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  1. #1
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    Standard Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Hi Leute.. stecke ein bisschen in der Scheiße. Hatte bei Paypal etwas verschickt, Käufer sagte es sei nie angekommen > Paypal hat mir den Betrag abgezogen, da ich keine Sendungsnummer hatte
    Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon das Geld vom Konto runtertransferiert, also war es mit 95€ im Minus

    daraufhin kamen Mahnungen von irgendwelchen """"seriösen"""" Inkassofirmen (bei der 2. Mahnung zum Beispiel: Ein gigantischer Stempel ca 12cm lang, mit dem Wort "Mahnung!" in US Army Font... deshalb bin ich da erst recht nicht drauf eingegangen, hab die Briefe ignoriert)

    Jetzt weiß ich, dass ich wenigstens die 95€ zu Paypal hätte zahlen sollen.. (obwohl es unfair ist, woher soll ich wissen ob der Mist wirklich nicht ankam. Klar ist es auch scheiße für den Käufer falls es WIRKLICH nicht ankam.. ach man)

    Jetzt kam halt der Mahnbescheid vom Amtsgericht - 260€ sollen es werden, oder ich gehe halt in Widerspruch. Ich bin wirklich restlos pleite, kann also nicht bezahlen

    Wenn ich in Widerspruch gehe, wird Paypal mich dann verklagen? Der Logik nach schon, allerdings hab ich beim googlen keinen einzigen Fall gefunden, bei dem sie das getan haben. Was meint ihr?

  2. #2
    Lochschwager Avatar von RedlightX
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen.

  3. #3
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    hm.. und weißt du wie hoch die Kosten ca wären, wenn es zu einer Verhandlung kommt und ich verliere?

  4. #4
    1bast4? Avatar von Erbseneintopf
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    wird Paypal mich dann verklagen?
    paypal wird das mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht tun, eventuell aber das inkassounternehmen. ich würde es ebenfalls darauf ankommen lassen und widersprechen. wenn der inkassodienst das hinnimmt müsster er seine ansprüche nachweisen, das es daran scheitert ist nicht ungewöhnlich. zu viele knicken bei einem bösen mahnbescheid ein und bezahlen, das erklärt die häufigkeit. das die das im zweifel wirklich einklagen oder es wenigstens versuchen, das glaube ich nicht.

  5. #5
    Geisterfahrerüberholer
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Die Frage ist, ob PP überhaupt ein Interesse daran hat, dies gerichtlich klären zu lassen.

  6. #6
    Mayor Lt. Colonel Avatar von John-Sheppard
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    PayPal wird die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft haben. PayPal hat nichts mehr damit zu tun.

    Da das Inkasseunternehme aber das Amtsgericht eingeschaltet hat, werden die es ernst meinen und es durchziehen.
    Ein Mahnbescheid vom Gericht ist absolut Ernst zu nehmen.

    Mit Verlaub, aber wie willst du Nachweisen das du etwas verschickt hast, wenn du die Sendungsnummer nicht mehr hast? Ich schätze die Chance für dich eher schlechter ein.

  7. #7
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Es war ja ein Päckchen deshalb gab es gar keine Nummer
    (Und wieso muss ich eigtl meine Unschuld beweisen? Normalerweise muss doch die Schuld bewiesen werden)

    Im Mahnbescheid steht "Antragsteller Paypal" und "bevollmächtigter Vertreter Inkasso BFS Risk & Collection)

    Wäre natürlich schlecht, wenn die es wirklich durchziehen..

  8. #8
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Das muss man definitiv ernst nehmen, durchs aussitzen steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür.

  9. #9
    Der dunkle Prinz

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    Avatar von LordArion
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Kannst du nachweisen, dass du das Paket verschickt hast? Gibt es Zeugen?

  10. #10
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Die Sache sollte mit einem Kreuz erledigt sein. Einen Widerspruch muss man nicht begründen und die Masche ist nicht neu. Es wurde hier erwähnt: die Leute haben Angst vor Mahnbescheiden und reagieren allergisch. Dass Mahnbescheide jeder Depp beantragen kann und diese ungeprüft zugestellt werden, steht leider nur ganz klein auf der Rückseite.

    Widerspruch einlegen (Kreuz machen) und du wirst deine Ruhe haben. Den Widerspruch aber nicht vergessen, sonst flattert ein Vollstreckungsbescheid ins Haus und dann ist der Titel irgendwann rechtskräftig.

    Zeugen spielen hier vorerst keine Rolle. Du widersprichst (kommentarlos!) dem Mahnbescheid und wartest ab.

  11. #11
    Geisterfahrerüberholer
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    @LordArion
    Es ist egal, ob er dies Nachweisen kann oder nicht.
    Denn hier geht es darum, dass er sich nicht an die PayPal-Richtlinien gehalten hat (also Versand ohne Nachweis) und ob PayPal aufgrund dieses Verstoßes überhaupt das Geld zurück buchen bzw. sein Konto belasten darf.

  12. #12
    godlike Avatar von Troll-Account
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Zitat Zitat von Strifecrow Beitrag anzeigen
    (Und wieso muss ich eigtl meine Unschuld beweisen? Normalerweise muss doch die Schuld bewiesen werden)
    Willkommen im Zivilrecht.

  13. #13
    Der dunkle Prinz

    Moderator

    Avatar von LordArion
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Zitat Zitat von bin_nur_gast Beitrag anzeigen
    @LordArion
    Es ist egal, ob er dies Nachweisen kann oder nicht.
    Denn hier geht es darum, dass er sich nicht an die PayPal-Richtlinien gehalten hat (also Versand ohne Nachweis) und ob PayPal aufgrund dieses Verstoßes überhaupt das Geld zurück buchen bzw. sein Konto belasten darf.
    Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder gibt KSP nach einem Widerspruch Ruhe. Oder es kommt zur Klageerhebung.
    Hier eine seriöse Risikoabwägung abzugeben, die über das übliche Anti-PayPal-Gequatsche "Die klagen nicht, sind ja eh im Unrecht." hinausgeht, ist angesichts der gegebenen Informationen schlichtweg nicht möglich.

  14. #14
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Zitat Zitat von Troll-Account Beitrag anzeigen
    Willkommen im Zivilrecht.
    Willkommen im Leben. Auch im Zivilrecht hast du deinem ggü. die Schuld zu beweisen. Es gibt selbstverständlich Trolle, die sich alles gefallen lassen. Oft erkennt man sie daran, dass sie sinnlose Beiträge schreiben und von der Thematik grundsätzlich nicht die geringste Ahnung haben.

  15. #15
    godlike Avatar von Troll-Account
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Im Zivilrecht gilt nicht “in dubio pro reo“.

  16. #16
    1bast4? Avatar von Erbseneintopf
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    muss es auch nicht. jeder darf zwar fordern was er möchte, muss im zweifel aber seine forderung belegen. es steht jedem frei eine forderung zurückzuweisen.
    solange eine forderung nicht bewiesen ist entstehen demjenigen der zahlen soll auch keine kosten. der unterschied zum strafrechrecht ist lediglich das der zu unrecht belangte sich aktiv beteiligen und etwaiige forderungen (fristgerecht) zurückweisen muss. und dann kommt der fordernde nicht umhin seine forderung belegen zu müssen wenn er sie durchsetzen will.
    kann er das nicht bleibt er auf seinen kosten und denen des gerichts sitzen und für den belangten hat das keine konsequenzen.
    Geändert von Erbseneintopf (05. 02. 2012 um 23:09 Uhr)

  17. #17
    milch
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    kreuzchen machen. zurück schicken. warten. fertig.

    alles andere wäre der reine wahnsinn.

  18. #18
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Zitat Zitat von Troll-Account Beitrag anzeigen
    Im Zivilrecht gilt nicht “in dubio pro reo“.
    Du kommst deinem Nick recht nahe und solltest dich aus solchen Themen raushalten. Deine Aussage ist schlicht und einfach dumm. Du hast keine Ahnung, davon aber offensichtlich genügend.

    Versuche halt einfach mich zivilrechtlich zu belangen, wenn das ja ach so einfach ist. Vielleicht wachst du auf, wenn ich mit dir durch bin.

  19. #19
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Du kommst deinem Nick recht nahe und solltest dich aus solchen Themen raushalten. Deine Aussage ist schlicht und einfach dumm. Du hast keine Ahnung, davon aber offensichtlich genügend.
    Bist du ein bisschen Bluna? "Im Zweifel für den Angeklagten" oder für die alten Latriner "in dubio pro reo" gilt natürlich nur und ausschließlich im Strafprozess. NICHT im Zivilrecht.
    Im Zivilprozess muss jede Partei die Vorraussetzungen der Rechtsnormen nachweisen, die sie für sich in Anspruch nehmen will.
    Nur die Reihenfolge ist dabei entscheidend.
    Geändert von Geblubber (06. 02. 2012 um 00:02 Uhr)

  20. #20
    godlike Avatar von Troll-Account
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    Standard Re: Paypal - Mahnung vom Amtsgericht

    Zitat Zitat von Kartengeber Beitrag anzeigen
    Vielleicht wachst du auf, wenn ich mit dir durch bin.
    Dum?

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