Thema: Ärger mit Click&Buy!
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25. 01. 2012, 14:00 #1Mitglied
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Ärger mit Click&Buy!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorab möchte ich erwähnen, dass ich leider nichts brauchbares im Forum gefunden habe und daher ein neues Thema eröffne.
Nun zu meinem Problem'chen...
Im Oktober erhielt ich mein iPhone 4s und wollte natürlich direkt paar Apps downloaden, welche auf meinem 3G nicht liefen, daher zögerte ich nicht lange und downloadete welche. Ein paar Tage später erhielt ich per E-mail eine Mahnung von Click&Buy in der ein Betrag von 1.58 angemahnt wurde zuzüglich 15 Euro Rücklastschriftgebühren. Daraufhin fiel mir ein, dass ich ja mein Konto gekündigt hatte, welches bei Click&Buy hinterlegt war. Gut ich mir nicht viel bei gedacht und erstmal versucht bei Click&Buy jemanden telefonisch zu erreichen, aber wie vorher schon oft gelesen erreicht man dort ja zu keiner Tag und Nachts-zeit jemanden. Nunja hab mir dann halt gedacht lass ich die mal in Ruhe, die werden mir ja schon etwas schriftliches Senden, da eine Mahnung per E-mail nicht rechtsgültig ist. Am 15.12.11 erhielt ich dann das erwartete Schreiben, allerdings von einem Inkasso Unternehmen, dass mittlerweile an die 70 Euro forderte. Zwischenzeitlich hatte ich natürlich auch noch eine 2te Mahnung von C&B per E-mail enthalten, welche ich auch ignorierte.
Jetzt zu meiner Frage, ist die Forderung rechtmäßig? Also die 15 Euro + 1.58 kann ich ja noch nachvollziehen, aber der mittlerweile angefallene Restbetrag? Theoretisch und vor gericht wäre es ja so, dass ich mit dem Schreiben von dem Inkasso Unternehmen die erste !schriftliche Mahnung erhalten habe.
War danach im Krankenhaus und hatte das irgendwie alles vergessen und bis heute eine 2tes Schreiben des Inkasso. erhalten.
Was soll ich jetzt tun? Dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass die Forderung ungerechtfertigt ist?
Bitte um qualifizierte Hilfe
Danke im Vorraus
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25. 01. 2012, 14:24 #2Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Hast du gedacht... Hast du leider falsch gedacht.Nunja hab mir dann halt gedacht lass ich die mal in Ruhe, die werden mir ja schon etwas schriftliches Senden, da eine Mahnung per E-mail nicht rechtsgültig ist.
Soweit erstmal selbst schuld. Du hast nicht gezahlt und auf die Zahlungsaufforderung nicht reagiert, bist im Verzug und jetzt kostet es eben richtig Geld.Am 15.12.11 erhielt ich dann das erwartete Schreiben, allerdings von einem Inkasso Unternehmen, dass mittlerweile an die 70 Euro forderteWer hat dir denn erzählt eine Mahnung müsste in "schriftlicher Form" kommen? Mahnungen sind an gar keine Form gebunden. Oft sind sie nichtmal nötig sondern erinnern nur an einen fälligen Betrag.. der Verzug kommt dann ganz von alleine.Theoretisch und vor gericht wäre es ja so, dass ich mit dem Schreiben von dem Inkasso Unternehmen die erste !schriftliche Mahnung erhalten habe.
Dementsprechend ist der Rest der Fragen dann wie folgt zu beantworten: Die Grundforderung ist rechtlich einwandfrei, die Forderung für die Rücklastschrift mag etwas hoch sein und was die Inkassokosten angeh -, die werden einzel aufgeschlüsselt. Einige davon sind ganz klar einforderbar, andere vielleicht nicht.Geändert von Geblubber (25. 01. 2012 um 14:34 Uhr)
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25. 01. 2012, 14:27 #3Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
"Eierfon-online-Geld-Mahnung-Abmahnung-abgezocktworden"-Threadcounter +1 = 76349
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25. 01. 2012, 14:32 #4Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Naja, dass da jetzt das Wort "IPhone" drin steht ist nun doch Zufall.
Er hat was bestellt und nicht bezahlt. Dann hat er die Mahnungen ignoriert und sitzt jetzt auf den hohen Kosten.. und meint immernoch er müsse nicht zahlen.
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25. 01. 2012, 14:35 #5
Re: Ärger mit Click&Buy!
Etwas rutschig...
Ich weiß, klingt wiedermal hart aber hättest du direkt bezahlt, wäre es auch nicht so teuer geworden.
FInde die 70 Euro auch etwas affig, aber du bist einfach mal.. selbst schuld...
Klär das im Notfall mit einem Anwalt ab oder siehe das als Lehrgeld dafür, dass du dich das nächste mal frühzeitig um sowas kümmerst und es nicht einfach links liegen zu lässt und darauf hoffst, dass nichts passiert.
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25. 01. 2012, 14:35 #6Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Ja, sowas passiert immer dann, wenn Leute Dinge tun, die sie nicht ausreichend verstehen. Und seit Eifon und Co kann das halt auf einmal jeder Doof mit zu viel Geld jederzeit machen...
Detailfrage:
Wenn Geld von einem Konto abgebucht werden soll, was nicht mehr existiert, ist das dann technisch gesehen eine Rücklastschrift? Es ist ja sachlich gesehen kein Weg "zurück", sondern der Hinweg hat nicht funktioniert.
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25. 01. 2012, 14:48 #7Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Danke für die schnellen Antworten. tja dann lag ich ja wirklich falsch mit der Annahme eine Mahnung per E-mail wäre nicht rechtsgültig. Danke für die Aufklärung
!
Muss ich eben bezahlen, die 70 Euro tun mir jetzt nicht grad weh, aber wollte halt nicht irgendwelchen Firmen Geld in den Ar*** blasen^^
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25. 01. 2012, 14:54 #8Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Heißt immer noch nicht das eine Mahnung per email zwingend gültig ist. Ich hab in solchen Fällen bisher immer nur die Grundforderung bezahlt. Die Inkassogebühren noch nie... Wie gesagt, hab früher oft sowas verpeilt... Mittlerweile regelt das mein Finanzministerium ^^
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25. 01. 2012, 14:54 #9Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Lastschriftrückgabe beinhaltet auch ein nicht vorhandenes Konto.Detailfrage:
Wenn Geld von einem Konto abgebucht werden soll, was nicht mehr existiert, ist das dann technisch gesehen eine Rücklastschrift? Es ist ja sachlich gesehen kein Weg "zurück", sondern der Hinweg hat nicht funktioniert.
Die Mahnung setzt nur den Schuldner in Verzug (§286 BGB). Da das aber auch ohne Mahnung geht, ist sie nichtmal zwingend notwendig.Heißt immer noch nicht das eine Mahnung per email zwingend gültig ist.
Sie ist an keine Form gebunden kann also auch per Mail verschickt werden. Zugangsnachweis ist vielleicht etwas schwierig.Geändert von Geblubber (25. 01. 2012 um 15:07 Uhr)
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25. 01. 2012, 14:56 #10Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
hmm hab mir gerade nochmal Gedanken gemacht...
Vielleicht lass ich es auch drauf ankommen und leg mich mit denen an, Click&Buy ist ja sowieso solch ein unseriöses Unternehmen von daher^^! Werde später mal bei denen anrufen und euch weiter berichten :-P
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25. 01. 2012, 15:22 #11
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25. 01. 2012, 15:33 #12Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Nur wenn zur Leistung ein Tag nach dem Kalender bestimmt wurde, wie es so schön heißt. Das muss aber individuell erfolgen in der Art "zu zahlen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum" oder sowas. Wobei selbst das (wenn es auf JEDE Rechnung gedruckt wird) schon wieder AGB-Charakter hat, und sowas in den AGB wieder nicht erlaubt ist (Automatisierung des Verzugs)...Da das aber auch ohne Mahnung geht, ist sie nichtmal zwingend notwendig.
Sowas im B2C-Geschäft wirklich juristisch dicht zubekommen, ist fast nicht möglich, daher ist praktisch die Mahnung Pflicht, sagte zumindest mein Rechts-Prof...
Und wenn der TS jetzt nicht so dumm war, auf die Mahnung zu antworten, bleibt denen wenig Möglichkeit, den Zugang der email zu beweisen...
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25. 01. 2012, 15:57 #13Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
1. Weil man bei einem seriösen Unternehmen nicht 1000x anrufen muss um dann von einem unmotivierten Mitarbeiter mit einer 0815 Antwort abgefertigt zu werden.
2. Weil man auf eine Problemschilderung per E-mail keine 0815 durch den Computer generierte Antwort erhält
3. Weil sich ein seriöses Unternehmen nicht in hunderten Tochterunternehmen verstrickt, welche sich irgendwann verlaufen
http://olbertz.de/blog/2010/01/02/cl...ese-firma-ist/
das ist nur ein Beispiel, dass ich irgendwann mal gelesen hab.
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25. 01. 2012, 16:03 #14Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Ich weiß zwar nicht was ein "TS" ist, kenne das eig. nur von Teamspeak
, aber denke mir das damit ich gemeint bin?!
Deine Aussage genau war mein Grundgedanke, der mich erst zu diesem Vorgehen geleitet hat. Nämlich: Die können doch nicht aus eig. 1.58 Euro auf einmal knapp 70 Euro machen, wenn ich theoretisch noch nichts von dieser Misere weiß, weil die erste schriftliche Forderung die ich erhalte ja die 70 Euro sind.
Das E-mail Postfach kann ja mittlerweile gar nicht mehr genutzt sein und die E-mail muss ja nicht abgerufen worden sein...
Aber ich bin ja kein Mann vom Fach^^
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25. 01. 2012, 16:15 #15Gesperrt
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Heißt aber schon erst recht nicht, dass überhaupt eine Mahnung erforderlich ist.
Seit der Schuldrechtsreform 2002 gerät man nämlich automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Eine Mahnung ist also gar nicht notwendig. Durch eine Mahnung kann der Schuldner aber vorzeitig (also vor den 30 Tagen) in Verzug gesetzt werden.
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25. 01. 2012, 16:17 #16
Re: Ärger mit Click&Buy!
Ich würd mir das dennoch genau überlegen.. sowas kann schnell mal böse nach hinten losgehen...
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25. 01. 2012, 16:25 #17Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
@tnf: Ja, setzt aber Zugang einer Rechnung voraus. Dann musst du halt statt Zugang der Mahnung, Zugang der Rechnung beweisen. Hilft dir also nicht, weil das genauso schwierig ist.
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25. 01. 2012, 16:26 #18Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Spielt keine Rolle,
eine MAHNUNG (POST) muss auch nur ZUGESTELLT werden, vom Lesen steht nix im Gesetz
WEN
Email auch rechtskraft hätte,(wovon ich nicht zu 100% überzeugt bin[wozu sonst D@Mail etc.]) müßte Sie nur im POSTFACH liegen (vom Provider empfangen) um als zugestellt zu gelten.Geändert von Pandarus (25. 01. 2012 um 16:28 Uhr) Grund: Die Rechtschreibung ,... OMG
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25. 01. 2012, 16:28 #19Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
... und diese Zustellung muss bewiesen werden. Das kann der Absender aber ohne Einschreiben, etc nicht. Und selbst beim Einschreiben kann der Empfänger noch den Inhalt anzweifeln, und sagen, das war nur Werbung, etc... Säumige Schuldner können richtige Assis sein...eine MAHNUNG (POST) muss auch nur ZUGESTELLT werden.
Genau aus diesem Grund wird die Beweislast beim Mahnbescheid umgedreht, damit diese Pimmelei irgendwann mal ein Ende hat.
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25. 01. 2012, 16:40 #20Mitglied
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Re: Ärger mit Click&Buy!
Der Kunde hat die Emailadresse explizit zum Zweck der geschäftlichen Kommunikation selbst angegeben und damit diesen Kommunikationsweg selbst geöffnet. Die Obliegenheit seine Emails auf die zu erwartende Rechnung hin zu überprüfen hat er hier also.
Der Verkäufer muss nur den Versand nachweisen und kann dann z.B. an Eides statt versichern, keinen Rückläufer erhalten zu haben.
Ist auf der Rechnung zu sehen, dass nach 30 Tagen der Verzug eintritt, ist die Mahnung an sich schon unnötig.
Selbst wenn nicht wird auch hier die Mahnung an die vorher dafür bestimmte Emailadresse geschickt. Der Verzug ist damit ebenfalls gegeben.Geändert von Geblubber (25. 01. 2012 um 16:53 Uhr)
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