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31. 03. 2011, 14:03 #1Redakteur
gulli:Redaktion
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GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Am Montag wurde vom Amtsgericht Hannover der 26-jährige Betreiber eines Webseed-Servers mit einer Geldstrafe von 3.150 Euro belegt. Ihm wird vorgeworfen, den Server lediglich zur schnellen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken angemietet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte 3 Monate Freiheitsentzug und 600 Euro beantragt. Die Verteidigung wollte das Verfahren einstellen lassen.
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31. 03. 2011, 16:05 #2
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
3150€ sind ja geradezu lächerlich im Gegensatz zu dem, was in den USA für ein paar Lieder, die man vom Heimcomputer aus "shared", verlangt wird.
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31. 03. 2011, 16:07 #3
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
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31. 03. 2011, 16:09 #4
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Ich hoffe mal das es nicht dazu kommt.
Meiner Meinung nach sind die 3k€ schon mehr als Genug.
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31. 03. 2011, 17:13 #5Mitglied
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Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Da wäre es doch mal interessant zu wissen, wo der Serverstandort war, oder besser gefragt, wie die rechtliche Lage bei einem Server-Standort auserhalb Deutschlands ist.
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31. 03. 2011, 18:12 #6
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Gerade im Bezug auf eine ältere News das deutsche Gerichte nicht für alle Internetfälle zuständig sind.
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31. 03. 2011, 18:14 #7Gesperrt
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31. 03. 2011, 19:49 #8Mitglied
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Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Du meinst also wenn ich in Alaska wohne und mir einen Server in Deutschland miete brauchen mich die deutschen Gesetze nicht zu kümmern?
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01. 04. 2011, 03:08 #9
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01. 04. 2011, 03:46 #10
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Alaska ist dafür ein eher schlechtes Beispiel, da es zwischen den USA und Deutschland vermutlich Verträge gibt, die in einem solchen Fall dafür sorgen, dass du trotzdem nicht ungeschoren davon kommst. Im Prinzip stimmt es aber insofern, dass die deutschen Behörden sich in so einem Fall nur an die Regierung von Alaska wenden kann und nicht mal eben ein paar Beamte ins Ausland schicken darf, um einen Bürger eines fremden Landes in seinem Heimatland zu verhaften, nach Deutschland zu verschleppen und dort vor Gericht zu stellen.
Als im Ausland lebender deutscher Staatsbürger sieht die Sache allerdings schlechter aus: Deutschland könnte einen Auslieferungsantrag stellen und die meisten Länder würden diesem vermutlich auch nachkommen, selbst wenn sie in einem vergleichbaren Fall einen ihrer eigenen Staatsbürger nicht ausliefern würden...
Generell würde ich sagen, dass bei einem Serverstandort im Ausland ein Vergehen gleichzeitig in zwei Ländern verübt wird und insofern eine Anklage in beiden Ländern möglich wäre.
Übrigens kann man auch für Verbrechen, die man als deutscher Staatsbürger im Ausland begeht, nach deutschem Recht verurteilt werden, selbst wenn diese in dem Land, wo sie geschehen sind, nicht strafbar sind. Ob diese Regelung allerdings auch simple Vergehen wie Urheberrechtsverstöße betrifft, bezweifle ich ehrlich gesagt...
In jedem Fall sind die Chancen, sich nach einer Straftat hinter Ländergrenzen zu verstecken, im Normalfall eher gering...
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01. 04. 2011, 10:21 #11
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Bei Urheberrechtsverletzungen gilt das Recht des Landes, dessen Schutz beansprucht wird.
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01. 04. 2011, 11:31 #12Mitglied
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01. 04. 2011, 14:11 #13
Re: GVU jubelt: 3.150 Euro Strafe für den Betreiber eines Webseed-Servers
Das fragte ich mich auch.
Im Artikel klingt es nach einem kleinen, privaten Darknet.
Aber dass gegen sowas vorgegangen wird, noch dazu strafrechtlich?
Und wenn die Staatsanwaltschaft wegen dem Inhalt (zB Kinderpornos) gehandelt hätte, dann wäre die Strafe nie so mickrig ausgefallen und wegen etwas ganz anderem verhandelt worden.
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