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  1. #1
    Turnbeutelvergesser Avatar von Bloodghost
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    Standard Musikportale nach Kino.to Urteil auch illegal?

    Hey Leute,
    ich hätte mal wieder ne Frage: Nach diesem ganzen Aufruhr wegen Kino.to und der damit verbundenen Änderung der Rechtslage, was das anschauen von Streams angeht, stellt sich mir die Frage, ob damit auch die Nutzung von Musikportalen wie beispielsweise Grooveshark illegal geworden ist.
    Könnte mich dazu mal jemand der Ahnung hat aufklären?
    Vielen Dank!

  2. #2
    __________ Avatar von xzeNji
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    Standard Re: Musikportale nach Kino.to Urteil auch illegal?

    Es gibt keine Änderung der Rechtslage! Der Richter hat dies lediglich beiläufig in einem Prozess gegen einen Kino.to Hintermann gesagt. Dies ist aber kein Beschluss da es wie gesagt in einem vollkommen anderem Prozess stattfand. Die Onlinemedien haben sich nur draufgestürzt und wie es die Medien nunmal tun wird es so hingebogen wie sie es gern hätten. Es hat sich nichts geändert.

  3.  
     
     

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