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29. 01. 2012, 15:33 #1Mitglied
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Website erstellen - Pflichten?
Hallo,
ich würde gerne eine zunächst kostenlose Website einrichten. Muss ich für so eine Website ein Gewerbe anmelden oder kann ich die auch einfach als Privatmensch betreiben, ohne dass ich irgendeinen Nutzen davon habe? Ich habe kein Problem damit, ein Gewerbe anzumelden, wenn ich etwas mit der Website verdienen würde. Aber solange ich keinen Umsatz (Ja, Umsatz, nicht Gewinn) mache, würde ich das vermeiden, weil ich dann aus der studentischen Krankenversicherung herausfliegen würde, was doch recht teuer ist.
Wenn die Seite denn gut angenommen werden sollte, dann würde ich eventuell Anzeigen schalten, um Geld zu verdienen.
Kennt sich damit jemand aus und kann mir möglichst noch Quellen für seine Aussagen nennen? Das wäre sehr nett!
Gruß Peter
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29. 01. 2012, 15:44 #2
Re: Website erstellen - Pflichten?
wenn es eine private Seite ist, brauchst du kein Gewerbe. erst wenn du damit geldverdienst und seien es nur 10cent im Monat über layerwerbung zählt es nicht mehr als privat.
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29. 01. 2012, 16:22 #3Mitglied
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Re: Website erstellen - Pflichten?
Wie schon geschrieben wurde, brauchts du kein Gewerbe um eine Webseite zu betreiben. Allerdings gilt evtl. der § 5 TMG für dich.
Und ich kann auch privat Geld mit Werbung einnehmen. Was meinste was das Finanzamt dir erzählt, wenn du wegen (bspw.) 10 Cent im Monat (1,20 EUR im Jahr!) ein Gewerbe anmeldest?
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30. 01. 2012, 22:41 #4Mitglied
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Re: Website erstellen - Pflichten?
okay, dankeschön!

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29. 02. 2012, 10:30 #5Mitglied
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Re: Website erstellen - Pflichten?
Und wie sieht es aus, wenn meine Seite indirekt zur Optimierung anderer Seiten genutzt wird. Wenn ich jetzt über meinen Blog mit anderen Seiten Links tausche, um bei denen den Traffic zu steigern? Gibt ja auch Leute, die so etwas professionel betreiben. Muss ich dann durch solche Freundschaftsdienste, die für meine Seite keinen finanziellen Nutzen bringen auch auf rechtliche Angelegenheiten achten?
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29. 02. 2012, 11:15 #6Mitglied
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Re: Website erstellen - Pflichten?
Was meinst du denn, was das Finanzamt erzählt, wenn es dich bei Steuerhinterziehung erwischt?
Ich wäre mit solchen Aussagen vielleicht etwas vorsichtiger. Gewerblich handelt man nämlich bereits dann, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Projekt steht. Dabei muss auch nicht zwangsläufig Gewinn erwirtschaftet worden sein. Und was diese Kleinstkleckerbeträge angeht, gibt es natürlich Freigrenzen. Dazu sollte man sich dann aber vielleicht besser von kompetenter Seite beraten lassen. Zum Beispiel im Finanzamt.
Klar, warum nicht? Urheberrecht wäre ein Punkt. Ansonsten Haftungsfragen, sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht.Muss ich dann durch solche Freundschaftsdienste, die für meine Seite keinen finanziellen Nutzen bringen auch auf rechtliche Angelegenheiten achten?
Du bist zwar z.B. nicht generell für den Inhalt verlinkter Seiten verantwortlich, eine Haftung bzw. Mithaftung kann sich daraus aber trotzdem ergeben.
Damit ist aber nicht dieser Schwachsinn mit dem Disclaimer gemeint.
Eventuell würde ich dann auch darüber nachdenken, ein reguläres Impressum auf die Website zu setzen. Ich finde die bisherigen Urteile zur Impressumspflicht nämlich nach wie vor recht schwammig. Ein "Link-Tauschring" richtet sich halt nicht nur privat an einen kleinen ausgewählten Freundeskreis, auch wenn er wirklich nur als Privatmensch betrieben wird.
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