Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Mitglied Avatar von nichtdiemama
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    Standard Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Hallo,

    ich benötige euren nicht professionellen aber dennoch sicher hilfreichen Rat.

    Durch gewisse Umstände habe ich mit 22 Jahren ca. 15000 € schulden. Ich möchte dies nicht (schon wieder) genauer herleiten dazu aber gerne soviel sagen dass es weder mit dem Ottokatalog noch mit Verträgen oder Unterhaltungselektronik zu tun hat. Viel mehr mit unermesslicher Naivität gemischt mit Drogenkonsum, Egoismus und dem Besuch einer privaten Schule.

    Nach einiger Korrespondenz mit den Anwälten der besagten Schule und dem Bemühen um eine außergerichtlichen Lösung, auch mit der Hilfe meiner Eltern, existiert gegen mich mittlerweile ein rechtskräftiger Titel. Meine Bemühungen waren also nicht ausreichend aber wie dem auch sei rückgängig kann ich es nicht mehr machen.

    Diese "Geschichte" führte zum totalen Zerwürfnis mit meinen Eltern gefolgt vom klassischem Rausschmiss. Ich lebte einige Zeit alleine und habe mich mit verschiedenen Jobs "über Wasser" gehalten. Da ich mich als recht sensibel beschreiben würde waren die vergangenen Monate äußerst hart. Ich war antriebslos und habe mich selbst bemitleidet.

    Vor kurzem zog ich zu meiner Freundin. In ihre Wohnung. Ich habe eine Arbeit die mir überraschend viel Spaß bereitet und werde im Herbst eine Berufsausbildung beginnen, mit dem Vorsatz diese auch unbedingt ab zu schließen.
    Ich habe die zuständige Schuldnerberatung aufgesucht. Hier hatte ich verschiedene Gespräche mit den Beratern und habe den Entschluss gefasst in das private Insolvenzverfahren zu gehen. Hierfür befinde ich mich derweil auf einer Warteliste von etwa 6 Monaten (davon noch etwa 4 Monate ausstehend)
    Und nun zu dem Anliegen welches mir momentan Bauchschmerzen bereitet. Trotz des Hinweises an den Anwalt, dass ich mich auf dieser Befinde hat sich nun ein Gerichtsvollzieher bei mir angemeldet. Bzw. viel mehr bei meiner Freundin. Die Entwicklung meiner Schulden und dem damit verbundenen Stress war dem Wohlbefinden unserer Beziehung nicht gerade zugänglich und dieser Brief hat sie doch sehr erbost. Sie stammt aus "gutem" Elternhaus und hatte nie Kontakt mit derartigen Problemen. Sie macht sich unheimlich Sorgen, dass man ihr ihre Sachen nimmt (Fernseher, Computer, Bildschirm, Notebook womöglich sogar Möbel, Klamotten oder Schmuck). Falls es überhaupt Relevant ist: Sie ist alleinige Mieterin, ich bin zwar als "Dauergast" beim Vermieter gemeldet, tauche aber nicht im Mietvertrag auf. Außer meinen Klamotten gehört mir nichts in dieser Wohnung.
    Nun also was "darf" der Gerichtsvollzieher? Was genau wird er mit mir besprechen?
    Ich liebe meine Freundin sehr. Ich habe mich von der Paranoia (Ob berechtigt oder nicht) meiner Freundin anstecken lassen und bin mittlerweile ernsthaft in Sorge, dass unsere Beziehung in Gefahr ist.
    Ich bin dankbar für jeden sinnvollen Beitrag.

    Gruß

  2. #2
    böses dickes Kind Avatar von klausimator
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Bist du denn bei deiner Freundin gemeldet oder wo befindet sich dein Erstwohnsitz? Deine Freundin hat mit deinen Schulden nichts zu tun. Der Gerichtsvollzieher darf nur Gegenstände pfänden, die dir gehören.

    Hier ist ein Fall, der deinem sehr ähnlich ist:

    http://www.sozialhilfe24.de/forum/sc...rden-2964.html

    mfg JP
    Geändert von klausimator (04. 02. 2012 um 15:16 Uhr)

  3. #3
    auffäliger Neurotiker
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Alles das was ihr gehört gehört ihr auch. Er darf ihre Sachen nicht anrühren etc.
    Deine Gläubiger versuchen jetzt noch alles zu holen, von dir, was möglich ist bevor du in die private Insolvenz gehst, weil danach ist bei dir nichtsmehr zu holen.

  4. #4
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    (Threadstarter)

    Avatar von nichtdiemama
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Mein Wohnsitz ist seit kurzem hier bei meiner Freundin.
    Mein Horrorszenario wäre für alles einen Nachweis zu erbringen. Ich denke das wird sich als schwierig erweisen.

  5. #5
    Mitglied Avatar von LottoKingAlex
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    bist du denn schon beim einwohnermeldeamt umgemeldet und ist deine neue adresse im personalausweis eingetragen ?

    wenn du den gerichtsvollzieher nicht vermeiden kannst wird er bei euch vorbeikommen und nichts mitnehmen können, da ja alles deiner freundin gehört.

    also mach dir keinen unnötigen stress.
    behalte deine zukunftspläne im auge - alles andere muss nebensache bleiben können.

  6. #6
    Mitglied-gottseidank Avatar von Der Vollstrecker
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    So sicher wäre ich mir da nicht,das er nichts mitnehmen kann oder darf oder vielleicht auch wird.Es ist vielleicht alles richtig das alles deiner Freundin gehört aber glauben muss er es noch lange nicht.Rede mit ihm/ihr sachlich.Gerichtsvollzieher sind auch bloß Menschen und machen ihre arbeit.
    Soviel wie ich weiß kann er also zeugs mitnehmen und deine Freundin muß nachweisen das es ihr gehört.Sollte er viel zu tun haben wird er aber darauf verzichten.Er muss ja dann alles abholen lassen und irgendwo zwischen lagern.Es entstehen kosten und wenn die kosten nicht wieder reinkommen durch die Gegenstände lässt er es.
    Lege ihm alles vor was er sehen will,kannst ja auch einen Kaffee anbieten und rede vernünftig dann musst du eine EV abgeben und er geht wieder.

  7. #7
    1bast4? Avatar von Erbseneintopf
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    sorgt für eindeutig getrennte räumlichkeiten. der gv hat nur zutritt auf die von dir genutzten räumlichkeiten. richte es so ein das du da ein zimmer für dich hast und hausrat in gemeinschaftlichen räumen würde ich für den termin auf das nötigste reduzieren. den zugang zu den räumlichkeiten deiner freundin dürft ihr ihm verwehren.

    wie kommt der gv dazu sich bei deiner freundin anzumelden, wenn du dort offiziell gar nicht wohnst?

    nachtrag//
    du musst dem gv nicht antworten wenn er etwas wissen will, wie ob du einen job hast, kontoverbindungen, wertgegenstände usw. sprich du bist nicht in der pflicht ihm sagen zu müssen wo es bei dir etwas zu holen gibt. lass dich also nicht einschüchtern wenn er direkt wird und eben derlei fragen stellt.
    davon würde ich auch regen gebrauch machen, denn dadurch umgeht er die eidesstattliche versicherung und es steht vielleicht eine kontopfändung an, was gerade bei arbeitgebern oft weniger gut ankommt.
    zur antwort bist du erst dann verpflichtet wenn es darum geht tatsächlich die eidesstattliche versicherung abzulegen, auch offenbarungseid genannt.
    Geändert von Erbseneintopf (04. 02. 2012 um 18:06 Uhr)

  8. #8
    kocht Leidener Männlein Avatar von Echomann
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Man scheint sich ja nicht ganz einig zu sein ob er es nun mitnehmen darf oder nicht.
    Ich habe von Fällen gehört bei denen die neuesten Compter/Fernseher ignoriert wurden und der GV recht schnell wieder davon zog.

  9. #9
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Mancher Elektronikschrott lässt sich eben kaum zu Geld machen. Bei teuren Spiegelreflexkameras oder Laptops gewisser Marken sieht das schon wieder anders aus. Und auch wenn der Goldbarren deiner Freundin gehört: Nicht im Wohnzimmer präsentieren.

    Wenn ihr euch ganz sicher sein wollt, räumt ihr wertvolleres Zeug einfach zu Freunden. Normale Fernseher, Rechner, Möbel und dergleichen werden nicht gepfändet, also muss da deine Freundin auch nicht erklären, dass es ihr gehört.

    Die Idee mit den getrennten Räumen ist natürlich auch gut.

  10. #10
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Bei einer Summe von 15k wird nichts gepfändet. Es sei denn in der Wohnung werden Goldbarren und Diamanten gelagert. Eine Pfändung steht immer im Verhältnis zu den Schulden. Bei der Summe wird es sich schlicht und einfach nicht lohnen einen Kuckuck zu kleben, mach dir keine Sorgen.

    Wenn der GV von dir hört, dass du schon bei der Schuldnerberatung warst und die ganzen Sachen, ist er zufrieden und sein Job hat sich erledigt. Der muss halt kommen, wenn er einen Auftrag bekommt. Deshalb ist er kein böser Mensch, der dir unbedingt Schaden zufügen will. Ganz im Gegenteil, du könntest ihn nochmal fragen, ob es Möglichkeiten gibt, deine Insolvenz zu beschleunigen, denn er wird sich damit sehr gut auskennen.

    Deine Freundin braucht auch keine Rechnungen oder so Zeug. Wenn sie sagt, es ist ihres, dann wird das auch nachvollziehbar sein (aufgrund deiner Schilderungen) und das wird reichen. Damit wären selbst die Goldbarren deiner Freundin sicher.

    Deine wertvollen Dinge woanders "zwischenzulagern" ist nicht ratsam, da strafbar.

    Eine schlechte Idee ist es auch, keine Auskunft zu geben, wie oben vorgeschlagen. Man sollte sich gewisse Menschen nicht zum Feind machen und einfach freundlich bleiben. Dann geht das ganze auch glimpflich über die Bühne. Du kannst auch davon ausgehen, dass er nur Dinge fragt, die er auch fragen darf. Es sei denn, er kommt (wie auch oben erwähnt) mit einer EV. Dann rattert er den Vordruck runter und du gibst Auskunft.

    Einen GV sollte man allerdings auch nicht unterschätzen. Er hat in seinem Beruf als Mitarbeiter des Amtsgerichtes enorme Rechte und Befugnisse. Angesiedelt kurz über dem Staatsanwalt. Deshalb kann er auch eigenhändig Haftbefehle ausstellen, wenn z.B. der Termin für die EV nicht eingehalten wird.

    Viel wichtiger als der Besuch des GV ist aber, dass du mit deiner Freundin in Ruhe über diese ganzen Dinge redest und sie akzepiert, dass du mal Mist gebaut hast und dich geändert hast. Und sie dann versteht, dass aufgrund deiner Vergangenheit solche Besuche immer mal wieder vorkommen könnten. Wenn du erstmal IM Insovenzverfahren bist, dann hast du Ruhe. Dann bist du unpfändbar. Der GV geht dann einfach nach Nachweis und kommt nicht wieder. Es sei denn, die Insolvenz scheitert. Zu einem Scheitern solltest du es auf keinen Fall kommen lassen, denn eine private Insolvenz kann man nicht beliebig einreichen. Scheitert sie einmal hast du erstmal verloren. Genaueres müsste man nachlesen, aber eine erneute private Insolvenz einzuleiten, wenn erstmal eine gescheitert ist, ist fast unmöglich.
    Geändert von Kartengeber (05. 02. 2012 um 00:38 Uhr)

  11. #11
    Mitglied-gottseidank Avatar von Der Vollstrecker
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Zu einem Scheitern solltest du es auf keinen Fall kommen lassen, denn eine private Insolvenz kann man nicht beliebig einreichen. Scheitert sie einmal hast du erstmal verloren. Genaueres müsste man nachlesen, aber eine erneute private Insolvenz einzuleiten, wenn erstmal eine gescheitert ist, ist fast unmöglich.
    frühstens nach 10Jahren kann man erneut die Inso beantragen und während der Inso knn auch der HV erscheinen,wenn man neue Schulden während der Inso nicht begleicht.
    Auch sowas gibt es.

  12. #12
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Danke für die Jahresangabe, die scheint richtig zu sein.

    Aber IN der Insolvenz darf man keine neuen Schulden machen. Dann ist sie hinfällig. Eine private Insolvenz ist nicht so einfach, wie manche sich das vorstellen. Eine Insolvenz bedeutet, dass man praktisch keine Einnahmen hat und nur seinen Lebensunterhalt deckt. Zahlen dazu lassen sich sicherlich im Netz finden.

  13. #13
    Mitglied Avatar von skybrush
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Ist nicht wesentlich mehr als ALG2.

    Viel wichtiger finde ich die Frage, ob Deine Freundin damit klar kommt.
    Diskutiert das ehrlich und vernünftig aus.
    Wenn Geld zwischen eurer Beziehung steht ist es das einfach nicht wert.

  14. #14
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Zitat Zitat von Der Vollstrecker Beitrag anzeigen
    ... Es ist vielleicht alles richtig das alles deiner Freundin gehört aber glauben muss er es noch lange nicht. ...
    Soviel wie ich weiß kann er also zeugs mitnehmen und deine Freundin muß nachweisen das es ihr gehört.Sollte er viel zu tun haben wird er aber darauf verzichten.Er muss ja dann alles abholen lassen und irgendwo zwischen lagern.Es entstehen kosten und wenn die kosten nicht wieder reinkommen durch die Gegenstände lässt er es.
    Lege ihm alles vor was er sehen will,kannst ja auch einen Kaffee anbieten und rede vernünftig ...
    /This !

    Es gibt urteile dazu, im Konsens heißt das ER darf alles mitnehmen wen der Verdacht besteht das es dir "zum teil" auch gehören könnte. Nur wen die Freundin es nachweislich als IHRE, ausweist werden die Stücke zurück gegeben, oder da gelassen.

    So einfach mit "Das alles der da" kommt gut in gängigen Witzen /Sketschen ist aber nicht so.
    Die Frage bleibt aber im Raum warum er sich bei deiner Freundin meldet.

  15. #15
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Der Gerichtsvollzieher kann nur dein Besitz pfänden, wenn du aber während des Treffens dein Iphone rausholst oder ihn in ein Hightech-Wohnzimmer bittest kommt das natürlich nicht gut.

    In der Regel müss man keine große Angst vor dem GV haben, natürlich ist das alles unschön weil man weiß dass man weitere Kosten tragen muss und etwas Mist gebaut hat.
    Der GV hat einen sehr sehr unangenehmen Job und ist sicherlich auch nicht immer gut Drauf aber wenn man ihm entgegen kommt und ein junger netter Kerl ist würd er das zu schätzen wissen und probieren eine Einigung zufinden. (hoffentlich)

    Wie hier schon gesagt wurde, der GV kann nur dein Besitz pfänden, jedoch müsst ihr nachweisen was wem gehört.

    Außerdem kann der GV bestimmte Dinge nicht pfänden wie das Mobiltelefon, ein Computer, sowie ein Fernseher und Radio.

  16. #16
    Suum cuique Avatar von MagicMave
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Zitat Zitat von Kartengeber Beitrag anzeigen
    Einen GV sollte man allerdings auch nicht unterschätzen. Er hat in seinem Beruf als Mitarbeiter des Amtsgerichtes enorme Rechte und Befugnisse. Angesiedelt kurz über dem Staatsanwalt. Deshalb kann er auch eigenhändig Haftbefehle ausstellen, wenn z.B. der Termin für die EV nicht eingehalten wird.
    Auch ein GV kann keinen Haftbefehl ausstellen, er kann ihn beantragen aber nicht selber ausstellen. Dies ist Gott sei Dank den Richtern vorbehalten.

    Außerdem kann der GV bestimmte Dinge nicht pfänden wie das Mobiltelefon, ein Computer, sowie ein Fernseher und Radio.
    Falsch einen Fernseher kann gepfändet werden. Nämlich dann wenn ein extrem teurer Plasma an der Wand hängt. Dieses Gerät kann durch ein herkömmliches getauscht werden.

  17. #17
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    Avatar von nichtdiemama
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    Standard Re: Schulden / Was "darf" ein Gerichtsvollzieher?

    Der GV meldete sich nicht bei meiner Freundin. Der Brief ist an mich adressiert. Entschuldigt bitte wenn ich mich dort ein wenig missverständlich ausgedrückt habe.

    In meinem Ausweis steht nun seit ca. 3 Monate diese Adresse. Ansonsten wäre der Brief wohl auch nie hier angekommen. Ich vermute mal der GV oder dessen Auftraggeber hat beim Meldeamt nach mir gefragt?

    Meine Situation ist meiner Freundin eigentlich recht klar. Ich bin sehr offen mit ihr und dem Thema umgegangen. Sie fürchtet sich berechtigterweise nur, dass Dinge für die sie selbst hart gearbeitet hat einfach weg sind, weil sie der Willkür des GV ausgesetzt ist.

    Die Raumtrennung ist eigentlich kein schlechter Vorschlag nur haben wir bloß zwei Zimmer. Ein vermeintlich großes Wohnzimmer und ein ziemlich winziges Schlafzimmer. Alles von wert befindet sich im Wohnzimmer.

    Es könnte darauf hinaus laufen, dass wir unsere Elektronik einem Freund ausleihen... Auch wenn ich das eigentlich eher umgehen wollte.

    Vernünftig reden werde ich natürlich mit ihm. Ich habe weder etwas zu verlieren noch zu verbergen. Witzig was ich ironischerweise 3 Zeilen über diesem schreibe...

  18.  
     
     

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