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20. 12. 2011, 12:11 #1Redakteur
gulli:Redaktion
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Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Das Amtsgericht München hat sich am 23.11. dieses Jahres selbst übertroffen. Man verurteilte eine pflegebedürftige Frau aus Berlin zur Zahlung von 651,80 Euro, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt weder einen Computer noch einen WLAN-Router besaß. Der bettlägerigen Frau wird vorgeworfen, sie habe ohne PC einen Hooligan-Film in einer Internet Tauschbörse zum Download angeboten.
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20. 12. 2011, 12:24 #2Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Sehr traurig was Justizia da mal wieder zustande bringt.
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20. 12. 2011, 12:33 #3user124deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
lest euch das urteil durch - da wird einem schlecht was "im namen des volkes" hingeschmiert wurde.
für mich ist so ein richter kriminell und sollte eingeknastet werden - wegen böswilligkeit im amt.
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20. 12. 2011, 12:34 #4Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
so ein Urteil kann nur von einem bestochenen "Richter" kommen
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20. 12. 2011, 12:36 #5
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
justizia kann dafür nichts aber der Richter der auf der lohnliste der abmahnindustrie steht. selbst mit absoluter Inkompetenz des Richters lässt sich das Urteil nicht begründen. was kommt als nächstes Bußgelder wegen zu schnellen fahrens obwohl man kein Auto aber einen Führerschein besitzt?
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20. 12. 2011, 12:36 #6Gesperrt
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Oh man. Ich würde ja jetzt gerne irgendeine Hasstriade auf die Justiz und auf unser Rechtssystem und vor allem auf die beteiligten Abmahnanwälte schreiben, aber leider bin ich vor Resignation, Enttäuschung und Hass total blockiert.
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20. 12. 2011, 12:55 #7
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Schön zusammengekleistert. Das eine widerspricht dem anderen ... und zuallerletzt hat niemand nicht mal 'ne Ahnung oder konnte zumindest nachweisen, ob die IP-Adresse ihr richtig zugeordnet war.Das Gericht ging dennoch davon aus, dass sie oder jemand anderes mit Zugang zur Wohnung auch ohne PC den Film im Internet angeboten haben soll.
...
Vor Gericht wurde zudem vorgetragen, dass keine weitere Person zum fraglichen Zeitpunkt Zugriff auf ihren Internetanschluss hatte.
Ein weiterer Grund, das irreparabel schwachsinnige Urheberrecht komplett abzuschaffen! Es dient nur der Geldwäsche.
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20. 12. 2011, 12:58 #8
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Bin ich noch besoffen, oder sind die Idioten high?Das Gericht ging dennoch davon aus, dass sie oder jemand anderes mit Zugang zur Wohnung auch ohne PC den Film im Internet angeboten haben soll.
versteh ich nicht...
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20. 12. 2011, 12:59 #9Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
vll erstmal in Ruhe nachdenken und nicht gleich losbrüllen.
Dem Gericht wurde vorgelegt das die Frau ein Internetanschluss besitzt, außerdem wurde über die IP Adresse des Anschlusses der Film verbreitet. Was bleibt dem Gericht den aderes übrig wenn man davon aus geht das IP Adressen fehlerfrei zugeordnet werden? Außerdem ist es nicht die Hauptaufgabe des Richters das zu hinterfragen sondern die der Anwälte.
Wenn ich jetzt einfach mal davon ausgehe das die Frau Besuch hatte und der Besuch mit einem Laptop dort eingewählt war, das geht auch ohne Wlan wenn man in der Wohnung ist.
Ansich ist es auch egal wie das passiert ist, wenn man zweifelsfrei beweisen kann das es über den Internetanschluss passiert ist, ich sag nur Störerhaftung.
Das mim Auto ist doch ein schönes Beispiel, ich kann nämlich auch ne Trunkenheitsfahrt machen ohne ein Auto zu besitzen
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20. 12. 2011, 13:00 #10TBuktudeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Wer bettlägrig ist muss also keine Verantwortung für seinen Anschluss übernehmen?
Prima, dann besorgen wir einfach in einem Altenheim jedem einen offen Wlan Zugang und dann geht es los mit der Börse
Und ja, ich habe das pdf gelesen, nicht die ´Zusammenfassung´
Das Urteil ist absolut gängige Rechtsprechung - und die Beweispflicht ist nun mal genau so wie sie eben ist
Allerdings gibt es doch auch jüngere Leute, die abgemahnt werden - dass sich da keiner mal bedankt...
Gruss
Tim
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20. 12. 2011, 13:01 #11
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20. 12. 2011, 13:03 #12Coder
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
@Ghandy
"Im Zweifel für den Angeklagten" gibt es nur bei strafrechtlichen Verfahren - also wenn der Staat jemanden vor Gericht stellt. Im zivilrechtlichen Verfahren gibt es leider diese Klausel nicht, da muss der Angeklagte seine Unschuld beweisen und nicht der Ankläger dem Beklagten die Schuld, da das Gericht/der Richter bereits bei der Annahme der Klage die Schuld des Beklagten annimmt!
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20. 12. 2011, 13:04 #13Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
is doch eindeutig einfach

pc und router verkauft
der der den router gekauft hat hat den angeschlossen und war ohne das er andere zugangsdaten eingeben musste online...
also wuerde ich mal so bahaupten waere die nachvollziehbarste erklaerung?!
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20. 12. 2011, 13:05 #14
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Ich war schon immer der Meinung, dass Sippenhaft nur in faschistische Regimes gehört.
Scheinbar geht es immer mehr in die Richtung.
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20. 12. 2011, 13:11 #15Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Die Rentnerin hatte ganz klar eine Zentralnervenkopplung zum Cyberspace geschaltet und den besagten Film böswillig von ihrer internen Festplatte, im rechten Schulterblatt, in die Matrix geschleust. Sieht man ja auch jeden Tag, dass Menschen in ihrem Alter mit Hooligan-Filmen um sich schmeißen. Da sind 651,80 Euro vollkommen gerechtfertigt. Wer weiß, was diese diabolische Hackerin sonst noch von ihrem Bett aus anstellt
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20. 12. 2011, 13:18 #16
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20. 12. 2011, 13:30 #17Mitglied
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Also werft alle eure Downloads an. zahlen müsst ihr eh
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20. 12. 2011, 13:31 #18Redakteur
gulli:Redaktion
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Das ist ja alles gut und schön. Aber wieso hätte es in diesem Fall nicht ausnahmsweise doch mal sein können, dass man sich bei der Ermittlung des Anschlussinhabers GEIRRT hat? Das wäre nicht das 10. Mal, dass derartige Fehler passieren. Das geht schon bei der Erfassung der IP-Adresse los, weiter geht's beim Provider und später kann auch die abmahnende Kanzlei etwas verwechseln.
Ich finde es absolut korrekt, dass es das Urheberrecht gibt. Aber dieses Beispiel zeigt doch erneut, dass im Zweifel sehr häufig für die ehedem finanziell stärkere Partei (die Rechteinhaber) und nicht zu Gunsten des Verbrauchers entschieden wird. Und das finde ich wirklich skandalös!!
Ich möchte den Richter sehen, wie er chronisch krank im Bett Filesharing betreibt.
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20. 12. 2011, 13:57 #19
Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
@Peterich
Genau, die 192.168.178.1 war es!

@Topic
Klar könnte sich ein Fehler eingeschlichen haben, doch wenn wir trotzdem mal davon ausgehen, dass die IP und Adresse, bzw. Daten des Inhabers übereinstimmen, dann könnte es doch immer noch sein, dass es die Schwester, der Pfleger oder der Gärtner waren, die mit ihrem Netbook da...

...in solch einem Fall wäre dann eher die Frage, ob ein Kranker, an das Bett gefesselter Mensch, ohne PC & Co, dafür wirklich "Verantwortung" übernehmen kann/weiter muss.
@ff Topic:
Wenn jemand Inhaber eines DSL-Anschlusses ist, in diesem ersten Jahr durch Unfall/Krankheit einen Vormund bekommt, der Sämtliches für den "entmündigten" Kranken regelt, übernimmt dieser Vormund dann eigentlich auch "automatisch" Verantwortung über diesen Internetanschluss?
*grübel*
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20. 12. 2011, 13:58 #20fights for the Users
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Re: Bettlägerige muss auch ohne PC Filesharing-Abmahnung bezahlen (Kommentar)
Ich dachte Störerhaftung gibt es nicht mehr.
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