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01. 02. 2012, 17:38 #1Mitglied
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[Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Hallo alle Miteinander,
vor gut einer Woche habe ich dummerweise Kaffee über den Laptop meiner Freundin gekippt (bin mit dem Elllbogen an die Tasse gestoßen). Da ich familienversichert bin über meinen Vater, meldete ich den Schaden der Haftpflichtversicherung. Nun musste ich und meine Freundin separat eine Schadensmeldung ausführen, da sie nicht da war, fiel dieser bei ihr sehr knapp aus.
Vorweg: Wir wohnen zusammen in einer Wohnung und studieren hier (gemeinsames Bett,etc.)
Jetzt fragt uns die DEV* ob wir in einer "eheähnlichen Wohngemeinschaft" wohnen.
Also ich würde jetzt spontan sagen: ja. Ich befürchte jedoch, dass dann die Haftpflicht nicht wirkt oder so ähnlich. Stimmt meine Vermutung?
lg
Liinus
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01. 02. 2012, 17:47 #2milch
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
erwägst du einen versicherungsbetrug, wenn die antwort dir nicht gefällt?
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01. 02. 2012, 17:47 #3Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
So wie ich das sehe, wohnt ihr in einer WG. Fertig.
Warte doch erst mal ab, ob die Versicherung nicht sowieso gleich zahlt oder was sie noch wissen wollen.
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01. 02. 2012, 17:54 #4Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Ich erwäge Kündigung der Haftpflicht, wenn mir die Antwort nicht gefällt.

Aber jetzt nicht ernsthaft oder? Der Laptop ist 3 Monate alt und hat knapp 800€ gekostet.
Soll ich jetzt abwarten und nicht antworten? Werden die dann nicht aufhören den Fall zu bearbeiten?
Wie sieht es denn aus? Aus welchen Gründen ist das kein Haftpflichtfall?
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01. 02. 2012, 17:57 #5
Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Sobald ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt bekommt ihr meines wissens nach nichts.
Auch wenn ihr getrennte Haftpflichtversicherungen habt.
Anders wäre es abgelaufen, wenn z.B. dein Vater Kaffee über den Laptop deiner Freundin geschüttet hätte.
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01. 02. 2012, 18:02 #6Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Wir wohnen doch erst seit Juli zusammen und werden höchsten 2 Jahre zusammen wohnen, da sie dann ins Ausland geht. Da kann man doch nicht von einem gemeinsamen Haushalt reden, wir haben nicht mal ein gemeinsames Konto.
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01. 02. 2012, 18:13 #7
Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Gut wenn ihr erst seit 8 Monaten zusammen wohnt würde ich von keinem eheähnlichem bzw. gemeinsamen Haushalt ausgehen.
Allerdings würde ich mich in Acht nehmen, nicht dass doch plötzlich einer von der Versicherung vor der Tür steht und euer gemeinsames Bett sieht
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01. 02. 2012, 18:19 #8
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01. 02. 2012, 18:30 #9Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Also wir haben beide hier unseren Erstwohnsitz, weil wir die Zweitwohnsitzsteuer umgehen wollten. Hätte ich das gewusst...
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01. 02. 2012, 18:50 #10Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
OK...was soll ich denen jetzt antworten, wozu ratet ihr mir?
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01. 02. 2012, 18:55 #11milch
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
von einer eheähnlichen gemeinschaft redet man im regelfall frühstens nach einem jahr. kinder habt ihr wohl keine.
gemeinsames bett hingegen, könnte für eine sprechen. ich würde mich an das 1. kriterium halten und die gemeinschaft verneinen.
obwohl das ein "unbestimmter rechtsbegriff" orientiert man sich gerne am SGB II. und dort spricht eine "vermutung" für die eheähnliche gemeinschaft nach einem jahr.
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01. 02. 2012, 19:15 #12
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01. 02. 2012, 19:21 #13Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Die Steuer wird in großen Städten mit hohem Studentenaufkommen erhoben. Dort zahlt man 10% seiner Jahreskaltmiete. Hier haben die Kommunen einfach so viele Geldprobleme, dass die sich halt so n Scheiß ausdenken.
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01. 02. 2012, 20:37 #14
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01. 02. 2012, 20:50 #15Mitglied
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01. 02. 2012, 20:58 #16Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Es gibt da so Fälle wie "wenn die Zahnpasta aus derselben Tube gelutscht wird..."
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01. 02. 2012, 21:21 #17
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01. 02. 2012, 21:54 #18milch
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01. 02. 2012, 21:59 #19Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Dass die Versicherung wegen 800 Euro deine Wohnung besuchen möchte, um zu prüfen, ob man in ehelicher Gemeinschaft wohnt, habe ich noch nie gehört. Allein was das kostet ... Lohnt einfach nicht.
Im Übrigen geht es nicht nur darum, dass was von der Versicherung zu wollen. Schließlich besteht ein im Vertrag vereinbarter Anspruch.
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01. 02. 2012, 22:39 #20milch
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
dass die wegen 800€ einen vorbei schicken, glaub ich auch nicht. es geht nur um die theorie.
richtig, es besteht ein anspruch. auf der anderen seite bestehen obliegenheiten.
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