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08. 12. 2011, 03:03 #1
Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Das Bundesverfassungsgericht traf heute die Entscheidung, die 2007 verabschiedete Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu beanstanden. Dies mag juristisch einwandfrei sein - für die Bürgerrechte ist es äußerst bedenklich. Und es zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Rolle spielen kann und sollte, die einige Aktivisten ihm zudenken wollen. Ein Kommentar.
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08. 12. 2011, 06:34 #2Mitglied
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Leider werden noch immer viel zu wenig Bürger aktiv, um ihren hart erkämpften, verhältnismäßig angenehmen Bürgerstatus zu erhalten. Gleichgültigkeit und Vergesslichkeit - selbstzerstörerische Mischung in der bürgerlichen Schicht.
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08. 12. 2011, 06:47 #3user124deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
die brauchen nicht überwacht zu werden weil sie vollkommen integer sind... zumindest wird von DIR verlangt diese geisteshaltung genau so zu übernehmen - und wenn du nicht willst gibts integer was auffe fresse.wer überwacht die Wächter?
"auffe fresse" bedeutet das du zum "staatsgefährder" wirst und SIE *zwingst* gewalt anzuwenden.
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08. 12. 2011, 06:52 #4Lolkoholik Trollonist
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Annika - mag Bindestriche.
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08. 12. 2011, 09:28 #5
Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Hmpf, immer wenn jemand "integer" in deutschem Kontext benutzt denke ich an den Datentyp -.-
Jup, dank dem Bundesverfassungsgericht dürfen dann jetzt die Leute die sich gegen ein solches Gesetz wehren überwacht werden, egal woher sie kommen. Außer natürlich sie verbreiten den Glauben an einen Gott! Ach nee, moment, mit Geistliche sind hier christliche Geistliche gemeint...
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08. 12. 2011, 10:00 #6Gesperrt
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Interessant ist aber mal wieder, dass ausgerechnet die, die den meisten Dreck am Stecken haben (nicht an der Schwere potentieller Straftaten gemessen), mal wieder fein raus sind.
Wobei es hier ja nicht darum geht, parlamentarische Geheimnisse "auszuspionieren", sondern um behördliche Ermittlungsmaßnahmen, um mögliche Straftaten aufzudecken.
Und welcher Politiker könnte etwas dagegen haben, wenn Straftaten wie bspw. Bestechung, Vorteilsnahme usw. aufgedeckt werden würden. Schließlich hat ein rechtschaffender Politiker doch nichts zu verbergen.
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08. 12. 2011, 15:31 #7Mitglied
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
So schade ich diese Entscheidung des Verfassungsgerichts auch finde - so unbedeutend wäre allerdings auch eine gegenteilige Entscheidung gewesen. Das Verfassungsgericht hat gar nicht die Macht, zu entscheiden, ob und wer überwacht wird. Es kann nur zusätzliche Behörden bestimmen, die für die Überwachung mancher Berufsgruppen mitzuständig sind. Man sollte nicht vergessen, dass letztlich die Überwachung aller Bürger und Gäste zusätzlich immer auch vom sogenannten Verfassungsschutz durchgeführt wird.
Juristischer Schutz allein wird auch bei Überwachung nie vollständiger Schutz sein. Der mündige Bürger schütze sich selbst je nach Risikobewusstsein und -Einschätzung.
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08. 12. 2011, 22:33 #8
Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Ebenso wie bei der Vorratsspeicherung findet kein öffentlicher Aufschrei von extrem Betroffenen statt.
Zitat von news
Zum Beispiel verfügen Journalisten, als extrem Betroffene, über ebenso extreme Mittel ihrem Protest in die Öffentlichkeit zu bringen.
Schreibende Journalisten haben die Möglichkeit, Seite 1 ihrer Publikationen in eine Sonderseite mit entsprechenden Informationen und Bedenken umzugestalten.
Im Rundfunk tätige Journalisten haben die Möglichkeit der Programmunterbrechung.
"Sehr geehrter Zuhörer/Zuschauer am heutigen Tag wurde vom Parlament der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz ratifiziert, dessen Inhalt es uns Journalisten unmöglich macht unsere Arbeit weiterhin in gewohnter Qualität fortzuführen."
Nichts der Gleichen ist geschehen. Nichts der Gleichen werden wir als Reaktion auf dieses Urteil erleben. Irgendwie standen wohl diverse Promi-News weiter oben auf der Prioritätenliste.
Wer sich als vierte Gewalt profilieren möchte, hat erst einmal den Beweis der Befähigung dazu zu erbringen.
Gibt es diese vielgerühmte vierte Gewalt überhaupt? Ich habe meine Zweifel.
Wie unabhängig sind diese Medien, wenn sie nicht einmal versuchen, diese schwerwiegenden Einschränkungen ihrer Arbeit einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen?
mfg
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09. 12. 2011, 02:23 #9
Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Keine so dummen Gedanken, wie sie auf den ersten Blick vielleicht aussehen mögen. Lohnt sich wirklich mal drüber nachzudenken. Wenn die Presse schon nicht in der Lage ist, die Tragweite auf ihre eigene Arbeit abzuschätzen und sich entsprechend dagegen zu wehren, wozu ist sie dann überhaupt gut? So wichtig sind Heidi Klum/Seal wasweißich und Tokio Hotel auch nicht, dass man sie überhaupt bemerken müsste, insofern ist die (Mainstream-)Presse eher Last als Segen.
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09. 12. 2011, 15:07 #10Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Bürger mit eigener Meinung, z.B. Falschwähler, Falschdemonstrierer (gegen Lobbykasten) = Gefährder mit offensichtlichem Machtgefährdungspotenzial (Politik) = Terroristen (mit RAF vergleichbarem Potenzial)
... Jeder darf sich entscheiden, ob er 'a Maß Bier trinken tut oder nicht!
Zitat von GulliNews
Damit ist der Kernbereich geschützt! Prost!
Isset mal wieder soweit? ... anscheinend schon!
Zitat von GulliNews
Quelle: Wikipedia
Zitat von Rosa Luxemburg
OK, ein fiktives Beispiel ... dir kann nachgewiesen werden, das du einer Kampfsportart nachgehst ... dir begegnen 3 Leute die dich in ihrem Wahn herrrrrrrrausforderrrrn ... du "machst sie Krankenhausreif" da sie einfach nicht aufgeben, da sie Speed oder eine andere Droge intus haben ... als vorbildlicher Bürger rufst du die Polizei ...
Zitat von Gugel
Was wird passieren? Klar du landest vor Gericht ... du wirst nicht wegen Notwehr "Frei" gesprochen ... du bekommst, da du Einkommen hast, zwei Jahre auf Bewährung ... und darfst an diese Leute Schmerzensgeld abdrücken ... deine Versicherung zahlt nicht, wegen der Urteilsbegründung ... du hast keinen Kratzer, die Leute sind Krankenhausreif ... du hättest den Drogenstatus erkennen "müssen" und somit dem Konflikt aus dem Weg gehen müssen ... die Gewaltanwendung war unangemessen ... usw. usf.
Also, Arschkarte auf der ganzen Linie, die "Anderen" freuen sich!
... ähnliche Situation, anderer Ausgang ... die Leutchen sind "unglücklich Gestürzt" = Tod ... du bekommst 2 Jahre auf Bewährung ... Todschlag im Affekt z.B. ... bzw. die Notwehr wird anerkannt, da die Leutchen keine rechtlichen Gegenaussagen machen können ... Zeugen gibbet eh' nicht!
Also, versichere dich, das sie Tod sind!
... is wie unter Adolf ... die die sich Aufgeregt hatten, die taten diesen Frevel nicht lange!
Zitat von nucleophilic
Die die sich kooperativ verhielten, durften später noch lebend verkünden, das ihnen keine Wahl blieb!
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09. 12. 2011, 20:28 #11Mitglied
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Re: Telekommunikationsüberwachung - wer überwacht die Wächter? (Kommentar)
Das ist aber ein sehr fiktives Beispiel - und dazu noch ohne Bezug zum Thema. Gegen drei Leute würde ich übrigends vorsichtshalber lieber nicht kämpfen - auch ungeübte können versehentlich die richtige Stelle treffen und als Kampfsportler wird man auch nicht automatisch zu Bruce Lee.
Das ist einfach nur Bullshit. Irgendwer siehts immer (notfalls der Gerichtsmediziner, der rauskriegt, dass der Schlag so nur geht, wenn das Opfer sich nicht mehr wehrt) und dann bist du nicht nur wegen Totschlag, sondern wegen dreifachem Mord drann. Eventuell attestiert man dir die völlige Abwesenheit von Unrechtsbewusstsein (zu Recht) und es gibt Sicherheitsverwahrung. Dann darfste den Rest deines Lebens in der Klapse abhängen.
Immer schön selbst Rettung und Polizei alarmieren. Das gibt dann auch milderne Umstände (dir fällt ja kein anderer Grund ein, jemanden am Leben zu lassen).
Besser ist es natürlich, sich als Kampfsportler auch an den Kodex zu halten, den man gelernt hat - und sich aus dem Kampf notfalls auch weglaufend rauszuhalten. Einfach mal über den eigenen Stolz springen und feige sein! Vor den richtigen Leuten kann man übrigends auch damit prahlen, nicht gekämpft zu haben - gerade dann, wenn die Wissen, dass mans eigendlich könnte...
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