Thema: Angebliche Unfallflucht?
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22. 09. 2011, 07:13 #1Mitglied
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Angebliche Unfallflucht?
Hallo,
da mich gerade die Polizei wach geklingelt hat, schreibe ich hier um ein paar Ratschlägt von euch zu bekommen. Folgende Situation soll sich abgespielt haben:
Ich stand mit dem Firmenwagen auf einem Parkplatz und wollte rückwärts auf den gegenüberliegenden Parkplatz, damit ich drehen kann. (Siehe Bild) Dabei soll ich ein Auto leicht beschädigt haben. Davon habe ich aber nichts mitbekommen.
Der Polizist meinte, dass er mir erstmal Papiere schickt, wo ich dann meine Aussage aufschreiben soll. Falls noch interessant: Ich bin noch in der Probezeit.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Soll ich die Papiere ausfüllen oder lieber keine Aussage machen? Könnte aufgrund dieses Unfalls meine Probezeit verlängert werden?
Freundeliche Grüße
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22. 09. 2011, 09:38 #2
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22. 09. 2011, 09:49 #3Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Das prüfen die Heute.
Danke schon mal für die Antwort.
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24. 09. 2011, 22:44 #4Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
für den fall, das man dir nachweisen kann was man dir vorwirft, möcht ich mal punkte in flensburg, um die 15-30 tagessätze sowie 2 weitere jahre probezeit in den raum werfen.
angeordnete aufbauseminare sind auch nicht so der hit, zumal der lappen weg ist, wenn/solange der anordnung nicht entsprochen wird.
zusätzlich kann deine versicherung die versicherungsleistung, die sie dem gegner erbracht haben, von dir zurückfordern. auch bei kleinen lackschäden kann das gut ins geld gehen.
ich würde da eher in den sauren apfel beissen, welcher als anwalt bekannt ist, der ebenfalls geld kostet, aber im idealfall deine strafe abwendet oder drastisch senken kann.
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24. 09. 2011, 22:57 #5
Re: Angebliche Unfallflucht?
Glaubhaft versichern, dass Du nichts gemerkt hast - dann hättest Du ja wohl auch die Spuren entfernt
Unfallflucht setzt Kenntnisnahme voraus
So hast Du den Unfallort unvorsätzlich verlassen
Vorsicht: Das mit dem Nicht merken muss auch sicher funktionieren
Es gibt ausreichend Erfahrungswerte, um einen kleinen Touch richtig einordnen zu können bei der Beurteilung
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24. 09. 2011, 23:02 #6Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
und dann kommen die drei muttchen, die grad einkaufen wollten und bezeugen "glaubhaft" das der ts noch kurz gehalten und sich nach dem anderen wagen umgesehen hat bevor er dann weiterfuhr. und zack ist aus dem "er hat ja keine spuren verwischt", ein "ganz schön überheblich, zu glauben das ihn niemand gesehen hat", geworden.
gabs schon zu oft das ganze.
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25. 09. 2011, 00:06 #7
Re: Angebliche Unfallflucht?
Man kann auch am Schadensbild beurteilen, ob ein Fahrer, der über ein Mindestmaß an Geistesgegenwärtigkeit verfügt, mit Sicherheit den Kontakt bemerkt haben muss.
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27. 09. 2011, 21:58 #8Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Hey schon mal vielen dank für die Antworten!
Status von heute:
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen "Beschuldigtenanhörung"
Tatvorwurde:
Verkehrsunfall in Verbindung mit ...Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Sachverhaltsschilderung:
Zeuge beobachtet wie der Beteiligte 01 beim rückwärts Ausparken den neben ihm stehenden PKW von 02 leicht beschädigt. Anschließend entfernt er sich, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der Zeuge kann sich das Kennzeichen notieren.
Dazu habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
2 Sachen finde ich aber noch komisch:
1. Warum 01 und 02? Habe ich nicht das Recht mit dem Beschädigten Kontakt aufzunehmen?
2. "...den neben ihm stehenden PKW..." Ich bin mir ziemlich sicher, dass neben mir kein Auto war, nur hinter mir (wie auf dem Bild oben). Ist der damit gemeint, wenn ja, warum diese ungenaue Bezeichnung?
@zurechtbestraft:
Wäre die Strafe wirklich so hart? Das wäre echt heftig und ich könnte meinen Job als Kurierfahrer nicht mehr ausüben...
Mein Vater und Ich hatten auch schon überlegt ob wir uns einen Anwalt nehmen. Den Zeugen habe ich gestern getroffen (auch Kurierfahrer). Dieser meinte, dass er mir 1. hinterher gerannt sei (ich aber nichts bemerkt habe) und 2. der Schaden sich auf über 1000€ belaufen würde. Die Stoßstange sei wohl verschoben.
Freundliche Grüße
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27. 09. 2011, 22:37 #9
Re: Angebliche Unfallflucht?
01 und 02 sind die Bezeichnungen für die Unfallbeteiligten, wobei 01 in der Regel der von der Polizei ermittelte Unfallverursacher ist. Diese Bezeichnungen finden sich dann in der Unfallmitteilung/Verkehrsunfallanzeige wieder.
Die Schadensart und die Umstände (dass dir da noch jemand hinterhergelaufen ist) sowie die Schilderung des Zeugen insgesamt lassen übrigens mit Leichtigkeit die Vermutung zu, dass dir der Unfall hätte auffallen müssen.
Es liegt nicht fern, zu dem Schluss zu kommen, dass bei einem solchen Schaden ein spür- und/oder hörbarer "Ruck" zu vernehmen sind. Gerade beim Rückwärtsfahren ist die Sensibilität für derartige Verzögerung besonders hoch; nochvollziehen lässt sich das beispielsweise, wenn man beim Rückwartsfahren auch bei sehr niedriger Geschwindigkeit mal ruckartig auf die Bremse tritt.
Es muss also nicht zwangsweise ein "räumliches Zeichen" (im Sinne von Aussteigen) dafür, dass du den Unfall tatsächlich bemerkt hast, vorgelegen haben.
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27. 09. 2011, 23:30 #10
Re: Angebliche Unfallflucht?
Nimm dir einen Anwalt, viel mehr kann man dazu nicht sagen, da die Sache zu zerzwickt ist. Da spielen Versicherungen, die Polizei/Staatsanwaltschaft und der Zeuge mit rein, alle wollen im Recht sein, keiner will bezahlen, du bist auf dem Papier ein junger "Fahranfänger", ohne professionelle Hilfe kommst du da eher nicht raus.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, bin mit einem alten, klapprigen Sprinter rückwärts in eine unübersichtliche, durch ein Festival komplett zugemüllte Straße gefahren, ich nahm es überhaupt nicht wahr, als ich einem kleinen Plastikauto die Frontschürze weg schob, da das Geräusch schlicht das gleiche war, wie wenn man über Plastikmüll (Becher, Flaschen, sonstwas) fährt. Ich bin mir bis heute sicher, dass der Fahrer nicht "schon die ganze Zeit dort stand", sondern ebenfalls unachtsam gehandelt hat, vermutlich sogar fuhr/rollte. Als die Polizei angerückt war, gab es gleich Vorwürfe: "Haben Sie denn nicht die Spiegel genutzt, blablabla", hatte ich natürlich und der stand da 3sec bevor wie zusammen stießen auch garantiert noch nicht. Half alles nicht viel, der Fahrer und seine Frau haben die Polizisten innerhalb von ~1min davon überzeugt, dass nur ich es gewesen sein kann. Als Fahranfänger, der seinen ersten Unfall hat, ist man natürlich total eingeschüchtert, es gab dann eine recht kleine Strafe, weil der Fahrer eben gleich angelaufen kam und die Versicherung der Firma zahlte. Wäre eine Ampel grün statt rot gewesen, wäre ich weg gewesen und hätte vermutlich sein Problem gehabt. Seit dem weiß ich, dass man im Straßenverkehr - gerade als Berufsfahrer - mehr als zwei Augen+Spiegel braucht um, ohne angeschissen zu werden zu überleben.
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28. 09. 2011, 00:09 #11Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Ok danke dir!
Falls es Neuigkeiten oder sogar ein Ergebnis gibt werde ich hier wieder schreiben.
Freundliche Grüße
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28. 09. 2011, 20:24 #12Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Hallo,
Durch sowas darf man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Es ist egal was die Polizei sagt oder denkt. Sie dient einzig nur dazu den Unfall objektiv aufzunehmen. Wenn sie sich mit einem Unfallbeteiligten "verbünden" dann hat der Anwalt der Gegenseite leichtes Spiel. Die dürfen nicht mal Vermutungen anstellen wie ein Unfall zustande gekommen ist. Das machen entsprechende Sachverständige nachdem der Unfall aufgenommen wurde, aber nicht die "einfache" Polizei vor Ort.
@TS
Nimm wie schon gesagt nen Anwalt. Hört sich schlimmer an als es ist. Du bist ja der Meinung, dass du den Unfall nicht verschuldet hast. Ein Anwalt wird nen entsprechenden Gutachter bestellen der beide Fahrzeuge prüft (die Polizei darf den Schaden gar nicht bewerten, wie schon vorher gesagt dürfen die nur aufnehmen) und anhand der Ergebnisse bestätigt oder halt nicht, ob der Unfall sich wie geschildert abgespielt haben könnte. Ist dies nicht der Fall, bist du natürlich gut raus und bekommst auch die Anwaltkosten wieder rein. Ansonsten droht sowas wie zurechtbestraft schon weiter oben genannt hat.
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28. 09. 2011, 22:14 #13
Re: Angebliche Unfallflucht?
Zwar ist vieles von deinem Text nicht relevant, trotzdem:
Die Polizei stellt den Unfall aufgrund der Ermittlungen vor Ort sowie der Aussagen der Beteiligten und Zeugen dar. Dabei können durchaus subjektive Wertungen einfließen, beispielsweise, wenn sich ein unabhängiger Zeuge sicher ist, dass der Unfallbeteiligte den Unfall aufgrund dessen Geräuschentwicklung hätte bemerken müssen.
Richtig ist: Die Polizei entscheidet dies nicht.
Gerade bei geringeren Unfallschäden ohne Personenschaden wird ganz selten ein Sachverständiger hinzugezogen.
Im Fall des TE dürfte die Unfallschuld (insbesondere, wenn am Fahrzeug des TE ein Gegenschaden feststellbar ist, was bei den geschilderten Beschädigungen am Fahrzeug des Geschädigten wohl kaum anders möglich ist, sollte er der Verursacher sein) sowie die Unfallursache (Unachtsamkeit) klar sein, sodass es letzten Endes auf die Frage hinauslaufen wird, ob sich der TE vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat.
Die Klärung dieser Frage obliegt in jedem Fall einem Richter, nicht einem Sachverständigen.
Die Hinzuziehung eines RA dürfte bei bestehen bleibender Sachlage wohl das Sinnvollste sein.
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07. 11. 2011, 16:58 #14Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Hallo,
ist denn schon was rausgekommen?
Ich hatte mal den Fall, wo es so doll geschneit hatte, das ich nen Auto gestriffen hatte, was parkte. Es war dunkel. Ich (mein Auto/Kennzeichen) wurde von einem Zeugen genannt.
Ab zum Anwalt; er fragte:
bin ich ausgestiegen? -> nein.
Das reicht, denn es kann jeder gefahren sein. Polizei hat mein Auto noch untersucht, keine Schäden.
Einstellung des Verfahrens.
MfG
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07. 11. 2011, 21:19 #15
Re: Angebliche Unfallflucht?
Hatte auch mal einen ähnlichen Fall. Da habe ich ein Auto im Vorbeifahren leicht touchiert und es nicht gemerkt. Habe es bei der Vernehmung auch so angegeben. Nach kurzer Zeit wurde das Verfahren wegen Nichtigkeit und Erstverstoß (in der Sache) eingestellt und ich musste nur die obligatorischen 35€ für die Verursachung des Unfalls zahlen.
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10. 11. 2011, 13:23 #16Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Habe heute einen Brief von der Jugendgerichtshilfe bekommen um dort einen Termin zumachen.
Mal gucken was die sagen. Werde euch natürlich weiterhin auf dem laufendem halten.
EDIT: Ich war heute bei der Jugendgerichtshilfe. Der Typ hat mich ordentlich ausgefragt und mir ein paar Sachen erzählt. Der Gerichtstermin ist kurz vor Weihnachten.
Freundliche GrüßeGeändert von NFO_logger (14. 11. 2011 um 14:14 Uhr)
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20. 12. 2011, 15:16 #17Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
Oh man. DAs ist ja ärgerlich. Hast du dir einen Anwalt genommen? Aber schon komisch, dass du nicht merkst, wenn du wo gegen fährst...
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23. 12. 2011, 00:35 #18Mitglied
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Re: Angebliche Unfallflucht?
So Leute, es gibt wieder ein positives Update:
Also ich habe mir einen Rechtsanwalt genommen und dadurch Akteneinsicht bekommen. Auf den Polizeifotos der Autos sieht man einfach keine Schaden.
Heute war auch die Verhandlung. Der Jugendrichter war sehr nett und mir konnte NICHTS nachgewiesen werden. Denn auch der Jugendrichter konnte keinen Schaden erkennen. Der Zeuge hat zwar einen "heftigen Knall" gehört, dies hat aber nicht ausgereicht.
Nochmal in kurz: Ich wurde Freigesprochen! Danke für eure Hilfe und immer aufpassen beim Autofahren
Freundliche Grüße
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23. 12. 2011, 02:20 #19
Re: Angebliche Unfallflucht?
Nochmal Glück gehabt!

Das nenn' ich mal nen Weihnachtsgeschenk.
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23. 12. 2011, 17:10 #20
Re: Angebliche Unfallflucht?
Herzlichen Glückwunsch

Freut mich wirklich, dass es so glimpflich für dich ausgegangen ist!
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