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  1. #1
    mag den BVB!!! Avatar von linkinpark2020
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    Standard Angaben zum Bußgeldverfahren

    Guten Abend,

    habe soeben eine Anhörung zum Bußgeldverfahren bekommen und frage mich nun, wie ich am besten verfahre. Um die Angaben zur Person komme ich scheinbar nicht herum, da diese als Pflichtangabe deklariert sind. Anders sieht es aber bei der Angabe zur Sache aus, die freiwillig ist.

    Nun frage ich mich natürlich:

    a) Was passiert, wenn ich gar keine Angaben zur Sache mache?
    b) Was passiert, wenn ich den Verstoß abstreite und behaupte, ich sei nicht die Person auf dem Bild?

    Dankeschön

  2. #2
    A bit like you and me Avatar von Nowhere Man
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Kommt darauf wie gut oder schlecht du auf dem Foto zu erkennen bist.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Du musst keine Angaben machen. Zahl das Bußgeld und gut ist.
    Also das war dann eher zu a)...
    b) wurde hier auch schon zu genüge diskutiert aber ich bin müde und am Handy

  4. #4
    mag den BVB!!!

    (Threadstarter)

    Avatar von linkinpark2020
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Ich habe vor, das Geld zu bezahlen (u.a. weil ich auf dem Foto recht gut zu erkennen bin) - nur geht es mir gar nicht um explizit diesen Fall.

    Mich interessiert einfach nur, welches Verhalten in solchen Fällen am besten ist und vor allem, wie in solchen Fällen ermittelt wird. Wenn ich bspw. sage, dass ich es nicht wäre, kommen dann Beamte vorbei und machen einen Gesichtsabgleich wegen eines 70€ Bußgeldes oder wie?
    Und selbst wenn sie das tun - 100%ige Sicherheit bringt der doch auch nicht? Es könnten sich ja immer noch zwei Personen ähnlich sehen.

    Und was passiert, wenn ich mich einfach gar nicht äußere? Auf Verdacht können sie mich doch wohl kaum beschuldigen?

  5. #5
    Mitglied Avatar von MadDog123456
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Naja, was heißt hier verdacht. Wenn der auf dem Bild so ähnlich wie der Fahrzeughalter aussieht, würde ich sagen, dass das reicht...

  6. #6
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    ...wie einer schon vorher schrieb: bezahlen und abhaken.
    Klar, kannst Du verweigern.
    Im besch**** Fall kommt dann ggf. bei einem der nächsten Fotos die Aufforderung zum Fahrtenbuch.
    Ich hoffe, du hast genug Schreibzeug, ne Uhr und Zeit. Das muss man vor Fahrantritt erstellen und wenn du mal eben deutlich abweichst....
    Na ja, genau weis ich es auch nicht.
    70 € ist zwar etliches; die Punkte schmerzen.
    Hast du noch Probezeit?

  7. #7
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Sicher, dass es schon Punkte gibt bei 70€? Ich glaube, die kassiert man erst ab 80.
    Ist aber auch relativ. Das dürfte max. ein Punkt werden und der ist ja fix wieder weg, wenn man nicht ständig merkbefreit durch die Gegend brettert.

  8. #8
    mag den BVB!!!

    (Threadstarter)

    Avatar von linkinpark2020
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Noch mal:
    Ich habe ja vor, diese 70€ +23,50€ Gebühr zu bezahlen. Die Frage ist eben nur, was eigentlich passiert, wenn ich mich zur Sache gar nicht äußere?

    Es ist mir laut Schreiben ja freigestellt, Angaben zur Sache zu machen. Was ist nun, wenn ich das nicht tu? Wird da weiter ermittelt? Das Verfahren eingestellt? Wenn ich mich nicht äußere und sie herausfinden, dass ich es doch war, muss ich eventuelle Ermittlungsgebühren zahlen?

  9. #9
    Mitglied Avatar von Vessel
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Äußern musst Du Dich nach §55 StPO überhaupt nicht, Personalien angeben und zahlen, Fertig ist die Laube!

    Selbst bei den Personalien würde ich nichts hinschreiben, die haben Dich ja angeschrieben.
    Einziger Hinweis vielleicht, den Du in das Schreiben schreibst: Ich zahle.

    /vessel

  10. #10
    B*tch, please ! Avatar von CommandeRip
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Wenn du nur die Angaben zur Person machst, wird weiter ermittelt.
    D.h. es findet ein Abgleich mit den Bilddatenbanken (Führerschein etc.) statt.

    Ich habe in einem, wie es mir scheint ähnlichen Falle, auch nur die Angaben zur Person gemacht - 4 Wochen später kam dann der Bußgeldbescheid, an mich als Beschuldigten adressiert.

    Hab dann gezahlt, und fertig.

    Wenn du dich zur Sache äußerst, beschleunigst du lediglich das Verfahren und musst eher zahlen - das ist der wesentliche Unterschied.

  11. #11
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Was würde in letzter Instanz eigentlich auf einen zukommen, wenn man nix zahlt?

    Angenommen bei einer geringen Ordnungswidrigkeit (zB 15€ Knöllchen)

    Geht das dann vor Gericht und wird eingestellt, man muss aber die Kosten tragen?

  12. #12
    mag den BVB!!!

    (Threadstarter)

    Avatar von linkinpark2020
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Zitat Zitat von CommandeRip Beitrag anzeigen
    Ich habe in einem, wie es mir scheint ähnlichen Falle, auch nur die Angaben zur Person gemacht - 4 Wochen später kam dann der Bußgeldbescheid, an mich als Beschuldigten adressiert.
    Die Summe war in deinem Fall aber die gleiche wie im ursprünglichen Vorwurf oder kamen da für die weitere Ermittlung noch Kosten auf dich zu?

  13. #13
    B*tch, please ! Avatar von CommandeRip
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    Standard Re: Angaben zum Bußgeldverfahren

    Nein, es kam nur das Bußgeld und die vorher angekündigten Bearbeitungsgebühren.

    Ein "Ermittlungsaufwand" o.ä. wurde nicht berechnet.

  14.  
     
     

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