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  1. #41
    Mitglied Avatar von minzi
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    Wenn Du unbedingt wissen musst, was Du sagen sollst, dann frag den Anwalt Deines Freundes - höchst inoffiziell natürlich.

  2. #42
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    Lol, in der Disse einen auf dicke Hose mit 1 Promille machen und
    jetzt die Düse auf Durchzug.... niedlich......

  3. #43
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    brauchst mir gar nicht mit sowas kommen, halte dich einfach raus, wenn du nichts konstruktives beizutragen hast.

    aufgrund eines missverständnisses ist es so weit gekommen, diebstahl war gar nicht beabsichtigt.

  4. #44
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    nochmal eine kurze rückmeldung (für andere, die auch in diese situation kommen könnten ):

    also im dezember war die verhandlung, hab mir unnötig stress gemacht, weil sie schon nach 5 minuten vorbei war und die zeugen gar nicht befragt wurden. wurde dann eingestellt. der kumpel hat jetzt keinen eintrag im zentralregister, muss die strafe an ein gemeinnütziges institut überweisen. zusätzlich muss er halt noch seinen anwalt bezahlen (insgesamt also 600 euro)

    und heute kam mein brief von der staatsanwaltschaft, also knapp 4 monate nachdem ich den strafbefehl bekommen hatte. mit den gebühren sind es 360 euro.

    im großen und ganzen muss jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm für ca 250 euro ein eintrag im zentralregister wert ist.
    mir war es egal und ich stempel es als jugendsünde ab und die sache ist für mich jetzt für immer abgeschlossen. hoffentlich kommt nichts mehr dergleichen.

    gibt schlimmeres.

    danke für eure unterstützung

  5. #45
    Randgruppenbeauftragter

    Board:Crew

    Avatar von TBuktu
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    Danke für´s Feedback - ist doch nett, wenn man auch hört, was am Ende bei rauskam

    Gruss
    Tim

  6. #46
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    /edit: Beitrag bitte löschen, hab die letzten Sachen im Thread nicht gelesen
    Geändert von Dispatcher7007 (10. 02. 2012 um 11:37 Uhr) Grund: Nach vollständiger Threadkenntnis überflüssig

  7. #47
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    aber da kannste mal sehen, was fürn Herrmann daraus gemacht wird; naja, die Justizindustrie jammert doch ständig, daß sie überlastet ist; ja, wenn man aus soner Lappaile son Zirkus draus macht, brauchts einen auch nicht zu wundern.

  8. #48
    Halsweh =( Avatar von Schreikrampf
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    Ich hab mir das ganze hier jez mal durchgelesen, und vielleicht hab ichs ja übersehen, aber mich würde interessieren, auch wenns schon vorbei ist, was für einen Wert die Flasche hatte... Nen 2 Euro Bier oder ne 1000 € Sektflasche etc?

  9. #49
    von Herzen Avatar von nici_
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    Standard Re: vorladung als beschuldigter

    Stand doch da.. 125 Euro Kaufpreis.

    Wird wohl so ne große 3 oder5 Liter Sektflasche gewesen sein, denk ich mal.
    Keine Ahnung, was sonst so teuer ist.

    Finde 300 Euro Strafe allerdings heftig.

    Entweder man paßt auf seine Flaschen in ner Disco auf, wenn die schon so teuer sind- oder gibt sie frei, wenn man (wohl länger) weggeht.

    warum die Richter darauf nicht eingagen sind. ?!?

    Bezahlen ne neue Flasche, 300 Euro und noch einen Eintrag?
    dafür, daß andre Leute im Gewimmel ihr "Eigentum" achtlos liegen lassen?


    OK, wenn jemand 1000 Euro im Supermarkt verliert und man findet die - gibt man die am besten direkt bei der Polizei ab.
    Derjenige wird die sicher brauchen.

    Aber in ner Disco was stehen lassen, weggehen - immerhin hätten ja auch in der Zeit andere ungesehen was da reinkippen können.

    Ein abgeschlossenes Auto ist mit Sicherheit was anderes als eine alleingelassene große (Sekt?!)Flasche im Gewimmel in der Disco.
    Beim Auto geht man davon aus, daß das auf der Straße nicht geknackt wird.
    Bei einer Flasche, wo in 5 minuten 1000 (u. viele besoffene) Leute dran vorbeiziehen ... grob fahrlässig !!!

    Finde daher die 300Euro echt viel.
    Aber OK, da werden die Richter einfach auch die legale Hand aufgehalten haben. :/


    alles Gute wünsch ich.

  10.  
     
     
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