Hallo zusammen!
Angenommen man parkt ein Auto an der im Bild gekennzeichneten Stelle, in einer Tempo 30 Zone, wo kein Geh- oder Radweg ausgeschildert ist und auch sonst keine zusätzlichen Beschilderungen vorhanden sind. Ist es dann rechtens, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, weil man verbotswidrig auf dem Gehweg parkte?
StVO § 12 Absatz 4
StVO § 49
StVG § 24
52 BKat
Es gibt in dieser Straße keinen Bordstein und auch kein abgesenkten Bordstein. Wenn das Auto an der gekennzeichneten Stelle geparkt ist, stehen für andere Verkehrsteilnehmer eine noch 3,10 m breite Straße zur Verfügung.

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