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04. 01. 2012, 15:43 #1
Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Die Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stoßen EU-weit zunehmend auf Ablehnung. Von der für Deutschland nun abgelaufene Frist lassen sich die Gegner der strittigen Praktik nicht beeindrucken. Laut der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wird in EU-Kreisen aktuell an einer Änderung des Vorgabenblattes gearbeitet. Erst dann stehe eine Änderung nationalen Rechts an.
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04. 01. 2012, 15:45 #2
Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
wenn man mit dem kopf nicht durch die wand kommt. nimmt man einfach nen größeren schädel. so kommt mir zumindest die Denkweise der politik vor.
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04. 01. 2012, 17:18 #3
Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Ihm ist ihr Werturteil wohl zu billig, wobei ihm ja die freiheitliche Weltanschauung der Bürger ja nichts Wert zu sein scheint."Frau Leutheusser-Schnarrenberger verzockt deutsche Steuergelder in Brüssel aus rein ideologischen Gründen", so der aufgebrachte Leiter der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt.
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04. 01. 2012, 17:27 #4Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Immer wieder die gleiche alte Laier...
Ich kann's langsam echt nimmer hören, wird Zeit das hier endlich mal ein Ende gefunden wird.
Darf ich laut lachen?In seiner Funktion als Leiter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) warf er der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine "freiheitsfeindliche" Politik zulasten der Bürger vor. "Frau Leutheusser-Schnarrenberger verzockt deutsche Steuergelder in Brüssel aus rein ideologischen Gründen", so der aufgebrachte Beamte. Ihr angestrebtes Quick-Freeze-Verfahren, sei aus ermittlungstechnischen Gründen völlig ungeeignet.
"Freiheitsfeindlich" ist nicht die Weigerung gegen die VDS sondern die VDS!
Steuergelder werden in Brüssel und an anderen Stellen eh schon genug verbrannt. Und die 86 Cent die die Strafzahlung pro Jahr und Bürger kosten würde ist daneben auch noch en Witz dem gegenüber was eine VDS letztendlich kosten würde.
Wenn man zurückliegende/ alte Daten abfragen will macht Quick-Freeze allerdings wirklich nur Sinn wenn es diese Daten überhaupt gibt. Sprich wenn die Daten für einen gewissen Zeitraum eh gespeichert werden (wie es im Moment, entgegen jeder Gesetzesgrundlage, ja auch ist) und auf Antrag dann durch Quick-Freeze länger gespeichert werden.
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04. 01. 2012, 17:33 #5Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Und wie kommst du darauf? Welcher Provider würde sich diese Kosten ans Bein binden wenn er nicht dazu gezwungen ist? Er hat davon überhaupt nichts irgendwelche Daten monatelang auf Vorrat zu halten. Selbst wenn irgendwelche Auskunftsansprüche Dritter damit befriedigt werden können hat der Provider davon nichts. Außer die Kosten der Speicherung.wenn die Daten für einen gewissen Zeitraum eh gespeichert werden (wie es im Moment, entgegen jeder Gesetzesgrundlage, ja auch ist)
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04. 01. 2012, 18:35 #6
Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Weniger spekulieren, mehr informieren:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
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04. 01. 2012, 19:00 #7Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Na bitte da stehts doch.
Ein "aktueller" Auszug gefällig?
Die Internetprovider von oben runter:
1&1:
bis zu 7 Tage
Alice/HanseNet:
... es nicht möglich, nach Beendigung einer Internetverbindung noch zu rekonstruieren, welchen Kunden eine IP-Adresse zugeordnet sei
Arcor:
am Ende der Verbindung gelöscht.
D Telekom:
bis zu 7 Tage
ePlus:
...eine Speicherung von IP-Adressen in unseren Systemen
grundsätzlich nicht stattfindet
Ewetel:
zwei Tage
Freenet:
gar nicht
KabelBW:
3 Tage
KabelDeutschland:
2 Tage
M-net:
3 Tage
Netcologne:
4 Tage
O2:
7 Tage
Unitymedia:
0 Tage
Versatel:
3 Tage
Dazu ist die Gesetzesgrundlage §100 TKG. Das hat nichts mit einer Vorratsdatenspeicherung zu tun.
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04. 01. 2012, 22:00 #8Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
OK... ich hätte wohl einfach nich ein "teilweise" einfügen sollen... dann zufrieden?
Ohne jetzt nachzuschauen: §100 TKG ist die Speicherung zu Abrechnungszwecken oder? Dann frage ich mich aber wozu man diese Daten bei Flatrates überhaupt braucht? Richtig! Man braucht sie nicht und sie werden trotzdem gespeichert.
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04. 01. 2012, 23:15 #9Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Nein (Damit ist der Rest des Beitrages hinfällig). Hättste besser mal nachgeschaut..Ohne jetzt nachzuschauen: §100 TKG ist die Speicherung zu Abrechnungszwecken oder?
10 sekunden googeln ersparen einem dann solche Beiträge
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05. 01. 2012, 00:58 #10Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Ich mag keine Beiträge bei denen ich erstmal Google bemühen muss um mein "Gegenüber" zu verstehen...
Es werden wohl auch die wenigsten wissen was im §100 TKG (oder einem beliebigen anderen §) steht ohne nachzuschauen. Es wäre also nett wenn man (nicht nur du) in Zukunft wenigstens ein Stichwort fallen lässt um was es im angesprochenen § geht.
Aber Ok...
Wenn ich das Geschreibsel (ich hasse "Juristendeutsch") da richtig deute, dann darf gespeichert werden beim Verdacht auf "Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen". Jedoch frage ich mich was es dann rechtfertigt alle Verbindungsdaten und nicht nur die Verdächtigen zu speichern zumal ja dort auch steht "Die Daten der anderen Verbindungen sind unverzüglich zu löschen." Was man unter "Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen" zuverstehen hat ist mir auch nicht ganz klar... Sollen das eigentlich nicht aktive Telefonleitungen etc. sein die "gehacked" wurden und nun illegal genutzt werden?§ 100 Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
(1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden.
(2) Zur Durchführung von Umschaltungen sowie zum Erkennen und Eingrenzen von Störungen im Netz ist dem Betreiber der Telekommunikationsanlage oder seinem Beauftragten das Aufschalten auf bestehende Verbindungen erlaubt, soweit dies betrieblich erforderlich ist. Das Aufschalten muss den betroffenen Gesprächsteilnehmern durch ein akustisches Signal angezeigt und ausdrücklich mitgeteilt werden.
(3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Zu dem in Satz 1 genannten Zweck darf der Diensteanbieter die erhobenen Verkehrsdaten in der Weise verwenden, dass aus dem Gesamtbestand aller Verkehrsdaten, die nicht älter als sechs Monate sind, die Daten derjenigen Verbindungen des Netzes ermittelt werden, für die tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsnetzen und -diensten begründen. Insbesondere darf der Diensteanbieter aus den nach Satz 1 erhobenen Verkehrsdaten und den Bestandsdaten einen pseudonymisierten Gesamtdatenbestand bilden, der Aufschluss über die von den einzelnen Teilnehmern erzielten Umsätze gibt und unter Zugrundelegung geeigneter Missbrauchskriterien das Auffinden solcher Verbindungen des Netzes ermöglicht, bei denen der Verdacht einer Leistungserschleichung besteht. Die Daten der anderen Verbindungen sind unverzüglich zu löschen. Die Bundesnetzagentur und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz sind über Einführung und Änderung eines Verfahrens nach Satz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 1 darf der Diensteanbieter im Einzelfall Steuersignale erheben und verwenden, soweit dies zum Aufklären und Unterbinden der dort genannten Handlungen unerlässlich ist. Die Erhebung und Verwendung von anderen Nachrichteninhalten ist unzulässig. Über Einzelmaßnahmen nach Satz 1 ist die Bundesnetzagentur in Kenntnis zu setzen. Die Betroffenen sind zu benachrichtigen, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahmen möglich ist.
In meinen Augen passt der § also irgendwie nur bedingt...
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05. 01. 2012, 03:29 #11Gesperrt
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Abs 1 reicht doch:dann darf gespeichert werden beim Verdacht auf "Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen".
Dazu noch ein Urteil des BGH (AZ: III ZR 146/10)(1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden.
Und die angeblich fehlende Gesetzesgrundlage ist wohl doch vorhanden.Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.Geändert von Geblubber (05. 01. 2012 um 03:55 Uhr)
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05. 01. 2012, 05:42 #12Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung weiterhin in der Diskussion
Gibt es doch schon. Wie sonst kann man sich das Erklären das jemand abgemahnt würde, weil er vor ein paar Wochen sich z. B. einen aktuellen Kinofilm heruntergeladen hat. Da steckt etwas ganz anderes dahinter.
Der Albtraum des Saates ist wenn jeder Bürger seine Festplatte verschlüsselt. Der Saat will alles wissen. Ich habe mir vor zwei Jahren eine Meldebescheinigung geholt da wollte der Mitarbeiter doch wissen wozu ich diese brauche. Äh gehts noch?
Und ab 2013 muss man angeblich der Gez bei einem Umzug auch noch auskunft geben dürfen warum man umzieht.
Kauft Euch einfach einen Umts Stick und registriert die Prepaid Sim Karte auf einen Phantasienamen. Noch gehts
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