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02. 02. 2012, 09:46 #21Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
oder darum das sie Begründeten Zweifel anmelden ...
und den hätte ich nach dem lesen hier auch ...
de-facto:
Ihr lebt zusammen -> Ehe ähnlich (immer dann wen man nicht als WG mit nem "Partner" zusammen wohnt)
dh. greift deine Familienversicherung nicht weil du deine eigne "vorbereitest".
Tathergang ->"Klassiker"
also Zweifel habe ich da schon und ich bin nicht in der V. Branche.
Leider ist das mit dem "Getränk" auf des "Nachbarn" E-Gerätes, eher die Regel als ein Sonderfall, den haben schon so viele Probiert. Da gehen automatisch die Alarmglocken bei der V an.
Machen sie die Zweifel geltend liegt es an euch diese Auszuräumen .... Was schwer wird wen ihr in der Wohnung zu zweit gemeldet seid.
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02. 02. 2012, 18:08 #22Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Ich will die Versicherung ja nicht verarschen o.ä. Wir sind seid ich denken kann dort versichert und hatten bisher keinen Schadensfall, zumindest keinen den wir gemeldet haben (weil der Betrag zu gering war). Ich will eig. nur, dass sie den Laptop reparariert kriegt, da sie ihn echt gepflegt hat. Sie war immer so stolz auf den und ich schrotte den einfach.
Ich fänd es echt unfair, wenn die nicht zahlen, denn ich habe ihr ja einen wirtschaftlichen Schaden eingebrockt. Ich würde auch nicht davon sprechen, dass wir einen eheähnliche Wohngemeinschaft haben, denn mein Fernseher ist mein Fernseher und ihrer bleibt ihrer. Den Laptop durft ich ohne weiteres ja auch nicht benutzen (war sogar ein Passwort drauf). Also die einzige Anschaffung die wir bis jetzt wirklich zusammen getätigt haben, war die besagte Kaffeemaschine....
Kurze Frage am Rande: Ich denke die werden den Laptop sehen wollen, aber haben ihn noch nicht eingefordert. Soll ich denen diesen schon mal zusenden?
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02. 02. 2012, 19:04 #23Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Vorne weg ich unterstelle gar nix, ich schildere nur wie es sich für mich als Laien anhört

Zu der frage NEIN, wen sie den sehen wollen sagen sie es. schmeißt den nicht weg und last den auch noch nicht säubern/reparieren es sei den die V. sagt das.
Solange es fragen gibt die noch unklar sind am besten so lassen wie es ist.
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02. 02. 2012, 19:28 #24Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Heisst das ich hätte den Schaden nicht selbst versuchen durch Abtupfen,trocknen, Tastaur ausbauen den scahden selbst zu beheben? Ich hab doch eigentlich damit im Interesse der Versicherung gehandelt.
Nee ist schon klar, dass du mir nichts unterstellst. Bin nur verunsichert, denn jeder Ausgang ist möglich von Anzeige bis Auszahlung. Und es ist ja wirklich so passiert und dann habe ich das Bedürfnis das vehement deutlich zu machen. Ich verarsche ja gerne und oft Institutionen und es gelingt überraschend häufig, doch wenn ich die Wahrheit sage, möchte ich dass mir geglaubt wird.
werde dann immer etwas patzig....sorry
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02. 02. 2012, 19:41 #25Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Damit meine ich das, du nicht selbst dranrum schraubst oder nen Föhn nimmst etc.... das "Fehlerbild" wird anders u. der Betrugsverdacht steigt

auch zum Fachmann xy ist stressig, weil wen du auf den Kosten sitzen bleibst (oder je nach Versicherung Fachman Z und Gutachter ZZ brauchst) wird es blöd wen das Ding heile ist.
erst recht wen das Teil zufällig schon auf dem Müll entsorgt wurde .. etc.
bis dahin, sagt einheitlich aus, bleibt bei der Wahrheit und dann geht das meist auch.
versuch diesmal halt nicht...Ich verarsche ja gerne und oft Institutionen und es gelingt überraschend häufig
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02. 02. 2012, 19:44 #26Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
nun ja ich muss zugeben, dass ich die tastatur entfernt habe

steht aber auch so im schadensbericht...
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04. 02. 2012, 12:08 #27Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
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04. 02. 2012, 12:30 #28Geisterfahrerüberholer
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Einspruch nützt dir nichts. Denn du hast für diesen Fall keine Versicherung abgeschlossen.
Die Hausratsversicherung deiner Freundin nützt dir auch nichts, denn solche Schäden sind hier auch nicht versichert. Diese Versicherung zahlt bei Wasserschäden nur bei Rohrbruch, Unwetter usw.Geändert von bin_nur_gast (04. 02. 2012 um 12:36 Uhr)
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04. 02. 2012, 20:10 #29Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Für welchen Fall...? Die gehen doch jetzt davon aus, dass ich in einer eheähnllichen Wohngemeinschaft wohne, oder? Aber das tue ich ja nicht !
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04. 02. 2012, 20:25 #30
Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
eheähnliche Lebensgemeinschaft?
Lies doch einfach mal den von dir verlinkten Brief:
"... häuslicher Gemeinschaft leben...
das ist wohl unbestritten der Fall, oder?
Also Pech gehabt, günstigen shop suchen.
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04. 02. 2012, 21:27 #31
Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
was ist daran unbestritten? imho gibt es keine rechtlich verbindliche definition des begriffs "häusliche gemeinschaft". in der rechtsprechung findet man allerdings immer wieder das "eheähnliche gemeinschaft" und "häusliche gemeinschaft" gleich bewertet werden.
von daher würde ich das schon in frage stellen und mir von der versicherung diesen begriff erklären lassen um deren sichtweise entweder nachzuvollziehen oder widersprechen zu können.
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09. 02. 2012, 12:11 #32Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Falls es wen interessiert hier der aktuelle Stand:
Ich habe bei dem Sachbearbeiter angerufen und ihm (danke Erbseneintopf!
) und habe ihm den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" im Mund umgedreht. Nachdem er sich mehrmals versprochen/widersprochen hat, meinte er, er denkt drüber nach.
Gestern kam dann ein Brief von "ControlExpert", dass ich den Laptop einschicken soll. Ich habe Reparatur angekreuzt, weil ich des öfteren gelesen habe, dass sie die Schäden häufig zu niedrig berechnet.
Muss ich jetzt noch bei irgendetwas aufpassen? Reparieren die den Schaden selbst, oder schicken die den woanders hin?
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09. 02. 2012, 12:14 #33
Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
sobald man zusammen wohnt, gibt es nix. ich bin mal von einer Leiter in die Duschwand meiner Freundin geflogen. Haftpflicht hätte nicht bezahlt, wenn wir schon zusammen gewohnt hätten.
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09. 02. 2012, 13:42 #34Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Also ist doch alles gut gegangen, Glückwunsch an den TE ;-)
Dass sie sich erst mal sperren ist bei der Schadenssumme klar, aber für ihre Behauptung musste die Versicherung zu viel spekulieren. Die versuchen es halt, andere Kunden hätten vielleicht resigniert oder sich am Telefon versprochen und der Versicherung damit tatsächlich etwas in die Hand gegeben.
Ach ja, ich glaube nicht, dass die das Laptop zuverlässig reparieren können. Flüssigkeitsschäden werden beispielsweise bei Handys grundsätzlich nicht repariert von Werkstätten, weil es zu unzuverlässig ist. Sobald da was auf die Platine kommt, kannst du es in der Regel vergessen. Ich würde mich jedenfalls nicht mehr auf das Laptop danach verlassen, auch wenn es dann erst mal wieder funktioniert. Man kann auch Glück haben: Ich habe mein 2 mal Kaffee auf der Platine im Handy gehabt, beide male von meinem Bruder "reparieren" lassen und beide Handys haben noch Jahre gehalten. Kann aber auch einen Monat später nicht mehr gehen.
Höchstens tauschen die die Hälfte der Komponenten aus, aber ob das bei einem Laptop auch nur annähernd noch wirtschaftlich ist?Geändert von Munro24 (09. 02. 2012 um 13:48 Uhr)
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09. 02. 2012, 14:24 #35Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Das Lustige war, dass er nicht explizit nachgefragt hat, sondern immer mit sol Floskeln kam und ich ihm wirklich die Wahrheit gesagt habe bzw. nur das was gegen eine eheähnliche Gemeinschaft spricht.
Naja dem Laptop war ja eeigentlich nur tastatur und Touchpad defekt...bei der Tastatur ließen sich einige Tasten nicht mehr bedienen und das Touchpad funktionierte nur nach einmal Aus und wieder Einschalten mit der Funktionstaste.
Meine Freundin würde ihn danach (falls es gut geht) wieder verkaufen, aber wäre das nicht etwas arschig den so weiter zu geben?
Was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten.
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09. 02. 2012, 14:33 #36Geisterfahrerüberholer
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Wie kommt ihr darauf, dass jetzt alles in trockenen Tüchern ist?
ControlExpert ist nichts weiter als ein Dienstleister für das Schadensmanagement.
für das konkrete Produkt siehe: http://www.controlexpert.com/Produkt...&L=1robots.txt
Auf deutsch: Das Unternehmen prüft im Auftrag der Versicherung, ob ein ungerechtfertigter Fall vorliegt oder nicht und ob ggf. Einsparmöglichkeiten bei der Schadensregulierung vorhanden sind.
Du kannst zwar ankreuzen, dass du eine Reparatur haben möchtest, aber letztlich entscheidet darüber die Versicherung bzw. ControlExpert darüber, ob dies auch verhältnismäßig ist.
Das Gerät wird dann natürlich nicht von ControlExpert selbst repariert, sondern es wird ein Servicepartner beauftragt.
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09. 02. 2012, 14:34 #37
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09. 02. 2012, 15:05 #38
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26. 03. 2012, 23:53 #39Mitglied
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Ok Notebook ist endlich zurück und funktioniert. Habe ich eigentlich jetzt noch Garantie bei MM oder werden die im Schadensfall nichts davon wissen wollen?
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27. 03. 2012, 00:09 #40Geisterfahrerüberholer
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Re: [Haftpflicht] Kaffee über den Laptop meiner Freundin-Nachfragen der Versicherung
Mediamarkt gibt keine Garantie, sondern lediglich eine Gewährleistung. Ausnahme: du hast eine zusätzliche Garantie abgeschloßen.
Ob dir der Hersteller noch Garantie gibt, steht in den Garantiebestimmungen des Herstellers. Oftmals erlischt die aber, falls eine Reparatur nicht durch einen zertifizierten Servicepartner durchgeführt worden ist.
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