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22. 11. 2011, 12:20 #1Chefredakteurin
gulli:Redaktion
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Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Die Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten am heutigen Dienstag das - von Bundesregierung und EU bislang vertraulich behandelte - zweite Mahnschreiben der EU-Kommission an Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung. Deutschland setzt die entsprechende EU-Richtlinie derzeit nicht um, weswegen ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Die Datenschützer wollen dieses stoppen.
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22. 11. 2011, 12:56 #2
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Aber Geld in die ganze EU pumpen sollen wir weiterhin?
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22. 11. 2011, 13:00 #3
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Man sollte niemals die Hand beissen die einen füttert.
Ohne Deutschland würde es die EU (gar nicht mehr) geben. Wir pumpen so viel Kohle in die EU um sie vor der Pleite zu bewahren, das die EU doch eigentlich schon Deutschland gehört.
Langsam sollten unsere Politiker mal den Arsch in der Hose haben und grundsätzlich auf den Tisch hauen. Aber sie ducken immer nur sobald wer den finger erhebt. Zum Kotzen sowas.
Entweder keine VDS oder keine EU (wobei letzteres wesentlich besser wäre)
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22. 11. 2011, 13:01 #4Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Die Strafzahlungen sind doch kein Problem. Werden einfach von sonstigen Zahlungen abgezogen. am Ende bleibt der Betrag gleich.. oder verringert sich am Besten noch.
Deutschland ist nichtmal das einzige Land der EU die die VDS bisher nicht entgültig eingeführt hat. Aber peinlich, dass es Rumänien und Tschechien sei müssen, die hier mit gutem Beispiel voran gehen.
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22. 11. 2011, 13:34 #5
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Weißt du eigentlich was die EU ist? Bestehen aus Adels Dynastien, CIA, Banken, die zwar keine sind, aber genügend Macht besitzen, und mitbegründer die Königshäuser. Das ist die EU.
Geschaffen gegen Deutschland. ( das nennen ja einige in Politshows )
Und was heisst hier ohne Deutschland? Deutschland ist seit 45 nichtmehr voll Souverän, oton Schäuble
Warum müssen Private Menschen dies mit Ihrer Kamera selbst aufzeichnen, ist es nicht Aufgabe der Medien? Und wieso schweigen die Medien hier? Naja.
Wie es zu der NICHT Souveränität Deutschlands kam eine Doku von ARTE: Schwarze Kassen und CDU
Die Doku kam 2008 durch Arte FR. Nun 2011 von ARTE DE auf Deutsch.Geändert von Berina (22. 11. 2011 um 13:51 Uhr)
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22. 11. 2011, 13:39 #6Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
- Die Strafzahlungen sind wahrscheinlich günstiger als die Umsetzung der VDS
- Sind es deutsche Poltiker die unter dem Deckmantel der EU Druck auf D ausüben
- Einstellung sämtlicher nicht notwendiger Zahlungen an die EU - was dann?
- EU-Vorschriften über deutscher Verfassung?
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22. 11. 2011, 13:40 #7Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Du verlinkst auf eine Arte Sendung und behauptest direkt danach die Medien würden ja schweigen??Und wieso schweigen die Medien hier?
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22. 11. 2011, 13:40 #8
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Ich Sprach davon, was Schäuble sagte ( Darüber@Medien) Nicht von Arte.
Habs nun umformatiert, damit es auch so Verstanden werden kann.
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22. 11. 2011, 13:47 #9Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Kann Deutschland die Strafzahlungen als "Sonderzahlungen" von den üblichen Zahlungen abziehen?
... und was sind 70-100 Millionen Euro ... 600 Millionen hat die Gesundheitskarte gekostet, Schäubles HRE hat 56 Milliarden wiedergefunden, die sie evtl. schon auf sichere Konten transferieren wollte ... aber leider hat schon wer geplaudert, soooo'n Mist!
Wieder keine Boni!
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22. 11. 2011, 13:56 #10Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
... und die FDP, und die SPD(meine Lieblingsverrräter) und natürlich auch die Grünen (die das mal mehr und mal weniger zugeben)Insbesondere CDU und CSU müssen einsehen
... tja alles unwählbar.
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22. 11. 2011, 16:45 #11
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Dieses dauernde EU-Gepampe geht einem gehörig auf die Nerven.
Ich erinnere mich schon gar nicht mehr an eine von diesen Affen oktroyierte Regelung, die nicht zu unserem Nachteil gewesen wäre
. Erinnert mich an Dünger in der Landwirtschaft: Man zahlt nen Haufen Geld und kriegt nen Haufen Schei**...
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22. 11. 2011, 18:13 #12
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Irland und die Slovakei haben gegen die VDS beim EuGH geklagt, weil das Ding als "wirtschaftliche Angleichung des Telekommunikationsmarktes" durchgezogen wurde und die der Meinung waren, das sei Bullshit, es gehe um Verbrechensbekämpfung und das Ding sei wegen Formfehlern daher nichtig.
Der EuGH hat das abgeschmettert, sagte dazu zwar:
geht darauf aber nicht weiter ein (d.h. sollte mal dringend geklagt werden!) und redet sich stattdessen aus der Sache heraus:Klarzustellen ist außerdem, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre
Das ist sehr interessant, denn die Richtlinie 2006/24/EG sagt selbst, dass sie Artikel 8 ERMK einschränkt und der lautet nun mal:Dagegen bringen die in der Richtlinie 2006/24 vorgesehenen Maßnahmen selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich. Wie sich insbesondere aus Art. 3 dieser Richtlinie ergibt, müssen die Diensteanbieter nur die Daten, die im Zuge der Bereitstellung der betreffenden Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet wurden, auf Vorrat speichern. Diese Daten sind ausschließlich die Daten, die eng mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Anbieter verbunden sind.
Die Richtlinie 2006/24 regelt somit Tätigkeiten, die unabhängig von der Durchführung jeder eventuellen Maßnahme polizeilicher oder justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen sind. Sie harmonisiert weder die Frage des Zugangs zu den Daten durch die zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden noch die Frage der Verwendung und des Austauschs dieser Daten zwischen diesen Behörden. Diese Fragen, die grundsätzlich in den von Titel VI des EU-Vertrags erfassten Bereich fallen, werden von den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht erfasst, wie insbesondere in ihrem 25. Erwägungsgrund und in ihrem Art. 4 ausgeführt wird.
Daraus folgt, dass der materielle Gehalt der Richtlinie 2006/24 im Wesentlichen die Tätigkeiten der Diensteanbieter im betroffenen Sektor des Binnenmarkts unter Ausschluss der unter Titel VI des EU-Vertrags fallenden staatlichen Tätigkeiten erfasst.
Angesichts dieses materiellen Gehalts ist zu schlussfolgern, dass die Richtlinie 2006/24 in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft.
Das wird in den Datenschutzrichtlinien der EG weiter ausgebaut, so gilt z.B.Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Artikel 15 setzt dabei die aus ERMK 8.2 bekannte Einschränkung durch, wurde aber ergänzt und zwar durch Artikel 11 2006/24/EG ! mit folgenden Worte:2002/58/EG Artikel 6 - Verkehrsdaten
(1) Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen und vom Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder eines öffentlich zugänglichen Kommunikationsdienstes verarbeitet und gespeichert werden, sind unbeschadet der Absätze 2, 3 und 5 des vorliegenden Artikels und des Artikels 15 Absatz 1 zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden.
[2: (frei) es sei denn es gibt eine anders lautende Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.. Thema AGB!]
Sehen wir und also noch mal an, womit die VDS Richtlinie eigentlich anfängt:(1a) Absatz 1 gilt nicht für Daten, für die in der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, eine Vorratsspeicherung zu den in Artikel 1 Absatz 1 der genannten Richtlinie aufgeführten Zwecken ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Dies führt zu einem Widerspruch aus dem die Nichtigkeit der Richtlinie 2006/24/EG folgt. Handelt es sich um eine Richtlinie zur Harmonisierung des Binnenmarktes, so ist die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung wie in Artikel 3 vorgesehen ungültig, da die in Artikel 5 aufgezählten Daten willkürlich und keineswegs zweckgebunden sind. Eine Zweckgebundenheit an polizeiliche Ermittlungsarbeit gibt es aufgrund der nicht existierenden Legitimation der Polizei diese Daten (womit wohlgemerkt keineswegs spezifische Falldaten, sondern alle gespeicherten Daten gemeint sind) zu nutzen de facto in Deutschland nicht. Eine Forderung der EU eine solche Legitimation zu erschaffen gibt es ebenfalls nicht. (Und wenn diese durch die Richtlinie impliziert wird, ist sie aufgrund von Formfehlern nichtig.) Eine Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ohne diese Legitimation widerspricht allerdings dem Grundgedanken der Datenschutzrichtlinie 2006/24/EG, der ihr zugrunde liegenden Richtlinie 95/46/EG, Artikel 8 ERMK sowie den Artikeln 7, 8 und 11 der Charta der Europäischen Union.2006/24/EG Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) Mit dieser Richtlinie sollen die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Pflichten von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit der
Vorratsspeicherung bestimmter Daten, die von ihnen erzeugt oder verarbeitet werden, harmonisiert werden, um sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen.
Es ist daher nicht möglich die Richtlinie in Deutschland um zu setzen ohne gegen die Grundsätze der EU zu verstoßen, die Forderung der EU ist also abzulehnen.
Was hier versucht wird ist affig: Über eine wirtschaftliche Richtlinie wird eine illegitime Datenspeicherung eingeführt, die sich rekursiv selbst legitimiert, wenn die Mitgliedsstaaten den Behörden die entsprechenden Befugnisse erteilen. Passiert das aber nicht, bricht das Kartenhaus in sich zusammen. Keine Befugnisse für die Behörden, keine Zweckgebundenheit der Daten, keine Legitimation der Speicherung und die ganze Richtlinie ist im Arsch. Aber Drohbriefe schreiben, das haben wir gern.
Ich denke weiterhin, dass die nötigen Befugnisse für Polizeibehörden, die eine Zweckbindung der Vorratsdaten ergeben gegen Artikel 48 der EU Charta (Unschuldsvermutung) verstoßen und sich daher jeder Staat der die Richtlinie umgesetzt hat strafbar gemacht hat. Nur so am Rande.
Außerdem finde ich es hochgradig peinlich, wie der EuGH versucht hat das Ding zu retten, statt den Iren recht zu geben, und im Grunde sagt mir das vor allem eins: Wir brauchen ein EuVerfG das einen solchen Mist nicht durchgehen lässt!
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22. 11. 2011, 20:41 #13fights for the Users
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Eine Regierung sollte sich nicht gegen den Willen der Bevölkerung und Experten stellen. Es ist einfach nicht hinzunehmen, das Abgeordnete gegen erlangbares Wissen argumentieren. Deutschland sollte zu seinen Bürgern loyal sein und einen dauerhafte Nichtumsetzung durchsetzen.
Überdies sollte die EU auch nicht länger Vehikel zur Umsetzung fremder Interessen missbraucht werden. Die Richtlinie 2006/24/EG ist zudem die schnellste jemals auf den Weg (durchgewinkte Richtlinie) überhaupt. Das war schon damals ein Skandal.
Wenn Frankreich und insbesondere das Vereinigten Königreich solche nutzlosen, wie tyrannischen Maßnahmen über ihre Bevölkerung ausschütten wollen, dann sollen sie es tun. Am besten noch den Passus "nur für schwere Straftaten und Terrorismus" raus nehmen, um beispielsweise Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing zu verfolgen. Ahh, ich vergaß Three strikes, das haben sie ja schon. Wahrscheinlich auch das Letzte wozu dieses sinnvoll eingesetzt werden kann.
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22. 11. 2011, 22:22 #14Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
@Shodan_v2-3 ... denn sie wissen nicht was sie tun!
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23. 11. 2011, 10:52 #15
Re: Vorratsdatenspeicherung: EU-Mahnschreiben veröffentlicht
Deutschland (und andere wenige Staaten) reissen sich den Arsch auf und versuchen die EU zu retten (extremer Kostenaufwand), weil einige Länder einfach zu inkompetent sind, mit Geld umzugehen und auch nach den Forderungen, Sparmaßnahmen einzuleiten, nur Mist bauen.
Und jetzt wird Deutschland in den Arsch getreten.
Super klasse!
Ich bin sowieso für einen sofortigen EU-Austritt. Hat keinen Sinn mehr, was da noch alles für Schuldenkrisen auf uns zukommen...
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