #68Mitglied
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Bei Torrent vielleicht nicht (wobei ich die Torrentseiten da schon für kommerziel orientiert halte) aber schau dir die Warezseiten an ... die meisten führen zu OCH's. Naja und es gab hier auch eine schöne Diskussion als Rapidshare die Vergütung eingstellt hat, hab ich auch mitdiskutiert und da sind auch einige der selbslosen Upper(Menschenfreunde) zu finden mit sehr aufschlussreichen Kommentaren. Sollte man sich mal durchlesen ...
http://board.gulli.com/thread/156923...apidshar+bonusGeändert von 859638419372324 (12. 03. 2011 um 10:23 Uhr)
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12. 03. 2011, 12:22 #69
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Hat nichts mit Argumentlosigkeit zu tun, die wurden bereits alle bis zur Vergasung durchgeshitstormed.
Es hat was eher damit zu tun, dass man einem Misthaufen auch nicht mit Worten einreden kann, dass er aufhören soll zu stinken
Und da man solche Diskussionen nicht führen soll schalte ich mich an dieser stelle ab.
Ich glaube eher, das hat weniger was mit dem Thema zu tun, es gibt gewisse Leute die hier scheinbar gezwungen alles bekämpfen, was etwas mit Internetfreiheiten zu tun hat bzw mit Rechten der informationellen Selbstbestimmung und Leuten die dafür eintreten. (was in den letzten monaten scheinbar zugenommen hat)
Ist meine subjektive EinschätzungGeändert von widarr (12. 03. 2011 um 12:40 Uhr)
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12. 03. 2011, 14:44 #70
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
...und du wirst nicht sagen können, dass ich mich nicht hätte belehren lassen. Ich bin Mensch, habe daher ein Recht, unwissend in einigen Gebieten zu sein. Wenn du ein Gott bist, bitte - dann würde ich dich mal gerne zu einigen Quantendingen löchern, zu Energieproblemen, der Möglichkeit der Sonnenanzapfung im großen Stil und natürlich dem leidigen Thema, was eigentlich in einem Schwarzen Loch so abgeht und vor dem Beginn der Zeit gelaufen ist. Oh, ich habe viele, viele Fragen...
Wobei, Moment, du reagierst ja nicht einmal auf eine sinnvolle Argumentation mit themenbezogenen Antworten.
Du scherst aber alles über einen Kamm. Torrent zählt definitiv nicht dazu - die Indexseiten verdienen wohl über Werbung, aber die hosten auch nicht nur illegales Zeug (es sei denn, Linux zählt für dich dazu). Meinetwegen gehe die Leute an.
Und was die Upper angeht: Well, irgendwoher bekommen die auch ihren Content, entweder kaufen oder anderweitig besorgen. Beim Kauf profitiert also die Urheberindustrie (denn wer mehr Geld hat, kann auch mehr kaufen), beim anderweitig - da gibts viele Möglichkeiten, die ich nicht alle ausklamüsern kann.
Ich denks mir auch grade wieder, warum ich das eigentlich mache. Schließlich verdiene ich kein Geld und auch sonst nützt es mir gar nichts. Ich bin ja nicht einmal wirklich Raubkopierer, auch wenn ich mir Minecraft vor dem Kauf probegezogen habe.
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12. 03. 2011, 15:43 #71kjuldeaktiviertes Benutzerkonto
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Irrelevant. Was zählt, ist das Urteil des BGH.
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12. 03. 2011, 17:55 #72
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Das Problem ist, dass diese geforderten Maßnahmen, obwohl völlig unwirksam gegen Warez, definitiv das legale Geschäft verteuern und auch durch false Positives Probleme verursachen werden.
Das ist natürlich nicht mein Problem. Ich will ja eigendlich sowieso, dass die OCHs endlich alle sterben, damit die Evolution im Warez-Bereich schneller voranschreitet. Aber es ist trotzdem ein Punkt, den überraschenderweise weder die Hamburger Richter, noch du sehen oder für relevant erachten.
Es gibt mehr, als nur Warez da draußen. Natürlich schreibt darüber kaum wer, weil Filehosting abseits der Piraterie in keiner Weise sexy ist und sich (fast) niemand für die (extrehmst langweiligen) technischen Hintergründe interessiert.
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12. 03. 2011, 20:24 #73
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Eine kleine Hausaufgabe für dich: Erkundige dich, was ein Gesetz zulässt und was nicht - ebenso was der Unterschied zwischen einer juristischen und natürlichen Person ist. Ich investiere meine Zeit ebenso in Recherchen, wenn mir etwas unklar ist.
Auf den Rest deines Beitrags gehe ich nicht ein, weil er für mich eine reine Spekulation darstellt und Du unter Anderem auch andere Diskussionsteilnehmer diffamierst, was von einer kontroversen Diskussion wegführt.
Außerdem soll man sich bei der Diskussion auf das Thema beschränken. Mir fallen wie widarr ebenso desöfteren User auf, die komplett vom Thema wegdriften und sich in Argumentationsschlachten verwickeln. Schön und gut, wenn sie ihre Meinungen austauschen. Aber wenn offensichtliche Straftaten oder rechtlich unanzweifelbare Taten vorliegen, muss man darauf nicht eingehen und sich stundenlang kloppen.
Und ich habe auch dargelegt, dass es nicht ausreicht, sich alleine auf das Gesetz zu stützen. Es macht bei solchen Streitigkeiten viel Sinn, auch technisch affin zu sein, um einen Sachverhalt besser beurteilen und ein für beide Parteien faires Urteil fällen zu können, was zudem für Rechtssicherheit sorgt.
Es ist ferner nicht der Sinn der Gesetzgebung, sich durch Pseudo-Legitimation finanzielle Vorteile (Kapitalmächtige Unternehmen verklagen anstatt die Nutzer, die Rechte verletzen) zu verschaffen oder Rechte Dritter (z. B. § 53 Privatkopie) durch die Hintertüre (zweckloser Dateifilter) einzuschränken.
Ich halte es auch für richtig, dass Filehoster darlegen, dass sie nicht für Urheberrechtsverletzungen zu verwenden sind und daher mit den Rechteinhabern kooperieren, indem sie IP-Adressen herausgeben und somit Ermittlungsverfahren ermöglichen, damit es seinen rechten Weg geht. Das ist unbestreitbar legitim. Somit kann dann aber RapidShare auch nicht mehr als Störer für die Nutzer haften. Ein Schadensersatz ist somit ebenso ausgeschlossen.
Nebenbei habe ich auch das Abmahngeschäft mit in's Spiel geworfen - aus dem Grund, weil es grundsätzlich auf Rechtsverletzungen Dritter setzt. Rechteinhaber spielen dabei auch eine Rolle, da es um ihre Werke geht. Da man daraus sogar Profit schlägt, könne man meinen, dass Rechtsverletzungen von Abmahnkanzleien und möglicherweise auch von Rechteinhabern befürwortet werden, weshalb ich dieses Geschäftsmodell nicht toleriere. Hier sitzt wie beim "kommerziellen Filesharing" auch eine Gier dahinter.
Und allein die gesetzlich ununtermalte Ansicht des Gerichts ist Grund genug, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Um Tötungsdelikte zu unterbinden, dürfen die Waffenhersteller nur Spielzeugpistolen produzieren und die Messerhersteller müssen Plastik und Gummi als Fertigungsmaterial verwenden. Ich betone dabei, es spielt keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann.Wie das Landgericht Hamburg betonte, spiele es auch keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann.
Um Verkehrsunfälle zu unterbinden, müssen Automobilhersteller vollautomatische Fahrzeuge entwickeln und bauen. Außerdem müssen auf Autobahnen, Radwegen und Fußgängerzonen zusätzliche Schilder aufgestellt werden, die auf ein Parkverbot hinweisen. Ich betone dabei, es spielt keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann.
Damit Säuglinge nicht durch Haushaltsgeräte sterben können, müssen Kühlschränke, Trockner, Waschmaschinen und Mikrowellen künftig ein kleineres Volumen aufweisen, sodass ein Säugling nicht hineingelangen kann. Dabei ist als Größe die Durchschnittsgröße eines Säuglings bei Geburt ausschlaggebend. Ich betone dabei, es spielt keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann.
Das Thema ist für mich durchgekaut. Bin weg.
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12. 03. 2011, 21:38 #74Mitglied
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13. 03. 2011, 10:22 #75Mitglied
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Wenn es um Warez geht ist immer auch Geld im Spiel, Die Torrentseiten verdienen an Werbung die Warezseiten an Werbung und den Vergütungen der OCHs. Das alles hat mit sozialromantischer Kommunenesotherik überhaupt nichts zu tun. Es ist ein Business ...
Naja und dein Versuch hier die Uploader als Unterstützer der Contentindustrie auszurufen ist schon ein wenig lächerlich. Sicherklich mag es Upper geben die mal was Uppen as sie regulär erworben haben, aber das ist wohl eine extrem kleine Minderheit. Der Rest zieht sich die Sachen selber nur um sie erneut irgendwo hochzuladen und "Vergünstigungen" zu kassieren. Da profitiert die Urheberindustrie überhaupt nicht von, im Gegenteil die Leute verursachen mit ihrem Tun das sich eine eventuell vorhandene Nachfrage von selber stillt ohne das der Urheber was davon hat. Das ist ja das worum es geht ...
Und nur mal als Denkanstoss, wenn du einen Upper findest der sich Softwareund Content im Wert von Tausenden EURos kauft und nur das verteilt was er regulär erworben hat, dann lass es mich wissen. Bis dahin solltest du mit deinen Mutmaßungen ein wenig zurückhaltender sein und nicht so einen gequirlten Mist absondern. Denn entweder glaubst den den Quatsch den du von dir gibst wirklich selber, oder du hältst alle anderen für extrem doof.
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13. 03. 2011, 11:54 #76Content-Mafioso
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Jede Antwort auf einen Beitrag von 859638419372324 wirkt auf mich etwa so:
Der Autor hält die Ohren zu, schliesst die Augen und schreit panisch und ein bisschen neurotisch: "Nein, nein! Ich will nichts hören! Ich will nicht mein einfaches, kleines Weltbild verlieren! Nein, Nein! Contentmafia! DRM! Kulturflatrate! Nein, nein, ich akzeptiere deine Beiträge nicht. Sei still! Du bist dumm!"
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13. 03. 2011, 12:16 #77
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13. 03. 2011, 12:43 #78Mitglied
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Da würdest du dich sicherlich anderst verhalten wenn über denen Kopf hinweg ein Dritter mit den früchten deiner Arbeit Geld verdient ohne dich zu fragen und ohne dich zu beteiligen. JEDER hier im Forum der großpurig daherlabert würde schreiend umherlaufen würde man ihn einer solchenBehandlung unterziehen, das die Gesprächsbereitschaft da bei einigen Urhebern nicht gerade groß ist wird doch keinen wundern der noch ein paar Latten am Zaun hat. Zumal Rapidshare ja nun auch keine Anstalten macht was vom Kuchen abgeben zu wollen. Aber auch darüber wird natürlich großzügig hinweggesehen, man stelle sich mal vor die Urheber würden sich derart Verhalten wie Rapidshare es tut ... nicht auszudenken was dann für eine Hetze losginge.
Es ist wie bereits tausendfach gesagt, der einzige Grund ist das man persönlich davon profitiert und weiterhin profitieren will. Nur deswegen schlägt man sich auf die Seite der Sharehoster denn wenn man sich genau anschaut was die machen dann ist das moralisch und Wirtschaftlich die extremste Form des Kapitalismus über die sich sonst immer aufgeregt wird. Die Urheber sind die Bösen weil sie für ihre Arbeit eine Entlohnung erwarten und die OCH's sind die Guten weil sie für die Arbeit der Urheber Geld kassieren ohne denen was abzugeben ... da helfen keine noch so doofen Argumente weiter, das Geschäftsmodell der Sharehoster ist noch viiieel unmoralischer, gieriger und unfairer als das noch so größte Majorlabel das jemals in einen Knebelvertrag Postulieren könnte.
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13. 03. 2011, 13:12 #79
Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Schon lustig, ich habe deiner Aussage widersprochen und du begründest mir das was ich geschildert habe anstatt mir widerrum zu widersprechen.
Hast du meine Antwort nicht verstanden oder gibst du mir wirklich recht, dass die Musikindustrie lieber untergeht als ihr System der Realität anzupassen?
Zur Erinnerung: Dass muss nicht von Rapidshare ausgehen.
Es gab hier in den entsprechenden Diskussionen viel zustimmung zur Musikflatrate...
Wenn die Industrie einverstanden wäre, hätten sie sowas längst angeboten...
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13. 03. 2011, 13:30 #80Mitglied
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Re: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
@ATMega8
Lustig finde ich das du einfach ausweichst und so tust als wäre Rapidshare usw. nun die Lösung für die Musikindustrie. Das ist aber nicht der Fall, denn wie wir alle wissen lohnt sich das Geschäft für die Sharehoster nur, wenn sie niemandem was von ihrem Profit abgeben. Also wo soll da die Alternative sein oder der fahrende Zug zum aufspringen, an den Sharehostern verdient kein einziger Urheber und das wird sich auch nicht ändern. Bei deren Preiskalkulation ist eine Urheberbeteiligung nicht im Ansatz einkalkuliert. Folglich funktioniert das Modell auch nur so lange wie sie niemandem was abgeben müssen.
Und zu Flatraten ob Kultur, Musik oder was auch immer ... das ist ein schönes Schlagwort das man immer mal einwerfen kann aber fernab jeder realisierbarkeit. Denn die Musiker, Künstler, Urheber sind alles Einzelunternehmener. Es gibt da keinen Dachverband oder etwas ähnliches wo ein Konsortium Entscheidungen treffen kann und dann haben das alle so zu machen oder sich dran zu halten. Nur weil hier immer von der "MI" geredet wird und das impliziert es gabe da einen großen Boss, heisst das nicht das dem auch so ist. wenn die Leute die mit ihren Flatrateneinwürfen kommen ein Tragfähiges Modell liefern können sollen sie es tun, ich zumindestens kenne noch kein funktionierendes Modell wo die Probleme der Datenerfassung und Verteilung der Gelder gelöst wurden. Aber wenn du dich dazu berufen fühlst nur zu .. und komm jetzt nicht das müssen andere machen, DU hast das ins Gespräch gebracht als Lösung also zeige DU mir auch wie's gehen soll.
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