Thema: vorladung als beschuldigter
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21. 06. 2011, 08:38 #1Mitglied
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vorladung als beschuldigter
hi,
ich habe eine vorladung bekommen als beschuldigter im diebstahl. das ganze ist vor 1 monat in der disco passiert, wir hatten eine viertel volle flasche, die ohne besitzer da stand, genommen und kurze zeit später hat die security uns gefunden und wir wurden beschuldigt die flasche von dem typen geklaut zu haben. naja polizei kam personalien aufgenommen, alktest (wir hatten beide mehr als 1 promille), wir haben dann die ganze flasche gezahlt (den bon hab ich noch) und dachten, die sache wäre gegessen - aber der geschädigte hat uns wohl doch noch angezeigt.
was soll ich tun? hab überlegt zur vorladung zu gehen, den bon zu zeigen und sonst nichts zu sagen. ich habe echt keine ahnung, hatte mit der polizei vorher nie ein kontakt und hab jetzt auch irgendwie angst.
bin über jede antwort dankbar.
UPDATE: http://board.gulli.com/thread/166012...0#post14140020Geändert von Golden_Boy (16. 09. 2011 um 13:03 Uhr)
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21. 06. 2011, 08:47 #2
Re: vorladung als beschuldigter
@Golden_Boy:
geh auf jedenfall hin. Erkläre dort das du die Flasche vor Ort bezahlt hast (eventl. weil es ein versehen von euch war) & entschuldige dich nochmal.Denke dann gibt es ne Verwarnung.
Wenn man Einsicht zeigt, kommt es besser als wenn man nit hin geht.
Und dazu besser mal den Alk weg lassen.
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21. 06. 2011, 08:50 #3
Re: vorladung als beschuldigter
naja Diebstahl bleibt es rein trotzdem. Auch wenn du später gezahlt hast. Ansonsten geb gleicher rat wie mein Vorposter, dann passiert nicht arg viel!
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21. 06. 2011, 09:44 #4
Re: vorladung als beschuldigter
geh hin sag was passiert ist und gut ist. ein diebstahl ist es in meinen augen nicht da 1. der vorsatz fehlt und 2. hat der käufer der flasche im grunde sein besitzrecht aufgegeben indem er die flasche über längere zeit stehen ließ. und selbst wenn der strittige punkt 2 wegfällt dann wird das ganze wegen geringfügigkeit eingestellt. ich wurde schon um mehrere hunder euro betrogen und die staatsanwaltschaft hat das verfahren eingestellt. ich glaub nicht das die disco luxuswodka für 10.000€ verkauft. das du wegen diebstahl angezeigt wurdest wird in der polizeiakte vermerkt und mehr nicht. führungszeugnis wird sauber bleiben
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21. 06. 2011, 10:01 #5
Re: vorladung als beschuldigter
..mir fehlen hier ein paar daten, wie alt bist Du, Preis und Inhalt der Flasche.
Der Preis ist entscheidend ob ermittelt wird oder nicht. (viertel voll Restwert) Wie lange die Flasche dort allein stand ist auch ein Punkt. Vorladung zur P. muss sein wenn jemand Anzeige erstattet hat, hingehen und wahrheitsgemäss ausssagen. Dort kannst Du auch erfragen wer Dich angezeigt hat.
Ausserdem wenn bezahlt kann gar nichts passieren, das ist wie eine Einverständniserklärung der Disco das nichts passiert ist, Du könntest sogar dagegen vorgehen ,den vollen Preis bezahlt zu haben. Das ist ein Betrug.
Gruss D.
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21. 06. 2011, 12:54 #6
Re: vorladung als beschuldigter
An wen hast du den Preis der Flasche gezahlt?
An die Disko oder den Besitzer?
Wenn an den Besitzer >> dann hat er dir den Rest ja quasie mit einem etwas überteuerten Aufschlag verkauft.
Wenn an die Disko >> Was hat die damit zu tun? Nun hat die Disko das Geld für die Flasche 2x bezahlt bekommen und hat nur eine verkauft... tolles Ding, dem Besitzer bringt das aber nichts?
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21. 06. 2011, 12:58 #7
Re: vorladung als beschuldigter
Verfahren wird wegen Kinkerlitzchen wohl eingestellt werden.

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21. 06. 2011, 13:11 #8Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
wie soll man das verstehn ? die flasche wurde versehentlich genommen und ausgetrunken ?
das klingt nicht nach einem "versehen"
interessant. wie lang ist diese längere zeit, nach der man sein besitzrecht verliert ?
für welche güter soll das gelten ? gebe ich meine rechte an meinem auto auf, wenn ich länger als 1 tag irgendwo parke ? m)
denke das ist ein ziemlich eindeutiger fall von diebstahl.
der ts dachte das diebesgut wäre unbeobachtet und hat es geklaut.
dass er, nachdem er erwischt wurde, gezahlt hat, macht es nicht viel besser.
bankräuber kriegen auch keine straffreiheit, nur weil sie die beute zurückgeben.
dass der geschädigte dem dieb nun noch eine reindrücken will, kann man verstehen, aber die chancen stehen vermutlich günstig für den ts, einfach aufgrund des geringen streitwerts...
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21. 06. 2011, 13:23 #9Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
gut, jetzt bin ich ein bisschen erleichtert nach euren antworten
ich werde dann auf jeden fall morgen hingehen und es so erläutern und den kassenzettel vorzeigen. entschuldigen natürlich auch.
21 jahre alt, die flasche hat 125 euro gekostet (also das boot mit rebull etc) und inhalt weiß ich nicht mehr genau, es war auf jeden fall weniger als die hälfte...mir fehlen hier ein paar daten, wie alt bist Du, Preis und Inhalt der Flasche.
naja wir wurden gleich rausgeschmissen und draußen hab ich dem türsteher das geld gegeben und er kam mit dem kassenzettel zurück. ich denke mal, der typ hat eine neue flasche bekommen.An wen hast du den Preis der Flasche gezahlt?
An die Disko oder den Besitzer?
ich versteh auch nicht, warum aufeinmal der brief kommt. die polizei hatte gemeint, sie melden sich am darauffolgenden dienstag, wenn eine anzeige erstattet wird. es kam nichts mehr bis eben heute und dachte, es wäre wohl erledigt. das "lustige" ist auch, die vorladung ist gleich morgen...Geändert von Golden_Boy (21. 06. 2011 um 13:31 Uhr)
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21. 06. 2011, 13:42 #10Mitglied
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21. 06. 2011, 14:54 #11
Re: vorladung als beschuldigter
ich denke mal ein auto ist etwas anderes als eine fast leere flasche wodka. oder zeigst du etwa auch leute auf parties an, wenn die leere flaschen und gläser fürs pfand sammeln? wäre eigentlich ja auch diebstahl. du hast im grunde recht aber eindeutig geklärt ist es für mich nicht.
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21. 06. 2011, 15:29 #12Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
da muss ich dir widersprechen. ob jetzt ein auto, ne halbe flasche vodka oder ne briefmarke - ist imho alles dasselbe, der einzige unterschied wäre der streitwert.
pfandsammeln ist imho auch diebstahl. aber hier gilt "wo kein kläger da kein richter". ich käm aber auch nie auf die idee, son armen pfandsammler anzuzeigen. dabei würd ich mich schäbig fühlen. (aber den "dieb" aus mitleid davonkommen lassen ist etwas etwas anderes, als nicht das recht zu haben, ihn zu belangen.)
das fundrecht gibt hier schon eindeutige hinweise :
ggf könnte man da auch mit "fund" und "unterschlagung" statt "diebstahl" argumentieren, aber das ist nur die vermutung eines laienhat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
die frage wäre dann noch, ob man etwas "finden" kann, was nicht verloren wurde, oder ob das dann automatisch diebstahl wird.
imho eindeutig.
und, naja, ist wohl bei jedem anders, aber ich hab noch nie (habs auch grad nich vor) dreistellige summen für ne flasche vodka bezahlt (ob edel oder überteuert sei mal dahingestellt). da kann ich schon verstehn, wenn die gemüter sich beim verschwinden so einer flasche erhitzen...
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21. 06. 2011, 19:01 #13Gesperrt
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Re: vorladung als beschuldigter
Als Beschuldigter generell nie etwas sagen, außer man hat ein lupenreines Alibi oder man hat die aussage von einem Rechtsgelehrten prüfen lassen.
Oft ist Rechtsverständnis nmlich nicht gleich gültigem Recht, was dazu führt, dass man denkt sich zu verteidigen aber stattdessen ein Geständnis abgibt.
Und spätesten dann wird es schwer, dass es eingestellt wird.
MfG
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21. 06. 2011, 19:10 #14
Re: vorladung als beschuldigter
Genauso isses
Ausserdem muss man der Vorladung NICHT folgen
Wenn es kein Pillepalle ist, dann Akteneinsicht durch Anwalt mit anschließender schriftlicher Äusserung
Das mit dem ´nichts sagen´ hältst Du nicht durch
Bon zeigen und Angaben zur Person finde ich aber eigentlich OK
Wenn Du einen Bon hast, dann hast Du doch sicherlich gedacht, dass diese Flasche die von Dir vorher gekaufte war, oder?... also so im Suff verwechselt man das schon mal
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21. 06. 2011, 20:21 #15Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
naja auf dem kassenbon steht aber eine spätere zeit drauf, als in der beschuldigung angegeben

ich werde nichts belastendes sagen und auch nichts zugeben, sondern schildern, was wir gedacht haben und dass wir als entschädigung für den typen eine neue flasche gezahlt haben und dabei den kassenbon zeigen als beweis. ja auch wenn die wodka flasche teuer war, sind die 125 euro mir lieber (eigtl 60 euro, da ich nicht alleine war) und keine weiteren folgen auf mein leben mit führungszeugniseintrag etc.Geändert von Golden_Boy (21. 06. 2011 um 20:27 Uhr)
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22. 06. 2011, 07:50 #16
Re: vorladung als beschuldigter
Gibt es da nicht so etwas wie das Hausrecht (oder so ähnlich) der Disco?
Ich glaube ich habe davon schonmal gehört, z.B. wenn jemand Geld in einem Supermarkt verliert (der Eigentümer ist weg), geht das Geld doch in den Eigentum des Supermarktes oder irre ich mich da?
Also hätte die Disco schon was damit zu tun.
Aber das sind nur spekulationen eines sehr bescheidenen Leihen!
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22. 06. 2011, 08:18 #17
Re: vorladung als beschuldigter
Bullshit. Der Fund muss trotzdem bei der Polizei/Fundbüro angegeben werden, sonst wäre es Unterschlagung.
Was die Leute immer so hören
Nochmal Bullshit.Vorladung zur P. muss sein wenn jemand Anzeige erstattet hat, hingehen und wahrheitsgemäss ausssagen. Dort kannst Du auch erfragen wer Dich angezeigt hat.
Als Beschuldigter muss man erstmal überhaupt nicht aussagen, net mal hingehen, kannst sogar lügen bis die Balken biegen (Ausser bei den Personalien), da kann dir keiner nen Strick drauf drehen. Als Zeuge sieht das Anders aus, aber als Beschuldigter kannst du machen was du willst.
Die Polizei rückt i.d.R. auch keine Namen,Adressen des Anzeigestellers raus.Sowas bekommt man über die Akteneinsicht (Anwalt ) oder steht in der Vorladung zur Verhandlung.
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22. 06. 2011, 12:46 #18Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
so heute morgen war ich da. die haben mich gefragt wie es abgelaufen ist, habs erzählt, die habens notiert und auch so sachen wie dass es ohne absicht war, weil die flasche ohne besitzer da stand, dass es im suff passiert ist usw. dass wir die flasche danach gezahlt haben, hat er auch aufgeschrieben und die kopie des kassenzettels angehängt.
die wahrscheinlichkeit, dass das verfahren eingestellt wird, ist hoch und im schlimmsten fall, müssen wir nur eine geldbuße zahlen, hat der polizist gemeint.
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31. 08. 2011, 20:50 #19Mitglied
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Re: vorladung als beschuldigter
also leute, bis heute habe ich noch nichts bekommen... und es sind schon 2 monate vergangen. dauert das immer so lang (ich weiß beamte und so und auch urlaubszeit) oder kommt vielleicht nichts mehr? mach mir jeden tag gedanken darüber ob nächsten tag was im briefkasten ist.
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31. 08. 2011, 21:14 #20
Re: vorladung als beschuldigter
Hingehen ist schön dumm. Gerade als Beschuldigter.. Hätt´ gereicht, wärst zur StA gegangen, aber soweit kommts dann meistens nicht. Wird dann einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt und du kommst so davon.
Wann dein Fall bearbeitet ist, kann dir niemand sagen. Ich warte auch seit mittlerweile 7 Monaten und kam noch nix.
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