-
16. 12. 2011, 17:01 #1Redakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 7.103
- NewsPresso
- 314 (Phänomen)
- Danksagungen
- 9
Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Am gestrigen Donnerstag wurde der Kino.to-Uploader Dennis B. wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll einer der aktivsten Beschaffer neuer Filme gewesen sein. Er wurde gestern nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.
zur News
-
16. 12. 2011, 18:10 #2
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
ja genau, kaum ist das urteil verkündet, ruft sich die gvu großmäulig auf den plan, um sogleich mit erhobenen zeigefinger so zu tun, als wäre man jemand der anderen gute ratschläge erteilt...dieser verein ist nichts weiter als ne dreckige bande von schmarotzern und vertreter selbiger klientel, die in der gesellschaft nahezu NULL ansehen haben...siehe gez, oder gema.
ein wirkliches interesse adequate angebote zu schaffen besteht seiten der musik und filmverwurstungsmafia gänzlich nicht, da das abmahn-model erheblich mehr geld "generiert"...
kino.to war nur die logische konsequenz der hier anherrschenden verdrehung des marktprinzipes!!!
da frage ich mich grade, wie es wohl mit monopolartigen absprachen bei der musik und filmwirtschaft bestimmt ist. sollte sicher nicht schwer fallen dies zu beweisen...zumal die doch eh ständig auf irgendwelchen veranstaltungen flennend zusammenhocken um rauszufinden wie man am besten unsere demokratie aufgrund eigenen gewinnstrebens einschränken kann.Geändert von Todde (16. 12. 2011 um 18:20 Uhr)
-
16. 12. 2011, 18:22 #3Mitglied
- Registriert seit
- May 2010
- Beiträge
- 31
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
http://www.youtube.com/watch?v=xdko3MX8MJI
Fast! Ich hatte auch damals im Kino schon immer richtig Angst, mal einen Film runterzuladen
-
16. 12. 2011, 18:24 #4
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
"Jeder Nutzer müsse sich bewusst sein, dass er ein Portal nutzt, hinter dem nicht unerhebliche Straftaten stehen."
Jeder Nutzer und jeder Uploader sollte sich bewusst sein, dass er einfach nur Dienste wie z.B. https://www.ipredator.se/ nutzen muss, um sich nie wieder vor einer Verfolgung irgendeiner Art fürchten zu müssen. Kostet nur 5 Euro im Monat ...
-
16. 12. 2011, 18:49 #5Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2009
- Beiträge
- 862
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Der sitzt anscheinend 5 Monate in UHaft und bekommt dann Bewährung. Den hätten sie bedeutend früher entlassen sollen. So ein vorgehen ist in der Tat unüblich.
-
16. 12. 2011, 18:50 #6Mitglied
- Registriert seit
- Dec 2007
- Beiträge
- 18
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
als nächtes wird wohl http://www.movie2k.to drann sein. Mich interessiert wer da wieder dahinter steckt....
-
16. 12. 2011, 20:19 #7Mitglied
- Registriert seit
- May 2007
- Beiträge
- 208
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
WAAAAAAAAAAAASSSSSSSSSSS ????
nix 5 jahre popo aua
ich schmeiss sofort den esel wieder an
-
16. 12. 2011, 20:44 #8Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2011
- Ort
- Bayern
- Beiträge
- 196
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
@sevenply:
ich finde diesen werbespot immer noch so unglaublich seltsam, das kann man gar nicht in worte fassen
jedem der den sieht muss doch klar sein dass hier personengruppen denunziert werden, oder soll das satire sein?^^
-
16. 12. 2011, 21:07 #9
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
die haben auch kein problem damit das volk dazu aufzurufen ihren arbeitgeber zu erpressen.
jedes mittel zur gewinnmaximierung ist diesen parasiten recht!
am besten man zittert schon beim gedanken daran eine cd kopieren zu wollen
-
16. 12. 2011, 22:01 #10Mitglied
- Registriert seit
- May 2008
- Beiträge
- 405
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
making money with warez sucks daher finde ich die urteile noch viel viel viel zu gering. solche subversiven elemente verdienen die ***********
-
16. 12. 2011, 22:35 #11Mitglied
- Registriert seit
- Sep 2008
- Beiträge
- 12
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Bei kinoX.to gehtz weiter genau die selbe Seite.
LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL
ROOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOFL
-
17. 12. 2011, 00:28 #12Mitglied
- Registriert seit
- Apr 2008
- Beiträge
- 462
- Danksagungen
- 5
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Ich frage mich allerdings, warum ein Webdesigner eine höhere Strafe bekommt, als jemand der tausende Filme hochgeladen hat?!
-
17. 12. 2011, 00:30 #13
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Vielleicht weil er die Seite gehostet hat, die das überhaupt erst möglich gemacht hat ?
-
17. 12. 2011, 00:31 #14Gesperrt
- Registriert seit
- Feb 2009
- Beiträge
- 862
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Weil er damit VIEL mehr Schotter gemacht hat, als der Uploader.
Siehe
Der Mann hatte am Freitag vor dem Amtsgericht in Leipzig gestanden, bei Kino.to daran beteiligt gewesen zu sein, den illegalen Download von Filmen und Fernsehserien zu ermöglichen...
Nach dem Abzug von 30.000 Euro Kosten seien ihm 160.000 Euro verblieben.
http://de.nachrichten.yahoo.com/zwei...181008191.html
-
17. 12. 2011, 00:50 #15
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Tja, das kommt davon wenn man eben Uploaded, das Downloaden ist sicherer
Nein Scherz beseite.
Aber es ist doch so, als Uploader geht du doch ein hohes Risiko ein. Irgendwo hinterlässt du Spuren, da ist es auch egal ob die Webseite aus Tonga kommt.
Ich kann ja diesen Share-Gedanken teilen "ich habe einen Film und jeder darf ihn haben weil digital", aber das will halt die Filmindustrie nicht. Sie stecken Millionen in ihre Filme und verlangen ein Eintrittsgeld in den Kinos, ich biete ein Produkt an und wär es haben will muss halt zahlen, wer nicht hat Pech gehabt.
-
17. 12. 2011, 01:36 #16Ubuntuuser
- Registriert seit
- Oct 2011
- Beiträge
- 22
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Handelt es sich bei dem Webdesigner um dem selben der für saugstube.to verantwortlich ist?
-
17. 12. 2011, 12:50 #17Mitglied
- Registriert seit
- Dec 2009
- Beiträge
- 110
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Hallo Ghandy
Das solltest Du bitte nochmal prüfen. Ich denke nicht, daß es da eine Grauzone gibt. In Deutschland steht auch das Anschauen eines Streams nach §106 unter Strafe und zwar mit bis zu 3 Jahre Haft. Dafür waren ein paar Änderungen am UrhG, insbesondere schließlich dann der sog. 2. Korb verantwortlich. (Ob da die GVU schon dran mitgewirkt hat weiß ich jetzt nichtGinge es nach dem Willen der GVU, stünde auch die Nutzung solcher Portale unter Strafe. Bislang herrscht bei den Juristen aber Uneinigkeit darüber, ob der Besuch solcher Streaming-Webseiten illegal ist oder nicht.
)
Man beachte, es geht nur darum daß die Einwilligun fehlt, und das vervielfältigt wird, was beim streamen technisch korrekterweise der Fall ist. (GEMA steht ja auch für "mechanische Vervielfältigung", es kommt dabei nicht darauf an ob die Vervielfältigung dauerhaft gespeichert wird.) Was noch bleibt, ist die Erkenntnis, daß eine Einwilligung überhaupt erforderlich wäre, damit der §106 greift. Wenn es aber keine Schrankenregel für den Vorgang gibt (und die wurde im 2. Korb eindeutig beseitigt, Kopien aus dem Internet sind quasi immer illegal), braucht man die Einwilligung. Ist die nicht da, wird §106 ausgelöst.
Hier ist noch eine ensprechende Erläuterung, im Abschnitt "Musik und Videos aus dem Internet".
In Österreich, glaube ich, ist es noch anders (bitte korrigiere mich wenn ich das falsch verstehe, ich bin Deutscher). Da scheint der entsprechende §91 eine Bestrafung wenn man nur für "den eigenen Gebrauch" vervielfältigt ausdrücklich auszuschließen. Das ist (wenn es noch stimmt) wesentlich gesünder und wirklichkeitsnäher.
Aber in Deutschland: Kopf ab, und Achtung, man muß beim §106 nichts gewerblich machen. Ist es gewerblich wie bei kino.to, so steigt die Höchststrafe nochmal und zwar auf 5 Jahre, glaube ich.
-
17. 12. 2011, 23:14 #18Mitglied
- Registriert seit
- Sep 2003
- Beiträge
- 97
- Danksagungen
- 0
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Ja, in Wien bei den Fritzels schellen gerade die Alarmglocken....die fahren dann demnächst erstmal Gefängnisbus anstelle Ferrari



-
17. 12. 2011, 23:20 #19Mitglied
- Registriert seit
- Sep 2003
- Beiträge
- 97
- Danksagungen
- 0
-
18. 12. 2011, 06:43 #20
Re: Kino.to: 21 Monate Bewährung für aktivsten Uploader
Das ist alles schon in Ordnung so. Ich würde es nur begrüßen, wenn Mörder, Vergewaltiger und gewalttätige Schläger ein kleines bisschen härter bestraft werden würden als Steuerhinterzieher und eben Internetdelikte.


Zitieren

mehr lesen...







Guild Wars 2 wird günstiger
Gestern, 15:38 in gulli:news