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  1. #21
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    Standard Re: Autokauf - wielange nach dem Kauf darf ich "Mängel" reklamieren? Unfall verheimli

    Gelöscht wegen Pöbelei und Spam.
    Geändert von jkp (09. 02. 2012 um 19:19 Uhr)

  2. #22
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    Standard Re: Autokauf - wielange nach dem Kauf darf ich "Mängel" reklamieren? Unfall verheimli

    Verrenn dich da mal nicht! Wenn ein Audi A3 einen Unfall hat, der so stark ist, dass der Motor getauscht werden muss (da muss dir schon ein ICE die Front abfahren oder du musst mittig einen Baum mit hoher Geschwindigkeit treffen), dann ist das ein absoluter Totalschaden, den repariert keiner mehr. Die Reparaturkosten würden sogar den Neupreis übersteigen.

    Beim Motortausch muss der Kühlergrill ausgebaut werden. Dabei brechen gerne mal die Plastikclips zur Befestigung ab - also muss der erneuert werden. Vielleicht hat Audi da aus Versehen den falschen bestellt oder vergessen, den S-line Schriftzug aufzukleben.

    Und selbst wenn es einen Unfall gab (vielleicht ja einen kleinen frontschaden, der nichts mit dem Motor zu tun hat), musst du dem Händler erstmal nachweisen, dass er davon wusste. Vielleicht hat das ja auch der Vorbesitzer dem Händler verschwiegen.

    TIPP: Guck doch mal mit einem Lackschichtdickenmessgerät die Kotflügel und Motorhaube vorne an. Originallack hat meist so 160 -180 µm. Wenn es deutlich mehr ist, wurde nachlackiert.

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